Datum: 18.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckraum neue Schule
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.09.2021
2 Behandlung von Baugesuchen
2.1 Errichtung von zwei Zwerchgiebel im bestehenden Dachgeschoss, Fl.Nr. 234/3, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 9) - Genehmigungsfreistellungsverfahren - *)
2.2 Antrag auf Auffüllung mit landwirtschaftlicher Rekultivierung, Fl.Nr. 35 Gemarkung Gambach *)
2.3 Neubau eines Nebengebäudes zum bestehenden Vereinsheim, Fl.Nr. 227/3 Gemarkung Fahlenbach (Am Sportplatz 9) *)
2.4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Aparthotels mit Gewerbeeinheit und Betriebswohnung, Fl.Nr. 1050/16, Gemarkung Rohrbach (Robert-Bosch-Straße 3) *)
2.5 Neubau eines Außenpools mit Überdachung, Fl.Nr. 24/4, Gemarkung Gambach (Gambach 17a) *)
2.6 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenzaunes, Fl.Nr. 215/83, Gemarkung Rohrbach (Ahornstraße 29) *)
3 Erneuerung Brückenbelag am Triebwerkskanal Entscheidung Material (Holz oder Gitterrost)
4 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 27.09.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö 2
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2.1. Errichtung von zwei Zwerchgiebel im bestehenden Dachgeschoss, Fl.Nr. 234/3, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 9) - Genehmigungsfreistellungsverfahren - *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.2. Antrag auf Auffüllung mit landwirtschaftlicher Rekultivierung, Fl.Nr. 35 Gemarkung Gambach *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Die zur landwirtschaftlichen Rekultivierung vorgesehene Teilfläche der Fl.Nr. 35 Gemarkung Gambach ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und liegt planungsrechtlich gesehen im Außenbereich.
Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. Das Vorhaben ist als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

Dem Bauausschuss lag bereits in der Sitzung vom 08.03.2021 ein Antrag auf Verfüllung mit landwirtschaftlicher Rekultivierung der Fläche vor (auf das Sitzungsprotokoll wird verwiesen). Der Antrag wurde vom Landratsamt als nicht genehmigungsfähig beurteilt (siehe Schreiben v.14.06.2021), daraufhin hat der Antragsteller den Antrag zurückgenommen.

Mit dem gegenständlichen Antrag wird erneut die Auffüllung einer Teilfläche der Fl.Nr. 35 Gemarkung Gambach beantragt. Entgegen der ersten Planung wurde die aufzufüllende Fläche von 7.879 m² auf jetzt 1,7 ha vergrößert. Die Auffüllmenge mit 18.021 m³ bleibt gleich. 
Die Auffüllhöhe orientiert sich am vorhanden Geländeverlauf es soll somit an den Geländehöhen angeschlossen werden:
  • Im Osten und Süden erfolgt der Anschluss an die Dämme rund um die Teiche auf einer Höhe von rd. 436m üNN
  • Im Westen wird mit einem Abstand von mind. 20 m zum Nachbargrundstück jeweils an das Bestandsgelände, welches nach NW hin abfällt, angeschlossen.
  • Im Norden wird der nach NW abfallende Geländeverlauf aufgegriffen und an diesen angeschlossen.
Wie den aktuellen Schnitten entnommen werden kann wird an den tiefsten Stellen bis zu  3 – 4 m Aushubmaterial aufgefüllt, dass eine ebene Fläche ohne Überhöhung entsteht.

Durch die Auffüllung der Senke wird die Pflege lt. Antragsteller erheblich erleichtert. Die Senke wurde früher genutzt, um Wasser beim Ablassen der Fischteiche aufzufangen und flächig zu versickern. Lt. Antragsunterlagen soll der große Teich künftig nicht mehr abgelassen werden, der kleiner Teich nur bei Bedarf (max. 1x/Jahr). Dieses abfließende Wasser würde sich über die Auffüllung verteilen und flächig versickern. 

Es muss gewährleistet sein, dass durch das Verfüllen keine Nachteile durch den Abfluss von Oberflächenwasser den angrenzenden Nachbargrundstücken entstehen. 
Bereits in der Sitzung im März wurde das Vorhaben intensiv diskutiert und Bedenken geäußert, dass durch die Verfüllung des natürlichen „Regenrückhaltebeckens“ negative Auswirkungen auf das zurzeit in Genehmigung befindliche Wasserrechtsverfahren für die Regenwasserableitung im Ortsteil Gambach entstehen.  
Nachdem auch mit der vorliegenden Planung nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich dies negativ auswirkt, kann aus Sicht der Verwaltung das Einvernehmen nicht erteilt werden.

Schäden an öffentlichen Straßen die in Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen sind vom Bauherren zu tragen. Ein Beweissicherung der Straßen ist vor Beginn der Maßnahme mit Abstimmung der Gemeinde Rohrbach durchzuführen. 

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn wurden nicht eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag kein Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Nebengebäudes zum bestehenden Vereinsheim, Fl.Nr. 227/3 Gemarkung Fahlenbach (Am Sportplatz 9) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 112, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Der SV Fahlenbach plant die Errichtung eines Nebengebäudes (Grundmaße EG 4 x 7,60 m, OG 5,97 x 7,72 m mit Balkon 3,19 m x 14,81 m, Pultdach mit 8° Dachneigung und Blecheindeckung).

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Stellplätze wurden nicht nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Aparthotels mit Gewerbeeinheit und Betriebswohnung, Fl.Nr. 1050/16, Gemarkung Rohrbach (Robert-Bosch-Straße 3) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“.

Es ist die Errichtung eines Aparthotels (38 Zimmer, 10 EG, 21 OG, 7 DG) mit einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss und 2 Betriebsleiterwohnungen im Dachgeschoss (Grundmaß 15 x 44,99 m, Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Wandhöhe 6,39 m Satteldach m. 35° Dachneigung) geplant.

Mit der gegenständlichen Bauvoranfrage sollen folgende Fragen geklärt werden:
  1. Wird der Bebauung in der dargestellten Form und Größe, mit der bezeichneten Nutzung der dargestellten Höhenentwicklung, Grundfläche, Geschossigkeit zugestimmt?
    1. Wird der geplanten Nutzung als Aparthotel zugestimmt?
    2. Wird den geplanten Betriebswohnungen (1x Betriebsleiter, 1 x Hausmeister) zugestimmt?
1.3 Wird der geplanten Überschreitung der Baugrenze nach Osten zugestimmt?

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Gebäude
  • Stellplätze größtenteils außerhalb der Baugrenzen

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Zu 1. Für die Bebauung in der dargestellten Form und Größe, der dargestellten Höhenentwicklung, Grundfläche, Geschossigkeit bedarf es wegen der Überschreitung der Baugrenzen einer Befreiung von den planzeichnerisch festgesetzten Baugrenzen, diese kann aus gemeindlicher Sicht erteilt werden.
Die Stellplätze liegen größtenteils ebenfalls außerhalb der Baugrenzen, wodurch eine Zulassung nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO erforderlich ist. Aus Sicht der Verwaltung kann der Zulassung zugestimmt werden.

Zu 1.1 Laut BauNVO sind Beherbergungsbetriebe zulässig, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zu Verfügung gestellt werden. Beherbergungsbetriebe in denen gewohnt wird oder die wohnähnlich genutzt werden sind im Gewerbegebiet unzulässig. Laut Ihrer Beschreibung soll das Aparthotel als Unterkunft zum vorübergehenden Aufenthalt für gewerbliche Reisende z.B. Handwerker auf Montage oder Handelsvertreter dienen. Aus Sicht der Verwaltung kann der Nutzung als Aparthotel zugestimmt werden unter der Voraussetzung, dass es nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt ist, eine Vermietung zu wohnähnlichen Zwecken ist unzulässig.

Zu 1.2 Eine Betriebsleiterwohnung kann im Gewerbebetrieb laut § 8 BauNVO Abs. 3 Nr. 1 ausnahmsweise zugelassen werden. Die Notwendigkeit einer Betriebsleiterwohnung ist im Antragsverfahren entsprechend nachzuweisen. Auf Grund der Größe des Betriebes mit einem Check-in Automaten ist aus Sicht der Verwaltung eine Betriebsleiterwohnung ausreichend. Einer zweiten Betriebsleiterwohnung wird nicht zugestimmt.

Zu 1.3 Der Überschreitung der Baugrenzen kann aus gemeindlicher Sicht zugestimmt werden. Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann erteilt werden.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. Sollten neben der vorhanden Grundstückszufahrt noch weitere Zufahrten erforderlich sein sind die Kosten für die Herstellung weiterer Grundstückszufahrten (Gehwegabsenkung) vom Bauherrn zu tragen.

Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Rohrbach nachzuweisen.

Beschluss 1

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 16 „Am Bahnhof“ in der gegenständlichen Fassung kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bei unveränderter Planung sowie Reduzierung auf eine Betriebsleiterwohnung erteilt der Bauausschuss dem Antrag auf Vorbescheid mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 16 „Am Bahnhof“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Außenpools mit Überdachung, Fl.Nr. 24/4, Gemarkung Gambach (Gambach 17a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Gambach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 24/4, Gemarkung Gambach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Außenpools mit Überdachung (Grundmaß 4,08 x 8 m, 1,40 m Höhe Überdachung) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenzaunes, Fl.Nr. 215/83, Gemarkung Rohrbach (Ahornstraße 29) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö 2.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Turmberg“.

Es ist an der östlichen Grundstücksgrenze die Einfriedung mit einem Stabgittermattenzaun in einer Höhe 1,30 m geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Einfriedungshöhe 1,30 m statt 1 m
  • Stabgittermattenzaun statt Holzlattenzaun

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn liegen teilweise vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 6 „Turmberg“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Erneuerung Brückenbelag am Triebwerkskanal Entscheidung Material (Holz oder Gitterrost)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Brückenbelag am Triebwerkskanal muss erneuert werden. Es stehen zwei Varianten zur Auswahl:
Lärchenholz ca. 8.500,00 € oder verzinkter Gitterrost engmaschig ca. 10.000,00 €

Bei der Gitterrostvariante können die Trägerbalken erhalten bleiben. Diese müssen lediglich gegen Staunässe geschützt werden. (z. B. Blechabdeckung in der Kostenschätzung enthalten)

Die Gitterrostvariante ist weniger Wartungsintensiv und die Rutschgefahr bei Nässe oder im Winter wird wesentlich minimiert. Diese Variante wurde auch an der Schleuse verbaut.

Beschluss

Der Brückenbelag an der Brücke am Triebwerkskanal soll mit verzinktem engmaschigem Gitterrost ausgeführt werden. Die Ausschreibung erfolgt durch die Verwaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 18.10.2021 ö 4

Sachverhalt

a) Sanierung und Erweiterung einer Aussegnungshalle:
Auftragsvergabe Malerarbeiten 12.997,60 € (Kostenberechnung 9.792,51 €) Fa. Dierl
Auftragsvergabe Schreinerarbeiten Ausbau: 13.732,60 € (Kostenberechnung 12.899,60 €) Fa. Schretzlmeier

Datenstand vom 20.12.2021 11:52 Uhr