Datum: 29.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.05.2020
2 Antrag auf Geschäftsordnung TOP 2.9 der Einladung zur Behandlung in der nichtöffentlichen Sitzung
3 Behandlung von Baugesuche
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 97, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Straße 20) *)
3.2 Um- und Anbau des Dachgeschosses, des Anbaues zur Erweiterung der Obergeschosswohnung, Fl.Nr. 112, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Str. 1) *)
3.3 An- und Umbau des best. Einfamilienhauses zu einem Mehrgenerationenhaus, Fl.Nr. 132/29, Gemarkung Fahlenbach (Semptstraße 16) *)
3.4 Errichtung eines Carports und Einfriedung, Fl.Nr. 1018/14, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 2a) *)
3.5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6WE, Neubau eines Bürogebäudes mit 3 WE und Lagerhalle, Fl.Nr. 76, Gemarkung Rohrbach (St.-Kastulus-Str.) *)
3.6 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung, Fl.Nr. 103/45, Gemarkung Rohrbach (Kernbauernleite 20) *)
3.7 Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 1125/40, Gemarkung Rohrbach (Raiffeisenstraße 1a) *)
3.8 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.Nr. 958, Gemarkung Rohrbach (Moosäcker 1) *)
4 Errichtung eines Unterstandes an der Schulbushaltestelle in der Fahlenbacher Straße, Ortsbesichtigung Alternativ-Standort
5 Sichtung Parkplatzentwurf P+R Ost des Arbeitskreises Ortsbild
6 Entscheidung über Instandsetzung der Fahrbahn im Hopfenweg (nach Wasser- und Kanalarbeiten)
7 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 25.05.2020  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Geschäftsordnung TOP 2.9 der Einladung zur Behandlung in der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Geschäftsordnung den TOP 2.9 der Einladung, Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes, in der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verschiebung des TOP 2.9 der Einladung in die nichtöffentliche Sitzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Behandlung von Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3
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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 97, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Straße 20) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 97, Gemarkung Fahlenbach, liegt aus Sicht der Gemeinde noch innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB) und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist ein Teil-Abbruch der bestehenden Halle und die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Grundmaße 11,99 x 8,49 m, Erd- und Obergeschoss, Satteldach mit 30° Dachneigung) mit Doppelgarage (Grundmaße 6,99 x 8,49 m, Satteldach mit 30 ° Dachneigung) auf dem südlichen Teil des Grundstückes geplant.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung und der zu überbaubaren Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.  

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation ist Bedingung. Nach der gemeindlichen Entwässerungsabgabesatzung bedarf es für jedes Wohngebäude einen eigenen Kanalanschluss. Die Kosten für den erforderlichen Zweit-Hausanschluss sind komplett vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu wurde mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abgeschlossen. Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist ebenfalls Bedingung und im Detail mit der Wasserversorgung Ilmtalgruppe abzustimmen. Für den erforderlichen Zweit-Hausanschluss wurde von Seiten des Wasserversorgers ebenfalls eine Sondervereinbarung geschlossen. Die Kosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt (Gehwegabsenkung) sind vom Bauherrn zu tragen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern . Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze wurden nachgewiesen. Die betroffenen Grundstücksnachbarn wurden nicht beteiligt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen gemäß § 3 6 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3.2. Um- und Anbau des Dachgeschosses, des Anbaues zur Erweiterung der Obergeschosswohnung, Fl.Nr. 112, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Str. 1) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl. Nr. 112, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Aufstockung des bestehenden Wohnhausanbaues zur Erweiterung des Wohnraumes im Obergeschoss geplant.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung bleibt weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücknachbarn liegen teilweise vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. An- und Umbau des best. Einfamilienhauses zu einem Mehrgenerationenhaus, Fl.Nr. 132/29, Gemarkung Fahlenbach (Semptstraße 16) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Etzwiesen“.

Es ist ein Anbau (Grundmaß 5 x 9 m) mit Dachterrasse auf der Ostseite des Wohngebäudes geplant und die Errichtung von Dachaufbauten auf dem bestehenden Wohnhaus (je Gebäudeseite eine Schleppgaube Breite 6,50 m).

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Überschreitung der Grundflächenzahl 0,35 statt max. 0,30
  • Dachform, Anbau Flachdach bzw. Dachaufbauten mit Pultdach statt Satteldach
  • Dachneigung bei Dachaufbauten 10° bzw. Anbau keine Dachneigung statt 35 – 42°
  • Dachdeckung Dachaufbauten mit Kupferblech bzw. Anbau o. Eindeckung statt Naturroter Dachziegel
  • Stellplätze außerhalb der Baugrenzen

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 22 „Etzwiesen“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Errichtung eines Carports und Einfriedung, Fl.Nr. 1018/14, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 2a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 1018/14, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan teilweise als Dorfgebiet, Grünfläche und landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Es ist geplant auf dem südlichen Teil des Grundstückes einen Carport (Grundmaße 6,45 x 3 m, Pultdach) zu errichten.
An der östlichen Grundstücksgrenze zur Staatsstraße soll als Ersatz für die im Rahmen des Ausbaus der Staatsstraße beseitigte Einfriedung ein Sichtschutz (Höhe 2,06 bis 2,26 m) auf der Stützwand errichtet werden.  

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der zu überbaubaren Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern . Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen größtenteils vor.

Beschluss 1

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag zur Errichtung des Carports  das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag zur Errichtung der Einfriedung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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3.5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6WE, Neubau eines Bürogebäudes mit 3 WE und Lagerhalle, Fl.Nr. 76, Gemarkung Rohrbach (St.-Kastulus-Str.) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt aus Sicht der Gemeinde innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 76, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Auf dem nördlichen Teilbereich des Grundstückes plant der Antragsteller die Errichtung einer Lagerhalle (Grundmaße 10 x 15, 99 m, Wandhöhe 4 m, Satteldach mit 40° Dachneigung), eines Bürogebäudes mit 3 Wohneinheiten (Grundmaße 13,75 x 14,99 m, Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Satteldach mit 32° Dachneigung) und ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten (Grundmaße 15,99 x 13,74 m, Unter-, Erd- und Dachgeschoss, Satteldach mit 32° Dachneigung).

Mit der gegenständlichen Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
1.)  Art der Bebauung; Die landwirtschaftlich genutzte Hofstelle mit 2 Wohn- bzw. Bürogebäuden und einer Lagerhalle zu bebauen.
Das Büro sowie die Lagerhalle soll durch den Bauherrn für seine ortsansässige Firma (Regenwassernutzung, Wartung, Kleinkläranlagen) als Firmensitz bzw. Lager genutzt werden.
2.) Lage im Grundstück / Baufenster
3.) Geschosse und Dachneigung
- Nördliches Wohngebäude mit E+D als Hanghaus
- Südl. Büro- und Wohngebäude mit E+1 als freistehendes Gebäude
- Dachaufbauten sind in Form von Gauben geplant
4.) Kniestockhöhe 50 cm.
5.) Höhenlage OK FFB
- Nördliches Wohngebäude mit FFB ausgemittelt zur nördl. verlaufenden Stichstraße
- Südliches Gebäude und Lagerhalle auf Niveau der bisherigen Hofstelle

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 Zu 1.) Gemäß § 34 BauGB möglich. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. Die angedachte Nutzung ist laut § 5 BauNVO in einem Dorfgebiet zulässig.
Zu 2.) Aus gemeindlicher Sicht möglich.
Zu 3.) Aus gemeindlicher Sicht nach den Kriterien des § 34 BauGB möglich. In der näheren Umgebung befinden sich Wohngebäude mit gleicher Geschossigkeit.
Zu 4.) Nach den Kriterien des § 34 BauGB aus gemeindlicher Sicht möglich. In der näheren Umgebung befinden sich Wohngebäude mit ähnlicher Wandhöhe.
Zu 5.) Aus gemeindlicher Sicht möglich.

Die Erschließung ist gesichert. Die Kosten für die Herstellung weiterer Grundstückszufahrten (Gehwegabsenkung etc. – soweit erforderlich) sind vom Bauherrn zu tragen. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung.
Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Gebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen weiteren Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu sind mit der Gemeinde Sondervereinbarungen abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern.
Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Es ist darauf zu achten, dass jeder Stellplatz eigenständig benutzbar ist.  Bei den dargestellten Stellplätzen im nördlichen Bereich an der westlichen Grundstücksgrenze ist dies bei 2 Stellplätzen nicht möglich.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn wurden nicht eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.6. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung, Fl.Nr. 103/45, Gemarkung Rohrbach (Kernbauernleite 20) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mißberg“.

Der südliche Teil des Grundstückes soll entlang der angrenzenden Grundstücksgrenze zum Doppelhausnachbarn und auf einem Teilbereich von 5 m Länge an der straßenseitigen Grundstücksgrenze mit einem Stabmattenzaun in Anthrazit mit einer Höhe von 1 m eingefriedet werden. Auf einer Länge von 2,50 m sollen an der straßenseitigen Grundstücksgrenze Gabionen mit einer Höhe von 1,40 m Höhe errichten werden. Auf dem Grundstück ist geplant die Grundstückszufahrt mit der Errichtung eines Stabmattenzaunes bzw. im vorderen Teilbereich der Grundstückszufahrt mit Gabionen vom Garten abzugrenzen.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Baugrenzenüberschreitung mit der Errichtung des Zaunes auf dem Grundstück
  • Als Einfriedung sind lt. Bebauungsplan nur Holzlattenzäune mit einer Höhe einschl. Sockel von max. 1, 0 m Höhe bzw. sind Zwischenzäune als Maschendrahtzaun bis zu einer Höhe von 1,10 m Höhe erlaubt. Mit dem Stabmattenzaun wird hier vom Material gegenüber der Festsetzung abgewichen, mit den Gabionen zusätzlich noch von der festgesetzten Höhe.

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die erforderliche Befreiung zur Errichtung des Stabmattenzaunes kann aus Sicht der Verwaltung auch unter Berücksichtigung nachbarlicher Interessen das Einvernehmen erteilt werden, zumal der betroffene Grundstücksnachbar dem Vorhaben zugestimmt hat.
Mit der Errichtung der Gabionen mit einer Höhe von 1,40 m an der straßenseitigen Grundstücksgrenze im Bereich der Ein- und Ausfahrt entstehen aus Sicht der Verwaltung eingeschränkte Sichtverhältnis. Beim Ausfahren aus dem Grundstück in die öffentliche Straße ist die Leichtigkeit und Sicherheit des fließenden Verkehrs durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse beeinträchtigt. Aus gemeindlicher Sicht kann eine Befreiung nicht erteilt werden.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf isolierte Befreiung mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mißberg“ mit Ausnahme der Befreiung zur Errichtung der Gabionen das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.7. Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 1125/40, Gemarkung Rohrbach (Raiffeisenstraße 1a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.7

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Raiffeisenstraße“.

Es ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung (Grundmaße 6,49 x 3,62 m, Sicherheitsglas, Pultdach mit 10° Dachneigung) geplant.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Pultdach statt Satteldach
  • Dachneigung mit 10° statt 35 - 43°

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Der beantragten Abweichung der Abstandsfläche an der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Doppelhaushälfte kann aus gemeindlicher Sicht zugestimmt werden.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das Ableiten von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 „Raiffeisenstraße“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Der beantragten Abweichung der Abstandsfläche wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.8. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.Nr. 958, Gemarkung Rohrbach (Moosäcker 1) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 3.8

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Bahndamm – Moorweg“.

Es ist geplant an der östlichen Grundstücksgrenze 4 Sichtschutzelemente (Breite 1,80 m und Höhe 1,60 m) aus Kiefernholz zu errichten. Teilweise soll zwischen den Elementen zur Auflockerung mit einer Goldfruchtpalme (Höhe ca. 1,30 m) bepflanzt werden.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Als Einfriedung sind lt. Bebauungsplan nur Holzlattenzäune bis einer max. Höhe incl. Sockel von 1,10 m zulässig. Als Zwischenzäune sind auch Maschendrahtzäune bis 1 m Höhe zulässig. Mit der gegenständlichen Planung wird hiervon von der festgesetzten Höhe und Ausführung des Zaunes abgewichen.

Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht kann die erforderliche Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Der betroffene Grundstücksnachbar hat dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf isolierte Befreiung mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bahndamm – Moorweg“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Errichtung eines Unterstandes an der Schulbushaltestelle in der Fahlenbacher Straße, Ortsbesichtigung Alternativ-Standort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Errichtung eines Unterstandes an der Schulbushaltestelle in der Fahlenbacher Straße wurde in der Bauausschusssitzung vom 03.02.2020 behandelt. Auf die Sitzungsniederschrift wird an dieser Stelle verwiesen. Man war sich einig, dass eine Überdachung an der jetzigen Haltestelle nur einem Teil der Schüler eine Unterstellmöglichkeit bietet.
Es ist zu prüfen ob durch eine Verlegung der Haltestelle an einen anderen Standort die Errichtung eines Untersandes für alle Schüler (ca. 50 Realschüler und Gymnasiasten) realisiert werden kann.

Als Alternativ-Standort ist die Fl.Nr. 1116/4, Gemarkung Rohrbach (Trafostation an der Fahlenbacher Straße, Eigentümer Bayernwerk) bzw. gegenüber auf dem alten BayWa-Gelände vorgeschlagen.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung ist darüber zu entscheiden.

Laut Landratsamt Pfaffenhofen wird die Haltestelle „Fahlenbacher Straße“ von drei öffentlichen Linienbussen und einem Kleinbus (Zubringer Ottersried – Rohrbach) angefahren.
 
Bei Verlegung einer Haltestelle mit öffentlichen Linien ist zu beachten:
  • Die Örtlichkeiten müssen vor Ort mit Landratsamt, Polizei, den Busunternehmern und dem Straßenbaulastträger besichtigt und beraten werden.
  • Alle Busunternehmen müssen bei der Regierung einen Antrag auf Fahrplanänderung stellen und ihre Fahrpläne anpassen (Kosten tragen die Busunternehmer).
  • Es ist zu prüfen, ob der zumutbare Fußweg von 3 km für alle Schüler noch eingehalten werden kann.

Auch an den Alternativ-Standorten stehen der Gemeinde keine öffentlichen Grundstückflächen zur Verfügung für die Errichtung eines Wartehäuschens. Es ist für alle Schüler dieser Haltestelle eine langfristige Lösung anzustreben, um den anfallenden Verwaltungsaufwand bei einer evtl. Verlegung der Haltestelle zu rechtfertigen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt sich beim Eigentümer der Fl.Nr. 132, Gemarkung Rohrbach zu erkundigen, ob er der Errichtung eines Wartehäuschens auf seiner Teilfläche zustimmt und dann dem Bauausschuss zur weiteren Entscheidung in einer seiner nächsten Sitzungen vor legen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Sichtung Parkplatzentwurf P+R Ost des Arbeitskreises Ortsbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Arbeitskreis Ortsbild hat sich mit der Neugestaltung des „Bahnhofsparkplatzes“ Nähe der Gaststätte Zeidlmaier seit längerem beschäftigt. Der vorliegende Planentwurf sieht vor:
  •   4 Parkplätze mit Ladesäule für Elektroautos
  • 15 Parkplätze an der Ladehofstraße
  • 63 Parkplätze in der umgrenzten Fläche

Aus Sicht des Arbeitskreises könnten die 15 Parkplätze an der Ladehofstraße fest vermietet werden – Absperrung könnte z.B. über abschließbare Parkbügel erfolgen. Für die 63 Stellplätze könnten Parkgebühren erhoben werden, allerdings wäre ein Parkscheinautomat oder ein Schrankensystem nötig.

Der Arbeitskreis möchte folgende Fragen geklärt haben:
  • Soll der Parkplatz in den nächsten 5-10 Jahren erneuert werden?
  • Falls ja: Wer soll die weiteren Planungen leiten?
Arbeitskreis Ortsbild, kann unterstützen. Vertreter der Gemeinde werden eingebunden.
Falls nein: Für den Fall empfiehlt der Arbeitskreis, zumindest die Ein- und Ausfahrten deutlicher zu regeln und die Randbereiche der Fläche optisch schöner zu gestalten, z.B mit Heckenpflanzungen rund um die Fläche (unter Beachtung der Sichtachsen).

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, welche Fördermittel zur Verfügung stehen und die zu erwartenden Kosten incl. Verwaltungsaufwand bei Errichtung eines Parkscheinautomaten oder Schrankensystems zur Erhebung von Parkgebühren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Entscheidung über Instandsetzung der Fahrbahn im Hopfenweg (nach Wasser- und Kanalarbeiten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 08.10.2020 wurden bereits die Möglichkeiten der Instandsetzung des Hopfenweges im Bereich der getätigten Wasser- und Kanalsanierungsarbeiten erörtert und diskutiert. Man kam damals überein, nach dem Winter 2019/2020 die Örtlichkeit erneut in Augenschein zu neh men, was im Rahmen einer Bauausschuss-Sitzung angebracht ist.

Seit dem vergangenen Winter ist keine nennenswerte Verschlechterung des Zustandes der Fahrbahn eingetreten (etwaige Setzungen etc.). Ein weiteres Abwarten für „mögliche Setzungen“ ist durchaus angebracht. Aus Sicht der Verwaltung sollten daher – nicht zuletzt auch aufgrund der Corona-bedingten angespannten Haushaltslage – derzeit keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden und die Entscheidung über die Instandsetzung zurückgestellt werden. Es wird vorgeschlagen, im Herbst 2021 eine erneute Begutachtung durch den Bauausschuss anzustreben.

Beschluss

Die Entscheidung über eine Instandsetzung der Fahrbahn im Hopfenweg wird zurückgestellt. Im Herbst 2021 soll eine erneute Begutachtung durch den Bauausschuss erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö 7

Sachverhalt

a) In der letzten Bauausschusssitzung wurde nachgefragt warum in Buchersried noch keine Geschwindigkeitswarnanlage aufgestellt wurde. Laut Überprüfung der Verwaltung wurde festgestellt, dass im Beschluss des Bauausschusses vom 30.05.2018 kein Standort für Buchersried festgelegt wurde. Über die festgelegten Standorte der Geschwindigkeitswarnanlagen soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzung beraten werden.

b) Das Spielgerät am Spielplatz beim Vereinsheim in Fahlenbach wurde noch immer nicht montiert, obwohl vor 4 Wochen die Aufstellung zugesichert wurde.

c) Am Fußballplatz in Rohr stehen 2 Bäume schief und drohen bei Sturm umzufallen. Die Bäume sind zu besichtigen und entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.

d) Das umgefahrene Vorfahrtsschild in Rohr, Höhe Hs.Nr. 14 muss noch ersetzt werden.

e) Im Grünstreifen entlang der Ortsstraße „Am Bahndamm“ steht eine Platanie schief. Der Baum soll besichtigt werden, entsprechende Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind zu veranlassen.

f) Die Defi-Standorte sollen an den Zufahrtsstraßen beschildert werden. Die Verwaltung soll überprüfen an welchen Standorten eine Beschilderung anzubringen ist und entsprechend ausführen.

g) Die Autobahnunterführung zwischen Rohrbach und Ossenzhausen ist immer wieder stark überflutet. Das angebrachte Hinweisschild wurde zwischenzeitlich wieder entfernt. Der verantwortliche Projektleiter der Baumaßnahme ist zu kontaktieren um das Problem zu lösen.

h) Am Rohrbacher Friedhof Ausgang Richtung Serbenweg soll auf Wunsch ein Abfallbehälter angebracht werden zur Entsorgung von Grablichteren etc.

Datenstand vom 29.07.2020 10:28 Uhr