Datum: 15.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Alte Schulturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.08.2021
2 Sondergebiet Lagerplatz Ottersried
2.1 Vorstellung der Planentwürfe (Planungsbüro ist anwesend)
2.2 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ("Sondergebiet Lagerplatz Ottersried")
2.2.1 Billigung des FNP-Änderungsentwurfes
2.2.2 Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
2.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Sondergebiet Lagerplatz Ottersried"
2.3.1 Billigung des Bebauungsplanentwurfes
2.3.2 Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
3 Genehmigung Bauentwürfe und Kosten für Renaturierung Rohrbächlein und Geh- und Radweg nach Waal (IB Wipfler anwesend)
4 Entscheidung über Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes *)
5 Information über derzeitige Nicht-Realisierbarkeit von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Rohrbach
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.08.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Sondergebiet Lagerplatz Ottersried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 2
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2.1. Vorstellung der Planentwürfe (Planungsbüro ist anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 14.04.2021 mit dem Projekt beschäftigt und hierzu die Beschlüsse zur Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung gefasst. Auf das Sitzungsprotokoll wird insoweit verwiesen. 

Für die Realisierung des Sondergebietes „Lagerplatz Ottersried“ ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) samt Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das anwesende Planungsbüro Schwarz aus München stellte die Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 47 „Sondergebiet Lagerplatz Ottersried“ einschließlich der 10. Flächennutzungs-Änderung vor. Die entsprechenden Entwürfe sind als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt. 

Hr. Schneider von der Fa. Erdbau Schneider als Vorhabensträger erläuterte im Detail das geplante Projekt. So werden auf der Fl.Nr. 1810, Gemarkung Rohrbach, die erforderlichen Betriebsgebäude samt Maschinentechnik sowie Schüttgutboxen errichtet, wobei die Betriebsfläche für eine geregelte Oberflächenwasserableitung versiegelt wird. Auf der nördlichen Fl.Nr. 1811, Gemarkung Rohrbach, welche nicht versiegelt werden soll, werden nur unbelastete Materialien zwischengelagert. Das aufgefangene Oberflächenwasser wird in den Betriebskreislauf (z.B. zum Niederschlag von Stauaufwirbelungen) zurückgeführt. 

Gegenüber den Aufstellungsbeschlüssen zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung vom 14.04.2021 wurde nunmehr der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Fl.Nrn. 1811/Teilfläche und 1799/Teilfläche, Gemarkung Rohrbach, erweitert. Das Betriebsgelände soll auf der nördlich angrenzenden Fl.Nr. 1811/Tfl., Gemarkung Rohrbach (abzüglich der Teilfläche für den künftigen Fuß- und Radweg entlang der Kreisstraße PAF 21) ausgeweitet werden. Die Betriebszufahrt über den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 1799/Tfl., Gemarkung Rohrbach, wird ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Vom Hauptgrundstück Fl.Nr. 1810, Gemarkung Rohrbach, fällt die nordöstliche Teilfläche für den künftigen Fuß- und Radweg nicht mehr in den BPL-Geltungsbereich. Die FNP-Änderung erstreckt sich folglich auf die jeweiligen Teilflächen der Fl.Nrn. 1810 und 1811 der Gemarkung Rohrbach.

Die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Details werden in einem separaten Durchführungsvertrag festgelegt, welcher zu gegebener Zeit vom Gemeinderat zu genehmigen ist.

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2.2. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ("Sondergebiet Lagerplatz Ottersried")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 2.2
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2.2.1. Billigung des FNP-Änderungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 2.2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat nahm vom Inhalt des vorgestellten Entwurfes zur 10. Flächennutzungsplan-Änderung samt Begründung und Umweltbericht sowie insbesondere der Aufweitung des räumlichen Geltungsbereiches Kenntnis. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 10. Flächennutzungsplan-Änderung samt Begründung und Umweltbericht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2.2. Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 2.2.2

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer amtlichen Bekanntmachung an den Amtstafeln erfolgen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Sondergebiet Lagerplatz Ottersried"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 2.3
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2.3.1. Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 2.3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat nahm vom Inhalt des vorgestellten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 47 „Sondergebiet Lagerplatz Ottersried“ samt Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie insbesondere der Aufweitung des räumlichen Geltungsbereiches Kenntnis. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 47 „Sondergebiet Lagerplatz Ottersried“ samt Begründung, Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.3.2. Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 2.3.2

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer amtlichen Bekanntmachung an den Amtstafeln erfolgen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Genehmigung Bauentwürfe und Kosten für Renaturierung Rohrbächlein und Geh- und Radweg nach Waal (IB Wipfler anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Frau Muhr und Herr Raven vom Planungsbüro WipflerPlan waren anwesend und stellten die geplanten Maßnahmen Renaturierung des Rohrbächleins sowie die Errichtung eines Geh- und Radweges auf den Grundstücken Fl.Nr. 180 und 178 Gemarkung Waal vor.

a) Renaturierung Rohrbächlein
Laut Wasserrechtsbescheid vom 23.06.2020 zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Pfannenstiel muss als Kompensationsmaßnahme der begradigte Bachlauf des Rohrbächleins wieder in einen naturnahen Gewässerlauf umgestaltet werden und zur Schaffung retentionswirksamer Feuchtbiotope das umliegende Gelände abgetragen werden. 

Mit den im Plan dargestellten Feuchtmulden wäre die geforderte Kompensationsmaßnahme erfüllt. 
Herr Burghard vom Wasserwirtschaftsamt regte allerdings an, den Bachlauf auf der gesamten Länge der beiden Grundstücke in einen naturnahen Gewässerlauf umzugestalten, da dann die Maßnahme mit 75 % förderfähig ist. Planungskosten werden mit max. 15 % der förderfähigen Kosten gefördert.

b) Geh- und Radweg
Die ursprüngliche Planung sah vor, in Abstand von 6 m am Bachlauf einen Geh- und Radweg entlang zu führen. Die verbleibende Restfläche zwischen Radweg und GV-Straße soll dem Öko-Konto gutgeschrieben werden. Bei der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden Einwände gegen die beabsichtigte Radwegführung am Gewässer vorgebracht. Zum einen könnte die Restfläche nicht dem Öko-Konto zugeführt werden, weil es dadurch zur Zerschneidung der Ökoflächen kommt. Zum anderen wurde angeführt, dass ein Radweg mit ausreichender Entfernung 10 bis 15 m vom Gewässer angelegt werden soll, um Schäden durch Biber - wie in anderen Bereichen in Rohrbach bereits vorhanden - zu vermeiden.
Nachdem mit der Ansiedlung von Bibern zu rechnen ist wird der Geh- und Radweg umgeplant, um Konflikte zu vermeiden. Alternativ wird der Geh- und Radweg am Böschungsfuß entlang der Gemeindeverbindungsstraße Waal-Rohrbach geplant (Pläne liegen bis spätestens zur Sitzung vor). Diese Maßnahme ist mit 50 % förderfähig, ausschließlich der Planungskosten.


Kostenzusammenstellung

Maßnahme
Kostenberechnung Brutto
Förderung 
Eigenbeteiligung
Renaturierung
327.250,00 €
zzgl. Planungskosten
243.043,81 €
84.206,19 €
Geh- und Radweg 
241.067,82 €
zzgl. Planungskosten
120.533,91 €
120.533,91 €

Gesamtmaßnahme  
568.317,82 €
363.577,72 €
204.704,10 €

Herr Raven informierte noch, dass die Kosten für einen Durchlass unter dem Feldweg in einem vergleichbaren Fall ca. 80.000 € gekostet haben. Dies stünde in keinem annehmbaren Kosten-/Verhältnisverhältnis. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Planung der Renaturierung des Rohrbächleins und den Kosten in Höhe von 327.250,00 € zuzüglich Planungskosten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der als Anlage dargestellten Planung des Geh- und Radweges sowie den Kosten in Höhe von 241.067,82 € zuzüglich Planungskosten zu (komplett paralleler Verlauf zur Gemeindeverbindungsstraße).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Geh- und Radweg soll im westlichen Abschnitt nach Süden Richtung Rohrbächlein verschwenkt werden, so dass eine Restfläche von 1.200 m² verbleibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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4. Entscheidung über Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 07.07.2021 wurden seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE) allgemeine Informationen zur Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes für die Rohrbacher Ortsteile aufgezeigt. Wie vereinbart, erfolgte daraufhin zur Themen- und Zielfindung ein 2-tägiges Seminar an der Schule der Dorf- und Landentwicklung Thierhaupten mit Vertretern aus den Reihen des Gemeinderates sowie Bürgern aus den Ortsteilen statt. Hierbei wurden zahlreiche Themenschwerpunkte herausgearbeitet, die es aus Sicht der Teilnehmerrunde weiter zu untersuchen und zu diskutieren bedarf. Im Ergebnis sprach man sich daher für die Durchführung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes aus. Auf den Teilnehmerbericht in der Anlage wird verwiesen. Schwerpunktthemen waren:
  • Ortskerne & Dorfleben: Ein lebendiges Miteinander benötigt bauliche Treffpunkte im Ort. Die Ortskerne sollen dahingehend auf ihre Zukunftsfähigkeit untersucht werden und Planungsansätze zur Weiterentwicklung erstellt werden. Im Rahmen von Dorfspaziergängen und Bürgerworkshops soll die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Mitgestaltung der Orte erhalten.
  • Klima & Energie: Regenerative Strom- und Wärmeversorgung ist gerade in den Ortsteilen mit vorhandener landwirtschaftlicher Infrastruktur interessant. 100 % Klimaneutralität ist ein Fernziel, das es zu erreichen gilt.
  • Bedarfsgerechtes Bauen und Wohnen: Das derzeitig vorhandene Einfamilien- und Doppelhausangebot passt perspektivisch nicht mehr zu den Anforderungen der jungen (20 – 30 Jahre), alleinstehenden oder älteren Menschen. Der Wohnraumbedarf und die ungenutzten baulichen Potenziale (Leerstand, Unternutzung) sollen dazu im Rahmen des Konzeptes ermittelt werden.
  • Siedlungsentwicklung & Ortsbild: Das charakteristische Ortsbild der Ortsteile, insbesondere deren Ortskerne, ist zeitgemäß weiterzuentwickeln, aber in den Grundzügen zu bewahren. Diese sensiblen Bereiche sollen im Rahmen des Konzeptes herausgearbeitet werden. Ein Leerstandskataster sowie ein Vitalitätscheck sollen initial durchgeführt werden. Das Gemeindeentwicklungskonzept soll auch zur Vorbereitung einer FNP-Überarbeitung dienen.
  • Naherholungspotenzial & Landwirtschaft: Die Gemeinde hat großes Potenzial zur Naherholung, welches strukturiert ausgebaut werden kann. Die Kulturlandschaft, geprägt durch die Landwirtschaft, trägt hier maßgeblich bei.

Das ALE würde das Gemeindeentwicklungskonzept federführend durchführen. Hierzu wird ein externes Planungsbüro benötigt. Die Planungskosten (geschätzt ca. 60.000 €) werden zu 75% (max. 50.000,- EUR) vom ALE übernommen, den Rest trägt die Gemeinde. Nach dem Grundsatzbeschluss wird durch das ALE ein zweistufiges Vergabeverfahren (Teilnahmewettbewerb mit Eignungsprüfung; anschließend Angebotseinholung bei 3 geeigneten Planungsbüros) eingeleitet. Das Entscheidungsgremium im Vergabeverfahren besteht aus den Mitgliedern des Arbeitskreis Ortsmitte und zwei Vertretern des ALE.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes, federführend durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Information über derzeitige Nicht-Realisierbarkeit von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Im Bewusstsein der kommunalen Verantwortung im Bereich Energiewende und Klimaschutz hat sich der Gemeinderat bereits intensiv mit der Erschließung zusätzlicher regenerativer Energiepotenziale befasst. Vgl. hierzu z.B. die Aufweitung der Photovoltaik-Positivflächenplanung oder die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf der Kinderkrippe, dem Kindergarten und der Schulturnhalle.

Ebenso wurde anhand des vorliegenden Teilflächennutzungsplans die grundsätzliche Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Gemeinde Rohrbach derzeit gänzlich im unmittelbaren Einflussbereich des Instrumentenflugverfahrens des Flugplatzes Manching liegt und somit maximal Windenergieanlagen mit einer absoluten Höhe von 574m ü. NN zulässig sind. Dies bedeutet in der Praxis eine Höhenbeschränkung auf ca. 120 m. Da Anlagen dieser Größenordnung als Volleinspeiser und auf Waldgrundstücken nicht rentabel betrieben werden können, ist die Realisierbarkeit unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen nicht gegeben. Für die Kommune ist die Projektierung von Windenergieanlagen zur Volleinspeisung somit unter diesen Bedingungen bis auf Weiteres nicht möglich.

Die Initiatoren der Bürgerinitiative, welche sich im Rahmen der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans gegründet hat, waren und sind über das Vorgehen der Gemeinde informiert. Ob und wann ggf. kleinere Anlagen zur Eigenstromversorgung von Gewerbe- oder Industriebetrieben wirtschaftlich und technisch interessant sind, kann Stand heute nicht beantwortet werden.

Zur Erreichung der zumindest bilanziell 100 % erneuerbaren Energieversorgung sind somit in nächster Zeit weitere Energieträger (Sonne, Biomasse, Wasser) zu erschließen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 6

Sachverhalt

1) Projekt- und Bausachstandsberichte:

a) Neubau Kindergarten Löwenzahn
·  Kosten und Vergabe
- Bereits 89 % der Vergaben sind erfolgt 
 - Aktueller Stand der Kostenfeststellung liegt ca. 9.000 € unterhalb der Kostenberechnung (Stand 
   01.09.2021)
- Nächste Vergaben: Garten- und Landschaftsbau, ca. 9 %, Kleinere Gewerke wie Schließanlage, 
   Katalogmöbel, ca. 2 %

· Terminplanung
- Verzögerungen im Bauablauf durch allgemeine Roh- und Baustoffknappheit, hier vorwiegend bei 
   Holz- und Holzwerkstoffen
- Wand- und Dachkonstruktion Holzbau wird in KW 38 fertiggestellt
- Weitere Gewerke haben in den bestehenden Bauabschnitten bereits begonnen (Spengler, 
   Schreiner-Fassade, Trockenbau, Haustechnik)
- Zwischenziel: Estrich-Einbringung in 2021
- Fertigstellung soll (wie geplant) im Sommer 2022 erfolgen

b) Autobahnbrückenerneuerung.
- Sperrung BW 52 (GVS Rohrbach – Waal): Verlängerung der Vollsperrung bis 31.10.2021
- Sperrung BW 43 (GVS Fürholzen – Stöffel): Verlängerung der Vollsperrung bis 1. 10 2021 
- Sperrung BW 46 (GVS Ottersried – Gambach): Sperrung bleibt wie bisher bis 17.09.2021

c) Generalsanierung Löwenzahn
Zwischenzeitlich wurde die Vorplanung erstellt und Kosten berechnet. Jetzt muss noch die konkrete Förderung abgeklärt werden. Die Vorstellung erfolgt voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 06.10.2021.

d) Generalsanierung Alte Turnhalle
Auch hier wurde zwischenzeitlich die Vorplanung erstellt und die Kosten berechnet. Jetzt muss noch die konkrete Förderung abgeklärt werden. Die Vorstellung erfolgt voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 06.10.2021.

e) Sanierung Sportweg 2. BA:
Die Arbeiten sind seit letzter Woche wieder angelaufen. Es werden die L-Steine gesetzt. Fertigstellung ist für Mitte bis Ende Oktober geplant.

2) Hebauffeier Neubau Löwenzahn- Vorabinfo
Der Neubau ist so weit fortgeschritten, dass zeitnah die traditionelle Hebauffeier, gerade auch auf Wunsch des Kindergartenpersonals, stattfinden kann. Als Termin wurde der Mittwoch, 29.09. um 10.00 Uhr ins Auge gefasst. Sofern der Termin bestätigt wurde, erfolgt rechtzeitig noch eine Einladung per Mail an die Gemeinderäte.

3) 3. Bgm Vachal dankte allen Akteuren des Ferienpassprogramms für deren Leistung, insbesondere unter den besonderen „Coronabestimmungen“. 1. Bgm Keck schloss sich dem an und dankte insbesondere der Verwaltungsmitarbeiterin Frau Kosikowski und dem 3. Bgm Vachal.

4) GR´ín Kempf wies daraufhin, dass in der Mittagsbetreuung nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten. Sie bat um Prüfung, der Ursachen (Platz-/Personalmangel) und wenn möglich um Abhilfe.

Datenstand vom 06.10.2021 13:51 Uhr