Datum: 11.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turmberghalle Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2020
2 Erlass einer Sanierungssatzung
2.1 Einleitungsbeschluss
2.2 Billigung Satzungsentwurf
2.3 Weiteres Vorgehen
3 Antrag auf Herausnahme des Grundstückes Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach, aus dem Bebauungsplan Nr. 18 "Am Wasserwerk" *)
4 Erlass der Nachtragshaushaltssatzung 2020
5 Wasserversorgung "Waaler Gruppe" - Erlass der Wasserabgabesatzung (WAS) *)
6 Wasserversorgung "Waaler Gruppe" - Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) *)
7 Vergabe Neubau Hochbehälter
8 Parkplatzentwurf P + R Ost (Nähe Zeidlmaier) des Bürger-Arbeitskreises Ortsbild
9 Weiterführung des Rohrbacher Seniorentaxis
10 Bekanntgaben und Anfragen
10.1 Stellungnahme zum Artikel der Bürgerinitiative in Reichertshofen zur Wasserversorgung Waaler Gruppe
10.2 Sonstige Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Erlass einer Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 2
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2.1. Einleitungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 2.1

Sachverhalt

In der bereits durchgeführten Feinuntersuchung zur Erarbeitung des interkommunalen, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IKEK) „Lebendige Dorfmitten PAF 2017“ wurden Beurteilungsgrundlagen und Handlungsbedarfe erarbeitet, die den strukturellen städtebaulichen Mangel einer „fehlenden“ lebendigen und von der Bevölkerung häufig genutzten Ortsmitte beschreiben. Der Abschlussbericht zum IKEK in der Fassung vom 15.03.2018 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10.04.2018 genehmigt.

Um die aufgestellten Planungsziele zu erreichen und so die festgestellten städtebaulichen Mängel im Sinne des § 136 BauGB zu beseitigen, bedarf es einen Bereich der Ortsmitte gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB förmlich als Sanierungsgebiet festzulegen. Zur Steuerung von Vorhaben und Rechtsvorgängen im Sinne der Planungsziele ist die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (Bodenrecht §§ 152 - 156a BauGB) nicht erforderlich. In der Sanierungssatzung konnte deshalb die Anwendung dieser Vorschriften ausgeschlossen werden. Die Sanierung findet im vereinfachten Verfahren (§ 142 Abs. 4 BauGB) unter Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträgern (§ 139 BauGB) statt.

Nach § 141 Abs. 3 BauGB ist zur Vorbereitung der Sanierung ein Einleitungsbeschluss über die vorbereitenden Untersuchungen erforderlich. Dadurch entsteht u.a. gem. § 138 BauGB eine Auskunftspflicht der im Untersuchungsgebiet ansässigen Eigentümer gegenüber der Gemeinde. Weitere Rechtsfolgen sind dem § 141 Abs. 4 BauGB zu entnehmen. Als vorbereitende Untersuchung kann die bereits durchgeführte Feinuntersuchung zum IKEK „Lebendige Dorfmitten PAF 2017“) herangezogen werden. Der räumliche Umgriff des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplanes. Daher ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur noch formell (nachträglich) zum Start des Verfahrens zum Erlass der Sanierungssatzung zu fassen und anschließend bekannt zu machen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für den Bereich „Dorfmitte Rohrbach“ im Hinblick auf die Festlegung eines Sanierungsgebietes. Der räumliche Umgriff des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Die Bauverwaltung wird mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses sowie der Veranlassung der weiteren notwendigen Schritte beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Billigung Satzungsentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Der Entwurf zur „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Dorfmitte Rohrbach“ (kurz: Sanierungssatzung)“ samt Begründung ist als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt. Der räumliche Umgriff sowie der Satzungsinhalt werden erläutert.

Für die Anlieger im Sanierungsgebiet fand am 05.11.2020 eine Informationsveranstaltung statt. Im Anschluss wurden mit den Beteiligten nochmals Gespräche geführt, sofern weitergehende Fragen bestanden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Dorfmitte Rohrbach“ (kurz: Sanierungssatzung)“ samt Begründung in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.3. Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB) sowie der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB) an. Hierzu wird als Grundlage die durchgeführte Feinuntersuchung für Rohrbach, die in das IKEK eingearbeitet wurde, sowie der Entwurf der Sanierungssatzung samt Begründung öffentlich ausgelegt und der vorgenannte Personen- und Trägerkreis beteiligt.

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) sowie der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB) beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Herausnahme des Grundstückes Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach, aus dem Bebauungsplan Nr. 18 "Am Wasserwerk" *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach (Mautanger 10) ist derzeit unbebaut und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Wasserwerk“ (in der Fassung vom 12.08.1983).

Mit dem gegenständlichen Antrag möchten die Grundstückseigentümer die generellen Erfolgsaussichten zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes in Form einer Herausnahme ihres Grundstückes prüfen lassen. Grund hierfür ist die beabsichtigte Bebauung des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus in E+1-Bauweise (Erd- und Obergeschoss, Grundfläche ca. 11x14 m, Satteldach mit ca. 28° Dachneigung) mit Doppelgarage (Grundfläche ca. 6x8 m, Satteldach mit ca. 28° Dachneigung). Gemäß Bebauungsplan wäre auf dem Grundstück lediglich ein Erd- mit ausgebautem Dachgeschoss (E+D-Bauweise) mit steilem Satteldach (Dachneigung 37-43°) zulässig. In anderen Teilbereichen des Bebauungsplanes wäre dagegen eine E+1-Bebauung möglich. Die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nach Rücksprache mit dem Landratsamt Pfaffenhofen aufgrund fehlender Vergleichsfälle nicht möglich. Letztlich müsste der Bebauungsplan entweder entsprechend geändert oder die Parzelle aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Im zweiten Fall würde sich die planungsrechtliche Beurteilung des Grundstückes künftig nach § 34 BauGB (Innenbereich) ergeben. Ein Einfügen in die nähere Umgebung mit dargestellten Baustil und damit einer Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens wäre nach Ansicht des Landratsamtes Pfaffenhofen aufgrund von bestehenden Bezugsfällen in der näheren Umgebung gegeben.

Als Begründung führen die Antragsteller folgende Argumente ins Feld:
  • Das Gebiet des 1983 in Kraft getretenen Bebauungsplanes ist mittlerweile überwiegend bebaut.
  • Der Bebauungsplan sieht selbst eine Mischung von E+1- sowie E+D-Bebauung vor.
  • Ein Einfügen des geplanten 2-geschossigen Wohnhauses in die nähere Umgebung (i.S. § 34 BauGB) wäre aufgrund bestehender Bezugsfälle von E+1-Wohnhäusern (siehe Fl.Nrn. 173/2 u. 1003, Gemarkung Rohrbach) gegeben.
  • Eine Verschlechterung der nachbarlichen Situation hinsichtlich der Verschattung durch das Gebäude würde sich nicht ergeben (Firsthöhe ca. 9,50 m bei E+D-Bauweise mit 43° DN bzw. ca. 9,20 m bei E+1-Bauweise mit 28° DN). Der unmittelbar nördlich gelegene Nachbar zeigt sich mit der Bauweise einverstanden, da die Gesamthöhe des Gebäudes nicht ansteigt.
  • Eine zweigeschossige Bauweise (Erd- und Obergeschoss ohne Dachschräge) spiegelt den aktuellen Baustandard wieder (siehe auch im Norden gelegenes Baugebiet „Am Mühlweg“) und bietet neben einer besseren Raumausnutzung (insbesondere beim geplanten Verzicht auf einen Keller – aufgrund der Nähe zum Triebwerkskanal) insgesamt einen attraktiveren Wohnstil.

Aus Sicht der Gemeinde fügt sich ein Wohnhaus in E-1-Bauweise mit flachem Satteldach aufgrund der bezeichneten Bezugsfälle in der Umgebung grundsätzlich harmonisch ein. Das Ortsbild bleibt gewahrt. Das Gebäude verändert sich zwar in der Wandhöhe, jedoch nicht in der Gesamt-(First)Höhe, so dass die nachbarlichen Belange grundsätzlich gewahrt sind. Zudem hat der unmittelbare Nachbar seine Zustimmung signalisiert. Das Grundstück liegt am östlichen Rand des Bebauungsplangebietes. Eine Herausnahme dieser einzelnen Parzelle wäre ortsplanerisch und städtebaulich vertretbar; die Grundkonzeption des Bebauungsplangebietes bleibt im Wesentlichen gewahrt. Auf dem südlichen Nachbargrundstück (Innenbereichslage) ist ebenfalls ein E+1-Wohnhaus geplant. Unter Betrachtung dessen sowie dem Bestandsgebäude im Osten (Wiesenweg) kann hier auch von einer „ortsverträglichen Innenbereichs-Erweiterung“ um die Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach, gesprochen werden. Daher überwiegen die Gründe für die Herausnahme der Parzelle aus dem Bebauungsplangebiet (Teilaufhebung des Bebauungsplanes) gegenüber einer alternativen Änderung des Bebauungsplanes mit Anpassung der betroffenen Festsetzungen (Ausweitung auf weitere E+D-Parzellen, welche jedoch bereits bebaut sind? etc.).

Im Bebauungsplan ist auf der östlichen Grundstücksseite ein 6 m bereiter privater Grünstreifen „für den Ausbau der Ilm sowie als Räumstreifen“ festgesetzt, der von jeglicher Bebauung und Auffüllung freizuhalten ist. Zur Kompensation dieser Festsetzung bei Teilaufhebung des Bebauungsplanes bedarf es einer dinglichen Sicherung des Grün-/Räumstreifens zugunsten des Freistaates Bayern (vertreten durch das WWA Ingolstadt). Dies wurde mit dem WWA Ingolstadt abgestimmt. Die dingliche Sicherung muss vor dem Start des förmlichen Bebauungsplan-Teilaufhebungsverfahrens (Teilaufhebungsbeschluss) vorliegen.

Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Der Bauausschuss befasste sich mit dem Antrag bereits vorberatend in seiner Sitzung vom 27.10.2020 und fasste hierbei die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat, dem gegenständlichen Antrag auf Herausnahme des Grundstückes aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Herausnahme des Grundstückes Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach, aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Wasserwerk“ zu. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Vor Einleitung des förmlichen Bebauungsplan-Teilaufhebungsverfahrens ist eine dingliche Sicherung bezüglich des Grün-/Räumstreifens zugunsten des Freistaates Bayern (vertreten durch das WWA Ingolstadt) vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Erlass der Nachtragshaushaltssatzung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund einiger Änderungen bei den Haushaltsansätzen ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 erforderlich.

Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Wert von 18.669.200€.
 
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Wert von 13.605.200 €. Das bedeutet eine Minderung von 63.400 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Wert von 5.094.000 €. Das bedeutet eine Minderung von 2.937.100 €.

Die Nachtragshaushaltssatzung 2020 samt Anlagen ist dem TOP beigefügt.


Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Nachtrag 2020 samt seinen Bestandteilen und Anlagen in seiner Sitzung vom 21.10.2020 ausführlich vorberaten und die Empfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen, die Nachtragshaushaltssatzung mit den entsprechenden Ansätzen zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2020 samt den dazugehörenden Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Wasserversorgung "Waaler Gruppe" - Erlass der Wasserabgabesatzung (WAS) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Im Zuge der Gebührenkalkulation wurde auch die Wasserabgabesatzung überarbeitet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Entwurf der Satzung in seiner Sitzung vom 21.10.2020 vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Wasserabgabensatzung (WAS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Wasserversorgung "Waaler Gruppe" - Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Verbrauchsgebühr der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ wird in einem vierjährigen Kalkulationszeitraum berechnet. Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2020, so dass für die Zeit ab 01.01.2021 die Gebühr zu berechnen war.

Bei der Neukalkulation der Wassergebühren der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ durch die Kommunalberatung Radlbeck wurde als bedarfsgerechte Gebühr bei gleichbleiben der Grundgebühr auf dem aktuellen Stand ein Betrag von 2,18 € je Kubikmeter entnommenen Wassers ermittelt. Dies entspricht einer Steigerung um 87 Cent gegenüber der bisherigen Gebühr von 1,31 €/m³.

Grund für den Anstieg sind deutlich höhere Gesamtkosten (Unterhalt, Netzerneuerungen und -erweiterungen, Finanzierung der Verbesserungsmaßnahme zu 60 % über die Verbrauchsgebühr).

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) wurde entsprechend des Kalkulationsergebnisses angepasst.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Entwurf der Satzung in seiner Sitzung vom 21.10.2020 vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung (BGS/WAS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Vergabe Neubau Hochbehälter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1590/2, Gem. Fahlenbach soll der neue Hochbehälter der Gemeinde Rohrbach entstehen. Als nächster Schritt muss der Auftrag für den Hochbehälter vergeben werden.

Der genehmigte Antrag auf Vorbescheid zum Neubau der Hochbehälter liegt vor.

Die Submission bezüglich der Vergabe für den Hochbehälter fand am Donnerstag, den 05.11.2020 um 14:00 Uhr statt. Vier Firmen haben die Vergabeunterlagen angefordert, drei waren nur geeignet und gaben ein Angebot ab. Nach Prüfung der Hauptangebote wurden keine Beanstandungen bzw. Ausschlusskriterien festgestellt. Von einem Bieter lagen vier Nebenangebote und von einem Bieter ein Nebenangebot bei. Keines dieser Nebenangebote kommt in die Wertung.

Das wirtschaftlichste Angebot gab die Firma EDEL Tank GmbH aus Wangen mit einer Angebotssumme von 1.059.132,20 € inkl. MwSt. ab.

Die Firma XXX gab ein Angebot in Höhe von 1.097.948,58 € ab.

Die Firma XXX gab ein Angebot in Höhe von 1.303.397,26 € ab.

Die Kosten gem. bepreistem Leistungsverzeichnis lagen bei 1.144.340,00 € inkl. MwSt. Somit liegt die Auftragssumme 85.207,80 € inkl. MwSt. unter der Kostenberechnung.

Beschluss

Der Auftrag zum Neubau der Hochbehälter St. Kastl, Gewerk 3 Edelstahltanks geht an die Firma EDEL Tank GmbH, Isnyer Str. 76, 88239 Wangen gem. Angebot vom 02.11.2020 zum Angebotspreis vom 1.059.132,20 € inkl. MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Parkplatzentwurf P + R Ost (Nähe Zeidlmaier) des Bürger-Arbeitskreises Ortsbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Parkplatz an der Ladehofstraße (Nähe Zeidlmaier) soll umgestaltet werden. Hierfür gibt es bereits einen Entwurf des Bürger-Arbeitskreises Ortsbild. Nach der Umgestaltung sollen den Bürgern ca. 82 Parkplätze (63 neu, 15 Bestand, 4 E-Auto) zur Verfügung stehen.

Gemäß einer ersten Kostenschätzung würden für die Umgestaltung des Parkplatzes mit Asphaltdecke Kosten in Höhe von ca. 165.707,50 € für die 67 neuen Parkplätze anfallen. Mit Schotterdecke belaufen sich die Kosten auf ca. 92.820,00 €. Die Kostenschätzung kann anbei eingesehen werden.

Der Parkplatz ist grundsätzlich nach der RZÖPNV förderfähig. Der Fördersatz beträgt 50 %. Es werden pro Parkplatz max. 5.000 € als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. Somit wird jeder Parkplatz mit max. 2.500 € gefördert.
Die 15 bereits bestehenden Parkplätze sind nicht förderfähig, da diese öffentlich und durch verkehrsrechtliche Anordnung bereits als Parkplatz ausgewiesen sind. Die neuen Parkplätze müssen im Rahmen der Förderung als Umsteigeparkplätze zum ÖPNV (also keine öffentlichen) Parkplätze ausgewiesen werden.

Damit eine Förderung möglich ist, muss der Regierung von Oberbayern nachgewiesen werden, dass die Umsteigeparkplätze auch benötigt werden. Ein solches Gutachten kann entweder ein Verkehrsplaner oder der MVV anfertigen. Beim MVV wurde zur Kostenabschätzung ein Angebot eingeholt. Lt. Angebot vom 25.09.2020 würden für die Ermittlung der benötigten Umsteige-parkplätze Kosten in Höhe von 5.200 € anfallen.
Laut Rücksprache mit dem MVV wäre ein Gutachten aktuell aufgrund von Corona (vermehrt Homeoffice, etc.) nicht repräsentativ. Unter Umständen ist eine Bedarfsermittlung auch erst im Frühjahr möglich. Durch die Fertigung des Gutachtens kann es also zu Verzögerungen beim Vorhaben kommen. Zudem sind keine Befragungen der Pendler nach ihrem Heimatort, etc. möglich. Diese würden beim MVV durch eine Kennzeichenerhebung ersetzt werden.

Ausgehend von der Kostenschätzung würde die Gemeinde eine maximale Förderung in Höhe von ca. 82.853,75 € (mit Asphaltdecke) bzw. ca. 46.410,00 € (mit Schotterdecke) erhalten. Die geschätzten Kosten liegen unter den max. förderfähigen Kosten von 5.000 € pro Parkplatz.
Die Erstellung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Umsteigeparkplätze würde sich also finanziell lohnen.

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9. Weiterführung des Rohrbacher Seniorentaxis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde hat im Jahr 2018 das soziale Projekt „Rohrbach mobil“ ins Leben gerufen, unter dessen Deckmantel drei Angebote liefen:
  • Seniorentaxi
    Für sozial notwendige Fahrten, vorrangig für Senioren ab 65 Jahren und Behinderte ab 50 Prozent Schwerbehinderung sowie für alle Bürger in Notlagen.
  • Marktsammeltaxi
    Für alle Bürger: Immer dienstags zum Pfaffenhofener Wochenmarkt.
  • E-Car-Sharing
    E-Auto an der Rohrbacher E-Ladesäule in Kooperation mit dem Bayernwerk und eShare.one.

In einer Besprechung mit der Seniorenbeauftragten Elfi Schmidt, GRin Jana Manderscheid, dem Bürgermeister und dem örtlich ansässigen Taxi-Unternehmen wurde am 21.10.2020 Bilanz gezogen. Demnach wird das Marktsammeltaxi sehr schlecht angenommen. Das E-Car-Sharing ist bereits Mitte 2020 ausgelaufen. Beide Modelle sollen nicht mehr weiterverfolgt werden. Das Seniorentaxi wird konstant durch einen Personenkreis von ca. 10 – 15 Personen genutzt. Die Fahrtberechtigten können innerhalb der nachfolgenden Zonen vergünstigt fahren. Das Taxiunternehmen rechnet den Fehlbetrag monatlich mit der Gemeinde ab.

Zone
Bereiche
Eigenanteil Nutzer (einfache Fahrt)
Anteil Gemeinde
1
Innenbereich Rohrbach
2 €
10 €
2
Gemeindebereich Rohrbach
2 €
13 €
3
Rohrbach – Wolnzach
4 €
15 €
4
Alle anderen Fahrtziele
Regulärer Fahrtpreis abzgl. 15 €
15 €

Im Jahr 2020 fielen so durchschnittliche monatliche Kosten von ca. 1.100 € an.

Für die Fortführung ab 2021 unter dem Namen „Rohrbach mobil“ soll folgender Personenkreis für sozial notwendige Fahrten von Montag bis Freitag, 8 – 18 Uhr zugelassen sein:
  • Behinderte ab 50 % Schwerbehinderung
  • Senioren ab 65 Jahren
  • Bürger in unvermittelt eingetretenen sozialen Notlagen
Sozial notwendig bedeutet insbesondere:
  • Grundversorgung mit Nahrungsmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs
  • Behördengänge
  • Medizinisch notwendige Termine, Therapien und Untersuchungen
  • Pflege sozialer Kontakte, wenn keine anderweitige Mitnahmemöglichkeit besteht

Beschluss

Die Gemeinde führt das Seniorentaxi-Modell in Kooperation mit in Rohrbach ansässigen Taxi-Unternehmen ab dem 1. Januar 2021 von Montag bis Freitag, 8 – 18 Uhr fort. Fahrtberechtigt sind alle Bürger in Notlagen sowie Senioren ab 65 Jahren und Behinderte ab 50 % Schwerbehinderung, die sozial notwendige Fahrten wie im Sachverhalt aufgeführt durchführen möchten. Die Tarifstruktur ist im Zwei-Jahres-Rhythmus abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 10
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10.1. Stellungnahme zum Artikel der Bürgerinitiative in Reichertshofen zur Wasserversorgung Waaler Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 10.1

Sachverhalt

Der Pfaffenhofener Kurier berichtete in seiner Ausgabe vom Montag, 26.10.2020 über einen Vortrag der Bürgerinitiative „Rettet das Auerbachtal“. Redner war wohl der Initiativensprecher Herr Schaaf. Laut dem Artikel hat Herr Schaaf alle Artikel, die im Donau und Pfaffenhofener Kurier seit 2003 erschienen sind herausgesucht und als Basis für seine Ausführungen verwendet. Zitat „in weitem Bogen stellte er dar, welche Misserfolge die WG (Waaler Gruppe) in den vergangenen Jahren zu verbuchen hatte“.

Wir halten es, gelinde gesagt, schon für sehr befremdlich eine Veranstaltung zur Waaler Gruppe einzuberufen ohne im Vorfeld Kontakt zu uns aufzunehmen, geschweige denn Vertreter der Gemeinde dazu einzuladen. Es wäre nicht auszuschließen, dass Herr Schaaf von uns Informationen erhalten hätte können, die einer objektiven Darstellung dienlich gewesen wäre. Dies war wohl offensichtlich nicht Ziel der Veranstaltung. Herr Schaaf zeichnete ein negatives Bild zur Waaler Gruppe, um es für seine Zwecke, der Verhinderung des geplanten Gewerbegebiets, einzusetzen. Die Gemeinde Rohrbach verwahrt sich ausdrücklich gegen die vorgebrachten Vorwürfe. Leider haben wir auch vom Pfaffenhofener Kurier keine Gelegenheit bekommen, vor Veröffentlichung des Artikels Stellung zu nehmen.

Die Anschlussnehmer, auch aus den von der Waaler Gruppe versorgten Ortsteilen der Marktgemeinde Reichertshofen, können versichert sein, dass der Betrieb der Wasserversorgung Waaler Gruppe allen technischen und rechtlichen Anforderungen voll umfänglich entspricht. Hier unterliegen wir wie alle Wasserversorger den strengen Kontrollen der Aufsichtsbehörden.

Es entspricht nicht unserer Auffassung die strittigen Punkte in der Öffentlichkeit auszutragen.

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10.2. Sonstige Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 10.2

Sachverhalt

a) Ideenwettbewerb „aus grau mach bunt“:
Die Gemeinde hat im Bürgerinfoblatt für die Mauer am sog. Turmbergwald den Ideenwettbewerb „aus grau mach bunt“ ausgerufen. Es sind bis dato 21 Vorschläge eingereicht worden. Vielen Dank dafür.
Die Ideen werden demnächst gesichtet und bewertet von dem Arbeitskreis „Ortsbild“ und je einem Vertreter aus jeder Fraktion.

b) Volkstrauertag
Wegen der Corona-Infektionslage wird heuer am Volkstrauertag kein Schweigemarsch zum Kriegerdenkmal stattfinden. Die übliche Ansprache am Kriegerdenkmal entfällt. Diese wird in der Kirche abgehalten.

c) Coronapandemie
In der Sitzung wird über die aktuelle Lage, insbesondere in unseren Einrichtungen berichtet. Derzeit ergibt sich folgendes Bild:

Kindergarten Sternschnuppe: Schließung Regenbogengruppe        06.11. – 16.11.2020
Kinderkrippe Sonnenschein: Schließung Bienchengruppe                10. – 13.11.2020
Schule. 1 Lehrkraft und 2 Kinder positiv; 4 Kinder in Quarantäne
Ab nächster Woche darf dank neuer Anweisungen des Landratsamtes in den Einrichtungen wieder Gruppenübergreifend gearbeitet werden (jeweils 2 Gruppen werden zu einer Betreuungseinheit zusammengefasst). Das führt dazu, dass die Kinder wieder zu den „normalen“ Öffnungszeiten betreut werden können. Im Kindergarten Sternschnuppe kann das Mittagessen wieder angeliefert werden.

d) Neubau kirchlicher Kindergarten
Die Oberbodenarbeiten sollen ab Mitte KW 46 ausgeführt werden.

e) Neubau Autobahnbrücken – künftige Sperrzeiten
Von Dezember 2019 bis September 2020 wurden die Teile der Unterführungen erneuert, die sich unterhalb der Richtungsfahrbahn Nürnberg befinden, von Dezember 2020 bis September 2021 folgen die Unterführungsteile, über die die Richtungsfahrbahn München führt. Nach derzeitigem Zeitplan sind folgende Straßensperrungen in unserem Gemeindegebiet vorgesehen:

aa) Unterführung Verbindungsstraße Ossenzhausen – Rohrbach (Bauwerk 54)
Sperrtermine: 30. November 2020 – 16. April 2021

bb) Unterführung Verbindungsstraße Waal – Rohrbach (Bauwerk 52)
Sperrtermine: 19. April 2021 – 17. September 2022

cc) Unterführung Verbindungsstraße Gambach – Ottersried (Bauwerk 46)
Sperrtermine: 29. März 2021 – 10. September 2022

dd) Unterführung Verbindungsstraße Stöffel – Fürholzen (Bauwerk 43)
Sperrtermine: 12. April 2021 – 17. September 2021

f) Weihnachtsfeier
Die traditionelle Weihnachtsfeier beim Alten Wirt muss aufgrund der Coronapandemie heuer ausfallen.

Datenstand vom 09.12.2020 16:24 Uhr