Datum: 25.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2020
2 Baugesuche
2.1 Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle, Fl.Nr. 1696, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 22a) *)
2.2 Antrag auf Erteilung einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zur Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 1019/6, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 1) *)
2.3 Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Errichtung eines Pools, Fl.Nr. 136/5, Gemarkung Fahlenbach (Paulinusring 22) *)
2.4 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage, Fl.Nr. 132/30, Gemarkung Fahlenbach (Pabostraße 20) *)
2.5 Abbruch und Wiederaufbau der bestehenden Hopfenpflückmaschinenhalle, Fl.Nr. 98, Gemarkung Rohrbach (Amtmannweg 3) *)
3 Verkehrsangelegenheiten
3.1 Diskussion und Entscheidung über Erlass eines Halteverbotes in Fahlenbach (Höhe Rohrbacher Straße 17)
3.2 Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung in der Waaler Straße
3.3 Antrag auf Teilaufhebung des Parkverbotes in der Eichenstraße (Höhe Hs.Nrn. 22-22a) *)
3.4 Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung an der St.-Kastulus-Straße
4 Erstellung einer Fußweganbindung zwischen Baugebiet Moosäcker und dem Gewerbegebiet Rohrbach-Ost
4.1 Festlegung der Beleuchtung des Fußweges *)
4.2 Festlegung der Bauausführung des Fußweges
5 Baustandsbericht zu den Baumaßnahmen am Gewerbegebiet Rohrbach-Ost (Kreisverkehr, Radweg, Produktionshalle)
6 Instandsetzung Fußweg von Rohrbacher Str. zum Vereinsheim Fahlenbach
7 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 27.04.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 2
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2.1. Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle, Fl.Nr. 1696, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 22a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich der rechtskräftigen Innenbereichssatzung Nr. 2 1. Änderung Ottersried.

Der Bauherr plant die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle mit den Grundmaße 6 m x 6,88 m, Satteldach mit 20° Dachneigung.

Nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.

Erschließung ist weiter gesichert. Anfallendes Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen (z.B. Aco-Drain-Rinne) auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften den betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Erteilung einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zur Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 1019/6, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 1) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 1019/6, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Carports mit einer Grundfläche von 6 x 6 m auf dem Grundstück mit einem Stauraum von 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche geplant.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b sind grundsätzlich Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 m im Innenbereich verfahrensfrei. Laut gemeindlicher Stellplatzsatzung muss zwischen Garagen bzw. Carports und öffentlicher Verkehrsfläche ein Stauraum von mindestens 6 m vorhanden sein.

Durch die trapezartige Form und Größe des Grundstückes kann mit dem Carport an der geplanten Lage nur ein Stauraum von 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden. Auf Grund der Unterschreitung des Stauraumes ist eine (isolierte) Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften erforderlich.

Die Stauraumunterschreitung erscheint aus Sicht der Verwaltung verträglich, da es sich um einen offenen Carport handelt (Nutzungszweck bleibt gewährt).

Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Abweichung von örtlichen Bauvorschriften das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Errichtung eines Pools, Fl.Nr. 136/5, Gemarkung Fahlenbach (Paulinusring 22) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“.

Es ist die Errichtung eines Pools (Grundmaße 7 x 3,5 m) mit einer ebenerdigen Abdeckung geplant.

Das Bauvorhaben weicht von folgender Festsetzung des Bebauungsplanes ab:
  • außerhalb der Baugrenze

Für die Baugrenzenüberschreitung ist eine sog. „Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO“ erforderlich.
Dies ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht kann die beantragte Zulassung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. Die Grundzüge der Planung werden nicht verletzt.

Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage, Fl.Nr. 132/30, Gemarkung Fahlenbach (Pabostraße 20) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Etzwiesen“.

Es ist die Errichtung einer Garage (Grundmaße 2,98 x 6 m, Satteldach mit 42° Dachneigung) geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • außerhalb den Baugrenzen
  • Traufhöhe 2,98 m statt 2,75 m (Überschreitung von 0,14 m)

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind (isolierte) Befreiungen erforderlich. Diese sind dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen (z.B Aco-Drain-Rinne im Bereich der Grundstückszufahrt) auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu den isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Etzwiesen“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.5. Abbruch und Wiederaufbau der bestehenden Hopfenpflückmaschinenhalle, Fl.Nr. 98, Gemarkung Rohrbach (Amtmannweg 3) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 98, Gemarkung Rohrbach, ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist geplant die bestehende Hopfenpflückmaschinenhalle abzureißen und durch einen Neubau (Grundmaße 24 m x 12,49 m, Satteldach mit 26° Dachneigung) zu ersetzen. Mit der dargestellten Lage kann die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 96, Gemarkung Rohrbach nicht eingehalten werden.  Der Bauherr beantragt eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO. Einer Abweichung von den Abstandsflächen kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, die Unterschrift des betroffenen Nachbar liegt vor. Zu dem Antrag liegt ein genehmigter Vorbescheid (VII 20200252 v. 08.04.2020) vor.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Sollte ein zusätzlicher Wasser- und Kanalanschluss nötig sein, so ist nach der gemeindlichen Entwässerungs- bzw. Wasserabgabesatzung bei einem zweiten Grundstücksanschluss die kompletten Hausanschlusskosten vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahme auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Der erforderlichen Abweichung von den Abstandsflächen wird ebenfalls das Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 3
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3.1. Diskussion und Entscheidung über Erlass eines Halteverbotes in Fahlenbach (Höhe Rohrbacher Straße 17)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Laut Bauausschusssitzung vom 16.12.2019 ist zu prüfen, ob in Fahlenbach an der Rohrbach Str. auf Höhe der Hs.Nr. 15 in Fahrtrichtung ortsauswärts ein absolutes Haltverbot angebracht werden soll.

Beschluss

Auf dem Straßenabschnitt der Ortsstraße „Rohrbacher Straße“ in Fahlenbach gegenüber der Hs.Nr. 15 wird kein absolutes Halteverbot erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung in der Waaler Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Vom 20.04.2020 liegt folgender Antrag vor:

Nachdem mehrere Ortsdurchfahrungen gesperrt oder umgeleitet  werden, ist in der Waaler Straße ein großes zusätzliches Verkehrsaufkommen.
Es handelt sich dabei vor allem um Lkw`s oder Traktoren, die mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße fahren. Da es sich hier um einen Schulweg (derzeit natürlich nicht) handelt und dort viele Leute spazieren gehen oder Fahrrad fahren, ist es ein enormes Unfallrisiko dort zu gehen. Die Gehwege sind so schmal, dass man kaum zu zweit neben einander gehen kann, wenn man mit seinem Kind spazieren geht z.B. um es vor den vorbeirauschenden Fahrzeugen an der Hand nimmt um sie zu schützen.
Daher meine große Bitte!!!
Machen Sie eine Beschränkung auf 30 km/h.
In allen anderen Ortschafen z.B. Fahlenbach, Langenbruck, Affalterbach, Waal usw. funktioniert das auch!!!!
Dort handelt es sich genau wie in der Waaler Straße um eine Ortsdurchfahrt.“

Beschluss

Dem Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Ortsstraße „Waaler Straße“ in Rohrbach wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Teilaufhebung des Parkverbotes in der Eichenstraße (Höhe Hs.Nrn. 22-22a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag vor, das Parkverbot in der Stichstraße der Eichenstraße für den Bereich auf der Straßenseite entlang der Hs.Nrn. 22 und 22a aufzuheben. Anlass des Antrages ist die Anregung, im genannten Bereich die Möglichkeit zum Parken von 2-3 KFZ zu ermöglichen. Die hier vorhandene größere Straßenbreite aufgrund des großzügigen Einmündungsbereiches lässt dies zu, ohne dass es zu einer Einschränkung der Durchfahrtsbreite im weiteren Verlauf der Sackgasse (insbesondere für Müllfahrzeuge, Winterdienst etc.) kommt. Durch die zusätzlichen Parkmöglichkeiten würde etwas Entspannung für den ohnehin begehrten Parkraum in der Eichenstraße schaffen. Der Antrag sowie ein Lageplan mit Kennzeichnung des betroffenen Bereiches liegen als Anlage im RIS zu diesem TOP bei.  

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden. Die Zufahrt zur Stichstraße sowie dessen Benutzung würden dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden.

Beschluss

Das bestehende Parkverbot in der Stichstraße der Eichenstraße wird für den Bereich auf der Straßenseite entlang der Hs.Nrn. 22 und 22a aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

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3.4. Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung an der St.-Kastulus-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 3.4

Sachverhalt

In letzter Zeit machten Anlieger der St.-Kastulus-Straße auf die zum Teil brenzlige Verkehrssituation im Bereich des Ortseinganges (von Richtung Fürholzen kommend, einmündend im weiteren Verlauf in die St.-Kastulus-Straße) aufmerksam. Aufgrund des unübersichtlichen Kurvenverlaufes am Ortseingang (starke Rechtskurve, abfallender Straßenverlauf ortseinwärts) sowie insbesondere der zum Teil hohen Geschwindigkeiten der einfahrenden Fahrzeuge, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, wenn aus dem Baugebiet „Pfannenstiel II“ (ebenfalls „St.-Kastulus-Straße“) Verkehrsteilnehmer auf die vorfahrtsberechtige St.-Kastulus-Straße ausfahren. Zusammenstöße konnte in letztlicher Zeit nur knapp vermieden werden. Die aktuelle Umleitungssituation aufgrund der vielen Baustellen verstärkt das tägliche Problem noch zusätzlich.

Es wurde daher die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in diesem Bereich beantragt.

Alternativ zur Geschwindigkeitsbegrenzung wäre aus Sicht der Verwaltung zumindest über eine passende Beschilderung zur Gefahrenreduzierung (z.B. „Achtung Gefahrenstelle – Einmündung“) nachzudenken bzw. einen Versuch zu starten.

Es wird vorgeschlagen, nach Ortseinsicht des Bauausschusses über den Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. über eine einschlägige Beschilderung zur Gefahrenreduzierung und damit zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu entscheiden.

Beschluss 1

Einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der St.Kastulus-Straße (Ortseingang Rohrbach) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Am Ortseingang in der St. Kstulus-Str. sind zur Gefahrenreduzierung die Verkehrszeichen „Achtung Gefahrenstelle“ mit dem Zusatzschild „Vorsicht Einmündung“ anzubringen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Erstellung einer Fußweganbindung zwischen Baugebiet Moosäcker und dem Gewerbegebiet Rohrbach-Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 4
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4.1. Festlegung der Beleuchtung des Fußweges *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 11.02.2020 wurde die Beleuchtung der Fußwegverbindung zwischen dem Baugebiet Moosäcker (Moorweg) und dem neuen Kreisverkehr zum Gewerbegebiet „Rohrbach-Ost“ grundsätzlich beschlossen und der Bauausschuss mit der Festlegung der Anzahl und Art der Lampen beauftragt.

Hierzu wurde von der Fa. Bayernwerk ein Angebot über Lampen mit Bewegungsmelder eingeholt, welches im RIS zu diesem TOP beigefügt ist. Die Gesamtkosten belaufen sich für 4 Leuchten auf brutto 14.351,16 EUR. Die Lampen (5 m Masthöhe, Typ Schreder Teceo1 RWO, asymmetrischer Lampenkegel) würden per Bewegungsmelder (Erfassungsreichweite ca. 7 m) angesteuert und generell alle Lampen gleichzeitig zum Leuchten bringen (Leuchtzeit 10 Minuten bei 100% Leuchtkraft, außer nachts zwischen 1-5 Uhr Absenkung auf 50%). Im Ruhemodus könnten die Lampen auf bis zu max. 25 % abgesenkt werden. Die Lampen fallen ebenfalls in den Wartungsvertrag mit Bayernwerk.

Aufgrund des Baufortschrittes am Kreisverkehr und der für Anfang Mai geplanten Ausführung der Kabelverlegungsarbeiten für die KV-Beleuchtung regte die Fa. Bayernwerk an, aus Synergieeffekten in diesem Zuge auch die Kabelarbeiten für die Fußwegverbindung mit herzustellen. Hierzu war auch die Anzahl der Lampen festzulegen für die Erstellung der Kabelmuffen. Aufgrund der gegebenen Dringlichkeit und Zweckmäßigkeit wurde daher der Auftrag für die o.g. Lampen durch 1. Bürgermeister Keck im Rahmen seiner nach der GeschO zustehenden Ausgabeermächtigung erteilt.

Der Bauausschuss wird hierüber informiert.

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4.2. Festlegung der Bauausführung des Fußweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 4.2

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 11.02.2020 wurde die Errichtung einer Fußwegverbindung zwischen dem Baugebiet Moosäcker (Moorweg) und dem neuen Kreisverkehr zum Gewerbegebiet „Rohrbach-Ost“ grundsätzlich beschlossen und der Bauausschuss mit der Festlegung der Bauausführung sowie der Baubeauftragung ermächtigt.

Im Vermögenshaushalt ist kein Haushaltsansatz für diese Maßnahme eingestellt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, lediglich einen frostsicheren Unterbau mit einer wassergebundenen Decke herzustellen. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 20.000 € gerechnet. Diese Mittel sind in den Nachtrag 2020 einzustellen.

Von der ausführenden Firma der Straßenbauarbeiten an der Staatsstraße kommt ein Angebot für eine wassergebundene Decke mit frostsicherem Unterbau. Ein weiteres Angebot wird eingeholt.


Breite des Fußweges: ca. 2,00 m

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen und die Arbeiten zu überwachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Baustandsbericht zu den Baumaßnahmen am Gewerbegebiet Rohrbach-Ost (Kreisverkehr, Radweg, Produktionshalle)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Herr Kempf gab einen kurzen Überblick über die laufenden Baumaßnahmen:
  • Die Kreisstraße ist bis zur Fertigstellung des Kreisverkehrs mit Anbindung Straßenverlauf Bahnerberg noch ca. 3 Wochen voll gesperrt.
  • Der Radweg wird im Teilbereich des neuen Gewerbegebietes incl. Anbindung an Kreisverkehr errichtet.
  • Rückhaltebecken ist fertig gestellt.
  • Fertigstellung der Produktionshalle ist im Juli, erste Maschinen werden bereits Ende Juni aufgebaut.
  • Auch nach Inbetriebnahme der neuen Produktionshalle bleibt der Betrieb am derzeitigen Standort in der Carl-Benz-Str.. Erst nach der 2. Ausbaustufe die ca. 3 - 5 Jahre in Anspruch nimmt wird komplett umgezogen.
  • Alle Außenbereiche die nicht genutzt sind, werden wieder begrünt unter anderem mit Blumenwiesen.


Der Bauausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

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6. Instandsetzung Fußweg von Rohrbacher Str. zum Vereinsheim Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Am asphaltierten Fußweg sind Risse entstanden. Es wird vorgeschlagen diese vom Bauhof zu vergießen.
Weiteres soll vom Bauausschuss festgelegt werden.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 7

Sachverhalt

a) Der Gehweg entlang der unbebauten Grundstücke in der Semptstraße 4 – 6 in Fahlenbach senkt sich an der Grundstücksgrenze ab. Die Verwaltung soll prüfen ob die Eigentümer der Baugrundstücke für den Schaden in Verantwortung zu nehmen sind.

b)  An der öffentlichen Grünfläche entlang des Grundstück Bergstraße 15 (Fl.Nr. 808, Gemarkung Fahlenbach) möchte der Eigentümer der Bergstraße 15 einen Stellplatz errichten. Die Verwaltung soll prüfen ob lt. Bebauungsplan Nr. 21 „Hintere Bergstraße“ eine Nutzung zulässig ist.  
Nachtrag zur Sitzung:
Im Bebauungsplan Nr. 21 „Hintere Bergstraße ist die Fläche als öffentliche Grünflüche dargestellt.

c) Auf Grund der anhaltenden Beschwerden in der Bergstraße in Fahlenbach wurde nochmal geprüft ob durch ein Aufheben des Halteverbotes im Teilbereich der Hs.Nrn. 15-21 Erleichterungen für die Anwohner zu erwarten sind. Parkende Fahrzeuge in dem Teilbereich würden die Fahrbahn verengen eine uneingeschränkte Nutzung der Straße insbesondere für den Rettungsdienst (Feuerwehr, Krankenwagen usw.) wäre nicht mehr gewährleistet.  
Eine Änderung der Beschilderung ist nicht zu veranlassen.

d) Die Verwaltung wurde beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, die im Rahmen der Sanierung OD Fahlenbach neu gesetzten Verteilerkästen (Bayernwerk und Glasfaser) im Bereich der Hauptstraße 33 in den Zaunsockel des versetzen. Der Anlieger hat sein Einverständnis signalisiert.
Nachtrag zur Sitzung:
In einem Ortstermin am 26.05.2020 mit der Firma Eiffage, dem Anwohner der Hauptstraße 33 und dem Bürgermeister wurde vereinbart, den Glasfaser-Verteiler nicht in dem Sockel zu versenken, weil dahinter ein Schwebetor des Grundstückseigentümers verläuft. Der Kasten des Bayernwerks war zu diesem Zeitpunkt bereits an den Zaunsockel gerückt. Dieser wird auch nicht versenkt.

e) Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll geprüft werden, ob in der Waaler Str. in Rohrbach im Teilbereich der Hs.Nr. 3 an der Engstelle ein Halteverbot erlassen werden soll.

f) In Buchersried wurde in einer früheren Bauausschusssitzung ein Standort für eine Geschwindigkeitswarnanlage festgelegt. Der Beschluss wurde noch nicht vollzogen. Die Verwaltung soll den Vollzug veranlassen.

Datenstand vom 07.07.2020 11:06 Uhr