Datum: 30.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.07.2021
2 Behandlung von Baugesuchen
2.1 Anbau einer geschlossenen Überdachung an die Hopfenhalle (für Häckslergut), Fl.Nr. 1032, Gemarkung Waal (Ossenzhausen 7) *)
2.2 Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Wohnraumerweiterung und Nutzungsänderung in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung und 4 Stellplätzen, Fl.Nr. 35, Gemarkung Gambach, (Gambach 33) *)
2.3 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 49, Gemarkung Rohrbach (Am Gießgraben 2) *)
2.4 Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgaragen und Stellplätzen, Fl.Nr. 50, Gemarkung Rohrbach (Am Gießgraben 4) *)
2.5 Errichtung eines Balkons für ein bestehendes Wohnhaus im Obergeschoss, Fl.Nr. 9/3, Gemarkung Rohr (Rohr 47a) *)
3 Erweiterung Sanierung einer Aussegnungshalle in Rohrbach; Auftragsvergabe Natursteinarbeiten
4 Errichtung eines Gehweges in Rohr auf einer Teilfläche entlang der Fl.Nr. 16 Gemarkung Rohr Kostenschätzung
5 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 19.07.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 2
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2.1. Anbau einer geschlossenen Überdachung an die Hopfenhalle (für Häckslergut), Fl.Nr. 1032, Gemarkung Waal (Ossenzhausen 7) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksfläche ist im Flächennutzungsplan teilweise als Dorfgebiet bzw. Waldfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 

Es ist geplant die bestehende Hopfenhalle um einen Anbau (Grundmaß 11,70 x 12,70 m) zu erweitern.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Wohnraumerweiterung und Nutzungsänderung in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung und 4 Stellplätzen, Fl.Nr. 35, Gemarkung Gambach, (Gambach 33) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Gambach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 35, Gemarkung Gambach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist geplant den Dachstuhl am bestehenden Wohnhaus zu erneuern und zu Wohnzwecken zu nutzen. Im Erdgeschoss soll eine Einliegerwohnung errichtet werden.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 49, Gemarkung Rohrbach (Am Gießgraben 2) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 49, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Grundmaß 21,79 x 15,19 m, Erd- und Obergeschoss, Wandhöhe 7,79 m, Walmdach mit 15° Dachneigung) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.4. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgaragen und Stellplätzen, Fl.Nr. 50, Gemarkung Rohrbach (Am Gießgraben 4) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 50, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten (Grundmaß 12,50 x 21,00 m, Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Satteldach mit 40° Dachneigung) mit 5 Doppelparker Garagen (Grundmaß je Duplexgarage 2,98 x 6 m) und 4 Stellplätzen geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Der gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBo erforderliche Kinderspielplatz wurde in den Planunterlagen nicht dargestellt und ist nachzureichen. 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt zu den Garagen und Stellplätzen erfolgt laut Planung über den nicht ausgebauten öffentlichen Weg Fl.Nr. 129/5, Gemarkung Rohrbach und ist aus Sicht der Gemeinde ausreichend. Ein Anspruch auf etwaigen Ausbau wird durch die gemeindliche Zustimmung zum Bauvorhaben nicht begründet. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.5. Errichtung eines Balkons für ein bestehendes Wohnhaus im Obergeschoss, Fl.Nr. 9/3, Gemarkung Rohr (Rohr 47a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rohr (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 9/3, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Am bestehenden Wohnhaus soll an der Süd-Ost Seite ein überdachter Balkon (Grundmaß 2,50 x 4,00 m) angebaut werden.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschrift des betroffenen Grundstücksnachbaren liegt vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Erweiterung Sanierung einer Aussegnungshalle in Rohrbach; Auftragsvergabe Natursteinarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Auftrag aus der BA-Sitzung vom 19.07.2021 wurde nochmals nach Alternativen zum Natursteinbelag in der Aussegnungshalle gesucht. Zum ursprünglich angedachten Natursteinbelag „Wachenzeller Dolomit“ (ca. 188,- EUR/m² netto) wurde nunmehr mit dem italienischen Granitstein „Bianco Sardo“ eine preislich günstigere (137,- EUR/m² netto) und optisch ebenfalls ansprechende Variante ausfindig gemacht. Die Fa. Korzinek aus Wolnzach bot die Verlegearbeiten mit dem neuen Material zu einem Gesamtpreis i.H.v. brutto 19.797,44 EUR an. Die Kostenschätzung lag bei rund 16.000,- EUR brutto. Der Bauausschuss wurde hierüber per Mail vom 12.08.2021 informiert. 

Die Fa. Korzinek empfahl dieses Material, da es bereits bei der Außentreppe verwendet wird und in satinierter Ausführung die Rutschfestigkeitsklasse R10 einhält sowie salzbeständig ist. Von der Verlegung eines Fliesenbelages (z.B. in Natursteinoptik) riet die Fachfirma dringend ab, da hier bei weitem nicht die Langlebigkeit wie bei einem Naturstein erreicht werden kann und für eine Aussegnungshalle „schlichtweg unpassend ist“. 

Der Auftrag an die Fa. Korzinek konnte im Zuständigkeitsbereich des 1. Bürgermeisters im Wege der laufenden Verwaltung vergeben werden. 

Der Bauausschuss nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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4. Errichtung eines Gehweges in Rohr auf einer Teilfläche entlang der Fl.Nr. 16 Gemarkung Rohr Kostenschätzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Kosten zur Errichtung des Gehweges werden wie folgt geschätzt:

Länge: 17 m
Breite:    1 m

Erdarbeiten
500,00 €
Unterbau
250,00 €
Granithochbord als Stützmauer zur Böschung
1.700,00 €
Pflasterbelag Betonstein 20x20x8 grau
1.400,00 €
Angleichung / Ansaat
   150,00 €
Gesamt
4.000,00 €


Die Kosten für den Granithochbord entfallen, wenn der „Hügel“ abgetragen werden kann. 

Evtl. müssen die bestehenden Granitborde neu gesetzt werden. Kosten hierfür 750,00 €

Beschluss

Es wird auf der Teilfläche in Rohr kein Gehweg errichtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 5
Datenstand vom 20.10.2021 08:57 Uhr