Datum: 07.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Alte Schulturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.06.2021
2 Information über Gemeindeentwicklungskonzept (Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern ist anwesend)
3 Vorstellung des Bürgerarbeitskreises Jugend und Familie und Beschluss Spielplatzkonzept
4 Neubesetzung eines Gemeinderatsvertreters für den Bürger-Arbeitskreis Jugend und Familie
5 Beschluss über Bekleidungskonzept der Feuerwehren
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" (mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Schelmengrund - 1. Bauabschnitt")
6.1 Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
6.1.1 Landratsamt Pfaffenhofen - Bauleitplanung
6.1.2 Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz
6.1.3 Landratsamt Pfaffenhofen - Denkmalschutz
6.1.4 Landkreis Pfaffenhofen – Seniorenbeauftragte
6.1.5 Landkreis Pfaffenhofen – Behindertenbeauftragte
6.1.6 Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen
6.1.7 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
6.1.8 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
6.1.9 Deutsche Bahn
6.1.10 Die Autobahn GmbH des Bundes
6.1.11 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen
6.1.12 Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach
6.1.13 Bürger 1
6.1.14 Bürger 2
6.2 Satzungsbeschluss
7 Bundestagswahl 2021 - Hinweise zur Plakatierung und sonstige Hinweise
8 Beschluss über Vergabe der Wasserleitungsarbeiten "Kiga Langenbruck"
9 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Information über Gemeindeentwicklungskonzept (Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern ist anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Die Weiterentwicklung der gemeindlichen Ortsteile ist dem Gemeinderat ein großes Anliegen, denn sie stehen vor großen Herausforderungen. Der Nachfrage an klassischen Neubaugebieten steht zunehmender Leerstand innerorts gegenüber. Ehemalige Dorftreffpunkte wie z.B. Gastwirtschaften haben längst geschlossen, die landwirtschaftliche Nutzung von Höfen wurde aufgegeben. Neben den drängenden Fragen des Klimaschutzes und der Energiewende muss auch der Charakter der Ortschaften erhalten werden. 

Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) unterstützt die bayerischen Gemeinden bei der Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung. Die Leiterin der Abteilung Land- und Dorfentwicklung für u.a. den Landkreis Pfaffenhofen, Frau Monika Hirl, ist zur Sitzung anwesend und wird die Angebote des ALE vorstellen.

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister ist zunächst ein Gemeindeentwicklungskonzept vorgesehen. Im Rahmen eines Gemeindeentwicklungskonzeptes wird der Handlungsbedarf in allen Dörfern der Gemeinde ermittelt. Auf dieser Grundlage werden die Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie den zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und des Amtes für Ländliche Entwicklung festgelegt.

Zur Themen- und Zielfindung findet am 30.07. – 31.07.2021 ein Seminar an der Schule der Dorf- und Landentwicklung Thierhaupten, Klosterberg 8, statt. Hierzu wurden die Teilnehmer bereits vorab abgefragt. Beginn ist am Fr., 30.07. um 14 Uhr vor Ort.

Im Anschluss daran entscheidet der Gemeinderat zusammen mit dem ALE, ob und mit welchen Zielen ein Gemeindeentwicklungskonzept erstellt wird.

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3. Vorstellung des Bürgerarbeitskreises Jugend und Familie und Beschluss Spielplatzkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Im Nachgang zur Gemeinderatssitzung am 05.05.2021, in welcher eine Erhöhung des Spielplatz-Budgets beschlossen wurde, beriet sich der Bürger-Arbeitskreis (BAK) Jugend & Familie zu den notwendigen Investitionsbedarfen bis 2025. Hierzu wurden auch die Rohrer Bürger eingebunden.

Für das Jahr 2021 soll der Spielplatz in Rohr eine 3-Spielturmanlage, eine Rutsche und eine 4-Eck-Kletteranlage erhalten. Es wurden von zwei Herstellern Angebote eingeholt, das günstigste Angebot liegt bei 22.162,81 € ohne Hangrutsche. Soll diese noch angeschafft werden, erhöht sich der Betrag um 4.958,80 €.

Die Vertreter des BAK sind zur Sitzung anwesend und werden sich und ihre ehrenamtliche Arbeit im Gremium vorstellen. Zudem wird das Spielplatzbudget für Ersatz- und Neubeschaffungen erläutert. Die Detailpositionen sind der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen. Jährliche Kosten in Höhe von ca. 39.000 € sind für Ersatz- und Neubeschaffungen 2022 - 2025 zu erwarten (siehe Anlage).

Beschluss 1

Für das Jahr 2021 soll der Spielplatz in Rohr eine 3-Spielturmanlage mit Rutsche, eine 4-Eck-Kletteranlage (22.162,81 €) und zusätzlich eine Hangrutsche (4.958,80 €) erhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Dirtpark wird wiederhergestellt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten i.H.v. 4.500 € werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für die Folgejahre wird dem Bürgerarbeitskreis Jugend & Familie für die Spielplatzsanierung ein Budget von 39.000 € bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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4. Neubesetzung eines Gemeinderatsvertreters für den Bürger-Arbeitskreis Jugend und Familie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung für jeden Bürger-Arbeitskreis (BAK) einen Gemeinderatsvertreter als Bindeglied bestimmt. Für den BAK Jugend & Familie wurde Sebastian Mucke benannt. Gemeinderat Mucke möchte dieses Amt auf eigenen Wunsch nicht weiter ausüben. Er begründet dies mit Differenzen mit dem AK bzgl. des Spielplatzes Rohr.

Der Gemeinderat dankt Herrn Mucke für die bisher geleistete Arbeit und respektiert seine Entscheidung.

Als neues Bindeglied zum BAK Jugend & Familie ist somit ein anderes Mitglied des Gemeinderates zu bestimmen. Vorgeschlagen wird hierfür nach Abstimmung mit den Fraktionssprechern Gemeinderat Jörg Mittermaier. Herr Mittermaier erklärte sich vor der Sitzung mit der Nominierung einverstanden.

Beschluss

Anstelle von Gemeinderat Sebastian Mucke wird ab sofort Gemeinderat Jörg Mittermaier als Bindeglied zum Bürgerarbeitskreis Jugend & Familie bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Beschluss über Bekleidungskonzept der Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die gemeindlichen Feuerwehren werden seit mehreren Jahrzehnten von der Firma HF mit Einsatzkleidung ausgestattet. Dabei ist zwischen Jugendfeuerwehr-, Bayern-2000 („Standard“)- und Atemschutz-Schutzanzügen zu unterscheiden. Die Bekleidung ist in regelmäßigen Abständen zu ersetzen. Im Haushalt ist jährlich ein entsprechendes Budget für Ersatzbeschaffungen vorgesehen (Aktuell noch ca. 15.000 € vorhanden). Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzspektren der Feuerwehren in der Vergangenheit ist der Bekleidungsstand teilweise nicht einheitlich.

Mit der neuen Gemeinschaftsfeuerwehr sind nun drei vom Aufgabenprofil vergleichbare Feuerwehren im Gemeindegebiet vorhanden. Die Feuerwehr Waal und die Löschgruppe Rohr bestehen weiter als TSA-Wehren. Da aufgrund der Gemeinschaftsfeuerwehr eine vermehrte Beschaffung von Einsatzkleidung zu erwarten und ältere Schutzkleidung auszutauschen ist, bietet sich jetzt die Gelegenheit, zu prüfen, inwieweit eine Anpassung der Einsatzbekleidung notwendig ist.

Der Bürgermeister hat alle gemeindlichen Feuerwehren am 24.06.2020 mit der Konzepterstellung einer zukünftigen Bekleidungsbeschaffung beauftragt (s. angehängte Mail). Vorgesehen ist:
  • Ausnutzen des Förderprogramms 2021 zur Beschaffung von min. 16 Ersatzgarnituren für Atemschutzgeräteträger (50%-Förderung)
  • Sukzessive Ersatzbeschaffung von einheitlicher Einsatzbekleidung der aktiven Mannschaft der drei Feuerwehren in den nächsten ca. 5 Jahren.

Der AK Feuerwehr beriet in der Sitzung am 16.06.2021 über das Konzept mit den Feuerwehren. Die Feuerwehrvertreter sind zur Sitzung anwesend und präsentieren das erarbeitete Konzept.

Im Ergebnis wird eine gestufte Ersatzbeschaffung über die nächsten sechs Jahre vorgeschlagen. Die Investitionskosten liegen jährlich bei ca. 15.000 € für insg. 150 Jacken, 52 Atemschutz-Hosen und 98 normalen Hosen.

Beschluss

Dem vorgestellten Konzept der Feuerwehren wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm zur Beschaffung von Ersatzgarnituren für Atemschutzgeräteträger in 2021 in Anspruch zu nehmen und eine Beschaffung in Höhe des vorhandenen Haushaltsbudgets durchzuführen. Die Umsetzung des Beschaffungskonzepts soll im Rahmen des jährlichen Feuerwehrbedarfs schrittweise erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" (mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Schelmengrund - 1. Bauabschnitt")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 6
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6.1. Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 6.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 14.04.2021 (ergänzt durch Beschluss vom 05.05.2021) hat der Gemeinderat nach vorausgegangener förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ (einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Schelmengrund – 1. Bauabschnitt“) gebilligt. Der vom Planungsbüro OPLA, Augsburg, ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht, Geländeschnitten (jeweils in der Fassung vom 14.04.2021/05.05.2021), Bodengutachten (in der Fassung vom 15.05.2020), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Fassung vom 17.12.2020) sowie den insgesamt vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen hat in der Zeit vom 10.06.2021 bis einschließlich 14.06.2021 in der Gemeindeverwaltung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß    § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 24.06.2021 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:

Behörden und Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken):
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung (Schreiben vom 15.06.2021)
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz (Schreiben vom 15.06.2021)
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Denkmalschutz (Schreiben vom 17.06.2021)
  • Landkreis Pfaffenhofen – Seniorenbeauftragter (Schreiben vom 10.06.2021
  • Landkreis Pfaffenhofen – Behindertenbeauftragte (Schreiben vom 23.06.2021)
  • Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen (Schreiben vom 14.06.2021)
  • Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 23.06.2021)
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Schreiben vom 24.06.2021)
  • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien (Schreiben vom 15.06.2021)
  • Die Autobahn GmbH des Bundes (Schreiben vom 17.06.2021)
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen (Schreiben vom 23.06.2021)
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach (Schreiben vom 24.06.2021)

Behörden und Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen ohne Anregungen oder Bedenken):
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz (Schreiben vom 11.06.2021)
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 17.06.2021)
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Kommunale Angelegenheiten (Schreiben vom 11.06.2021)
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Kreiseigener Tiefbau (Schreiben vom 10.06.2021)
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern (Schreiben vom 22.06.2021)
  • Regierung von Oberbayern – höhere Landesplanungsbehörde (Schreiben vom 16.06.2021)
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen (Schreiben vom 21.06.2021)
  • Industrie und Handwerkskammer für München und Oberbayern (Schreiben vom 15.06.2021)
  • Planungsverband Region Ingolstadt (Schreiben vom 14.06.2021)
  • Inexio GmbH (Schreiben vom 21.06.2021)
  • Markt Wolnzach (Schreiben vom 17.06.2021)
  • Markt Reichertshofen (Schreiben vom 18.06.2021)
  • Stadt Geisenfeld (Schreiben vom 17.06.2021)
  • Gemeinde Pörnbach (Schreiben vom 18.06.2021)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab, so dass hiermit von diesen Fachstellen Einverständnis mit der Planung angenommen wird:
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Gesundheitsamt
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Verkehrswesen
  • Bayer. Bauernverband
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH 
  • Stadt Pfaffenhofen
  • Freiwillige Feuerwehr Rohrbach
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Energienetze Bayern
  • Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen

Stellungnahmen von Bürgern:
  • Bürger 1 (Schreiben vom 11.06.2021) 
  • Bürger 2 (Schreiben vom 22.06.2021) 

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen:

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6.1.1. Landratsamt Pfaffenhofen - Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Belange der Baukultur, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, Schutz kulturelle Überlieferung

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB, LEP 2013 8.4.1 (G) und Art. 141 Abs. 1 Satz 4 BayVerf sind die Belange der Baukultur zu berücksichtigen, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu beachten sowie gemäß Art 3 Abs. 2 BayVerf die kulturelle Überlieferung zu schützen. Dabei ist die Eigenständigkeit der Region zu wahren (vgl. Art 3a BayVerf). Auf eine gute Gestaltung der Baugebiete [...] soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)).

Die Abwägung der Gemeinde Rohrbach vom 14.04.2021 wird zur Kenntnis genommen. Seitens der Gemeinde wird in Bezug auf die Einfriedungen eine gewisse Flexibilität zugestanden. Demgemäß werden z. B. laut den textlichen Festsetzungen B. 5.6.1 u. a. Einfriedungen als vollflächig geschlossene Zaunanlagen nur entlang der öffentlichen Verkehrsfläche nicht zugelassen. Dies erscheint gestalterisch schwierig und schafft im Wohngebiet eine deutliche Uneinheitlichkeit. Auf die Stellungnahme der Fachstelle vom 18.02.2021 wird daher verwiesen.


  1. Redaktionelle Anregungen:

Festsetzungen
  • Unter Punkt 10.6.1 der Festsetzungen wird unter Spiegelstrich 3 das Kürzel „ÖBB“ (wohl „ökologische Baubegleitung“) verwendet. Es wird angeregt, diesen zum leichteren Verständnis auszuführen.

Sonstiges
  • Die Etablierung von Geschosswohnungsbau im gegenständlichen Bebauungsplan wird begrüßt. Es wird angeregt, die Entwicklung von derartig verdichteter Bebauung in der Gemeinde zukünftig noch zu intensivieren.

  • Der gegenständliche Bebauungsplan soll als zusammenhängendes Planwerk erstellt werden. Die Präambel, die Verfahrensvermerke, die Planzeichnung, die Festsetzungen durch Planzeichen, die Festsetzungen durch Text, die Hinweise durch Text und durch Planzeichen sind ein Werk. Damit sie in Gesamtheit Rechtskraft erlangen, wird angeregt, sie als ein zusammengehöriges Werk, z. B. auf einem Plan, darzustellen. Sollte die Planung in dieser Form verbleiben, wird angeregt, sämtliche Unterlagen als zusammenhängendes Geheft, z. B. mittels Kordeln, Ringheftung, Siegelung, etc., zu verknüpfen.
Dabei wird u. a. auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28.04.2017, Az. 15 N 15.967 verwiesen („Sind die Regelungen eines Bebauungsplans nicht auf einem Blatt zusammengefasst, sondern finden sich diese auf mehreren, untereinander nicht hinreichend fest verbundenen Einzelblättern, genügt der mit Unterschrift des Bürgermeisters versehene Ausfertigungsvermerk auf lediglich einem Einzelblatt grundsätzlich nur dann den Anforderungen des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO für eine wirksame Ausfertigung, wenn alle Einzelblätter des Bebauungsplans mit Regelungsinhalt zusammen mit dem ausgefertigten Einzelblatt durch eine Art „gedanklicher Schnur“ untereinander derart verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Einzelblätter zur Satzung ausgeschlossen ist.“

Abwägung:
  1. Nachdem sich seither keine neue Sachlage diesbezüglich ergeben hat, wird auf die Abwägung und Beschlussfassung vom 14.04.2021 – an welcher weiterhin unverändert festgehalten wird - verwiesen. Die Anregung wird daher zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sollen nicht erfolgen.

  1. Die redaktionellen Anregungen werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die bezeichnete Abkürzung „ÖBB“ unter Punkt 10.6.1 der textlichen Festsetzungen wird entsprechend ausgeschrieben (redaktionelle Änderung). 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.2. Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Es wird auf die Stellungnahme vom 12.02.2019 verwiesen. Es haben sich hierzu keine Änderungen ergeben. Bitte nehmen Sie noch folgenden Hinweis in den Plan oder in die Begründung auf:

Hinweis:
Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zu informieren. 

Abwägung:
Sie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. An der Beschlussfassung vom 23.11.2020 und 14.04.2021 wird festgehalten. Unter der Ziffer 6.2 der „textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen“ (Bestandteil des Bebauungsplanes) ist der geforderte Hinweis bereits enthalten. Die darin bezeichnete Meldepflicht wird noch auf das Landratsamt Pfaffenhofen (bisher nur WWA Ingolstadt enthalten) erweitert. Dies stellt lediglich eine redaktionelle Änderung dar. Sonstige Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.3. Landratsamt Pfaffenhofen - Denkmalschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Das überplante Gebiet befindet sich in der Nähe zu kartierten Bodendenkmälern. Das BLfD ist zu beteiligen. Außerdem befinden sich in unmittelbarer Nähe mehrere Baudenkmäler. Die Sichtbeziehung zu diesen könnte durch die vorliegende Planung beeinträchtigt werden. Das BLfD ist zu beteiligen.

Abwägung:
Die Stellungnahme entspricht vollinhaltlich der abgegebenen Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde i.R. der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

Es wird auf die ergangene Abwägung und Beschlussfassung vom 14.04.2021 – an welcher weiterhin unverändert festgehalten wird - verwiesen. Die Stellungnahme ergeht daher zur Kenntnis. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich. Das BLfD (Bayer. Landesamt für Denkmalschutz) wurde ebenfalls im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a    Abs. 3 BauGB beteiligt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme des BLfD wird an dieser Stelle verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.4. Landkreis Pfaffenhofen – Seniorenbeauftragte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Es wird auf die Stellungnahme vom 20.01.2021 verwiesen.

Abwägung:
Nachdem sich seither keine neue Sachlage diesbezüglich ergeben hat, wird auf die Abwägung und Beschlussfassung vom 14.04.2021 – an welcher weiterhin unverändert festgehalten wird - verwiesen. Die Stellungnahme ergeht daher zur Kenntnis. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.5. Landkreis Pfaffenhofen – Behindertenbeauftragte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO und Art. 26 Abs. 1 BayVwVfG baten Sie mich als Behindertenbeauftragte des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm zu dem oben genannten Bauvorhaben Stellung, hinsichtlich der Barrierefreiheit, zu nehmen. Es wurden folgende Unterlagen per E-Mail übersandt: Anschreiben, Auszug aus Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2021.

Ich möchte auf meine Stellungnahmen vom 26.02.2019 und 16.02.2021 hinweisen, welche die Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung beinhalten. Bei Beachtung der genannten Vorschriften bestehen keine Einwände zur Aufstellung des Bebauungsplans.

Hinweisen möchte ich auf das Angebot der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer. Nächstgelegener Beratungsstandort ist Ingolstadt. Weitere Infos unter: https://www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-barrierefreiheit.html

Abwägung:
Nachdem sich seither keine neue Sachlage diesbezüglich ergeben hat, wird auf die Abwägung und Beschlussfassung vom 14.04.2021 – an welcher weiterhin unverändert festgehalten wird - verwiesen. Die Stellungnahme ergeht daher zur Kenntnis. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.6. Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:
Am 10. Juni 2021 wurden die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmen-grund — 2. Bauabschnitt", mit Teilaufhebung des Bauungsplanes Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt" der Gemeinde Rohrbach, dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) zur Stellungnahme zugeleitet. Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Abfallbehältnisse der 15, 16, 50, 72, 75 und 81 müssen jeweils an der Durchgangsstraße im Einmündungsbereich der Sackgasse zur Abholung bereitgestellt werden.
Die behelfsmäßige Wendeanlage (Wendehammer für 3-Achsige Müllfahrzeuge) im Bereich der Parzelle 53 erachten wir als ausreichend soweit die Ost- und Südseite der Wendeanlage nicht bebaut werden.

Abwägung:
Die abgegebene Stellungnahme entspricht vollinhaltlich der Stellungnahme des AWP PAF i.R. der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB). Nachdem sich seither keine neue Sachlage diesbezüglich ergeben hat, wird auf die Abwägung und Beschlussfassung vom 14.04.2021 – an welcher weiterhin festgehalten wird - verwiesen. Die Stellungnahme ergeht daher zur Kenntnis. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.7. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Wasserversorgung
In unseren Stellungnahmen vom 15.02.2021 bzw. 01.03.2019 hatten wir die aktuelle Situation der öffentlichen Wasserversorgung Waaler Gruppe ausführlich beschrieben. Hier wurde auch auf die deutliche Überschreitung der zulässigen maximalen Jahresentnahmemengen hingewiesen. In der uns jetzt vorliegenden Abwägung (2. Absatz) wird die Möglichkeit bei einem sich länger hinauszögerndem Wasserschutzgebietsverfahren angesprochen, die nötige Entnahmemenge durch einen Wasserlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Pfaffenhofen zu decken (60.000 m³/a).  Die gemäß dem uns vorliegenden Bebauungsplan zu überplanende Fläche hat eine Größe von rund 7,3 ha. Unter der Annahme eines Wasserverbrauchs von durchschnittlich 50 m³/EW*a kann die Wasserversorgung im überplanten Bereich durch den o.g. Wasserlieferungsvertrag künftig gerade noch gesichert werden. Für diese Einstufung wurde zugrunde gelegt, dass die Bebauung des o.g. Bereichs sukzessive erfolgt (mit einem langsam steigenden Wasserverbrauch einhergehend) und die Wasserverluste durch stetige Sanierung des Rohrnetzes auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Weitere Reserven für künftige Entwicklungsvorhaben im Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe sehen wir aktuell, nicht solange keine Veränderungen an der aktuellen Situation eintreten.

  1. Abwasserbeseitigung
Durch das Ing.-Büro Steinbacher Consult wurde zwischenzeitlich ein Nachweis vorgelegt aus dem nachvollziehbar hervorgeht, dass das Regenrückhaltebecken an der Ottersrieder Straße auch bei geänderten Einzugsgebieten ausreichend bemessen ist. Aktuell ist aus fachlicher Sicht keine Anpassung der wasserrechtlichen Genehmigung für das Rückhaltebecken an der Ottersrieder Straße erforderlich 

  1. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser
Die vorliegende Entwurfsplanung zum Schutz des Geltungsbereiches vor wild abfließendem Außengebietswasser vom 28.05.2021 zeigt detailliert die für einen Schutz vor einem 100 – jährlichen Niederschlagsereignis erforderlich Maßnahmen auf. Die geplanten Schutzmaßnahmen sind in der Gesamtheit sinnvoll und ausreichend.
Aufgrund des hohen Schadenspotentials ausgehend vom geplanten Rückhaltebecken 2 (Schaffung einer Dammlage innerhalb der geschlossenen Bebauung und ausgeprägte Hanglage) sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht, die Vereinfachungen des Anhang A DWA M 522 nicht anwendbar. Die hieraus resultierenden zusätzlichen Nachweise bzw. die Erstellung eines Anlagenbuches und einer Betriebsvorschrift sind im Zuge der weiteren Erschließungsplanung zu erstellen und dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vorzulegen.

  1. Zusammenfassung
Wenn der Inhalt unseres Schreibens beachtet wird, bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 42.


Abwägung:
Zu Punkt 1):
Die Stellungnahme des WWA Ingolstadt zur Wasserversorgung in der Gemeinde Rohrbach wird zur Kenntnis genommen und findet bei den weiteren Überlegungen Berücksichtigung. Änderungen an der gegenständlichen Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Zu Punkt 2):
Die Gemeinde Rohrbach begrüßt die Beurteilung des WWA Ingolstadt zum bestehenden Wasserrecht für das Regenrückhaltebecken an der Ottersrieder Straße. Die Stellungnahme ergeht in diesem Punkt daher zur Kenntnis. Änderungen an der gegenständlichen Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Zu Punkt 3):
Die Stellungnahme zu diesem Punkt findet bei Fortsetzung der Erschließungsplanung sowie Umsetzung der Erschließungsanlagen entsprechende Beachtung. Die erforderlichen Nachweise bzw. die Erstellung eines Anlagenbuches und einer Betriebsvorschrift für das „Regenrückhaltebecken 2“ im Baugebiet werden erstellt und dem WWA Ingolstadt vorgelegt. Änderungen an der gegenständlichen Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.8. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:
Bau- und kunstdenkmalpflegerische Belange:
Wegen der teilweise auf Fernwirkung ausgelegten Baudenkmäler wird insbesondere in den Flurnummern 43/3, 43/5, 44, 61, 70/6, 70/7, 247, 251, 252 dringend zu einer regionaltypischen Bauweise mit Satteldach, naturroter Dachdeckung und max. 2 Vollgeschossen plus Dach geraten. 

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Abwägung:
Mit der neuerlichen Stellungnahme des BLFD wird nunmehr erstmalig der angenommene Einwirkbereich der denkmalgeschützten Baudenkmäler in Form der Auflistung von Flurnummern näher bezeichnet. Die genannte Fernwirkung wird zudem als „teilweise“ gegeben aufgeführt, nicht als vollumfänglich. Dies spiegelt aus gemeindlicher Sicht den wohl großen Auslegungsrahmen bei der Frage der Definition des denkmalschutzrechtlichen Nähebereiches i.S. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG wider. 
Die bisher im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen des BLFD (insgesamt 4 Schreiben) unterscheiden sich alle hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Forderungen (bauliche Gestaltung, räumlicher Umgriff). Eine eindeutige, klare Linie seitens des Denkmalschutzes und damit eine konkrete Planungsempfehlung an die Gemeinde lässt sich so leider nicht erkennen. So erscheint es im aktuellen Planungsstand der durchgeführten erneuten Behördenbeteiligung i.S.     § 4a Abs. 3 BauGB schon verwunderlich, dass nunmehr auch hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse eine Aussage getätigt wird. Dies beträfe die geplanten Mehrfamilienhäuser, die sich ohnehin hauptsächlich um dem – von den Baudenkmälern deutlich abgerückten - Quartiersplatz siedeln. 

Der Gemeinderat hat sich in seinen Sitzungen vom 14.04.2021 sowie insbesondere 05.05.2021 intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Aus Sicht des Gemeinderates hat sich seither keine neue Sach- und Rechtslage eingestellt, so dass am Beschluss vom 05.05.2021 festgehalten werden soll. Die Stellungnahme des BLFD wird daher zur Kenntnis genommen, weitere Änderungen an der Planung werden nicht vorgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.9. Deutsche Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme:
Gegen die geplante Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen/Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken. 
Wir weisen auf unsere Stellungnahme vom 01.03.2019 (Zeichen CS.R-S-L (A1) JSch TOEB-MÜN-19-47763), welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.   § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurde. Die Stellungnahme ist nach wie vor gültig und zwingend zu beachten. Wie bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit den Beschluss zu übersenden. 

Abwägung:
In der Stellungnahme vom 01.03.2019 wurde aufgeführt, dass Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen durch die gegenständliche Bauleitplanung nicht berührt werden und daher weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht werden. Durch die aktuelle Stellungnahme wird diese positive Stellungnahme vom 01.03.2019 aufrechterhalten und bekräftigt. Dies wird seitens der Gemeinde begrüßt. Die Stellungnahme ist daher lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Eine Änderung an der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.10. Die Autobahn GmbH des Bundes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 6.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 liegt in einem Abstand von ca. 850 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der A 9. Belange der Autobahn werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 nicht berührt. Mit den Planungen besteht Einverständnis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes von Lärmimmissionen infolge des Autobahnverkehrs betroffen ist. Sind für das Planungsgebiet Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, so können diesbezüglich keinerlei Ersatzansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Bundesrepublik oder deren Bediensteten geltend gemacht werden. 

Abwägung:
Im bisherigen BPL-Aufstellungsverfahren wurden von den entsprechenden Fachstellen keinerlei Forderungen hinsichtlich eines Schutzes vor Lärmeinwirkungen ausgehend von der Autobahn A9 vorgebracht. Die Stellungnahme ist daher zur Kenntnis zu nehmen. Eine Änderung an der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.11. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 6.1.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Änderungen und Ergänzungen werden im laufenden Umlegungsverfahren berücksichtigt.

Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Änderungen an der Planung werden nicht erforderlich.

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6.1.12. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.12

Sachverhalt

Stellungnahme:

Der Bund Naturschutz entschuldigt sich eingangs dafür, im Februar keine Stellungnahme abgegeben zu haben. Dies hatte wohl mit der coronabedingten erhöhten Arbeitsbelastung zu tun.

Der Bund Naturschutz nimmt zum Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:

  1. Mit (incl. weiteren Stufen) 28 Hektar, von denen aktuell ca. 6,4ha für Jahrzehnte komplett versiegelt werden sollen, widerspricht die Planung dem Ziel der Staatsregierung, den Flächenverbrauch in Bayern auf 5 ha pro Tag zu begrenzen (BayLplG), die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie forderte eine Reduktion des deutschen Flächenverbrauchs (Siedlungs- und Verkehrsflächen) bis 2020 auf 30ha, was für Bayern 4,7 ha bedeutet. Setzt man den Anteil der Fläche Rohrbachs in Bezug zu der von Bayern, dürfte die Gemeinde maximal genau 1 ha pro Jahr verbrauchen. Dieser Wert wird durch diese Planung um ein Vielfaches überschritten, weitere Stufen und vermutlich weitere Bau- gebiete kommen ja noch dazu. Fortwährendes Wachstum ist nicht nachhaltig. Leerstehende Gebäude sollten verstärkt genutzt werden, das Potenzial von großen EFHs, die nur von einer Person bewohnt werden, sollte genutzt werden, indem diesem (oft älteren) Personenkreis Alternativen angeboten wer- den. Es wird zwar gern behauptet, viele junge Rohrbacher müssten wegziehen, weil sie hier keinen Bauplatz fänden. Tatsache ist aber, dass viele Wohngebäude von privaten und gewerblichen Investoren gebaut und dann häufig nicht an Einheimische vermietet oder verkauft werden. Die steigenden Grundstückspreise verleiten auch viele dazu, Grundstücke nur als Geldanlage zu kaufen. Die Gemeinde ist zwar (noch) nicht an den errechneten Wert von 1 ha/Jahr gebunden, doch appellieren wir im Sinne des Schutzes der Umwelt, der natürlichen Lebensgrundlagen und der Wahrung der Interessen der künftigen Generationen, die 1 ha pro Jahr freiwillig einzuhalten. Wenn aktuell dieser Wert deutlich überschritten wird, ist er in den Folgejahren durch entsprechende Unterschreitung auszugleichen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie fordert übrigens, den Flächenverbrauch bis 2050 auf netto Null zu reduzieren, so dass in den nächsten Jahren auch in Rohrbach sinkende Werte einzuplanen sind.

  1. Zur Begründung, 2.4: Es ist ja wohl keine Bedingung für die Ausweisung von Bauland, dass sich der Grund im Besitz der Gemeinde befindet. Außerdem ist es kein Argument für die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete, dass hohe Nachfrage herrsche. Wenn ein Energieversorger hohe Nachfrage nach Bauplätzen für Kernkraftwerke anmeldet, wird die Gemeinde hoffentlich nicht auch sofort solche ausweisen. Das Wachstum der Gemeinde und damit der Flächenverbrauch müssen, besonders, da dies bisher zu wenig geschah, aus den o.g. Gründen in Gegenwart und Zukunft deutlich gebremst werden. Flächen stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Unbebaute Flächen haben eine große Bedeutung für die Landwirtschaft, die Artenvielfalt, den Klimaschutz, den Hochwasserschutz, die Grundwasserneubildung, das Lokalklima, den Landschaftsschutz und weitere. Der Bedarf an Wohnraum muss flächensparender gedeckt werden, dem Trend zu immer weiterwachsenden Wohnflächen pro Person muss Einhalt geboten werden. Mit sehr vielen geplanten EFHs wird der vorliegende Plan dieser Anforderung nicht gerecht, die Grundstücke sind teils sehr groß geschnitten, auch die zulässigen Gebäudegrößen tragen nicht zum Flächensparen bei, anders als der Umweltbericht behauptet. Hier einige dafür geeignete und anderswo erfolgreich erprobte Maßnahmen zum Flächensparen, die noch dazu die Bau- und Wohnkosten für die Bewohner senken:
  •        mehr Mehrfamilienhäuser
  •        Mehrgenerationenhäuser, die gegenseitige Unterstützung erleichtern und im Alter kleiner werdenden Haushalten (viele Senioren leben alleine oder zu zweit) einen unkomplizierten Wohnungstausch ermöglichen
  •        reduzierte Wohnungsgrößen, indem seltener genutzte Gegenstände und Räume gemeinsam genutzt werden, z.B. Hobby-/Fitnessraum, Partyraum, Gästezimmer/-wohnung, Werkzeugpool incl. Gartengeräten wie Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer etc., Carsharing-PKW bei gleichzeitiger Reduzierung der individuellen Garagen. Ein großes Wohngebiet wie dieses bie- tet die Chance, solche gemeinsam zu nutzenden Einrichtungen zu schaffen.
  • Wohnungen mit Konzepten aus dem Tiny-House-Bereich und ggf. Auch Flächen für Tiny Houses.

  1. Der einen großen Teil des Baugebiets dominierende, relativ steile Nordhang führt dazu, dass die tiefer liegenden Gebäude vor allem im Winter voll verschattet werden, was zu einem erhöhten Heizenergiebedarf führt und den Interessen des Klimaschutzes zuwiderläuft. Dieses Problem wurde zwar erkannt und in Punkt 6.1 thematisiert, doch lässt die Darstellung weder erkennen, wie sich die Planer die teils erlaubten Flachdächer vorstellen (bei auch hier geltender max. Wandhöhe von 7m wird sich kaum jemand dafür entscheiden), noch gibt es Berechnungen oder Skizzen für die Verschattung. Eine eigene Berechnung am Bsp. des Schnittes 2 ergibt für das tiefer liegende Gebäude, dass mögliche Solarmodule auf dessen Dach am obersten Rand nur bei einem Sonnenstand von über 12° tangiert werden. Den unteren Rand der Dachfläche erreicht die Sonne sogar erst bei 31°. Nun erreicht die Sonne um 12 Uhr am 21.12. gerade 17,9°, um 10 und 14.25 Uhr nur 12°. Bekanntlich sinkt der PV-Ertrag beträchtlich, wenn auch nur ein Teil der Module verschattet wird. Der untere Teil des Daches wird von der Sonne selbst um 12 Uhr nur vom 22.2. bis 19.10. erreicht, so dass während fast der gesamten Heizperiode eine Teil- oder gar Vollverschattung vorliegt (Quelle: https://rechneronline.de/sonnenposition). Das wortreich vorgestellte Konzept geht daher offensichtlich nicht auf und wurde vermutlich nur punktuell nachgerechnet. Die Verschattungssimulation auf S. 15 ist leider nicht sehr klar und zeigt nur zwei ausgewählte Szenarien.
Die Ausrichtung zahlreicher Dachflächen ist nicht nach Süden vorgesehen und reduziert so zwar ein wenig die Verschattung benachbarter Gebäude, verschlechtert aber die Chancen auf Nutzung der Sonnenenergie weiter.
Die Aussage „So fällt zwischen den Gebäuden noch Licht durch, es entstehen keine „dunklen“ Straßenzüge in den Wintermonaten“ ist zwar prinzipiell richtig, doch ist der Effekt einer auf z.B. eine halbe oder ganze Stunde beschränkte Sonneneinstrahlung auf ein Wohnhaus im Winter aus energetischer Sicht sehr gering. Vermutlich wurde nicht bedacht, dass im Winter die Sonne im SO auf- und im SW untergeht. Die Planung ordnet sehr viele Häuser genauso an, dass diese vormittags und/oder nachmittags verschattet werden, weil sich eben im SO und/oder SW weitere Häuser befinden. Die oben dargestellte ungünstige Situation zur Mittagszeit (Verschattung durch den Nordhang und höhere Gebäude) wird demnach auch auf die Vormittags- und Nachmittagsstunden ausgeweitet, mit negativen Folgen für das Wohnklima, das Wohlbefinden und vor allem die Energieeffizienz

  1. Dass die besonders hohen Gebäude WA 3.2 und WA 4 ausgerechnet an einem der höchsten Punkte des Baugebiets positioniert werden sollen, erscheint wenig durchdacht.

  1. Zur Begründung, 4.1: Die Berücksichtigung des demografischen Wandels ist genauso wenig erkennbar wie „flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen“.

  1. Zu 4.2: „Ein Teilbereich des Plangebietes des Bebauungsplanes ist als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet dargestellt.“ Diese Tatsache scheint in der Planung ignoriert zu werden.

  1. Die Berücksichtigung der Wünsche von Eigentümern sieht nach der Bevorzugung Einzelner aus.

  1. Die Förderung des Fußverkehrs durch Fußwege/Karrenwege wird begrüßt. Dagegen scheinen ansonsten straßenbegleitende Fuß- und Radwege völlig zu fehlen, was im Sinne der erforderlichen Verkehrswende inakzeptabel ist. Ebenso fehlt eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.

  1. Der Quartiersplatz ist prinzipiell eine gute Sache, doch fehlt es ihm an Aufenthaltsqualität, zwei Bäume sind zu wenig, Spiel- oder Sitzgelegenheiten sind nicht vorgesehen. Die Fläche ist wohl auch voll versiegelt. Ein Mischgebiet mit einem Café an dieser Stelle und auch der Möglichkeit, im kleinen Umfang gewerbliche Nutzung einzustreuen, würde die Attraktivität des Gebiets erhöhen, für kurze Wege sorgen und damit Energie einsparen helfen. Dazu müsste wohl der Flächennutzungsplan angepasst werden. 
Begründung: Eine Nutzungsmischung reduziert Verkehr und verhindert die Entstehung eines Schlafquartiers, das tagsüber unbelebt ist.

  1. Die in 6.4.6 vorgesehenen Garagenhöhen sind mit 3 bzw. 6 Meter deutlich übertrieben und verstärken die Verschattung. Demnach dürfte der Raum zur Unterbringung der Gartengeräte 3 m hoch sein, was keinesfalls nötig ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Garagenboden in Abb. 14 rechts höher als die Straßen liegen sollte. Eine tiefere Lage mit z.B. 4% Gefälle auf der Einfahrt, verbunden mit einer Abflussrinne vor dem Tor, wäre zumutbar und würde die Gebäudehöhe reduzieren. Die von Norden her erschlossenen Garagen sollten ins Haus integriert oder in den Hang gebaut werden, um die Versiegelung zu reduzieren.

  1. 6.4.13 wird begrüßt. Aus Zeitmangel kann der aktuelle Baumbestand nicht persönlich überprüft werden. Der Verlust einer 9000m2 großen Obstbaumwiese ist aber schon ein herber Schlag. Es wird darum gebeten, möglichst viele aktuelle Hecken und Bäume zu erhalten.

  1. Zu 9.: Leider sind nicht alle Gebäude nach Süden ausgerichtet. Da offenbar eine Aufständerung der Panele erlaubt ist, erhöht sich durch die Nutzer dieser Maßnahme zwar der Ertrag, gleichzeitig nimmt aber wieder die ohnehin beträchtliche Verschattung der Anlieger zu. Die passive Nutzung der Sonne ist leider durch die Hanglage eingeschränkt.

  1. Zum Umweltbericht, 2.4: Leider sind die Aussagen zur Nutzung von Zisternen zu unbestimmt, so dass eher fraglich ist, ob sie in nennenswertem Umfang eingebaut werden.

  1. Straßen- und gehwegbegleitend sind im Interesse der Artenvielfalt und als Maßnahme gegen die im Zuge des Klimawandels zunehmenden heißen Tage mehr Bäume vorzusehen.

  1. Wie schon die Stadt Pfaffenhofen sollte sich die Gemeinde Rohrbach hier (und generell bei allen künftigen Neubauten und Dachsanierungen) zu einer PV-Pflicht durchringen. Anders als bisher sollte auch PV-Nutzung an den Fassaden nicht nur erlaubt, sondern sogar empfohlen werden. Begründung: Senkrechte Flächen erhalten im Winter intensivere Sonneneinstrahlung als geneigte Dachflächen, außerdem bleibt auf ihnen kein Schnee liegen. Somit würde das Problem des im Winter eher höheren Stromverbrauchs bei gleichzeitig geringerer PV-Leistung zumindest abgemildert.

  1. Eine CO2-neutrale Beheizung wäre bei einem Wohngebiet dieser Größe leicht zu planen, etwa durch eine Nahwärmeversorgung mit Hackschnitzelheizung. Diese hätte Vorteile bezüglich Effizienz, Kosten und Abgasreinigung gegenüber individuellen Heizungsanlagen aller Wohneinheiten und wird hiermit dringend empfohlen.

  1. In einigen Gemeinden, auch im Landkreis Pfaffenhofen, werden bereits klimaneutrale Neubaugebiete geplant. Angesichts der langen Lebensdauer von Immobilien und des nur noch kleinen verbleibenden CO2-Budgets, das der Menschheit noch bleibt, um die Erderwärmung auf 1,5° zu begrenzen, wäre dies auch für dieses große Baugebiet äußerst wichtig. Zwar führt klimaneutrales Bauen (noch) zu höheren Baukosten, doch amortisieren sich diese durch geringere laufende Kosten. Die Gemeinde könnte durch Beratung und finanzielle Anreize unterstützen; die o.g. Nahwärmeversorgung könnte durch eine Genossenschaft o.ä. geplant werden, so dass die Kosten nach Umlage auf die angeschlossenen Haushalte eher gering wären.
 
  1. Wegen der massiven neuen Oberflächenversiegelung und auch weil die Region bei Starkregen überflutungsgefährdet ist, sollten Regenwasserzisternen im gesamten Baugebiet entweder vorgeschrieben oder, was am kostengünstigsten wäre, bereits bei der Erschließung eingebaut und von mehreren Häusern gemeinsam „befüllt“ und auch genutzt werden. Ich schlage vor, dass ein Bauhof- oder Wasserwerksmitarbeiter die Wartung (ggf. Filter reinigen) übernimmt und die Kosten dafür sowie für den Bau und den Pumpenstrom auf die Anlieger umgelegt werden, was bei Umlegung der Baukosten auf 10 oder mehr Jahre zu einem Wasserpreis eher unter dem Trinkwasserpreis führen dürfte.

  1. In den öffentlichen Grünstreifen soll auf Artenvielfalt, insektenfreundliche Arten und eine breite Mischung von Arten geachtet werden.

  1. In den nächsten 10-20 Jahren muss sich im Interesse des Klimaschutzes eine Mobilitätswende vollziehen. Um später hohe Kosten zu vermeiden, sollte damit in dieser Planung bereits begonnen werden. Versetzt auf der Fahrbahn angebrachte Hochbeete, Pflanzkübel o.ä. Hindernisse würden die Geschwindigkeit senken.
Außerdem sollte eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer eingeleitet werden, am besten dadurch, dass alle Straßen im Baugebiet „Spielstraße“ werden. Sollte dies nicht befürwortet werden, wäre eine Fahrradstraße eine Alternative, diese wird bereits in immer mehr Kommunen umgesetzt, beispielsweise um das Apian-Gymnasium in Ingolstadt. Hier sind PKW und LKW zwar zugelassen, aber wenn sich Radfahrer auf der Straße befinden, genießen sie Vorrang, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass sie in der Mitte der Fahrspur fahren dürfen und sollen. Ungünstig für den Radverkehr sind die teils sehr steilen Straßen.
Nützlich zur Unterstützung der Mobilitätswende wären auch ein oder mehrere Standorte für Carsharing-Autos mit Ladesäule, zusammen mit einem überdachten Standort für einige Miet-Lastenfahrräder, Fahrradanhänger und E-Bikes.

  1. Es wird angeregt, die Straßenlampen mit Bewegungsmeldern auszustatten, damit die Beleuchtung in Zeiten, wenn sich niemand in ihrer Nähe aufhält, gedimmt oder ganz abgeschaltet werden kann. Dies spart Energie und schont Insekten.

Abwägung:
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a   Abs. 3 BauGB war lediglich die Abgabe einer Stellungnahme zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (in den Verfahrensunterlagen entsprechend farblich gekennzeichnet) möglich. Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung bzw. in den jeweiligen Fachstellen-Anschreiben explizit darauf hingewiesen. Die gegenständliche Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach, bezieht sich nicht auf die bezeichneten erneuten Änderungs- bzw. Ergänzungspunkte des Bebauungsplanes. Vielmehr wurde allgemein zu den Verfahrensunterlagen Stellung genommen. Dies wäre in den Verfahrensschritten nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB (frühzeitige und förmliche Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange) möglich gewesen. Aus rechtlicher und formeller Sicht ist die gegenständliche Stellungnahme daher lediglich zur Kenntnis zu nehmen, jedoch nicht einzeln abzuhandeln bzw. abzuwägen. 

Dennoch möchten wir darüber hinaus folgende allgemeine Informationen an dieser Stelle gerne an den BN weitergeben:
  • Im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ging keine Stellungnahme des BN ein. Die Vorbringung der bezeichneten Anregungen und Bedenken zur grundsätzlichen Ausrichtung eines Baugebietes ist ausschließlich in einem frühen Planungsstadium zielführend. Das Bebauungsplanverfahren steht unmittelbar vor dem Abschluss. Wir bitten dies künftig zu beachten.
  • Die allgemeinen Hinweise zum Thema Flächenverbrauch und der Ausrichtung von Baugebieten an den Wandel der Zeit nimmt der Gemeinderat wohlwollend zur Kenntnis.
  • Für die Gestaltung des Quartiersplatzes wurde im Rahmen der Erschließungsplanung ein Gestaltungskonzept ausgearbeitet und vom Gemeinderat gebilligt. Der Bebauungsplan bietet hier nur die Planungsbasis. Auf eine ausreichende Durchgrünung mit Aufenthaltscharakter wurde dabei geachtet.
  • Die geplanten Regenwasserzisternen je Bauparzelle werden im Rahmen der Erschließung eingebaut und damit ihre Umsetzung sichergestellt.
  • Zum Schutz vor Oberflächenwasser wurden im Rahmen der Erschließungsplanung intensive Untersuchungen durchgeführt und entsprechende Regenrückhaltemaßnahmen (Regerückhaltebecken, Entwässerungsgräben) eingeplant.
  • Das Thema „eigene Wärmeversorgung im Baugebiet“ wurde bereits im Rahmen der Erschließungsplanung eingehend untersucht (Kaltwärmenetz), jedoch war eine Umsetzung wirtschaftlich nicht darstellbar. 
  • Es wurde auf eine ausreichende Durchgrünung des Baugebietes geachtet. U.a. werden die Nebenstraßen von wechselseitigen Baumscheiben mit Parkbuchten gestaltet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.13. Bürger 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.13

Sachverhalt

Stellungnahme:
Es wird um die Änderung der Grundstücksgrenze bei der Parzelle 53 im Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. BA“ gebeten. Dies soll dadurch erfolgen, dass die Größe der Parzelle 53 von derzeit 627 m² auf ca. 600 m² durch Verschiebung der nördlichen Grundstücksgrenze nach Süden reduziert wird. 

Abwägung:
Aus gemeindlicher Sicht kann dem Antrag zugestimmt werden. Die Flächenreduzierung kann durch Verschiebung der nördlichen Grundstücksgrenze der Parzelle 53 nach Süden (zugunsten der Parzelle 52 mit derzeit 579 m²) im Ergebnis um ca. 1 m erfolgen, ohne dass dies der Grundkonzeption der Planung zuwiderläuft. Es verbleiben ausreichende Grundstücksgrößen und Bauräume. Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Änderung. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf redaktioneller Änderung der nördlichen Grundstücksgrenze bei Parzelle 53 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.1.14. Bürger 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 6.1.14

Sachverhalt

Stellungnahme:
Hiermit erheben wir gegen die erneut geänderte Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. BA“ folgende Bedenken:

  1. WA 1.4. – gesonderte Festsetzungen zum Denkmalschutz:
Mit den Festsetzungen 5.5.1, 5.5.2 und 5.5.3 und den textlichen Hinweisen Nr. 5 zum Denkmalschutz für unsere Grundstücke Fl.Nr. 43/5 und 43/4 sind wir nicht einverstanden. Dadurch wird die bauliche Gestaltung der zu errichtenden Gebäude gegenüber dem Rest des Baugebietes eingeschränkt. Letztlich kann dies zu einer Wertminderung der künftigen Baugrundstücke führen, was ggf. im Umlegungsverfahren zu berücksichtigen wäre.
Zudem ist nach Ziffer 5.5.3 der Festsetzungen und Ziffer 5.1 der Begründung zum BPlan eine Erlaubnis nach dem DSchG einzuholen. Dies bedeutet, dass u.U. die Bauvorhaben nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden können und ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich wird. Dafür entstehen zusätzliche Genehmigungskosten. Dieser Punkt wäre von der Gemeinde mit den Denkmalschutzbehörden verbindlich zu klären.

  1. Schutz der Bäume auf den Nachbargrundstücken:
Den Festsetzungen in Ziffer 10.6.1 – Schutz der Bäume auf Nachbargrundstücken bzw. in der saP Nr. 5.1 „Allgemein – grenznahe Altbäume am Ortsrand“ betreffen u.a. auch unsere Grundstücke Fl.Nr. 43 und 43/6 außerhalb des Planungsgebietes in unzulässiger Weise. Im Bebauungsplan können keine Regelungen für Grundstücke außerhalb seines Geltungsbereiches getroffen werden. Diese Regelungen sind dementsprechend zu streichen. 

Es wird gebeten, unseren Bedenken bei der Beschlussfassung Rechnung zu tragen. 

Abwägung:
Zu Punkt 1:
Der Gemeinderat hat sich in seinen Sitzungen vom 14.04.2021 sowie insbesondere 05.05.2021 intensiv mit der Thematik Denkmalschutz auseinandergesetzt. Die getroffenen Festsetzungen zur Würdigung der denkmalschutzrechtlichen Belange – im wesentlich geringerem Umfang als vom Bayer. Landesamt für Denkmalschutz grundsätzlich empfohlen – sieht der Gemeinderat in der Gesamtabwägung zwischen gemeindlichem Planungsziel sowie die Berücksichtigung der öffentlichen (denkmalschutzrechtlichen) wie privaten Belange als vertretbar. Die Ansicht einer etwaigen Wertminderung der Grundstücke kann aus gemeindlicher Sicht nicht geteilt werden. Eine Berücksichtigung dessen ist in einem Umlegungsverfahren rechtlich nicht möglich. Aus Sicht des Gemeinderates hat sich seither keine neue Sach- und Rechtslage eingestellt, so dass am Beschluss vom 05.05.2021 festgehalten werden soll. Die Stellungnahme wird in diesem daher zur Kenntnis genommen, weitere Änderungen an der Planung werden nicht vorgenommen.
Nach entsprechender Rechtsberatung (Landratsamt Pfaffenhofen sowie Rechtsanwalt) ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren– bei Einhaltung der Anforderungen des Art. 58 BayBO – weiterhin möglich. Der erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnisantrag wäre dann parallel zum Genehmigungsfreistellungsverfahren vom Bauherrn bei der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen zu stellen.



Zu Punkt 2:
Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind erforderlich, um keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszulösen. Die gesetzlichen Regelungen des BNatSchG sind unabhängig und grundsätzlich von der Bauleitplanung zu beachten und einzuhalten. 
Baumbestand auf Grundstücken der Einwender ist hiervon allerdings nicht betroffen. Die Maßnahmen beziehen sich auf den zentral im Plangebiet gelegenen Bereich der Hangleite. Es wurden alte und große Bäume per Planzeichen als zu erhalten festgesetzt, um deren besondere Bedeutung für das Landschaftsbild herauszustellen und zu sichern. Um diese Bäume befindet sich weiterer Aufwuchs, der als Habitat geeignet sein könnte, aber nicht als zu erhalten festgesetzt ist. Die artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen beziehen sich auf diese Gehölze innerhalb des Geltungsbereichs. Im Bereich der bezeichneten Grundstücke der Einwender, welche sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden, entfalten diese Festsetzungen demnach keine Wirkung. An der textlichen Festsetzung Ziffer 10.6.1 wird daher unverändert festgehalten. Der Antrag der Einwender auf Streichung dieser Passage ist folglich abzulehnen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 6.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) auf Basis 

  1. der Beschlüsse vom 23.11.2020 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 4  Abs. 1 BauGB,

  1. der Beschlüsse vom 14.04.2021 und 05.05.2021 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB sowie

  1. der Beschlüsse vom 07.07.2021 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB 

den vom Planungsbüro OPLA, Augsburg, gefertigten Entwurf des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ (einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Schelmengrund – 1. Bauabschnitt“) samt Begründung, Umweltbericht, Geländeschnitten und den weiteren dazugehörigen Verfahrensunterlagen (Bodengutachten, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung) mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bundestagswahl 2021 - Hinweise zur Plakatierung und sonstige Hinweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 7

Sachverhalt

1. Hinweise zur Plakatierung

In 2019 wurde die Plakatierungsverordnung aktualisiert (s. Anlage). In §3 ist die Plakatierung bei Wahlen explizit geregelt. Es gibt 2 Konstellationen, Plakatierung mit oder ohne Plakatwände. Bei Bundestagswahlen gibt es immer eine Vielzahl von Parteien, so dass wir nur einigen wenigen auf den Plakatwänden Platz anbieten könnten. Dies ist nicht machbar, deshalb haben wir bei den Bundestagswahlen in der Vergangenheit auf das Aufstellen unserer Plakatwände verzichtet.

Somit kommt zwangsläufig die 2. Alternative zum Tragen (ohne Plakatwände). Diese sieht vor, dass politische Parteien und Gruppierungen während 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin Anschläge und Plakatständer (max. DIN A1) anbringen dürfen. Der Samstag, 14.08, ist somit der Startpunkt zur Plakatierung. Ein Plakatierungsverbot besteht im Bereich um das Rathaus, dem Gasthaus Alter Wirt, dem Schloss und der Alten Kirche. Die Anzahl ist auf maximal 15 Stück je Partei bzw. Gruppierung begrenzt.

Auf die Regelungen in §6 der Verordnung wird hingewiesen (Beeinträchtigungsverbot und Antragsfrist für die Aufstellung).


2. Beschluss zum Erfrischungsgeld:

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Der Bund übernimmt für Wahlhelfer einen Betrag in Höhe von 25,00 €, für die Wahlvorsteher einen Betrag in Höhe von 35,00 €. Wie bisher üblich, sollten jedoch alle Mitglieder des Wahlvorstandes Erfrischungsgeld in der gleichen Höhe erhalten. 

Bei der Europawahl 2019 wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 € bezahlt. Diese ist vom zeitlichen Aufwand in etwa mit der Bundestagswahl zu vergleichen. Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 € festzulegen.

Andere Landkreisgemeinden zahlen nach unserer Kenntnis Erfrischungsgeld in folgender Höhe:
Wolnzach:                 50,00 €
Scheyern:                 40,00 €
Reichertshausen:         30,00 €
Ilmünster:                 25,00 € für Wahlhelfer und 35,00 € Wahlvorstand.   

Beschluss

Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Beschluss über Vergabe der Wasserleitungsarbeiten "Kiga Langenbruck"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Ausschreibung der Verlängerung der Wasserleitung in Langenbruck, Pörnbacher Straße und Erneuerung eines Teilstücks wurde durchgeführt.

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung haben sich insgesamt 12 Firmen die Angebotsunterlagen von der Vergabeplattform downgeloadet. Fünf Firmen gaben ein Angebot ab. 
Die Angebote wurden formal geprüft, nachgerechnet und ausgewertet. Aus formalen Gründen ist kein Bieter auszuschließen, Rechenfehler wurden keine festgestellt. 
Das günstigste Angebot gab die Fa. Geltl Tiefbau GmbH aus Kirchdorf mit einer Angebotssumme von 77.005,38 € inkl. MwSt. ab, das teuerste Angebot liegt bei 142.731,94 €.

Die Kostenberechnung lag bei 88.670,47 €. 

Beschluss

Der Auftrag zur Verlängerung der Wasserleitung in Langenbruck Pörnbacher Straße und Erneuerung eines Teilstücks geht an die Firma Geltl Tiefbau GmbH aus Kirchdorf, zum Angebotspreis von 77.005,38 € (incl. MwSt.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Keck informierte über folgende Sachverhalte: 
  1. Das Einwohnermeldeamt wird aufgrund Personalmangels und Vorarbeiten der anstehenden Bundestagswahl im August und September dienstags und donnerstags geschlossen sein.

  1. Die Sondersitzung des Gemeinderates vom 14.07.2021 beginnt um 18 Uhr.

  1. Die Förderung der Solarlampen ist evtl. nicht möglich. Die Lampen sollen dennoch angeschafft werden. 

  1. Am Freitag, den 09.07.2021 findet um 19 Uhr die Feuerwehrgroßübung statt.


Gemeinderat Otto war es ein dringendes Anliegen, in Bezug auf die Anschaffung von Luftfiltergeräten für die Schule tätig zu werden. 1. Bürgermeister Keck sicherte zu, das Thema in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Gemeinderätin Kempf fragte nach, ob Hundetüten aus recycelbarem Material angeschafft werden könnten. Die Hundebesitzer sollen nochmals aufgefordert werden, die Hundetüten in den Müll zu werfen.

Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr