Datum: 19.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt siehe TOP 2.1 Lilienthalstraße 1
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.06.2021
2 Behandlung von Baugesuchen
2.1 Nutzungsänderung eines Laden zur Getränkemarkterweiterung, sowie ein Restaurant zu einem Ladens am best. Gebäude, Fl.Nr. 136/1, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 1) *)
2.2 Anbringen einer Werbeanlage an die Fassade eines best. Geschäftshauses, Fl.Nr. 136/1, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 1) *)
2.3 Nutzungsänderung der genehmigten Garage im Erdgeschoss zu einer Werkstätte und Erweiterung des Heizraumes im Keller, Fl.Nr. 1050/4, Gemarkung Rohrbach (Robert-Bosch-Str. 5) *)
2.4 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer, Fl.Nr. 242/100, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 12) *)
2.5 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses/Schuppens, Fl.Nr. 1131/13, Gemarkung Rohrbach (Raiffeisenstraße 29a) *)
2.6 Errichtung einer Terrassenüberdachung (Sommergarten), Fl.Nr. 2077, Gemarkung Rohrbach (Schelmengrund 16) *)
2.7 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach (Mautanger 10) *)
2.8 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 47, Gemarkung Rohr (Rohr 22a) *)
3 Antrag Tempo 30 in Rohr *)
4 Überlanger Grundstücksanschluss Kanal, Fl.Nr. 21/3, Gambach 2a; Auftragsvergabe
5 Sanierung Teilbereich Gehweg Semptstraße, Fahlenbach
6 Erweiterung und Sanierung einer Aussegnungshalle in Rohrbach; Auftragsvergaben
7 Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 28.06.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Nutzungsänderung eines Laden zur Getränkemarkterweiterung, sowie ein Restaurant zu einem Ladens am best. Gebäude, Fl.Nr. 136/1, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 1) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Moosäcker I“.

Es wird die Nutzungsänderung eines bestehenden Ladens (vormals Bäckerei/Metzgerei) zur Erweiterung des Getränkemarktes beantragt sowie eines Restaurants zu einem Laden.

Aus gemeindlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die beantragten Nutzungsänderungen.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 
Die Unterschrift des betroffenen Grundstücksnachbarn liegt vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Anbringen einer Werbeanlage an die Fassade eines best. Geschäftshauses, Fl.Nr. 136/1, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 1) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Moosäcker I“.

Es ist geplant am bestehenden Gebäude Werbeanlagen anzubringen. Im Bereich des Getränkeabholmarktes sollen die Fenster mit einer Glasdekorfolie beklebt werden, über dem Eingang soll eine beleuchtete LED Werbeanlage mit den Maßen 280 x 100 cm und an der nördlichen Gebäudeseite eine beleuchtete LED Werbeanlage mit den Maßen 500 x 183 cm angebracht werden.

Aus gemeindlicher Sicht bestehen keine ortsplanerischen Bedenken. Es ist zu beachten, dass von der beleuchteten Werbeanlage keine Blendwirkung auf den Straßenverkehr ausgeht. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Nutzungsänderung der genehmigten Garage im Erdgeschoss zu einer Werkstätte und Erweiterung des Heizraumes im Keller, Fl.Nr. 1050/4, Gemarkung Rohrbach (Robert-Bosch-Str. 5) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“.

Es wird die Nutzungsänderung der Garage im Erdgeschoss (Grundmaß 12 x 11 m) zur Nutzung als Werkstatt beantragt. Im Kellergeschoss wird die Erweiterung des Heizraumes beantragt.

Aus gemeindlicher Sicht bestehen keine Bedenken zur beantragten Nutzungsänderung.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die auf Grund der Nutzungsänderung erforderlichen Stellplätze sind noch nachzuweisen.
Die Unterschrift des betroffenen Grundstücksnachbaren liegt vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer, Fl.Nr. 242/100, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 12) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Moosäcker I“.

Es ist geplant an der östlichen Grundstücksgrenze eine Einfriedung zu errichten. Es soll im hinteren Grundstücksbereich auf einer Länge von 22 m, um 0,80 m eingerückt von der Grundstücksgrenze ein 0,90 m hohe Stützwand errichtet werden. Im vorderen Bereich soll die Stützwand an der Grundstücksgrenze auf einer Länge von 18 m mit einer Höhe von 0,50 m errichtet werden die auf den letzten 5 m zum Gehweg hin auf 0 abfällt. Auf der gesamten Grundstückslänge ist ein Gitterzaun mit einer Höhe von 1,50 m auf der Grundstücksgrenze (im vorderen Bereich auf der Stützwand) geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Stützmauern im Bereich von Grundstücksgrenzen sind auszuschließen
  • Einfriedungshöhe im vorderen Bereich 2 m statt max. 1,50 m 

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. Die Stützwand ist erforderlich, da dadurch eine ebene Fläche entsteht und der Bereich als Rettungsweg aus dem Obergeschoss und als Angriffsweg für die Feuerwehr für das angrenzend errichtete Gebäude dient.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 25 „Moosäcker I“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.5. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses/Schuppens, Fl.Nr. 1131/13, Gemarkung Rohrbach (Raiffeisenstraße 29a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Raiffeisenstraße II“.

Es ist geplant auf der östlichen und nördlichen Grundstücksgrenze ein Gartenhaus (Grundmaß 3,64 x 2,90 m, 1,94 m Wandhöhe und Satteldach m. 19,2° Dachneigung) zu errichten.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • außerhalb der durch Planzeichen festgesetzten Baugrenzen
  • außerhalb der Baugrenzen sind keine Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO zulässig
  • GRZ 0,31 statt der festgesetzten 0,30
  • Dachneigung 19,2° statt der festgesetzten 35 - 40°
  • Dachdeckung mit anthrazit/schwarzer Dachpappe statt naturroten Dachziegeln oder Betonziegel
  • Außenwände nordisches Fichtenholz Blockbohlen quer statt verputze, gestrichene Wandflächen oder mit senkrechter Holzverschalung

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die angrenzenden Nachbarn wurden beteiligt, Einwände wurden nicht vorgebracht.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 20 „Raiffeisenstraße II“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.6. Errichtung einer Terrassenüberdachung (Sommergarten), Fl.Nr. 2077, Gemarkung Rohrbach (Schelmengrund 16) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Schelmengrund – 1. Bauabschnitt“.

Es ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung/Sommergarten (Grundmaß 4 x 5,30 m) am bestehenden Wohnhaus geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Überschreitung der durch Planzeichen Festgesetzten Baugrenzen
  • Pultdach mit 9° Dachneigung statt Satteldach mit 35 – 48° Dachneigung
  • Dacheindeckung mit VSG Glas statt Dachziegel oder Dachpfannen in rot bis rotbraun
  • verglaste Fassaden statt der festgesetzten verputzten Fassaden

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.  Im Baugebiet liegen genehmigte Bezugsfälle hinsichtlich der erforderlichen Befreiungen bereits vor. 

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund – 1. Bauabschnitt“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.7. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach (Mautanger 10) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.7

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 180/21, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Grundfläche 13,99 x 9,74 m, Erd- und Obergeschoss, Satteldach mit 25° Dachneigung) mit einer Terrassenüberdachung (Grundfläche 5,50 x 4,50 m, Pultdach mit 5° Dachneigung, Glasbedachung) und einer Doppelgarage (Grundmaß 7,24 x 8,99 m, Pultdach mit 3 ° Dachneigung) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.8. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 47, Gemarkung Rohr (Rohr 22a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.8

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt und ist planungsrechtlich größtenteils dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. 

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundmaß 16,36 x 11,50 m, Erd- und Obergeschoss, Walmdach mit 30° Dachneigung) und Garagen mit Einliegerwohnung (Grundmaß 6,68 x 17,35 m, Unter- und Erdgeschoss, Walmdach mit 30° Dachneigung) geplant.

Der Grundgedanke des § 35 BauGB ist, dass der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten und größtmöglich geschont werden soll. 
Eine privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt im vorliegenden Fall nicht vor.
Es handelt sich daher um ein sonstiges Vorhaben § 35 Abs. 2 BauGB, das nur möglich ist, wenn u. a. keine öffentlichen Belange beeinträchtigt sind. 
Aus gemeindlicher Sicht ist durch das Vorhaben die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten (35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB).
Das Vorhaben ist aus gemeindlicher Sicht nicht genehmigungsfähig.

Die Erschließung ist gesichert. Die Kosten für die Herstellung weiterer Grundstückszufahrten (Gehwegabsenkung etc. – soweit erforderlich) sind vom Bauherrn zu tragen. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. 
Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern
Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. 

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. Antrag Tempo 30 in Rohr *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 3
zum Seitenanfang

4. Überlanger Grundstücksanschluss Kanal, Fl.Nr. 21/3, Gambach 2a; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 21/3 in Gambach ist an den öffentlichen Kanal anzuschließen. Gemäß Sondervereinbarung vom 04.03.2020 werden die Kosten in voller Höhe vom Grundstückseigentümer an die Gemeinde rückerstattet.

Es wurden von der Verwaltung zwei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot gab die Fa. Kreitmair mit einer Angebotssumme in Höhe von 25.163,15 € ab. Zu diesen Kosten kommt noch der Aufwand zur Kamerabefahrung und einer Spülung.

Beschluss

Der Auftrag zur Herstellung des überlangen Grundstücksanschlusses Kanal geht an die Fa. Andreas Kreitmair, Dorfstr. 41, 86565 Weilach, gemäß Angebot vom 15.06.2021, zum Angebotspreis von 25.163,15 € (incl. 19 % MwSt.) zuzgl. Kamerabefahrung und Spülung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Sanierung Teilbereich Gehweg Semptstraße, Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Gehweg wurde erneut in Augenschein genommen. Aufgrund der gleichmäßigen Senkung des Randbereiches und des vorhandenen Bewuchses, ist davon auszugehen, dass es sich hier um eine Setzung aufgrund der schlechten Gründungsverhältnisse handelt. Auf der gegenüberliegenden Seite sind Setzungen in gleicher Art und Weise zu beobachten.

Um hier dauerhaft Abhilfe zu schaffen, sind Erdarbeiten mit hohem Aufwand zu erwarten. Eine provisorische Lösung (Pflasterbelag ausrichten mit Betonkeil) ist nur von kurzer Dauer.

Da der Bereich derzeit abgesperrt ist, besteht keine Unfallgefahr und kann bis auf weiteres so belassen werden. 

Beschluss

Der Gehweg im Bereich der Unebenheiten in der Semptstraße in Fahlenbach wird für den Fußgängerverkehr bis auf weiteres gesperrt. In 2 Jahren ist der Vorgang dem Bauausschuss zur erneuten Entscheidung über eine Sanierung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Erweiterung und Sanierung einer Aussegnungshalle in Rohrbach; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wurden für insgesamt sechs Gewerke Angebote eingeholt. Die eingegangenen Angebote teilen sich wie folgt auf:
Putzarbeiten (1 Angebot), Fliesenarbeiten (1 Angebot), Natursteinarbeiten (2 Angebote), Estricharbeiten (3 Angebote), Metallbau Fassade (1 Angebot), Metallbau Oberlichter (1 Angebot)

Die Angebote wurden auf deren sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft. Kein Angebot musste ausgeschlossen werden 

Die Aufträge für die Fliesenarbeiten in Höhe von 4.840,44 €, an die Fa. Fliesen Buberl GmbH, Gewerbegebiet 8, 85290 Geisenfeld, für die Estricharbeiten in Höhe von 6.249,29 €, an die Fa. AIC-Zementestrich GmbH, Daimlerstr. 6, 86556 Kühbach, für Metallbau Fassade in Höhe von 14.590,59 €, an die Fa. INOFATEC, Hofwiesenstr. 3, 85077 Manching, Metallbau Oberlichter in Höhe von 8.046,78 €, an die Fa. INOFATEC, Hofwiesenstr. 3, 85077 Manching, wurden im Rahmen der Verfügung des Bürgermeisters direkt vergeben.

Da die Angebotssummen für die Putz- und Natursteinarbeiten den Verfügungsrahmen übersteigen, bedürfen diese einer Genehmigung durch den Bauausschuss.

Für die Putzarbeiten wurden insgesamt 9 Bieter zur Abgabe aufgefordert, ein Bieter gab ein Angebot ab. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass der Innenputz in einem schlechten Zustand ist und dieser samt den Schilfmatten abgetragen und erneuert werden muss. Diese Kosten waren in der Kostenberechnung in Höhe von 18.293,28 € nicht berücksichtigt. In der Ausschreibung wurde dies dann aufgenommen und die Kostenberechnung mit 10.483,90 € auf insgesamt 28.777,18 € angeglichen.
Das Angebot der Fa. Pawlak-Verputz GmbH schließt mit einer Angebotssumme in Höhe von 32.724,58 € (incl. 19 % MwSt.) ab. 


Für die Natursteinarbeiten wurden insgesamt 7 Bieter zur Abgabe aufgefordert, 2 Bieter gab ein Angebot ab. Der Bodenbelag wurde in der Kostenberechnung mit 85,00 € / m² angesetzt. Aufgrund der aktuellen Lage auf dem Baustoffmarkt liegt der Preis um über 100% höher. Entsprechend sind auch die Sockelleisten im Preis gestiegen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass ein stärkerer Naturstein im Außenbereich verlegt werden muss.
Die enormen Kostensteigerungen waren in der Kostenberechnung in Höhe von 10.177,48 € nicht berücksichtigt. 
Das Angebot der Fa. Buberl GmbH schließt mit einer Angebotssumme in Höhe von 27.565,81 € (incl. 19 % MwSt.) ab. Das zweite Angebot schließt mit einer Angebotssumme in Höhe von 31.893,55 € ab

Beschluss 1

Der Auftrag für die Putzarbeiten geht an die Fa. Pawlak-Verputz GmbH, Gewerbering 8, 86666 Burgheim, zum Angebotspreis in Höhe von 32.724,58 € (incl. 19 % MwSt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Auftrag für die Natursteinarbeiten geht an die Fa. Fliesen Buberl GmbH, Gewerbegebiet 8, 85290 Geisenfeld, zum Angebotspreis in Höhe von 27.565,81 € (incl. 19 % MwSt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 7

Sachverhalt

a) Info zu Änderungen zur Einreichung von Bauanträgen ab 01.08.2021
Der Landkreis Pfaffenhofen ist einer von 15 Bauaufsichtsbehörden in Bayern des Pilotprojektes „Digitaler Bauantrag“.  Ab 01.08.2021 besteht die Möglichkeit alle Bauanträge, Abgrabungsanzeigen, Beseitigungsanzeigen, Baubeginnsanzeigen Anzeigen der Nutzungsaufnahme in digitaler Form zu beantragen. Voraussetzung für die Einreichung des digitalen Bauantrages ist die Authentifizierung mittels Nutzerkonto/Bürgerkonto (BayernID).
Mit Start des „Digitalen Bauantrag“ im Landkreis ändert sich die Einreichung der Baugesuche. Alle Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid etc. auch die die in Papierform eingereicht werden sind beim Landratsamt Pfaffenhofen einzureichen mit Ausnahme der in Papierform eingereichten Unterlagen für Genehmigungsfreistellungsverfahren und isolierte Befreiungen/Zulassungen/Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften.
Die Gemeinde wird dann vom Landratsamt digital beteiligt zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen.

b) Gemeinderat Mittermaier merkte an, dass am Ortseingang in Gambach an der Wasserabnahmestelle Fl.Nr. 10 Gemarkung Gambach seit längerem ein LKW abgestellt wird.  Gespräche mit dem Halter des Fahrzeuges führten zu keiner Lösung. Seiner Meinung soll mit entsprechender Beschilderung das Parken für LKW unterbunden werden. 

Beschluss

Am Ortseingang in Gambach an der „Wasserentnahmestelle“ Fl.Nr. 10 Gemarkung Gambach werden die Verkehrszeichen Parken mit dem Zusatzzeichen nur für PKW aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.09.2021 17:36 Uhr