Datum: 01.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Alte Schulturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Landrat Albert Gürtner und Karl Huber - Vorstellung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.06.2020
3 Baugebiet "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt"
3.1 Vorstellung und Beschlussfassung zur Planung zum Schutz vor Außengebietswasser (Vertreter vom IB Steinbacher ist hierzu anwesend) *)
3.2 Vorstellung und Diskussion über das Energiekonzept (Vertreter vom IB Steinbacher ist hierzu anwesend)
3.3 Information zum weiteren Vorgehen Gestaltung Quartiersplatz
3.4 Diskussion und Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich Einzel-/Doppelhausbebauung
3.5 Einleitung des Umlegungsverfahrens
3.5.1 Anordnung des Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch für das Gebiet "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt"
3.5.2 Übertragung der Befugnis der Gemeinde Rohrbach zur Durchführung der Umlegung für das Gebiet "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen
4 2. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 2 "Ottersried"
4.1 Erörterung und Diskussion des Änderungsantrages
4.2 Änderungsbeschluss
4.3 Billigung des Satzungsänderungsentwurfes
4.4 Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
5 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Gießgraben"
5.1 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 29.10.2018
5.2 Billigung der erneuten Änderung des Bebauungsplanentwurfes
5.3 Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) und erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
6 Jahresabschluss 2019 - Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
7 Jahresabschluss 2019 - Rechenschaftsbericht und Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses
8 Ausstattung Anbau Feuerwehrhaus Fahlenbach mit Spinden
9 Bekanntgaben und Anfragen
9.1 Bekanntgabe über Abrechnung der KiTA-Gebühren April bis Juni
9.2 Bekanntgabe des Feuerwehrjahresbedarfes

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1. Landrat Albert Gürtner und Karl Huber - Vorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Landrat Gürtner, 2. Landrat Huber und 4 . Ländrätin Schnapp stellten sich dem Gremium vor. Anschließend wurden die Verbesserungsmöglichkeiten und Bedarfe der verbesserten Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Landratsamt abgefragt.

Gemeinderat Eisenmann schlug vor, den Biber-Stammtisch, so wie vor sechs Jahren vereinbart, einmal jährlich stattfinden zu lassen. Auch die Sommerfanggenehmigung sollte – wie in Nachbarlandkreisen üblich – erteilt werden. Die Landräte sicherten zu, das Thema in den Wochen gemeinsam mit Landwirten und Naturschützern anzugehen.

Gemeinderat Schalk bemängelte die Praxis, das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt zu ersetzen. Hier sicherte Landrat Gürtner zu, dass es künftig vor einer anderslautenden Entscheidung des Landratsamtes Gespräche mit der Gemeinde geben wird. Ebenso wird angestrebt, das Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die digitale Bauakte wird im Herbst eingeführt.

3. Bürgermeister Vachal bat darum, die Stellungnahmen im Bauleitplanungsverfahren schlanker zu gestalten.

Um 19:25 Uhr verließen die Landräte die Sitzung.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Baugebiet "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3
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3.1. Vorstellung und Beschlussfassung zur Planung zum Schutz vor Außengebietswasser (Vertreter vom IB Steinbacher ist hierzu anwesend) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Das IB Steinbacher wurde mit der Prüfung des Schutzes der Wohnbebauung des künftigen 2. Bauabschnittes im Baugebiet „Schelmengrund“ vor abfließendem Außengebietswasser beauftragt. Das erarbeitete Maßnahmenkonzept wurde von Herr Trayer vom IB Steinbacher in der Sitzung vorgestellt. Auf die beiliegende Präsentation als Anlage zu diesem TOP im RIS wird verwiesen.

Herr Trayer erläuterte ausführlich das erarbeitete Lösungskonzept unter Darlegung des Ist- und Plan-Zustandes der Außengebietswasser-Thematik einschließlich einer Kostenbetrachtung. Das Konzept wurde vom IB Steinbacher bereits mit dem WWA Ingolstadt vorabgestimmt.  

Im Wesentlichen gliedert sich das Konzept in folgende Eckpunkte:
  • Zum Schutz der geplanten und bestehenden Bebauung ist im Bereich der Fl.Nr. 256, Gemarkung Rohrbach, die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens erforderlich, da hier der größte Wasserabfluss zu erwarten ist. Hierzu wurden zwei Gestaltungsvarianten (für ein 50 oder 100jähriges Regenereignis – HQ 50 oder 100) aufgezeigt. Das Becken würde als Erdbecken errichtet werden (Eingrabung in den Boden), da laut WWA Ingolstadt von einem klassischen Dammbecken (Regenrückhaltebecken mit aufgeschütteten Erddämmen) oberhalb der geplanten/bestehenden Bebauung in der Hanglage abgeraten wird (höherer technischer Ausführungsaufwand, Schutz vor Abrutschen etc.). Der Flächenbedarf des Regenrückhaltebeckens hat jedoch unweigerlich die Reduzierung des zur Verfügung stehenden Spielplatzbereiches zur Folge. Die in diesem Bereich angedachte Anlage einer ökologischen Ausgleichsfläche kann erfreulicherweise aufrechterhalten werden (Doppelnutzung mit Regenrückhaltebecken laut Untere Naturschutzbehörde zulässig).
Im Gemeinderat galt es den auszuführenden Hochwasserschutz (HQ 50 oder 100) festzulegen. Die Kosten für ein HQ 100-Becken belaufen sich auf etwa netto 88.900,- EUR bzw. für ein HQ 50-Becken auf etwa netto 77.360,- EUR.  
  • Nördlich der geplanten Parzelle 83 ist die Anlage eines kleinen Absetzbeckens im Vorfeld der Einleitung in die Regenwasserkanalisation geplant.
  • Zum Schutz des sonstigen Baugebietsrandes vor abfließendem Oberflächenwasser ist die Anlage von Entwässerungsmulden außerhalb des Baugebietes geplant, die temporär bis zur Fortsetzung der weiteren Baugebietsabschnitte verbleiben und über Pachtverträge (analog 1. Bauabschnitt) gesichert werden. Lediglich im Bereich der Parzellen 77-80 ist eine Errichtung einer Entwässerungsmulde nicht außerhalb des Baugebietes möglich, so dass diese in den BPL-Umgriff verschoben werden muss (als öffentliche Fläche oder integrierter Teil der Privatgärten). Die Entwässerungsmulden werden an die geplante Regenwasserkanalisation angeschlossen bzw. ein kleiner Teil im südlichen Bereich kann in das bestehende RRB am Serbenweg noch einfließen.
  • Die Gesamtkosten aller Schutzmaßnahmen vor Außenbereichswasser (Regenrückhaltebecken inkl. Entwässerungsmulden) belaufen sich auf etwa 165.000,- EUR brutto, wobei Herr Trayer hier auf eine Kostenschwankung von +/- 40 % verwies, da noch keine detaillierte Planung vorliegt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt das Konzept des IB Steinbacher zum Schutz des künftigen 2. Bauabschnittes im Baugebiet „Schelmengrund“ vor Außengebietswasser. Das geplante Regenrückhaltebecken soll dabei auf einen 100jährigen Schutz (HQ 100) ausgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Vorstellung und Diskussion über das Energiekonzept (Vertreter vom IB Steinbacher ist hierzu anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 08.10.2019 mit der Thematik „Energieversorgung im Baugebiet Schelmengrund – 2. BA“ beschäftigt. Das IB Steinbacher wurde mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. Das erarbeitete Energiekonzept wurde von Herr Veh vom IB Steinbacher in der Sitzung vorgestellt. Auf die beiliegende Präsentation als Anlage zu diesem TOP im RIS wird verwiesen.

Das Konzept basiert auf dem Vorschlag der Grundwassernutzung in Form einer zentralen Anlage im Baugebiet mit entsprechendem Wärmenetz. Dezentrale Grundwasserwärmepumpen je Grundstück können sich gegenseitig beeinflussen (Grundwasserbrunnen) aufgrund der erforderlichen Mindestabstände zueinander, so dass im Baugebiet nur eine beschränkte Zahl von Systemen nutzbar sein werden.
Ein gemeinsames Wärmenetz kann dabei in 2 Varianten betrieben werden. Bei Variante 1 wird ein Grundwasser-Wärmemetz (GW-Netz) ohne zentrale Wärmepumpe errichtet (Vorlauftemperatur 12° bei ca. 1 % Wärmeverlust, Übergabe in dezentrale WP-Übergabestation in jedem Gebäude), bei Variante 2 ein GW-Netz mit einer zentralen Wärmepumpe (Vorlauftemperatur 30° bei bis zu 12 % Wärmeverlust) in Form eines „kalten Nahwärmenetzes“. Beim Endabnehmer kommt jedoch stets die volle Vorlauftemperatur an, da die angegebenen Wärmeverluste durch eine höhere Einspeiseenergie ausgeglichen werden.

Bei den durchgeführten Bodenuntersuchungen wurde ein Grundwasservorkommen bei ca. 8-15 m Tiefe ab Geländeoberkante bei einer Mächtigkeit von 16-28 m und einer mittleren bis geringen Durchlässigkeit festgestellt. Zudem sind hohe Manganwerte (Risiken von Ablagerungen v.a. am Schluckbrunnen) zu verzeichnen. Letztlich müsste eine Vorplanung zur Vordimensionierung und Risikoabschätzung samt Erkundungsbohrungen und Pumpversuchen durchgeführt werden, um aussagkräftige Informationen zu einer etwaigen zentralen Grundwassernutzung zur Baugebietsversorgung zu erhalten. Den Kostenaufwand hierzu schätzt Herr Veh auf ca. 20.000,- EUR netto.

Im weiteren Verlauf des Vortrages zeigte Herr Veh die Kostensituation (Erschließungs- und Betriebskosten) aller insgesamt vier untersuchten Varianten (Grundwassernetz / kaltes Nahwärmenetz / Luft-Wärmepumpen / Gasthermen und Solaranlagen) auf.

Um die Wirtschaftlichkeit des Nahwärmenetzes im Vergleich zu alternativen Einzellösungen zu erreichen, bedarf es möglichst vieler Anschlussnehmer. Ein Anschluss- und Benutzungszwang (ähnlich wie bei der Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung) kann im Bebauungsplan nur festgesetzt werden, wenn es sich um einen kommunalen Betreiber der Anlage handelt. Ansonsten stünde es der Gemeinde nur offen, in ihren Kaufverträgen einen Anschluss- und Benutzungszwang zu vereinbaren. Den sonstigen privaten Grundstückseigentümern bliebe dies jedoch frei zu entscheiden. Ansonsten könnte eine Gewinnung weiterer Anschlussnehmer nur durch sonstige Maßnahmen (z.B. keine Verlegung von Erdgas im Baugebiet, hohe Lärmschutzauflagen für Luftwärmepumpen im Bebauungsplan) versucht werden.

Zur weiteren Vorgehensweise ist nunmehr vom Gemeinderat zu entscheiden, ob das Projekt weiterverfolgt werden soll. Probebohrungen, Vorplanung inkl. Risikoabschätzung und Kostenschätzung sowie Anpassung des Bebauungsplanentwurfes (Platz für zentrale Heiztechnik, ggf. Anpassung Festsetzungen) wären dann zunächst die anschließenden Schritte, ehe man Fördermittel beantragen müsste und in die Endplanung samt Umsetzung einsteigen kann.

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3.3. Information zum weiteren Vorgehen Gestaltung Quartiersplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Das IB Steinbacher wurde im Rahmen der Erschließungsplanung auch für die Überplanung des im Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ geplanten „Quartiersplatz“ (siehe Lageplan im RIS) mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt (Vorplanung). Aus Sicht von 1. Bürgermeister Keck wird vorgeschlagen, zunächst die Vorberatung der Thematik zur Findung von Ideen, Vorschlägen usw. in den Arbeitskreis „Ortsbild“ (ergänzt durch die Mitglieder des Bauausschusses) zu verlagern. Im Anschluss sollen dann die Gestaltungsvorschläge vom IB Steinbacher im Gemeinderat zur weiteren Diskussion und Entscheidung vorgestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.4. Diskussion und Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich Einzel-/Doppelhausbebauung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Im aktuellen Bebauungsplanentwurf ist auf einigen Grundstücken wahlweise die Errichtung eines Einzel- oder Doppelhauses zulässig (s. beiliegenden Lageplan).

Im Zuge der Erstellung der Erschießungsplanung führt dies zu einigen Problemstellungen:
  • Herstellung von jeweils 2 Hausanschlüssen für sämtliche Sparten (Kostenfaktor ca. 10.000,- bis 15.000,- EUR brutto je Hausanschluss-Paket)
  • Berücksichtigung von 2 Grundstückszufahrten bei der Planung von öffentlichen Parkbuchten mit Baumscheiben, Straßenlampen etc.

Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, sich der Thematik nochmals zu widmen und ggf. Änderungen im Bebauungsplanentwurf zu beschließen. Die Entscheidung ist zum heutigen Zeitpunkt erforderlich, um die Erschließungs- und Bebauungsplanung vorantreiben zu können. Die zur Thematik Einzel- und Doppelhausbebauung zum Teil bereits ergangenen Beschlüsse in der Vergangenheit (siehe Sitzung vom 11.12.2018 und 03.03.2020) zu entsprechenden Einzelanträgen wären  demnach überholt.

Als Anlage zu diesem TOP ist im RIS ein Vorschlagsplan zur Modifizierung der Aufteilung von Einzel- und Doppelhausbebauung beigefügt.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem zu diesem TOP als Anlage beigefügten Lageplan die Modifizierung der Aufteilung von Einzel- und Doppelhausbebauung im Bebauungsplanentwurf. Die hierzu ergangenen Beschlüsse vom 11.12.2018 und 03.03.2020 zu entsprechenden Einzelanträgen gelten folglich als aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem zu diesem TOP als Anlage beigefügten Lageplan die Modifizierung der Aufteilung von Einzel- und Doppelhausbebauung im Bebauungsplanentwurf. Die hierzu ergangenen Beschlüsse vom 11.12.2018 und 03.03.2020 zu entsprechenden Einzelanträgen gelten folglich als aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.5. Einleitung des Umlegungsverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.5
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3.5.1. Anordnung des Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch für das Gebiet "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.5.1

Sachverhalt

Für die Umsetzung der Grundstücksaufteilung im Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ bedarf es der Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch. Dieses soll nun in die Wege geleitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 BauGB  für das Gebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ die Umlegung nach dem Baugesetzbuch an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.5.2. Übertragung der Befugnis der Gemeinde Rohrbach zur Durchführung der Umlegung für das Gebiet "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 3.5.2

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach überträgt gemäß § 46 Abs. 4 BauGB die ihr kraft Gesetzes zustehende Befugnis zur Durchführu ng der Umlegung für das Gebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen (ADBV PAF). Die Einzelheiten der Übertragung einschließlich der Mitwirkungsrechte der Gemeinde werden per Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem ADBV PAF geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. 2. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 2 "Ottersried"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 4
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4.1. Erörterung und Diskussion des Änderungsantrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 2 „Ottersried“ zur Umsetzung eines Bauvorhabens auf der Fl.Nr. 1696/4, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 10), vor. Hintergrund ist der geplante Anbau eines Lagergebäudes an ein bestehendes Werkstattgebäude auf dem bezeichneten Grundstück. Dem zugrundeliegenden Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung erteilte der Bauausschuss mit Beschluss vom 04.11.2019 das gemeindliche Einvernehmen. Das Landratsamt Pfaffenhofen sieht hier jedoch im Wege der Einzelgenehmigung keine Erfolgsaussichten, so dass die Umsetzung des Bauvorhabens ausschließlich mit einer Satzungsänderung möglich werden kann.

Der Bauherr beantragt daher die Änderung der Innenbereichssatzung und hat sich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet. Die Erstellung der Änderungsplanung würde das Ing.-Büro Zwingler, Pfaffenhofen, übernehmen. Das Bauvorhaben würde zudem verkleinert werden (Grundfläche 9 x 22 m statt 9 x 26 m, E+D-Bauweise mit 38° statt E+D-Bauweise mit 45°).

Der erforderliche Änderungsaufwand stellt sich wie folgt dar:
  • Erweiterung der Baugrenzen im nördlichen Bereich der Fl.Nr. 1696/4, Gemarkung Rohrbach, entsprechend des Raumbedarfs des Anbaus
  • Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung Richtung Norden durch Aufnahme der angrenzenden Teilfläche aus der Fl.Nr. 1696, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 22/22a) zur Verschiebung der an sich hier festgesetzten Baumpflanzung (Ortsrandeingrünung)
  • Festsetzung einer Firstrichtung in Ost-West-Richtung für den Anbau
  • Zulassung von Stellplätzen auch außerhalb der Baugrenzen (gültig für den gesamten Geltungsbereich der Innenbereichssatzung).

Ansonsten gilt die rechtskräftige Innenbereichssatzung mit ihren Festsetzungen unverändert weiter.

Aus ortsplanerischer Sicht der Gemeinde kann der Satzungsänderung im beantragten Umfang entsprochen werden. Die Grundzüge des Planungskonzeptes der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Ottersried bleiben gewahrt. Ein Einfügen in die nähere Umgebung ebenso. Es wird einer örtlichen Firma Raum für eine Weiterentwicklung gegeben. Durch die geringfügige Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung können die Einhaltung der geforderten Grund- und Geschossflächenzahlen sowie dem Erhalt der Forderung einer entsprechenden Ortsrandeingrünung (Baumpflanzung) weiterhin Rechnung getragen werden.

Zur Änderung der Satzung ist ein entsprechendes Satzungsänderungsverfahren nach § 34 Abs. 6 i.V.m. §§ 3, 4 und 13 BauGB erforderlich.

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4.2. Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 2 „Ottersried“.

Die Änderung betrifft folgenden Bereich:

  1. Bereich Fl.Nrn. 1696/4 und 1696/Teilfläche, Gemarkung Rohrbach:
  • Erweiterung der Baugrenzen im nördlichen Bereich der Fl.Nr. 1696/4, Gemarkung Rohrbach, entsprechend des Raumbedarfs des Anbaus
  • Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung Richtung Norden durch Aufnahme der angrenzenden Teilfläche aus der Fl.Nr. 1696, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 22/22a) zur Verschiebung der an sich hier festgesetzten Baumpflanzung (Ortsrandeingrünung)
  • Festsetzung einer Firstrichtung in Ost-West-Richtung für den Anbau

  1. Gesamter Geltungsbereich der Innenbereichssatzung:
Zulassung von Stellplätzen auch außerhalb der Baugrenzen

Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Das Ing.-Büro Zwingler, Pfaffenhofen, wird mit der Erstellung der Satzungsänderung bea uftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.3. Billigung des Satzungsänderungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Der Satzungs-Änderungsentwurf samt Begründung liegt als Anlage zu diesem TOP im RIS bei.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Satzungsentwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 2 „Ottersried“ samt Begründung .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.4. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 4.4

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Gießgraben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 5
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5.1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 29.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Seitens des vom Grundstückseigentümer beauftragten Ing.-Büros Huber, Mainburg, wurde eine Anpassung der Festsetzungen/Hinweise  des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben – 3. Änderung“ (ehem. BayWa-Areal) beantragt. Nähere Ausführungen hierzu sind in TOP 5.2 eingestellt.

Um diese noch im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ mitbehandeln zu können (in Form einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), muss der bereits gefasste Satzungsbeschluss vom 29.10.2018 zunächst formell aufgehoben werden. Dies ist noch möglich, da die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ zwar beschlossen wurde, der Satzungsbeschluss jedoch bis dato noch nicht ortsüblich bekannt gemacht wurde und somit die BPL-Änderung nicht in Kraft getreten ist. Die Bekanntmachung ist bislang nicht erfolgt, da der Erschließungsvertrag noch ausstehend ist.

Beschluss

Der zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ in der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2018 gefasste Satzungsbeschluss wird hiermit formell aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.2. Billigung der erneuten Änderung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Seitens des vom Grundstückseigentümer beauftragten Ing.-Büros Huber, Mainburg, wurde eine geringfügige Anpassung der Festsetzungen/Hinweise des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben – 3. Änderung“ (ehem. BayWa-Areal) beantragt.

Anlass der Änderung ist die ergänzende Modifizierung der Festsetzungen/Hinweise für die Möglichkeit der Errichtung von Doppelhäusern auf den Parzellen 13-16. Gemäß bisherigem Planungsstand im Bebauungsplan wären auf diesen Parzellen – neben der Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses – auch bereits Doppelhäuser zulässig (Festsetzung: „Gebäude mit max. 2 Wohneinheiten“), eine grundlegende Änderung der Planung erfolgt also hiermit ausdrücklich nicht.
Im Praxisvollzug könnte es jedoch zu Problemen mit den bisherigen Regelungsformulierungen im Bebauungsplan kommen. Daher wird die Anpassung der Bebauungsplanfassung bezüglich folgender Punkte beantragt:

Bisherige Fassung:
Geplante Änderung:
Begründung:
Textliche Festsetzung Nr. 3.2:

Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO festgesetzt.
Die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO sind einzuhalten. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 findet keine Anwendung.
 
Textliche Festsetzung Nr. 3.2:

Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO festgesetzt.
Die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 1-6, 8 und 9 BayBO sind einzuhalten. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes dürfen sich die Abstandsflächen überlagern, solange eine ausreichende Belichtung, Belüftung und der Brandschutz gegeben sind.
Aufgrund der festgesetzten Baugrenzen sowie Geschoss- und Höhenentwicklung könnte es sonst bei einer vollen Ausnutzung der zulässigen Rahmenbedingungen zu einer geringfügigen Überlappung der Abstandsflächen kommen, was baurechtlich zu genehmigungsrechtlichen Problemen führen könnte. Aus Sicht des Planers ist auch bei einer geringfügigen Überlappung der Abstands- flächen auf den Parzellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach wie vor eine ausreichende Belichtung, Belüftung und der Brandschutz gegeben. Negative Auswirkungen auf die Umgebung und die bestehenden Wohnhäuser sind nicht gegeben. Im Aspekt des Flächensparens (LEP 3.1) und der Innenentwicklung (LEP 3.2) werden die Ziele und Grundsätze des LEP Bayern erfüllt.
Textliche Festsetzung Nr. 2.3 (Auszug):

1 Gebäude mit max. 2 Wohneinheiten auf Parzellen 10, 13-16


Textliche Festsetzung Nr. 2.3 (Auszug):

1 Gebäude mit max. 2 Wohneinheiten auf Parzellen 10, 13-16; Ergänzung „Bei der Errichtung eines Doppelhauses wird pro Haushälfte max. 1. WE zugelassen.“
Klarstellung/Rechtssicherheit zur Erreichung Planungs-gedanken
Textliche Festsetzung Nr. 3.1:

Offene Bauweise (§ 22 Abs. 2 BauNVO)
Textliche Festsetzung Nr. 3.1:

Offene Bauweise (§ 22 Abs. 2 BauNVO); Ergänzung „Zusammengehörende Doppelhaushälften der gleichen Parzellierungs-nummer müssen zeitgleich errichtet werden“
Klarstellung/Anpassung, Vermeidung von Problemen bei Bauausführung / optische Missstände
Festsetzungen/Hinweise durch Planzeichen:

Grundstückszufahrt, Baumstandort, Stellplätze usw.


Festsetzungen/Hinweise durch Planzeichen:

Entsprechende zeichnerische Anpassung von Grundstücks-zufahrt, Baumstandort, Stell-plätze usw. für mögliche Doppelhausbebauung
Klarstellung/Anpassung
Keine Regelung
Ergänzung Fläche für Buswartehäuschen als „Darstellung als Hinweis (ohne Festsetzungscharakter)“
Vorbereitung für möglichen Standort eines BWH

Der Änderungsentwurf samt Begründung liegt als Anlage zu diesem TOP im RIS bei.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ samt Begründung im dargestellten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.3. Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) und erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 5.3

Beschluss

Aufgrund der beschlossenen Änderungen/Ergänzungen  zum Bebauungsplan-Änderungsentwurf wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Jahresabschluss 2019 - Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Bei folgenden Haushaltsstellen wurde der Ansatz überschritten:

9000.81000 Gewerbesteuerumlage (65.742,00 €)
Im Jahr 2019 wurden höhere Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen erzielt. Diese bedingen eine erhöhte Umlagezahllast in Höhe von insgesamt 485.742,00 €.

9100.86000 Zuführung zum Vermögenshaushalt (409.119,00 €)
Aufgrund von Einsparungen im Verwaltungshaushalt konnte eine überplanmäßige Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 409.119,00 € gebucht und somit der Ausgleich des Verwaltungshaushalts hergestellt werden. Insgesamt belief sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt auf 1.385.519,00 €.

9100.91000 Zuführung an Rücklagen (607.960,57 €)
Wegen der erhöhten Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Einsparungen im Vermögenshaushalt und der Auflösung von Haushaltsresten aus Vorjahren konnte der allgemeinen Rücklage außerplanmäßig ein Betrag von 607.960,57 € zugeführt werden.

9100.92201 Inneres Darlehen der Gemeinde an die Wasserversorgung (204.770,08 €)
Zur Sicherstellung der Liquidität der Wasserversorgung wurde ein „Inneres Darlehen“ in Höhe von 204.770,08 € außerplanmäßig gewährt.

9100.97682 Tilgung Kredite (WV Waaler Gruppe) (9.926,57 €)
Im Haushaltsjahr war die erste Rate des im Jahr 2019 aufgenommenen Kredites fällig. Diese Rückzahlung war im Haushaltsplan nicht vorgesehen.


Bei folgenden Deckungskreisen wurde der Ansatz überschritten:

Deckungskreis 64 – Steuern, Versicherungen, Schadensfälle (10.837,01 €)
Der Beitrag zu Rechtsschutzversicherung 2020 war am 19.12.2019 fällig und wurde deshalb ins Jahr 2019 gebucht. Der Beitrag für 2019 wurde ebenfalls - trotz Fälligkeit in 2018 - im Haushaltsjahr 2019 gebucht (+ 5.833 €). Der Beitrag für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung stieg im Jahr 2019 um ca. 4.000 €, da ein höheres Zeitkontingent in Anspruch genommen wurde. Der Beitrag zur Kassenversicherung war um 1.177,30 € höher als veranschlagt, da die Versicherungssumme unterjährig erhöht wurde.

Deckungskreis 4642 - Kindergarten sonstige (36.007,35 €)
Die Ansätze innerhalb des Deckungskreises wurden überschritten, da die Abschläge der Betriebskostenförderungen des Jahres 2019 für Rohrbacher Kinder, die in anderen Einrichtungen als Gastkinder betreut wurden über den veranschlagten Kosten lagen.

Deckungskreis 7000 – Kanalhausanschlüsse (10.423,23 €)
Der Ansatz im Deckungskreis 7000 wurde um 10.423,23 € überschritten, da im Jahr 2019 vermehrt Kanalhausanschlüsse errichtet werden mussten. Anzahl und Kosten der im Haushaltsjahr zu errichtenden neuen Anschlüsse sind im Voraus nur schwer zu schätzen, da sie von der Gemeinde nicht beeinflussbar sind. Die Kosten werden zeitverzögert durch die Grundstückseigentümer erstattet.


Die Ausgaben waren im Haushaltsjahr 2019 unabweisbar, die Deckung war gewährleistet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Jahresabschluss 2019 - Rechenschaftsbericht und Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Jahresrechnung 2019 - Rechenschaftsbericht




Die Jahresrechnung ist fristgerecht gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung erstellt (bis spätestens 30.06.2020) und dem Gemeinderat vorgelegt.

Die Haushaltsrechnung 2019 hat wie folgt abgeschlossen:

Verwaltungshaushalt:



Ansatz inkl. Nachtrag
13.595.300,00 €
Ergebnis:
13.200.883,43 €





Vermögenshaushalt:




Ansatz inkl. Nachtrag
  6.106.300,00 €
Ergebnis:
  6.372.442,49 €




Gesamthaushalt:



Ansatz inkl. Nachtrag
19.701.600,00 €
Ergebnis:
19.573.325,92 €



Das Jahresrechnungsergebnis der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 2019 wird wie folgt bekannt gegeben:

Bekanntgabe der Jahresrechnung 2019










Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
13.319.981,96 €
4.949.137,05 €
18.269.119,01 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00 €
1.454.500,00 €
1.454.500,00 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00 €
31.011,02 €
31.011,02 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
119.098,53 €
183,54 €
119.282,07 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
13.200.883,43 €
6.372.442,49 €
19.573.325,92 €
Ausgaben
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
13.200.783,08 €
4.401.360,81 €
17.602.143,89 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00 €
2.414.097,82 €
2.414.097,82 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00 €
443.016,14 €
443.016,14 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
-100,35 €
0,00 €
-100,35 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
13.200.883,43 €
6.372.442,49 €
19.573.325,92 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)


0,00 €
0,00 €










Darin enthalten:




1) Zuführung vom Vermögenshaushalt



0,00 €
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt



1.385.519,00 €
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Kameralistik

607.960,57 €










Berechnung Überschuss:






(Nachtrags-)HH-
Ansatz
Jahresrechnung
Differenzbetrag
9100.31000 Rücklagenentnahme
0,00 €
0,00 €
0,00 €
9100.91000 Rücklagenzuführung
0,00 €
607.960,57 €
607.960,57 €
Überschuss

0,00 €
607.960,57 €
607.960,57 €










nachrichtlich Ergebnis Wasserversorgung Waaler Gruppe:


Entnahme aus Gebührenausgleichsrücklage HST 8150.31300
146.273,43 €

Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage HST 8150.91300
0,00 €




-146.273,43 €




Die im Haushalt 2019 verwendeten Deckungsringe sind überwiegend eingehalten worden.

Nr.
Bezeichnung
 Anstatz 2019
 Ergebnis 2019
 Unterschied
4
Personalkosten
  3.529.500,00 €
  3.223.698,87 €
  305.801,13 €
11
Öffentliche Sicherheit
            293,00 €
            205,68 €
           87,32 €
50
Bauunterhalt
     207.300,00 €
     152.446,59 €
    54.853,41 €
51
Unterhalt von Straßen
     233.000,00 €
     118.154,15 €
  114.845,85 €
52
Geräte und Ausstattungsgegenstände
       38.900,00 €
       23.192,02 €
    15.707,98 €
54
Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen
     113.800,00 €
       72.431,98 €
    41.368,02 €
57
Gruppierung 57
     121.100,00 €
       92.200,08 €
    28.899,92 €
61
U-Grundstücksumlegung
                    -   €
                    -   €
                 -   €
63
EDV (Kosten für die Datenverwaltung)
       64.200,00 €
       65.479,17 €
-     1.279,17 €
64
Steuern (Versicherungen, Schadensfälle)
     109.500,00 €
     120.337,01 €
-   10.837,01 €
65
Gruppierung 65
     197.900,00 €
     131.102,90 €
    66.797,10 €
70
UA 7000 VmH
     975.000,00 €
     977.353,47 €
-     2.353,47 €
81
U-Hausanschlüsse Wasserversorgung
         7.916,75 €
                    -   €
      7.916,75 €
90
U-Gewerbesteuer
                    -   €
       65.742,00 €
-   65.742,00 €
130
Feuerwehr
     144.600,00 €
     110.579,17 €
    34.020,83 €
352
Bücherei
       15.900,00 €
       12.172,51 €
      3.727,49 €
461
Zweckbindung Sternschnuppe
                    -   €
            300,00 €
-        300,00 €
463
Zweckbindung Sonnenschein
              50,00 €
            980,10 €
-        930,10 €
464
Zweckbindung Löwenzahn
                    -   €
                    -   €
                 -   €
700
Kanalisation
       72.700,00 €
       45.067,45 €
    27.632,55 €
815
Wasserversorgung
     989.100,00 €
     708.891,39 €
  164.208,61 €
935
bewegliches Vermögen
       90.000,00 €
       90.000,00 €
                 -   €
1150
1150-Jahr-Feierlichkeiten
       47.019,50 €
       45.331,61 €
      1.687,89 €
4350
Unterbringung von Obdachlosen
         3.600,00 €
         3.639,90 €
-          39,90 €
4611
Zweckbindung Sternschnuppe Portfolio
                    -   €
              67,68 €
-          67,68 €
4633
Zweckbindung Sonnenschein Portfolio
            540,00 €
                    -   €
         540,00 €
4640
Kindergarten Löwenzahn
       34.200,00 €
       22.486,39 €
    11.713,61 €
4641
Kindergarten Sternschnuppe
     115.700,00 €
     105.958,62 €
      9.741,38 €
4642
Kindergarten sonstige (Gastkinder, Hort)
     764.400,00 €
     800.407,35 €
-   36.007,35 €
4643
Kinderkrippe Sonnenschein
       71.800,00 €
       65.513,31 €
      6.286,69 €
4645
Anbau Krippe
                    -   €
                    -   €
                 -   €
4935
bewegliches Vermögen Kindertagesstätten
                    -   €
         4.980,10 €
-     4.980,10 €
6310
Fahrradwege
                    -   €
            177,00 €
-        177,00 €
6700
Straßenbeleuchtung
                    -   €
                    -   €
                 -   €
6900
Hochwasserfreilegung
       33.000,00 €
       26.984,70 €
      6.015,30 €
7000
U-Kanalhausanschlüsse
                    -   €
       10.423,23 €
-   10.423,23 €
8101
PV-Anlagen Gemeinde
         6.100,00 €
         6.371,87 €
-        271,87 €
8150
Wasserversorgung VmH
  1.811.000,00 €
  1.813.704,72 €
-     2.704,72 €
8151
PV-Anlage Wasserversorgung
         1.500,00 €
            771,25 €
         728,75 €

Im Einzelnen stellen sich die erheblich unterschrittenen (- Werte) bzw. überschrittenen
(+ Werte) Haushaltsstellen wie folgt dar:

Einnahmen

HHST
Bezeichnung
 Abweichung
0200.16300
Erstattungen von Verwaltungskosten Schul- u. Abwasserzweckverband
-       45.355,23 €
0330.26101
Zinseinnahmen nach § 233 a AO
-       52.675,25 €
4642.17100
Zuweisungen und Zuschüsse vom Land - Betriebskostenförderung -
-       32.553,59 €
4643.17100
Zuweisungen und Zuschüsse vom Land - Betriebskostenförderung -
+      26.026,42 €
6300.36700
Zuweisungen und Zuschüsse von privaten Unternehmen
-       50.000,00 €
8150.15500
Vorsteuererstattung
-       77.403,64 €
8150.35004
Beiträge und ähnliche Entgelte Wasserversorgung Waaler Gruppe
-       33.549,00 €
8810.34000
Grundstücksverkäufe
-       28.600,00 €
9000.00300
Gewerbesteuer
-       28.157,00 €
9000.01000
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
-       82.723,00 €
9000.06100
Grunderwerbssteuer
+    183.603,58 €
9000.06101
Einkommenssteuerersatzleistung
-     205.207,00 €
9100.30000
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
+    409.119,00 €


Ausgaben

HHST-NR.
Bezeichnung
Abweichungen
0200.41400
Entgelte Tariflich Beschäftigte
-           39.121,55 €
0330.41400
Entgelte Tariflich Beschäftigte
-           41.491,17 €
4642.70800
Zuweisungen f. lfd. Zwecke an kirchliche Träger - Betriebskostenförderung -
+           35.082,18 €
4643.41400
Entgelte Tariflich Beschäftigte
-           38.106,55 €
6010.50000
Unterhalt der Grundstücke und bauliche Anlagen
-           30.000,00 €
6010.54000
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen usw.
-           30.380,47 €
6300.51000
Unterhaltung von Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen
-           83.493,38 €
6300.51100
Unterhaltung der Feldwege
-           31.352,47 €
6300.95014
Abzweig GE Rohrbach-Ost
-           50.000,00 €
7710.93500
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
-           75.434,33 €
8150.51000
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Rohrnetz, Anschlussleitungen)
-           69.909,84 €
8150.64200
Umsatzsteuer Lieferanten
-           67.127,98 €
9000.81000
Gewerbesteuerumlage
+          65.742,00 €
9100.86000
Zuführung zum Vermögenshaushalt
+        409.119,00 €
9100.91000
Zuführung an Rücklagen
+        607.960,57 €
9100.92201
Inneres Darlehen der Gemeinde an die Wasserversorgung
+        204.770,08 €


Die allgemeine Rücklage hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2018

     438.794,94 €
Zuführung des Sollüberschusses
+
     607.960,57 €          
Stand 31.12.2019
 
    1.046.755,51 €


Die Gebührenausgleichsrücklage der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2019

-          7.862,70 €  
Entnahme 2019
./.
       146.237,43 
Stand 31.12.2020
 
-      154.100,13 €


Entwicklung der Schulden:
Stand 31.12.2018

   4.386.428,75 
Zugang lt. Haushalt 2019
+
   1.200.000,00 €
Ordentliche Tilgung
./.
   1.236.087,02 €
Stand 31.12.2019
 
   4.350.341,73 €



Durch Einsparungen bei den Ausgaben konnte das Haushaltsjahr 2019 insgesamt günstiger abgeschlossen werden, als ursprünglich geplant. Durch die große Investitionstätigkeit wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.414.097,82 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 1.454.500,00 € gebildet.

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8. Ausstattung Anbau Feuerwehrhaus Fahlenbach mit Spinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Für die Ausstattung des Feuerwehrhausanbaues der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach werden im November 50 Feuerwehrspinde mit abschließbaren Wertfächern benötigt. Die jetzigen Spinde stammen noch aus Beständen der Bundespost, sind zu schmal, zu hoch und verfügen über keine Lüftungsöffnung, sodass feuchte Einsatzkleidung nicht trocknet. Der Verwaltung liegt aktuell ein Angebot für Spinde mit einer Breite von 0,40 m vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.253,05 €. Es werden noch weitere Angebote zum Vergleich eingeholt.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Zum 31.12.2019 waren 6.104 Menschen in Rohrbach gemeldet. Das war ein Bevölkerungszuwachs von 89 Menschen im Vergleich zum Vorjahr.

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9.1. Bekanntgabe über Abrechnung der KiTA-Gebühren April bis Juni

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Die Bayerische Staatsregierung hat am 28. April 2020 entschieden, Eltern und Träger in den Monaten April, Mai und Juni bei den Elternbeiträgen zu entlasten. In dieser Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Förderrichtlinie abzuwarten ist.

Die entsprechende Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung aufgrund der Betretungsverbote (Beitragsersatz) wurde am 03.06.2020 erlassen und im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 316 veröffentlicht.

Die Gewährung des Beitragsersatzes setzt voraus, dass der Träger die Elternbeiträge im jeweiligen Monat (April, Mai bzw. Juni) für alle Kinder, die in diesem Monat an keinem Tag Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben, nicht erhoben bzw. bis zum 31. Oktober 2020 vollständig zurückerstattet hat oder zurückerstatten wird.

Die Inanspruchnahme der Notbetreuung, auch an nur einem Tag im Monat hat zur Folge, dass die volle monatliche Benutzungsgebühr von den Eltern zu zahlen ist. Für Eltern von Kindern, die während der Geltung der Betretungsverbote für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen tatsächlich betreut werden, erfolgt von Seiten des Freistaats Bayern kein Beitragsersatz, da in diesen Fällen die mit den Elternbeiträgen vergütete Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Der 346. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 09.06.2020 führt weiterhin aus, dass sich die teilweise Inanspruchnahme der Notbetreuung auf die Elternbeiträge entsprechend des jeweiligen Betreuungsvertrages auswirkt.

Die geltende Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen beinhaltet keine Möglichkeit, Gebühren für einzelne Tage abzurechnen. Es sind volle Monatsgebühren zu entrichten.

Im Kindergartenbereich stellt sich dies als unkritisch dar, da die von den Eltern zu entrichtende Gebühr maximal 31 € monatlich beträgt (Abzug des Beitragszuschusses von 100 € bereits berücksichtigt).

Im Kinderkrippenbereich hat die Erhebung der monatlichen Elternbeiträge bei Inanspruchnahme der Notbetreuung für einzelne Tage größere Auswirkungen. Der Monatsbetrag liegt zwischen 163 € und 394 €.

Deshalb wurde entschieden, dass die Eltern für den 1. Monat des Beginns der Notbetreuung von der regulären Buchungszeit die Gebühren, die in der Satzung für den Monat der Eingewöhnung (Staffelung der Gebühren je nach Beginn gem. § 6 Abs. 2) zu zahlen sind, entrichten müssen. Diese Regelung gilt für die Monate April und Mai.

Für Juni werden die regulären Gebühren abgerechnet, da die Eltern am 9. bzw. 10.06.2020 rechtzeitig informiert wurden, dass bei Aufnahme der Betreuung ab 15.06. (Öffnung für alle 2-jährigen Krippenkinder) die Gebühren für den vollen Monat zu zahlen sind. Somit wurden die Eltern rechtzeitig über die Entscheidungsfreiheit informiert, ob sie Ihr Kind bereits ab 15.06. bringen und hierfür den vollen Monatsgebühr zahlen.
Einige Eltern haben sich entschieden, die Kinder dann erst ab 01.07.2020 zu bringen.

Die Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen stellen sich wie folgt dar:

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9.2. Bekanntgabe des Feuerwehrjahresbedarfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.07.2020 ö 9.2

Sachverhalt

Für die jährliche Ergänzung der Ausrüstung der gemeindlichen Feuerwehren wurden drei Firmen angeschrieben, von denen nur ein Angebot abgegeben wurde.

Das Angebot der Fa. BAS über 4.414,13 € ist vollständig und plausibel, auch in den letzten Jahren wurde bei der Fa. BAS als wirtschaftlichster Anbieter bestellt.

Die Gesamtkosten in Höhe von 9.501,54 € setzen sich wie folgt zusammen:

Fa. BAS                                4.414,13 €
Schutzkleidung, Fa. HF                1.312,81 €
Sonstiges                                3.774,60 €
Gesamt (brutto)                            9.501,54 €

Die beiden größten Posten hierbei sind 9 neue Helme für die Feuerwehr Rohr in Höhe von
1.988,85 € sowie ein Laptop für die Feuerwehr Rohr in Höhe von ca. 1500,00 €. (Die übrigen Ortsfeuerwehren wurden bereits 2016 mit Laptops ausgestattet.)
 
Die notwendigen Mittel stehe n im Haushalt 2020 zur Verfügung. Diese wurden vom 1. Bürgermeister im Rahmen seiner Berechtigungen bereits freigegeben.

Datenstand vom 30.07.2020 10:14 Uhr