Datum: 10.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turmberghalle Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.10.2021
2 Breitbandausbau (Hr. Ruland/Breitbandberatung Bayern GmbH anwesend) *)
3 Neubau kirchlicher Kindergarten - Vergabe Außenanlagenplanung
4 Regelungen für die Arbeit des Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung
5 Rücktritt und Benennung einer Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost" - Billigung des Planentwurfes zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
7 Entscheidung über Erneuerung des Fahrbahnbelages in der Bergstraße
8 Beschluss über den Erlass der 1. Änderungssatzung zur BGS/WAS
9 Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung 2021
10 Erlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) *)
11 Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
12 Neubau Hochbehälter St. Kastl - Beschluss über Nachtragsangebot Nr. 1 zum Gewerk 2 - Hallenbau und Treppenkonstruktion
13 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Breitbandausbau (Hr. Ruland/Breitbandberatung Bayern GmbH anwesend) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Breitbandberatung Bayern GmbH wurde am 05.05.2021 beauftragt, eine Kostenberechnung für Ausbauten nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) bzw. der Bundesförderung „Graue Flecken“ durchzuführen. Der zeitliche Ablauf verzögerte sich, nachdem zum 1. August 2021 eine Kofinanzierung bei der Bundesförderung beschlossen wurde und dem Umstand zur Klärung von zusätzlichen Förderbetrag für weiße Flecken an Einzeladressen mit der Regierung von Oberbayern.

In der Anlage sind die grundsätzlich förderfähigen ca. 700 Adressen, gegliedert in Ausbaubereiche, dargestellt.
Folgende Gemeindeteile sind förderfähig: Fahlenbach, Fürholzen, Gambach, Rohr, Rinnberg, Straßhof, Gewerbegebiet, Ottersried, BG „Am Pfannenstiel“, BG „Kaisermühle“, BG „Hochmoos“.

Die Förderung bemisst sich nach der Anzahl der sog. „grauen“ und „weißen“ Flecken. „Weiße Flecken“ erhalten 14.000 € Zuschuss, „graue Flecken“ 5.000 €. Die Breitbandberatung Bayern geht daher aktuell von einem Förderbetrag i.H.v. knapp 3,5 Mio. € aus. Dem gegenüber stehen die geschätzten Ausbaukosten i.H.v. ca. 4,1 Mio. €.

Die Ausschreibung erlaubt es, die Ausbaukosten auf ein Limit zu deckeln, um als Gemeinde im Falle des Überschreitens des finanziellen Rahmens nicht zur Auftragsvergabe verpflichtet zu sein. Der Vorschlag des Beratungsbüros beläuft sich auf eine 10%-ige Eigenbeteiligung, was einer Kostendeckelung auf 3,85 Millionen Euro entspricht. 

Sollte zu diesen Konditionen kein Angebot eingehen, kann ein Umstieg auf das Bundesförderprogramm mit Co-Finanzierung des Freistaates geprüft werden. Hier ist der Zielfördersatz ebenso 90 %.

Herr Ruland von der Breitbandberatung Bayern GmbH präsentiert das Ergebnis der Berechnungen.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach startet ein Auswahlverfahren zur Versorgung förderfähiger Hausadressen nach der BayGibtR mit einer Kostendeckelung von 3.850.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Neubau kirchlicher Kindergarten - Vergabe Außenanlagenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Zwischenzeitlich ist die Ausschreibung und die Submission der Außenanlagen für den Neubau des kirchlichen Kindergartens erfolgt. Diese sind in 2 Lose unterteilt. Los 1 betrifft die Außenanlagen auf dem Kirchengrundstück, Los 2 die auf dem gemeindlichen Grund. Hierzu verweisen wir auf die Planung und Kostenberechnung, denen der Gemeinderat am 23.07.2019 zugestimmt hat. In den damals genehmigten Gesamtkosten von 4.985.000 € gemäß Kostenberechnung sind auch die Kosten für die Außenanlagen für die Bereiche 1 und 2 beinhaltet.

Die Kosten für Los 1 werden vom Projektsteuerer (St. Ulrichswerk) direkt vergeben. Die Kosten von Los 2 sind formal von der Gemeinde zu genehmigen und zu beauftragen. Die betroffenen Bereiche und die jeweiligen Maßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Arbeiten für Los 1 und 2 wurden zusammen ausgeschrieben. Eine Einzellosvergabe wurde wegen Überschneidungen der Arbeitsbereiche ausgeschlossen, da es technisch und funktional keinen Sinn machen würde. Gemäß dem Vergabevorschlag ergibt sich folgendes Ausschreibungsergebnis:

Insgesamt wurden 11 Firmen an der Ausschreibung beteiligt. 5 Firmen haben ein Angebot abgeben, vier davon konnten gewertet werden. Das Ergebnis im Einzelnen:

1. Fa. Hammer/Pfaffenhofen                        brutto 525.439,25 €
2.                                                 brutto 531.141,42 €
3.                                                 brutto 598.449,82 €
4.                                                 brutto 686.803,74 €


Den Gesamtauftrag erhält die Fa. Hammer aus Pfaffenhofen. Der Anteil für die Arbeiten für Los 2 beträgt brutto 141.250,52 € und liegt 10% unter der Kostenberechnung.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt einer Vergabe der Arbeiten an den Außenanlagen an die Fa. Hammer Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG aus Pfaffenhofen zum Preis von 525.439,25 € (Los 1 und 2) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Regelungen für die Arbeit des Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Das Amt des Seniorenbeauftragten sowie des Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist in jeder Gemeinde zu besetzen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass beide Ämter idealerweise durch dieselbe Person wahrzunehmen sind, da die Schnittstellen in der Arbeit mit Senioren und Menschen mit Behinderung groß sind.

Um die Aufgaben des Senioren- und Behindertenbeauftragten, die damit verbundenen Ziele, Kompetenzen und Vernetzung zukünftig klar zu definieren, liegt dem TOP der Entwurf eines Leitbildes für die Arbeit des Senioren- und Behindertenbeauftragten zur Beschlussfassung bei. Dieser wurde in Zusammenarbeit der bisherigen sowie der zukünftigen Seniorenbeauftragten und dem Bürgermeister unter Zuhilfenahme vergleichbarer Regelungen anderer Kommunen erstellt.

Insbesondere wird die Pflicht der Gemeinde zur Beteiligung des Beauftragten bei allen senioren- und behindertenrelevanten Themen festgehalten. Der Beauftragte ist ehrenamtlicher Ansprechpartner für Senioren und Menschen mit Behinderung, ersetzt aber nicht hauptamtliche Kräfte in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden oder der Rentenberatung.

Die Beschlussfassung im Gemeinderat schafft ein klares Leistungsbild für diese ehrenamtliche Funktion und verbessert so das Verständnis zwischen Gemeinderat, Verwaltung, Bürger-Arbeitskreisen und der beauftragten Person. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Regelungen für die Arbeit des Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung zu. Sie treten ab sofort in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Rücktritt und Benennung einer Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.09.2021 teilte die bisherige Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragte Elfi Schmid mit, dass sie nach sieben Jahren Engagement zum November 2021 ihr Amt in jüngere Hände übergeben möchte. Diese Entscheidung respektiert der Gemeinderat und spricht Frau Schmid auch im Namen der gesamten Gemeinde den herzlichsten Dank für ihr großes Engagement für unsere Senioren aus.

In mehreren vertrauensvollen Gesprächen wurde durch BGM Keck ein Vorschlag zur Nachbesetzung dieser wichtigen Position erarbeitet. Gemeinderätin Jana Manderscheid stellt sich für dieses Amt zur Verfügung. Sie ist aus Sicht des Bürgermeisters und der bisherigen Beauftragten eine optimale Nachfolgerin. Zum einen bringt sie berufliche Erfahrung in der Arbeit mit Senioren und Menschen mit Behinderung ein, zum anderen ist sie als Bindeglied zwischen dem AK Senioren und dem Gemeinderat bestens in beiden Gremien vernetzt.

Somit wird Jana Manderscheid als neue Senioren- und Schwerbehindertenbeauftragte vorgeschlagen. Die Abfrage per E-Mail in den Reihen des Gemeinderates ergab bis zum Stichtag 31.10.2021 keine weiteren Vorschläge.

Beschluss

Frau Jana Manderscheid wird mit Wirkung vom 10.11.2021 zur Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung der Gemeinde Rohrbach bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost" - Billigung des Planentwurfes zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in der Sitzung vom 10.03.2021 mit der weiteren Anpassung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ gefasst und hierzu die entsprechenden Beschlüsse gefasst. 

Im Rahmen der Ausgleichsflächenplanungen für den BP Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach – Ost“ konnte nun doch durch die Fa. Kempf ein Grundstück im Nahbereich des Gewerbebetriebs erworben werden, welches sich im hohen Maße für Ausgleichsmaßnahmen eignet (Fl. Nr. 1098, Gemarkung Rohrbach). Dieses liegt nordwestlich des Geltungsbereichs, zwischen Ilm und Bahntrasse. Nach Vorabstimmung mit den beteiligten Fachbehörden (Untere Naturschutzbehörde LRA PAF und Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt) konnte ein schlüssiges Konzept des naturschutzfachlichen Ausgleichs erarbeitet werden, welches den Belangen des Naturschutzes wie auch denen der Wasserwirtschaft nachkommt. Auf einer Teilfläche des Grundstücks von 17.995 m² können hier die erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen für den, durch den Gewerbebetrieb Kempf verursachten Eingriff erbracht werden. Für den, durch die Straßenbaumaßnahme (Verlegung Staatsstraße, Neubau Kreisverkehr, Neubau Abbiegeast in das Gewerbegebiet Ost und Neubau Rad- und Fußweg) verursachten Eingriff könnten Ausgleichsflächen vom Ökokonto des Staatlichen Bauamts Ingolstadt abgebucht werden. 

Da die Festsetzung der externen Ausgleichsflächen in der Gemarkung Rohrbach und deren Zuordnung sowie die Zuordnung der Abbuchung vom Ökokonto des StBA Ingolstadt eine Änderung des Bebauungsplans beinhaltet (Anpassung Planzeichnung und Festsetzungen / Hinweise zu Ausgleichflächen) und Begründung sowie Umweltbericht entsprechend anzupassen sind, ist der Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen.
Gemäß Satz 2 des § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme können angemessen verkürzt werden. Da durch die Änderung des Entwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Von diesen Regelungen wird Gebrauch gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf des BP Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach – Ost“ in der Fassung vom 10.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahme der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Gemäß Satz 2 des § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 14 Tage verkürzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Entscheidung über Erneuerung des Fahrbahnbelages in der Bergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 7

Sachverhalt

In der Bauausschuss-Sitzung vom 27.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, eine mögliche Sanierung der Bergstraße (Teilbereich ab ca. Hs.Nr. 8 bis Einmündung Fürholzener Straße) rechtlich zu prüfen. Hintergrund ist der Zustand der Fahrbahnoberfläche nach den diesjährigen Baumaßnahmen verschiedener Versorgungsunternehmen. 

Die Straße wurde in den 80er Jahren vollausgebaut und beitragsrechtlich erstmalig hergestellt. Eine Sanierungsmaßnahme stellt folglich eine Ausbaumaßnahme dar, die in voller Höhe zu Lasten der Gemeinde ginge (keine Umlage auf Anlieger möglich aufgrund Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern). 

Die Straße könnte durch Aufbringung eines Mikro-Asphaltbelages mit vertretbarem Kostenaufwand saniert werden. Allerdings macht dies aus Sicht der Verwaltung derzeit keinen Sinn, solange nicht ein möglicher Breitbandausbau von statten gegangen ist. Daher wird vorgeschlagen, die Thematik erst nach einem abgeschlossenen Breitbandausbau in diesem Bereich wieder auf die Agenda zu setzen. 

Beschluss

Die Entscheidung über eine mögliche Sanierung des bezeichneten Teilstückes der Bergstraße wird zurückgestellt. Es gilt zunächst den Breitbandausbau abzuwarten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Beschluss über den Erlass der 1. Änderungssatzung zur BGS/WAS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 8

Sachverhalt

Bislang werden die Vorauszahlungen der Wassergebühren quartalsweise zum 15. Februar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober fällig. Da die Grund- und Verbrauchsgebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig wird, muss zur fristgemäßen Festsetzung die vollständige Verbrauchsabrechnung bis 11. Januar des Folgejahres durchgeführt werden. Da der Rücklauf der Zählerkarten erst nach dem Jahresende erfolgen kann, und in den ersten Januararbeitstagen das System „CIP“ wegen der Jahresumstellung gesperrt ist, herrscht eine sehr enge Bearbeitungsschiene.

Um hier für Entzerrung zu sorgen, wird vorgeschlagen, den Fälligkeitstermin um einen Monat nach hinten zu schieben. 
Die Vorauszahlungen wären demnach fällig am 15. März, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.10.2021 über den Sachverhalt beraten und die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 12.11.2020 in vorliegender Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 9

Sachverhalt

Aufgrund einiger Änderungen bei den Haushaltsansätzen ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erforderlich.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich im vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt aufgrund der Veränderungen von 232.500 € auf 832.700 € erhöht. (+600.200 €). Die Mindestzuführung in Höhe von 492 Tsd. € (Ordentliche Tilgung von Krediten) wird somit erbracht.

Der Verwaltungshaushalt schließt mit 15.581.000 € (Haushaltsplan: 14.290.400 €).

Der Vermögenshaushalt schließt mit 11.260.200 € (Haushaltsplan: 10.531.600 €).


Die Nachtragshaushaltssatzung 2021 samt Anlagen ist dem TOP beigefügt.


Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Nachtrag 2021 samt seinen Bestandteilen und Anlagen in seiner Sitzung vom 25.10.2021 ausführlich vorberaten und die Empfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen, die Nachtragshaushaltssatzung mit den vorliegenden Ansätzen zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2021 samt dazugehörigen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Erlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 10

Sachverhalt

Im Zuge der Kalkulation der Entwässerungsgebühren wurde die Entwässerungssatzung überarbeitet.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.10.2021 über den Sachverhalt beraten und die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
Insbesondere wurde bezüglich der Verpflichtung der Anlagenprüfung im Wasserschutzgebiet in § 12 EWS beschlossen, die bestehende Formulierung beizubehalten. Alternativ wäre (soweit in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung nichts geregelt ist) die Festsetzung der Pflicht zur Prüfung der Dichtheit alle 5 Jahre durch Sichtprüfung und alle 10 Jahre durch Druckprobe oder ein gleichwertiges Verfahren möglich gewesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung (EWS) in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 11

Sachverhalt

Die Verbrauchsgebühr der Entwässerungsgebühr wurde bislang in einem vierjährigen Kalkulationszeitraum berechnet. Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2021, so dass für die Zeit ab 01.01.2022 die Gebühr zu berechnen war.


Die Gebühr wurde für die Jahre 2022 – 2024 berechnet. 


Bei der Neukalkulation der Entwässerungsgebühr durch die Kommunalberatung Radlbeck wurde als bedarfsgerechte Gebühr ein Betrag von 3,64 € je Kubikmeter entnommenen Wassers bei der Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser ermittelt, sowie ein Betrag von 3,06 € je Kubikmeter entnommenen Wassers bei der Einleitung von ausschließlich Schmutzwasser. Dies entspricht einer Steigerung von 1,05 € oder 40,54 % bei der Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser, bzw. einer Steigerung von 0,90 € oder 41,67 % bei der Einleitung von Schmutzwasser.


Grund für den Anstieg sind deutlich höhere Betriebskosten, sowie der Ausgleich der Unterdeckung aus den Vorjahren. 


Die Beitrags- und Gebührensatzung wurde entsprechend des Kalkulationsergebnisses angepasst. Ebenso wurden die Fälligkeitstermine überarbeitet.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.10.2021 über den Sachverhalt beraten und die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) in vorliegender Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Neubau Hochbehälter St. Kastl - Beschluss über Nachtragsangebot Nr. 1 zum Gewerk 2 - Hallenbau und Treppenkonstruktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 12

Sachverhalt

Für das Gewerk Nr. 2 – Hallenbau und Treppenkonstruktion liegt von der Fa. Wadle ein Nachtragsangebot vor. 

Es handelt sich um absenkbare Bodentürdichtungen für die zweiflüglige Windfangtüre und die einflüglige Türe des Technikraumes. Dies bringt beim Betrieb des Hochbehälters den Vorteil, dass Material innerhalb des Gebäudes ohne Schwellen und Bodenversätze bewegt werden können. Überfälzte Bodenschwellen werden zudem beim Transport mittels z.B. Hubwagen deutlich stärker verschlissen, was wiederum zu höheren Instandhaltungskosten führen würde. Vom technischen Betriebsführer der Waaler Gruppe, den Stadtwerken Pfaffenhofen wurde diese Ausführung bevorzugt, da so sichergestellt ist, dass die Türen – unabhängig von Schwellen – dicht sind.

Es ergibt sich eine Kostensteigerung von netto 940,56 € (brutto 1.119,27 €).

Die Auftragssumme erhöht sich auf 375.045,77 €. 

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt der Nachtragsvereinbarung zum Gewerk 02, Hallenbau und Treppenkonstruktion vom 28.10.2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 13

Sachverhalt

Förderung der Sanierung der Aussegnungshalle:
Für die Sanierung der Aussegnungshalle wurde ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern gestellt. Beantragt wurde eine Förderung in Höhe von 6.870,00 €.
Der Zuwendungsantrag wurde mit Schreiben vom 22.09.2021 abgelehnt, da dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wurden. Im persönlichen Gespräch ergab sich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel vorrangig an private Eigentümer vergeben werden.
Somit erhält die Gemeinde Rohrbach für die Sanierung der Aussegnungshalle keine Fördermittel.

Datenstand vom 02.12.2021 11:36 Uhr