Datum: 10.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turmberghalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist sobald als möglich im Ratsinformationssystem zu entnehmen!
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Generalsanierung Löwenzahn (AB Passionauten anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Vorstellung und Beschluss Vorkonzept und der weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Nachdem der Gemeinderat am 02.12.2020 die Tabeki gGmbH als neuen Träger für das sanierte Kinderhaus Löwenzahn bestimmt hat, haben bereits einige Arbeitstreffen mit dem Architekturbüro und dem neuen Träger stattgefunden. Dabei wurden die Erkenntnisse aus verschiedenen Besichtigungen und eigene Vorstellungen in ein „Vorkonzept“ zusammengefasst. Dieses Vorkonzept wurde von den Vertretern des AB Passionauten vorgestellt (s. Anlage).
Der Gemeinderat war heute aufgerufen, das Vorkonzept frei zu geben, damit das Architekturbüro dann die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung und den Bauantrag für die Generalsanierung bis zum Sommer fertig stellen können. In der Gemeinderatssitzung im Mai soll die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung dem Gemeinderat zum Beschluss vorgestellt werden. Zur weiteren Zuarbeit soll in bewährter Art und Weise ein Arbeitskreis gebildet werden, in den aus jeder Fraktion ein Vertreter berufen wird.
Beschluss 1
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Vorkonzept zur Generalsanierung des Kinderhauses Löwenzahn zu mit den heute beschlossenen Änderungen/Ergänzungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Es wird ein Arbeitskreis „Generalsanierung Löwenzahn“ gegründet, in dem aus jeder Fraktion ein Vertreter berufen wird. Daneben können noch weitere Vertreter nach eigenem Ermessen aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2.2. Vergaben Fachplanungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Um die Planungen für die Generalsanierung des geplanten Kinderhauses Löwenzahn weiter vorantreiben zu können, braucht es nach Absprache mit dem AB Passionauten die Zuarbeiten folgender Fachplanungen bzw. Spezialbüros:
- Schadstoffuntersuchung
- Statik
- Elektrotechnik
- Heizung /Lüftung/Sanitär
- Schallschutz/Wärmedämmung
Wegen des engen Zeitplans bis zu Erstellung des Bauantrags bis zum Sommer, war es in der Kürze der Zeit nicht möglich, rechtzeitig bis zur Gemeinderatssitzung die Angebotseinholungen und die Vergabevorschläge fertig zu stellen. Der Gemeinderat wird deshalb gebeten, den 1.Bürgermeister zu ermächtigen die jeweils wirtschaftlichsten Angebote zu vergeben.
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister, die jeweils wirtschaftlichsten Angebote zu den oben genannten Planungen und Untersuchungen vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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3 |
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3.1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.11.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Im Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ wurden unter Hinweise (keine Festsetzung) die externen ökologischen Ausgleichsflächen, nämlich die Grundstücke Fl.Nr. 1173 der Gemarkung Eschelbach und Fl.Nr. 967 der Gemarkung Baar, benannt. Im dazugehörigen Umweltbericht wurden die Entwicklungsziele für diese externen Ausgleichsflächen näher dargestellt bzw. beschrieben.
Lt. Umweltbericht ist für den naturschutzrechtlichen Ausgleich außerhalb des Bebauungsplanumgriffes eine Kompensation von rund 19.472 qm gefordert. Das im Eigenbesitz der Familie Kempf befindliche Grundstück Fl.Nr. 1098, Gemarkung Rohrbach, welches sich in den Ilmauen befindet und sogar noch unmittelbar an ein landkreiseigenes Grundstück – dieses dient ebenfalls für naturschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen des Landkreises - angrenzt, entspricht dieser geforderten Kompensationsfläche.
Dieses Grundstück stand zum Zeitpunkt der Bauleitplanung Rohrbach-Ost nicht zur Disposition, weil der Landkreis an diesem Grundstück das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem Naturschutzgesetz geltend machen wollte, auch für die Schaffung von Naturschutzmaßnahmen. In Anknüpfung mehrerer Gespräche im vergangenen Jahr und nach abschließender Erklärung beim Landratsamt Pfaffenhofen, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde, ist man übereingekommen, dass das Grundstück Fl.Nr. 1098, Gemarkung Rohrbach, im Eigenbesitz der Fam. Kempf auch für den naturschutzrechtlichen Ausgleich zum baurechtlichen Eingriff Rohrbach-Ost Verwendung finden kann.
Eine dauerhafte Sicherung der Fläche zugunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch die Untere Naturschutzbehörde mit Dienstbarkeit und Reallast, als Pflegelast, werden im Grundbuch und zu Lasten des Grundstücks Fl.Nr. 1098 der Gemarkung Rohrbach eingetragen.
Die Grundzüge der Planung sind nicht betroffen. Gleichfalls handelt es sich bei der Ausweisung der Ausgleichsflächen um keine Zuordnungsfestsetzung, sondern lediglich um einen Hinweis.
Aus Gründen der Transparenz wird eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) durchgeführt. Die wichtigsten Träger der öffentlichen Belange (Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt) waren hierzu bereits im Vorfeld eingebunden.
Nachdem der Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ noch nicht bekanntgemacht wurde (aufgrund der bis dato noch ausstehenden dinglichen Sicherung der ökologischen Ausgleichsflächen), bedarf es vor Durchführung des Verfahrensschrittes nach § 4a Abs. 3 BauGB zunächst der formellen Aufhebung des bereits gefassten Satzungsbeschlusses vom 19.11.2019.
Beschluss
Der zum Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ in der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 gefasste Satzungsbeschluss wird hiermit formell aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3.2. Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) und erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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3.2 |
Beschluss
Aufgrund der beschlossenen Änderung zum Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Beschluss über Ausschreibung zur Strombeschaffung für den Zeitraum 2023 - 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Rohrbach, der Schulverband Rohrbach und der Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal beteiligen sich bereits seit 2014 an der vom Bayer. Gemeindetag durch die Fa. Kubus GmbH organisierten Bündelausschreibung. Dieses Ausschreibungsverfahren hat sich nicht nur bezüglich deutlich niedriger Preise, sondern auch durch mehr Rechtssicherheit bewährt.
Preisübersicht Nettoentgelte für die Lieferung von Energie und Jahresverbrauch
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Zeitraum 2017 – 2019 (Ökostrom ohne Neuanlagenquote)
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Zeitraum 2020 - 2022 (Ökostrom ohne Neuanlagenquote)
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letzter Jahresverbrauch
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Gemeinde leistungsgemessene Stellen
(Turmberghalle)
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2,4670 Cent/kWh
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4,9310 Cent/kWh
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ca. 40.000 kWh
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Gemeinde
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2,7280 Cent/KWh
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5,2753 Cent/kWh
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ca. 160.000 kWh
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Gemeinde Heizstrom
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2,2000 Cent/KWh
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4,1000 Cent/kWh
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ca. 24.000 kWh
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Gemeinde Straßenbeleuchtung
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2,1910 Cent/KWh
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4,2900 Cent/kWh
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ca. 230.000 kWh
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Wasserversorgung leistungsgemessene Stellen
(Brunnen)
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2,1040Cent/KWh
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4,6330 Cent/kWh
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ca. 270.000 kWh
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Wasserversorgung Hochbehälter
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2,3150 Cent/KWh
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5,0477 Cent/kWh
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ca. 9.900 kWh
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Wasserversorgung Heizstrom
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1,9320 Cent/KWh
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4,3500 Cent/kWh
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ca. 28.000 kWh
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Die Stromlieferverträge der letzten Bündelausschreibung laufen zum 31.12.2022 aus. Aufgrund des mit der Fa. Kubus GmbH abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags wird diese eine neue Bündelausschreibung durchführen. Dazu wird jetzt die Entscheidung benötigt, ob für den Zeitraum 2023 bis 2025 Normalstrom, Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden soll. Die elektronische Auktion ist im Zeitraum Feb. 2022 – April 2022 geplant.
Die Erfahrungen der Fa. KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt. Die Mehrkosten gegenüber Normalstrom betragen:
a) Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,5 ct/kwh
b) Ökostrom mit Neuanlagequote: ca. + 0,5 – 1,2 ct/kwh
Beschluss
1. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 – 2025 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote in jeweiligen Speziallosen für leistungsgemessene Anlagen, Straßenbeleuchtungsanlagen und Heizanlagen beschafft werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Beschluss über Ausschreibung einer städtebaulichen Beratungs- und Planungsleistung für die Ortsmitte Rohrbach *)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Umsetzung der Ortskernsanierung in Rohrbach war quer über alle Parteien ein großes Wahlkampfversprechen. Rechtlich gesehen ist im Ortskern eine sogenannte städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchzuführen, deren Vorbereitung in § 140 BauGB geregelt ist.
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
Schritt
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Status
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- Vorbereitende Untersuchungen
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Erledigt, IKEK-Abschlussbericht 2018
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- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
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Erledigt, Sanierungssatzung 2021
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- Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung
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Erledigt, Sanierungssatzung 2021
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- Städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist
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Offen.
Bauleitplanung wird nötig.
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- Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
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Dazu fehlt ein abgestimmtes Konzept
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- die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
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Nicht erforderlich, da keine Umzüge / sozialen Härten vorhanden sind.
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- einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.
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Vorab nicht erforderlich. Evtl. Grunderwerb.
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Die Gemeinde selbst hat bereits einen Großteil der gemeindlichen Sanierungsziele auf den Weg gebracht:
- Turmbergtreff / neuer kirchlicher Kindergarten wird gebaut
Sanierung alter Kindergarten Löwenzahn wird geplant
Sanierung alte Turnhalle wird geplant und heuer ausgeschrieben
Zukunftskonzept Rathaus wurde bereits intensiv beraten, Machbarkeitsstudie aktuell in Arbeit
Altes Feuerwehrhaus: Nutzung als Markthalle, stärkere Nutzung denkbar.
Der Erfolg der Ortskernsanierung wird jedoch an der gelungenen Wiederbelebung des Alten Wirts, des Schlossgeländes, des Rathausplatzes und des Anwesens Schlossweg 12 gemessen werden.
Auch die privaten Eigentümer des Alten Wirts sowie des Schlosses befinden sich in intensivem Austausch mit dem Bürgermeister. Der Schlossherr wird im 2. Quartal ein Vorprojekt zur Klärung denkmalschutzfachlicher Fragen durchführen. Die Eigentümer des Alten Wirts sind bereits mit Objekt- und Gastroplanern im Austausch.
In den Gesprächen mit den Privateigentümern wird deutlich, dass vor einer finalen Sanierungsentscheidung wesentliche Fragen zu klären sind, die nur in einem detaillierten und zugleich abgestimmten Konzept beantwortbar erscheinen:
- Öffentliche / gewerbliche / touristische / kulturelle / gastronomische / private Nutzung der bestehenden Bausubstanz in welcher Form?
- Parkraumbereitstellung Gemeinde, Alter Wirt, Schloss
- Verkehrsführung unter Abwägung von Verkehrsberuhigung und Zugänglichkeit (Barrierefreiheit)
- Aufenthaltsqualität am Rathausplatz steigern, aber wie?
- Unterbringung Biergarten
- Funktionalität der Ortsmitte als Festplatz steigern
Außerdem ist eine übergreifende fachliche Koordinierung der Einzelmaßnahmen im Sinne der Gemeinde nötig, um die Einzelprojekte zeitlich, funktional und planerisch untereinander abzustimmen. Hierzu ist städtebauliches Know-How nötig, auch, wenn es um die Generierung von Fördermitteln und die bauleitplanerische Umsetzung geht.
Nach Rücksprache mit der Städtebauförderung der Reg. v. Obb. ist hierfür eine städtebauliche Beratungs-, Koordinierungs- und Planungsleistung mit 60 % der Kosten förderfähig. Die entstehenden Gesamtkosten werden auf eine fünfstellige Summe geschätzt. Für die Beratungs- und Koordinierungsleistungen ist von einer Abrechnung auf Basis von Stundensätzen auszugehen, für die Überplanung des Rathausplatzes samt öffentlicher Verkehrsflächen von einem Pauschalpreis. Die Kosten werden im Laufe der Jahre 2021 und 2022 anfallen.
Der Ausschreibungsentwurf liegt dem TOP bei. Es sind regional gestreute Planungsbüros anzuschreiben und mindestens drei Angebote einzuholen. Die Büros sollen sich anschließend im Gemeinderat in der Sitzung am 14.04.2021 präsentieren. Die Wertung erfolgt nach beigefügtem Schema. Über die Vergabe hat der Gemeinderat zu entscheiden.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine städtebauliche Beratungs- und Planungsleistung für die Ortsmitte Rohrbach auszuschreiben. Die Vergabeentscheidung gemäß der vorliegenden Bewertungskriterien und die Weiterverfolgung des Projekts wird auf den Arbeitskreis „Ortsmittenplanung“ übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt
a) Breitbandausbau
der Vorsitzende informierte, dass der Zuschuss für den Breitbandausbau der Ortsteile Waal, Rohr und Ossenzhausen eingegangen ist. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
b) Die Bücherei wird mit einem entsprechenden Hygiene- und Schutzkonzept ab dem 16.03.2021 wieder öffnen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
Datenstand vom 15.04.2021 11:21 Uhr