Datum: 26.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckraum neue Schule
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.12.2020
2 Behandlung von Baugesuchen
2.1 Nutzungsänderung einer Werkstatt in einen temporär genutzten Veranstaltungsraum, Fl.Nr. 899, Gemarkung Rohrbach (Waaler Str. 7) *)
2.2 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 1674/2, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 18a) *)
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 183/2, Gemarkung Rohrbach (Mautanger 8 d) *)
2.4 Nutzungsänderung des best. Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus mit 2 Stellplätzen und seperaten Treppenaufgang, Fl.Nr. 198, Gemarkung Rohr (Rinnberg 16) *)
2.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 121/2, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 12) *)
2.6 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garagen, Fl.Nr. 2080, Gemarkung Rohrbach (Schelmengrund 22) *)
3 Entscheidung über den Ausbau der Beleuchtung des Fußweges zum Sportheim Fahlenbach *)
4 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 14.12.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 2
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2.1. Nutzungsänderung einer Werkstatt in einen temporär genutzten Veranstaltungsraum, Fl.Nr. 899, Gemarkung Rohrbach (Waaler Str. 7) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 899, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt.

Es wird die Nutzungsänderung einer bestehenden Lagehalle in einen temporär genutzten Veranstaltungsraum für 90 Besucher beantragt. Laut Betriebsbeschreibung finden im Jahr ca. 20 Konzerte im 14-tägigen Rhythmus statt.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 9 Stellplätze sind nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen teilweise vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Nutzungsänderung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 1674/2, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 18a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich der rechtskräftigen Innenbereichssatzung Nr. 2, 2. Änderung „Ottersried“.

Es ist geplant ein Gartenhaus (Grundmaße 3 x 3 m) zum Verkauf von verschiedenen regionalen Produkten (Obst, Gemüse etc.) zu errichten.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung ab:
- Abstand zum Straßenraum nur 3,5 m statt 5 m
- Bitumendachbelag statt naturroter Dachziegel

Für die Abweichungen von der Innenbereichssatzung sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung mit den erforderlichen Befreiungen von der Innenbereichssatzung Nr. 2, 2. Änderung „Ottersried“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 183/2, Gemarkung Rohrbach (Mautanger 8 d) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 183/2, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundmaße 9,52 x 10,26 m, Erd- und Obergeschoss, Satteldach mit 22° Dachneigung) mit Doppelgarage (Grundmaße 6,23 x 8,36 m, Satteldach mit 22° Dachneigung) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung geforderte Stauraum von 6 m vor Garagen wird an der südwestlichen Gebäudeecke der Garage geringfügig um 0,12 m unterschritten. Aus gemeindlicher Sicht bestehen hier keine Bedenken.

Von den auf dem Grundstück verlegten Versorgungsleitungen (Kanalleitung sowie Breitbandkabel derzeit nur Leerrohr) sind die gesetzlich geforderten Schutzabstände (mindestens 6 m) für Bebauung/Bepflanzung einzuhalten und für Wartungsarbeiten (insbesondere für die Zufahrt mit einem Bagger) stets zugänglich zu halten (Grunddienstbarkeit vom 06.04.2016).

Die Erschließung ist gesichert, vorausgesetzt der geplante Erwerb der öffentlichen Grünfläche Fl.Nr. 180/48, Gemarkung Rohrbach wird vollzogen (Notartermin 12.02.2021).  
Die Grundstückszufahrt erfolgt über die Ortsstraße Mautanger. Lt. Bebauungsplan Nr. 18 „Am Wasserwerk“ ist hier eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird der Änderungsbeschluss zur Aufhebung der festgesetzten öffentlichen Grünfläche des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Wasserwerk“ gefasst.
Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Nutzungsänderung des best. Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus mit 2 Stellplätzen und seperaten Treppenaufgang, Fl.Nr. 198, Gemarkung Rohr (Rinnberg 16) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 198, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist der Anbau eines Treppenhauses am bestehenden Gebäude geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 121/2, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 12) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 121/2, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundmaße 8,30 x 10 m, Erd- und Dachgeschoss, Satteldach mit 42° Dachneigung) mit Garage (Grundmaße 4 x 6,50 m) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation ist Bedingung. Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist ebenfalls Bedingung und im Detail mit der Wasserversorgung Ilmtalgruppe abzustimmen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen teilweise vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garagen, Fl.Nr. 2080, Gemarkung Rohrbach (Schelmengrund 22) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 2.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Schelmengrund – 1. Bauabschnitt“.

Es ist die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses (Grundfläche 12 x 15 m) mit Garagen geplant.

Mit der gegenständlichen Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
  1. Das Dachgeschoss soll gegenüber dem Erdgeschoss eingerückt erstellt werden um eine Dachterrasse ausbilden zu können. Durch die Ausbildung soll zum Einem für die separate Wohneinheit im DG ein Zugang ins Freie ermöglicht und zum Anderem für ausreichen Tageslichteinfall gesorgt werden.
Das eingerückte Geschoss liegt innerhalb der gem. Bebauungsplan möglichen Gebäudehülle (Wandhöhe und Dachneigung) und hält die weiteren Bedingungen ein.
Kann dieser Abweichung zugestimmt werden bzw. ist diese im Weiterem Genehmigungsfähig?
  1. Sofern das im Plan dargestellte Dachgeschoss mit niedrigerer Aufbauhöhe der Genehmigungsfähigkeit entgegen käme kann hier um ca. 1 bis 1,40 m abgemindert werden. Ebenso kann u.U. auf den Versatz entlang der Nordtraufe verzichtet werden, die Dachform zeigt sich dann jedoch asymmetrisch.
Kann mit diesen Anpassungen der Abweichung zugestimmt werden?
  1. Lage der Garage Bebauungsplankonform?
Für die 2 Wohneinheiten soll je eine zugehörige Garage erstellt werden. Die östliche Garage liegt an der im Bebauungsplan dargestellten Lage. Die zweite, westlich des Wohnhauses gelegene Garage würde als Grenzbebauung an der des Nachbarn anschließen.
Ist die Anordnung der westlichen Garage über den Bebauungsplan abgedeckt?

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Errichtung eines Staffelgeschosses statt Dachgeschoss
  • zulässige Wandhöhe, die festgesetzte Wandhöhe U+I+D wird gemessen von OK Rohfußboden Untergeschoss bis Erdgeschossdecke eingehalten aber mit dem zurückgerutschten Staffelgeschoss wird die Wandhöhe gemessen von OK Rohfußboden Untergeschoss bis Schnittpunkt OK Dachhaut Staffelgeschoss überschritten.

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Zu 1. und 2.
Aus gemeindlicher Sicht können die erforderlichen Befreiungen erteilt werden. Der maximal zulässige Rahmen der Kubatur (Geschossigkeit, Dachneigung, Gebäudehöhe) siehe gestrichelte Linie in der Planvorlage wird eingehalten. Im an das Baugrundstück angrenzende, zur Zeit in Planung befindliche Baugebiet Nr. 42 „Schelmengrund - 2. Bauabschnitt“, sind Staffelgeschosse bei Mehrfamilienhäusern zulässig.
Zu 3.
Die Garage liegt innerhalb der Baugrenzen und ist an der dargestellten Lage zulässig.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Die Kosten für die Herstellung einer zusätzlichen Grundstückszufahrt, sofern erforderlich, sind vom Bauherrn zu tragen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn wurden nicht eingeholt.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund – 1. Bauabschnitt“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Entscheidung über den Ausbau der Beleuchtung des Fußweges zum Sportheim Fahlenbach *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 3

Sachverhalt

An die Verwaltung wurde die Anregung herangetragen, den Fußweg von der „Rohrbacher Straße“ hin zum Fahlenbacher Vereinsheim besser auszuleuchten. Aufgrund der vorhandenen großen Mastabstände (teilweise bis 60 m statt der üblichen 40 m) liegen abschnittsweise größere Dunkelzonen vor. Es wurde daraufhin von der Bayernwerk Netz GmbH ein Kostenangebot zur Ergänzung von insgesamt 3 neuer Lampen (Siteco SL11 micro, 3000 K warmweiß, 14,5 W) eingeholt. Die Gesamtkosten würden sich auf brutto (mit 19 % MWSt.) 11.105,09 EUR belaufen. Von einer alternativ angedachten Erhöhung der Lampen um ca. 2 m rät das Bayernwerk dringend ab, da die vorhandenen Masten grundsätzlich nicht für eine Erhöhung ausgelegt sind (Fundamenttiefe, Lampenmast), das Problem des großen Abstandes bleibt und folglich nur eine geringe Verbesserung erzielt werden könnte.

Im Haushalt 2021 sind keine Mittel für das Projekt eingestellt.

Beschluss

Auf Neuerrichtung der Beleuchtung wird auf Grund der derzeitigen angespannten Haushaltssituation verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 4

Sachverhalt

  1. Es wurde erneut die Heckenrückschnitte mit dem „Mulchgerät“ beanstandet. In den letzten Sitzungen des Bauausschusses wurde hierüber schon mehrfach diskutiert, auf die Sitzungsprotokolle wird verwiesen. Es wurde berichtet, dass der Gemeinde Jetzendorf eine Gartenbaufirma ein Pflegekonzept für Ihre Hecken erstellt hat, auf der Basis werden die Pflegemaßnahmen alle 3 – 4 Jahre vorgenommen. Als kostengünstige Alternative kam der Vorschlag die Verwaltung soll Herrn Heinz Huber kontaktieren und bitten, dass er die Bauhofmitarbeiter mit seinem Fachwissen unterstütz und probeweise einmal eine Hecke auszeichnet, sodass dann ein sachgemäßer Pflegeschnitt ausgeführt werden kann.
Anmerkung der Verwaltung: Es wird zeitnah ein Termin vereinbart mit folgenden Teilnehmern: H. Eisenmann, H. Daniel, H. Kiermeier, Bürgermeister, H. Meurer und den Bauhofmitarbeitern. Bei diesem Gespräch soll auch der zeitliche und maschinelle Aufwand angesprochen werden.
  1. Am Bachverlauf des „Rohrbächlein“ zwischen Waal und Rohrbach behindert ein Biberbau den Wasserlauf, das Bauwerk soll entfernt werden, so dass ein ungehinderter Wasserabfluss gewährleistet ist.
Anmerkung der Verwaltung: Herr Weiß vom Bauhof setzt sich mit Herrn Daniel in Verbindung um den Standort zu lokalisieren. Im Anschluss wird das Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde) involviert.
  1. GR Großhauser informiert, dass an der Ortsdurchfahrt auf Höhe der Hauptstraße 27 die Straßenbeleuchtung immer noch fehlt.
Anmerkung der Verwaltung: Bayernwerke sind informiert.

Datenstand vom 16.03.2021 15:34 Uhr