Datum: 19.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turmberghalle Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.12.2021
2 Planung "Ortsmitte Rohrbach" - Vorstellung und Beschlussfassung zum städtebaulichen Ergebnisbericht (Planungsbüro Stadt-Raum-Planung ist anwesend) *)
3 Sanierungssatzung "Dorfmitte Rohrbach" - Fortschreibung der Sanierungsziele
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost"
4.1 Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
4.1.1 Staatliches Bauamt Ingolstadt
4.2 Satzungsbeschluss
5 Festlegung der Straßennamen für das Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA"
6 Sanierung Lärmschutzwall im Baugebiet "Moosäcker II" - Diskussion und Entscheidung zum weiteren Vorgehen
7 Feuerwehrwesen
7.1 Einführung der digitalen Alarmierung
7.2 Auftragserteilung zur Teilnahme an Erstellung eines landkreisweiten Feuerwehrbedarfsplanes
8 Auftragsvergabe für neue Software für den Bereich Bürgerservice
9 Bürgerversammlung 2021 - Behandlung der Wünsche und Anträge
10 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Planung "Ortsmitte Rohrbach" - Vorstellung und Beschlussfassung zum städtebaulichen Ergebnisbericht (Planungsbüro Stadt-Raum-Planung ist anwesend) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Vom Planungsbüro Stadt-Raum-Planung wurde der städtebauliche Ergebnisbericht zur Ortsmittenplanung samt Konzeptplan zur Gestaltung des Rathausplatzes vorgelegt. Die Entwurfsversion hierzu wurde im Arbeitskreis „Ortsmittenplanung“ in der Sitzung am 21.12.2021 vorberaten und entsprechende Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat – wie sie in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind - ausgesprochen. Auf das Sitzungsprotokoll des Arbeitskreises „Ortsmittenplanung“ wird zudem an dieser Stelle verwiesen. Die Planerin Frau Schneider vom Büro Stadt-Raum-Planung erläuterte in der Sitzung detailliert die Planung. Auf die nachfolgende Tabelle wurde im Einzelnen eingegangen. 

Nachfolgend die städtebaulichen Entwicklungsziele und planerischen Empfehlungen in der Übersicht: 

Objekte
Vorschläge städtebauliche Entwicklungsziele und Empfehlung weiterer Schritte (Büro Stadt-Raum-Planung)
Empfehlung des Arbeitskreises „Ortsmittenplanung“ an den Gemeinderat
Rathaus
  1. Prüfen und evtl. anpassen der vorliegenden Planungen zur baulichen Entwicklung des Rathausgebäudes entsprechend der Ziele zur Umgestaltung der Ortsmitte






  1. Studie zur baulichen Anpassung des ehemaligen Feuerwehrhauses für Märkte und Veranstaltungen





  1. Prüfen der Möglichkeiten für ein Cafè am Platz auch aus wirtschaftlicher Perspektive
  1. Das Thema Rathaussanierung wird nach stattgefundenen Vorgesprächen mit dem Gemeinderat Anfang 2022 im Gremium behandelt und das weitere Vorgehen festgelegt. Die Etablierung einer Kantine im EG wird für nicht sinnvoll gehalten; stattdessen ist ein entsprechender Aufenthaltsraum im Rathaus vorzusehen.

  1. Es soll derzeit keine Studie zum ehemaligen Feuerwehrhaus erstellt werden. Eine bauliche Anpassung wird erst bei konkretem Bedarf (nach Rücksprache mit den Betroffenen) vorgenommen (mittelfristiges Projekt). 

  1. Der Standort ist aus gemeindlicher Sicht nicht attraktiv. Ein Café wird vielmehr in Kombination mit dem Gasthaus „Alter Wirt“ gesehen.

Gasthaus „Alter Wirt“
Private Maßnahme

  1. Prüfen der Möglichkeiten zur baulichen Entwicklung des Grundstückes + auch in Hinblick auf eine gemeinsame Nutzung mit dem Nachbargrundstück „Schloßweg 12“

  1. Einigung zu Bau und Anordnung eines Saales zwischen Eigentümer und Gemeinde


  1. Festlegung einer Regelung zur Parkplatzanordnung für beide Grundstücke (Schloßweg 10+12) in Abhängigkeit zur geplanten Nutzung



  1. Verfolgung des Zieles; 
hierzu auch Anpassung der städtebaulichen Sanierungsziele betreffend „Schloßweg 12“ der Sanierungssatzung empfohlen (s. unten)

  1. Weiterhin Verfolgung des Zieles einer Saalnutzung im Gasthaus „Alter Wirt“ oder angeschlossenen Gebäuden

  1. Verfolgung des Zieles zu gegebener Zeit nach Feststehen der geplanten baulichen Nutzungen

Schloßweg 12 („Murr-Anwesen“)
Private Maßnahme

  1. Prüfen der Möglichkeiten zur baulichen Entwicklung des Grundstückes + auch in Hinblick auf eine gemeinsame Nutzung mit dem Nachbargrundstück „Schloßweg 10“ (Alter Wirt)

  1. Festlegung einer Regelung zur Parkplatzanordnung für beide Grundstücke (Schloßweg 10+12) in Abhängigkeit zur geplanten Nutzung

  1. Prüfen des Erfordernisses zur Aufstellung eines Bebauungs-plans für das Grundstück Schloßweg 12  



  1. Verfolgung des Zieles; 
hierzu auch Anpassung der städtebaulichen Sanierungsziele betreffend „Schloßweg 12“ der Sanierungssatzung empfohlen (s. unten)

  1. Verfolgung des Zieles zu gegebener Zeit nach Feststehen der geplanten baulichen Nutzungen


  1. Verfolgung des Zieles zu gegebener Zeit nach Feststehen der geplanten baulichen Nutzungen
Schloßgelände
Private Maßnahme

  1. Die bauliche Entwicklung auf der Fläche wird in einem Bebauungsplan fortgeschrieben. Hierbei wird die Gemeinde eingebunden und kann in Abstimmung mit dem Eigentümer die Eckpunkte einer Neubebauung festlegen.



  1. Prüfen der Möglichkeiten zur temporären Nutzung des Hofes östlich der Zufahrt für gemeinschaftliche Aktivitäten (unter gewissen Umständen könnten evtl. Fördermittel für die Sanierung der Fläche in Anspruch genommen werden). 

  1. Prüfen der Möglichkeiten zur Sanierung und Nutzung der ehemaligen Kuhställe. 


  1. Verfolgung des Zieles

Eine erste Vorstellung der Planungsabsichten des Eigentümers im Gemeinderat erfolgte bereits.

Neuformulierung Satz 2: „Die bauliche Nutzung erfolgt in Abstimmung mit dem Eigentümer.“

  1. Die Sicherung der konkreten Nutzung (Nutzungsrecht) für Veranstaltungen / Parken / etc. wird verfolgt.





  1. Die Prüfung der Sanierung Seitengebäude bzw. ehemaligen Kuhställe hat auf Initiative des Eigentümers erfolgen.

Rathausplatz
  1. Maibaumwiese
Der Maibaum wird freigestellt, die nördliche Zufahrt wird in der Breite verringert. An der westlichen Platzkante werden Querparker ergänzt.

  1. Hofmarkstraße
Die Belagskante des neuen Rathausplatzes wird bis an die Hofmarkstraße geführt. Der Schloßweg im Bereich des Rathausplatzes wird für den Durchfahrtsverkehr gesperrt.  

  1. Fahrbereich am Platz
Durch den durchgeführten Belag wird der Platzcharakter gestärkt, störende Belagskanten werden entfernt. Ein Befahren des Bereiches ist nach wie vor auch für große Fahrzeuge möglich. Die Durchfahrt ist nur noch für Anlieger in langsamer Geschwindigkeit erlaubt. 

  1. Platzfläche
Der Belag des Rathausplatzes wird entsprechend den Belangen der Barrierefreiheit gewählt. Die Baumscheiben werden vergrößert (überbaubar bei Veranstaltungen). Nach Süden wird der Platz durch ein langes Sitzelement begrenzt. Es kann bei Veranstaltungen verschoben werden. 

  1. Bereich unter den Kastanien
Die Fläche unter den Kastanien wird zum Aufenthaltsbereich für Freischank, Kinderspiel und Boulespiel. Die Fläche wird als Kiesfläche ausgestaltet. Die Baumpflanzung wird ergänzt. 

  1. Vorbereich Gasthaus
Vor dem Gasthaus wird ein ausreichend breiter Streifen für Bestuhlung vorgesehen. So kann entsprechend Sonnenstand, Wetterlage und Anzahl der Gäste die Bewirtung im Freien flexibel gestaltet werden. 

  1. Vorfeld ehemaliges Feuerwehrhaus
Das Vorfeld des ehemaligen Feuerwehrhauses wird in die Platzgestaltung einbezogen. Durch eine Optimierung der Fläche kann die Anzahl der Stellplätze hier erhöht werden. 

  1. Schloßweg
Der Schloßweg im Vorfeld des Schlosses wird Teil des Platzes. Durch die Anordnung von Schrägparkern vor der Schloßmauer kann der Gehbereich vor dem Gasthaus verbreitert werden.


  1. Kirchenweg
  1. Die Schaffung zusätzlicher Parkplätze bei Umsetzung von Punkt 5 wird als sinnvoll erachtet. Die vorhandenen Parkplätze in der Seitenstraße bleiben erhalten.


  1. Das Ziel wird verfolgt. Der Schloßweg im Bereich des Rathausplatzes (ab Einmündung Hofmarkstraße) wird für den Anlieger- und Lieferverkehr freigegeben. 


  1. Das Ziel wird verfolgt. Die Durchfahrt wird für den Anlieger- und Lieferverkehr freigegeben. 








  1. Der Platzbelag wird nicht in Gänze ausgetauscht (nicht förderfähig). Die Herstellung der Barrierefreiheit durch teilweisen Belagsaustausch wird angestrebt. Im Zuge der Feinplanung sind Punkte wie Sitzgelegenheiten und Begrünung festzulegen.




  1. Das Ziel wird verfolgt. Das geplante Kinder- und Boulespiel soll andere Nutzungen nicht ausschließen. Es wird daher eine multifunktionale Nutzung angestrebt.


  1. Verfolgung des Zieles








  1. Verfolgung des Zieles








  1. Das Ziel wird verfolgt. Die konkrete Parkplatzanordnung ist im Zuge der Feinplanung zu untersuchen und festzulegen. Der Schloßweg wird auf den Anlieger- und Lieferverkehr beschränkt sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Rathausplatzes festgelegt.

  1. Punkt ergänzen im Konzept:
Das bestehende Granitpflaster am Kirchenweg soll langfristig ausgebaut werden, um die bauliche Trennung der verkehrsberuhigten Zone des Schloßweges vom durchgängigen Kirchenweg zu erreichen. 


Seitens des Planungsbüros wurde die Erstellung der Außengastronomie-/Aufenthaltsfläche unter den Kastanienbäumen als möglichen ersten Bauabschnitt zur Rathausplatzneugestaltung vorgeschlagen (siehe Konzeptplan). Aus Sicht der Gemeinde wäre diese vorgezogene Teilbaulösung dann anzustreben, wenn eine konkrete Wiedereröffnung des Gasthauses „Alter Wirt“ feststeht, um so diese Flächen auch der geplanten Nutzung tatsächlich zuführen zu können. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den vom Planungsbüro Stadt-Raum-Planung erarbeiteten städtebaulichen Ergebnisbericht zur Ortsmittenplanung samt Konzeptplan zur Gestaltung des Rathausplatzes mit den dargestellten städtebaulichen Zielen und weiteren Schritten zur Umsetzung. Der Ergebnisbericht samt Konzeptplan wird Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Erstellung der Außengastronomie-/Aufenthaltsfläche unter den Kastanienbäumen als etwaigen ersten Bauabschnitt zur Rathausplatzneugestaltung wird vorbehaltlich der Haushaltslage zugesagt, sobald eine konkrete Wiedereröffnung des Gasthauses „Alter Wirt“ feststeht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3. Sanierungssatzung "Dorfmitte Rohrbach" - Fortschreibung der Sanierungsziele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Fortschreibung der Ziele der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ ist eine fortlaufende Aufgabe der Gemeinde. Aufgrund der Ortsmittenplanung samt den im Planungsprozess stattgefundenen Gesprächen zwischen Eigentümern, Planungsbüro und Gemeinde und den daraus gewonnen Erkenntnissen hat sich aus gemeindlicher Sicht eine Fortschreibung und Vertiefung der Ziele der Sanierungssatzung bezüglich des Anwesens „Schloßweg 12“ ergeben. 

Es wird daher dem Gemeinderat empfohlen, die Fortschreibung und Vertiefung der Ziele der Sanierungssatzung bezüglich des Anwesens „Schloßweg 12“ wie folgt durchzuführen:

Fassung der Begründung zur rechtskräftigen Sanierungssatzung (Stand Beschluss 03.02.2021)
Vorschlag zur Fortschreibung (betreffend „Schloßweg 12“)
Neubau Anwesen Schloßweg 12 (angeglichener Baukörper an Gasthaus „Alter Wirt“ z.B. mit Übernachtungsangebot angestrebt) (private Maßnahme)
Neubau Anwesen Schloßweg 12 unter folgenden Gesichtspunkten:
  1. Der neue Baukörper soll in seinem Baustil (insbesondere hinsichtlich Anzahl der Geschosse, Dachgestaltung, grenzständige Gebäudestellung im Norden, Osten und Westen) als an das Gasthaus „Alter Wirt“ angeglichener Baukörper in Erscheinung treten. 
Aus gemeindlicher Sicht ist eine Gebäudestellung in „L-Form“ (Grenzausbau im Norden, Osten und Westen) durch Anbau an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude im Norden bzw. an das Gasthaus „Alter Wirt“ im Osten zur Wahrung des Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches rund um die prägende Rohrbacher Ortsmitte ein wichtiges städtebauliches Ziel. So könnte der Charakter der früheren Hofstelle auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ wiederhergestellt und damit eine verträgliche und optimierte Grundstücksnutzung erreicht werden.
  1. Das vorgeschlagene Ziel einer Stärkung der Gaststätte z.B. durch Erweiterung um eine Beherbergungsstätte (Übernachtungsangebot) oder der Gastronomie dienenden Räumen wird weiterverfolgt. Sofern dieses Ziel nicht umsetzbar erscheint, ist aus gemeindlicher Sicht auch die Etablierung von besonderen Wohnformen (z.B. Geschosswohnungsbau, seniorengerechtes Wohnen oder Generationenwohnen, sozialer Wohnungsbau – auch in Kombination untereinander und ergänzt mit gewerblicher Nutzung vorzugsweise im EG) auf dem Grundstück oder Teilflächen / Geschossen denkbar. So könnte eine optimierte Ausnutzung des Grundstückes unter Wahrung des prägenden Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches erzielt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung der Ziele der Sanierungssatzung bezüglich des Anwesens „Schloßweg 12“ im dargestellten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 4
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4.1. Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 4.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 10.03.2021 wurde (nach Aufhebung des bereits gefassten Satzungsbeschlusses vom 19.11.2019) die nochmalige Änderung der Planfassung beschlossen. Der erneute Änderungsumfang bezog sich ausschließlich auf die Zuordnung der ökologischen Ausgleichsflächen. Der Bebauungsplanentwurf wurde mit der Begründung und dem Umweltbericht vom Gemeinderat in der Sitzung vom 10.11.2021 gebilligt. Die restlichen Verfahrensunterlagen blieben unverändert.
Der vom Planungsbüro Wipflerplan, Pfaffenhofen, ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 10.11.2021), Geländeschnitte (in der Fassung vom 02.07.2019), Baugrund- und Altlastengutachten (jeweils in der Fassung vom 01.03.2019), verkehrstechnischer Untersuchung (Fassung vom 07.06.2019, Ergänzung vom 03.07.2018), schalltechnischer Untersuchung (Fassung vom 11.06.2019), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Fassung vom 18.09.2018) sowie der insgesamt vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen hat in der Zeit vom 19.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021 in der Gemeindeverwaltung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 03.12.2021 erneut Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:

Behörden und Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken):
  • Staatliches Bauamt Ingolstadt (Schreiben vom 18.11.2021)

Behörden und Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen ohne Anregungen oder Bedenken):
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung (Schreiben vom 23.11.2021)
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 22.11.2021)
  • Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 17.11.2021)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab, so dass hiermit von diesen Fachstellen Einverständnis mit der Planung angenommen wird:
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach
  • Wasserverband Ilm III

Stellungnahmen von Bürgern:
  • Keine Stellungnahmen eingegangen

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen:

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4.1.1. Staatliches Bauamt Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 4.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:
Von Seiten des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben, wenn die bisherige Stellungnahme vom 13.03.2019 des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt mit den Auflagen und Hinweisen zum Bebauungsplan weiterhin eingehalten werden. 

Abwägung:
Die erwähnte Stellungnahme vom 13.03.2019 bezog sich auf die frühzeitige Behördenbeteiligung i.S. § 4 Abs. 1 BauGB zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren. Es wurde hierbei auf Punkte wie den geplanten Neubau des Kreisverkehres samt Geh- und Radweg, Beachtung gesetzlicher Regelungen zum Bauverbot und Baubeschränkung (Art. 23 BayStrWG), Freihaltung von Sichtflächen, Lärmschutz etc. eingegangen. Auf die hierzu ergangene Abwägung und Beschlussfassung in der GR-Sitzung vom 02.07.2019 wird an dieser Stelle verwiesen. 

Im Rahmen der gegenständlichen erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung konnte nur noch zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (hier: Zuordnung der ökologischen Ausgleichsflächen) eingegangen werden. Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt bezog sich nicht auf die zur Disposition stehenden Änderungspunkte, sondern spiegelt lediglich eine Wiederholung der beiden bisherigen im Verfahren abgegeben Stellungnahmen (i.R. der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) dar. Insofern ist die gegenständliche Stellungnahme lediglich zur Kenntnis zu nehmen, eine Änderung an der Bauleitplanung ist nicht erforderlich. Ungeachtet dessen sei informativ erwähnt, dass die damaligen Forderungen des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt im jeweiligen Verfahrensschritt allesamt behandelt und weitestgehend umgesetzt wurden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine Änderung an der Bauleitplanung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) auf Basis 

  1. der Beschlüsse vom 02.07.2019 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach    § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,

  1. der Beschlüsse vom 19.11.2019 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie

  1. der Beschlüsse vom 19.01.2022 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 

den vom Ingenieurbüro Wipflerplan, Pfaffenhofen, gefertigten Entwurf des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebebiet Rohrbach-Ost“ samt Begründung, Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 10.11.2021) und den weiteren Planunterlagen (Geländeschnitte i.d.F. vom 02.07.2019, Baugrund- und Altlastengutachten jeweils i.d.F. vom 01.03.2019, verkehrstechnische Untersuchung i.d.F. vom 07.06.2018 (mit Ergänzung vom 03.07.2018), schalltechnischer Untersuchung i.d.F. vom 11.06.2019, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung i.d.F. vom 18.09.2018) als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Festlegung der Straßennamen für das Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 5

Sachverhalt

Für das neue Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ bedarf es der Namensgebung der neu zu errichtenden Straßen. In der GR-Sitzung vom 01.12.2021 wurden die seitens der Verwaltung mit Unterstützung des Ortschronisten Hermann Schwarzmeier erarbeiteten Namensvorschläge vorbesprochen. 

Demnach stehen folgende mögliche Straßennamen für den 2. BA zum Baugebiet „Schelmengrund“ (örtliche Zuordnung siehe in dem als Anlage zu diesem TOP beigefügten Lageplan) zur Entscheidung:
  • Bgm.-Abel-Straße (verworfene Alternative: Bgm.-Abel-Weg)
  • Kramer-Weber-Straße
  • Schelmengrund (Fortsetzung Bestandsstraße)
  • Ehaftstraße (Fortsetzung Bestandsstraße)
  • Zuschlag zur Ehaftstraße (verworfene Alternative: Talgasse)
  • Am Bäckerberg
  • Johannesstraße (Vorschlag aus FA-Sitzung vom 12.01.2022 mit Bezug auf Alte Kirche; verworfene Alternative: „Im Steinfeld“ oder Schulstraße)
  • An der Ziegelei (verworfene Alternativen: Ziegelgasse / Ziegeleistraße)

In der Sitzung vom 01.12.2021 verständigte man sich darauf, die Namensvorschläge nochmals fraktionsintern zu besprechen und etwaige Anregungen bis zum 07.01.2022 an die Verwaltung einzureichen. Weitere Anregungen sind bis dato (ausgenommen Anregung in FA-Sitzung vom 12.01.2022) keine bei der Verwaltung eingegangen.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Namensgebung der neu zu errichtenden Straßen im Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ gemäß dem beiliegenden Lageplan – welcher zum Bestandteil dieses Beschlusses wird – zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Sanierung Lärmschutzwall im Baugebiet "Moosäcker II" - Diskussion und Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in der Sitzung vom 06.10.2021 mit der Thematik befasst. Eine reine Wiederherstellung der ursprünglichen Wallhöhe von 3 m sah man in Anbetracht des Kostenaufwandes, der erforderlichen Teilabholzung des Grünbestandes, den heute geltenden Standards sowie des daraus insgesamt resultierenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses als äußerst fraglich an. Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmals ein Gespräch mit den betroffenen Anliegern zu suchen. 

Es fand daraufhin eine Ortseinsicht mit den unmittelbar betroffenen Anliegern aus dem Baugebiet „Moosäcker II“ am 25.11.2021 statt. Neben 1. Bürgermeister Keck und Bauamtsleiter Ettinger stellte sich Hr. Kottermair vom Ing.-Büro Kottermair (Ersteller des Lärmschutzgutachtens für den Wall) den Fragen der Bürgerschaft. Das Ergebnis der Versammlung ist in der als Anlage zu diesem TOP beiliegenden Niederschrift im Einzelnen zu entnehmen. 

Die Versammlung lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen:

  1. Die Anlieger fordern im Tenor einer Wiederherstellung der ursprünglichen Wall-Höhe von 3 m, um wieder den gleichen Lärmschutz - wie damals bei Baugebietserschließung gefordert war - zu erreichen. Dies soll möglichst bald umgesetzt werden, eine Aufnahme in eine „Prioritätenliste“ wurde gefordert. 

  1. Stellungnahme der Gemeinde:
  1. Die per Vermessung festgestellte Absenkung des Walles wird nicht in Frage gestellt.
  2. Die Forderung der Anlieger ist absolut verständlich und nachvollziehbar.
  3. Das Kosten-Nutzung-Verhältnis bei reiner Wiederherstellung der Ursprungshöhe wird weiterhin kritisch gesehen (s. GR vom 06.12.2021). 
  4. Zur Festlegung der richtigen Sanierungsvariante bedarf es einer aufwendigen Fachplanung einschließlich Boden- und Statikuntersuchung, Beweissicherungen etc.  
  5. Sanierungsvarianten:
  • Aufschüttung von abgedriftetem Erdreich wirkungslos, kein Halt gegeben
  • Einrahmen von Lärmschutzelementen auf Wallkrone teilweise Abholzung der Wallkrone erforderlich; birgt weitere Gefahren für den Wall selbst (z.B. zusätzliche Destabilisierung des Wallkernes) oder ggf. für angrenzende Gebäude (Erschütterungsschäden); weitere Absenkungen im Laufe der Jahre möglich
  • Errichtung einer eigenen Lärmschutzwand (Richtung Staatsstraße) einfachste, pragmatisches Lösung, jedoch finanziell kaum stemmbar
  1. Teilweise Rodung des Gehölzbestandes bei Sanierungsarbeiten am Wall unvermeidbar
  2. Die effektivste und wirtschaftlichste Sanierungsvariante muss im Rahmen einer Fachplanung erarbeitet werden.

  1. Nach den heutigen Lärmschutzanforderungen müssten wesentlich höhere Lärmschutzeinrichtungen errichtet werden, was die Baukosten in die Höhe treibt. Werden Maßnahmen umgesetzt, die über den damaligen Erschließungsaufwand hinausgehen (sprich über die 3 m Wallhöhe), würde dies eine erstmalige Erschließung darstellen und wäre nach dem Erschließungsbeitragsrecht auf die Anlieger umlagepflichtig. 

  1. In der weiteren Diskussion stellte 1. Bürgermeister Keck klar, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage eine Projektumsetzung definitiv nicht in den Jahren 2022-2024 erfolgen wird. Es kann lediglich – vorbehaltlich der finalen Entscheidung des Gemeinderates - zugesichert werden, dass man sich in 2025 das Projekt wieder auf die Agenda setzt und über weitere Maßnahmen zusammen mit den Bürgern entscheidet (z.B. Start Planung, Berechnung und Vorstellung etwaiger Erschließungsbeiträge für Anlieger). Das Projekt ist bei der Gemeinde bereits gelistet, eine Priorisierung hängt von den sonstigen wichtigen, kostenintensiven Maßnahmen der Kommune in den nächsten Jahren ab. Das Ziel muss eine finanzierbare, nachhaltige auf die Zukunft ausgerichtete Lösung sein.

  1. Um die Zeit bis zum Wiederaufgreifen des Projektes zu nutzen, wurden seitens der Bürger einige „Kompensationsmaßnahmen“ angeregt:
  1. Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit im gesamten bebauten Wohnbereich an der ST 2232 auf 70 km/h (Zuständigkeit Staatliches Bauamt Ingolstadt / Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen)
  2. Überwachung der 70 km/h durch regelmäßige Radarkontrollen und mittels einer Geschwindigkeitsmessanlage (Zuständigkeit Staatliches Bauamt Ingolstadt / Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen)
  3. Sanierung des Fahrbahnbelages mit einem Flüsterasphalt (Zuständigkeit Staatliches Bauamt Ingolstadt)
  4. Nachpflanzung von Tiefwurzlern (z.B. Eiben) zum Schutz vor weiteren Erosionen sowie immergrünen Pflanzen zur weiteren Verdichtung des Walles (zumindest als „optische Lösung, ggf. als geringfügige Lärmschutzverbesserung“) (Zuständigkeit Gemeinde)
Stellungnahme Gemeinde:
  • Die Gemeinde stellt die erforderlichen Anträge zu a) bis c) an die zuständigen Stellen + setzt sich für die Umsetzung der Maßnahmen ein. 
  • Die Gemeinde holt zunächst eine fachliche Beurteilung durch einen Baumfachmann (Ortsbegehung) ein; anschließend weitere Entscheidung im Gremium).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Projekt zunächst zurückzustellen und im Jahre 2025 unter entsprechender Bürgerbeteiligung wieder aufzugreifen. Die vorgebrachten Kompensationsmaßnahmen werden wie beschrieben vorangetrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Feuerwehrwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 7
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7.1. Einführung der digitalen Alarmierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 13.12.2021 bereits mit der Thematik beschäftigt und hier eine positive Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gefasst. Auf das Sitzungsprotokoll wird an dieser Stelle verwiesen. 

Digitale Alarmierung – Neubeschaffung von Pagern (Funkmeldeempfänger): 
Ein verbindlicher Bedarf war im Dezember 2021 anzumelden. Die Förderung pro analogem Pager beträgt 550,- € (bei ca. 750,- bis 850,- € Stückpreis). Die gemeindlichen Feuerwehren besitzen insgesamt 75 analoge Pager, die umgerüstet werden sollen. Förderantrag/Genehmigung/Austausch muss bis 31.12.2022 abgeschlossen sein.

Digitale Alarmierung – Umrüstung bzw. Neuanschaffung von Sirenen: 
Im Gemeindebereich befinden sich derzeit insgesamt 6 Sirenen: 3 alte Sirenen, sogenannte „Motorsirenen vom Typ E-57“ (Rathaus, Feuerwehrhaus Fahlenbach und Feuerwehrhaus Rohr) und 3 elektronische Sirenen (Feuerwehrhäusern Rohrbach und Gambach sowie im Ortsteil Waal).
 
Es gibt zwei unterschiedliche, parallellaufende Förderprogramme: Sonderförderprogramm „Digitale Alarmierung“ und Sonderförderprogramm „Sirenen“. Sie unterscheiden sich in den Förderhöhen. Für die Beschaffung muss der Förderantrag bereits vorab gestellt und genehmigt werden.
Variante 1: Wenn bestehende Sirenen für digitale Alarmierung ertüchtigt werden sollen, ist es besser das Förderprogramm „Digitale Alarmierung“ zu nutzen, da der Förderbetrag 2.181,- € beträgt. (sonst 1.000,- €). Preis pro Ertüchtigung beläuft sich auf ca. 2.400,- €.
Variante 2: Wenn bestehende Sirenen komplett erneuert werden sollen, ist es besser das Sonderförderprogramm „Sirenen“ zu nutzen. Die Höhe der Festbetragsförderung ein Dachsirene beträgt 10.850,- €. Preis pro Erneuerung beläuft sich auf ca. 8.000,- €.

Förderantrag, Genehmigung, Austausch/Errichtung muss bis 31.12.2022 abgeschlossen sein. Laut LRA ist dies zeitlich sehr knapp bemessen und kaum umsetzbar. Eine Fristverlängerung sei möglich, aber es gibt bis dato noch keine klaren Aussagen seitens Freistaat Bayern bzw. dem LRA. Es gilt zu beachten, dass die gesamte Förderung beim Sonderförderprogramm „Sirenen“ derzeit nur bei 1 Million € für ganz Bayern liegt und damit Förderzusage nicht zugesichert werden kann (Fördermittelverteilung abhängig von eingereichten Förderanträgen).

Geplant ist, die 3 älteren Motorsirenen gegen elektronische Sirenen auszutauschen und diese für die digitale Alarmierung zu ertüchtigen. Die verbleibenden 3 Sirenen sollen für digitale Alarmierung ertüchtigt werden. 

Angebotseinholung für Umrüstung bzw. Erneuerung der Sirenen ist derzeit am Laufen. Pegelermittlung findet Ende Januar statt.

Im Haushalt 2022 sind für die Pager 60.000,- € und für die Sirenenumrüstung 40.000,- € vorgesehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umrüstung der gemeindlichen Feuerwehren auf eine digitale Alarmierung im bezeichneten Umfang zu. Die Verwaltung wird mit der Stellung der Förderanträge beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7.2. Auftragserteilung zur Teilnahme an Erstellung eines landkreisweiten Feuerwehrbedarfsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 7.2

Sachverhalt

Eine gemeinsame Ausschreibung zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für 11 Gemeinden und den Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm wurde durch das Landratsamt Pfaffenhofen durchgeführt, Angebote eingeholt und ausgewertet. Die Angebote wurden mittels einer Bewertungsmatrix überprüft und sich für das wirtschaftlichste Angebot entschieden.

Den Zuschlag erhielt das Büro:
Andreas Dittlmann - Fachbüro für Bedarfsplanungen im Feuerwehrwesen
Toblacher Straße 6, 94036 Passau

Auftragsvergabe bis 28.02.2022 möglich. Fertigstellungsziel für die beauftragten Bedarfspläne ist zwei Jahre nach Auftragsvergabe. Der aktuelle Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Rohrbach ist (noch) bis 2023 gültig. Im Anschluss wird ohnehin ein neuer Feuerwehrbedarfsplan benötigt. Es ist sinnvoll, sich an dem gemeinsamen Projekt zu beteiligen, da es kostengünstiger ist. Gemäß Angebot vom 14.12.2021 wird der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Rohrbach mit 7.100,- € zzgl. MwSt. veranschlagt. Wenn sich alle 11 aufgelisteten Kommunen daran beteiligen, wird ein Nachlass von 15 % gewährt; so dass sich ein rabattierter Betrag von 6.035,- € zzgl. MwSt. einstellt.

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8. Auftragsvergabe für neue Software für den Bereich Bürgerservice

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bereich Bürgerservice nutzt seit über 20 Jahren für die Tätigkeit im Bereich Pass- und Meldewesen bisher die Software „MESO“. Die Firma Komuna teilte im Jahr 2018 mit, dass MESO nach und nach durch MESO VOIS abgelöst bzw. umgestellt wird und in den kommenden Jahren keine Updates mehr für MESO bereitgestellt werden. 

Die Verwaltung möchte das Projekt Umstellung MESO auf VOIS im 2. Halbjahr 2023 in Angriff nehmen. Um dies zu realisieren muss der Auftrag im Januar 2022 an die Firma Komuna sowie Mo.Komm erteilt werden. 
Aufgrund der Anschaffungskosten wurden zwei Angebote dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 13.12.2021 unterbreitet. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sprachen sich einhellig dafür aus bei Komuna zu bleiben, da trotz der augenscheinlich zunächst höheren Kosten, Komuna Meso Vois die insgesamt wirtschaftlichere Lösung darstellt.
Für die Beratung im Gemeinderat sollte die Wirtschaftlichkeit begründet werden. Die zunächst niedrigeren Schulungskosten beim Zweitanbieter wurden in Frage gestellt. Erfahrungsgemäß kostet ein Tag Schulung ca. 1.400 EUR netto, die Ausschussmitglieder erwarten, dass im Nachgang bei der Variante des Anbieters XXX Mehrkosten durch erhöhten Schulungsbedarf zu erwarten sind.


Jetziges Fachverfahren: 

MESO

(Preise zzgl. MWSt.)

Gesamt 2021
  6.610,56 Euro 
Preis auf 5 Jahre gerechnet (§ 13 Abs. 3 Geschäftsordnung)
33.052,80 Euro


Angebote neue Fachverfahren:

Produkt 1: Fachverfahren VOIS MESO Komuna & Mo.Komm (Angebot vom 14.10.2021)

(Preise zzgl. MWSt.)

Gesamt einmalig
17.835,00 Euro
Gesamt jährlich
  9.160,00 Euro
Preis auf 5 Jahre gerechnet (§ 13 Abs. 3 Geschäftsordnung)
45.800,00 Euro


Produkt 2: Fachverfahren XXX vom Anbieter XXX (Angebot vom 15.11.2021)

(Preise zzgl. MWSt.)

Gesamt einmalig
12.966,54 Euro
Gesamt jährlich
  9.140,88 Euro
Preis auf 5 Jahre gerechnet (§ 13 Abs. 3 Geschäftsordnung)
45.704,40 Euro

Folgende Vorteile des Programms von Komuna sind noch hervorzuheben:
  • Synergieeffekte mit neuen Gewerbeprogramm GESO, Elfried und Wahlprogrammen (beide Programme laufen über Komua)
  • Viele Formulare bei VOIS MESO vorhanden, bei Anbieter XXX nur in geringem Umfang
  • Bedienung der Anwendung übersichtlicher und besser strukturiert
  • Das Vorwissen der Fa. Komuna über die aktuelle Konfiguration der Gemeinde Rohrbach ist ebenfalls ein großer Vorteil, da seit 1999 Kunde bei der Fa. Komuna, sehr gute Zusammenarbeit und Kundenservice; Die Migration des Datenbestands ins neue System ist reibungslos möglich.

Beim System des Anbieters XXX gilt folgendes zu beachten:
  • Es werden zwei Schnittstellen zum Kassenprogramm CIP (ebenfalls ein Komuna-Programm) benötigt:
  • Schnittstelle Gebührenkasse, um die monatlichen Einnahmen incl. Buchungen ins Kassenprogramm zu übertragen. Hierzu muss jede der 4 EWO-Mitarbeiterinnen einmal monatlich einen Kassenabschluss machen. Eine Programmierung der Schnittstelle zwischen OK.EWOplus und CIP durch Komuna ist möglich (Kosten: 700,00 € netto). Bis der reibungslose Ablauf jedoch gegeben ist, muss erst mühsam im laufenden Betrieb getestet werden.
  • Schnittstelle Datenabgleich, um Adressänderungen, Sterbefälle etc. vom EWO ins Kassenprogramm zu übernehmen. Eine Programmierung ist nicht möglich, da ein Auslesen der Adressdaten aus dem Programm des Anbieters XXX nicht vorgesehen ist. Der Abgleich müsste manuell erfolgen.
  • Rückmeldung auf Seminaren, dass Gemeinden und Städte mit dem Service des Anbieters XXX eher schlechte Erfahrungswerte haben; Fachreferenten bauen Seminare auf MESO bzw. VOIS MESO auf

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Gemeinderat mit Beschluss vom 13.12.2021, die Verwaltung mit der Auftragsvergabe des Produkts 1 an die Firma Komuna und Mo.Komm zu ermächtigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung den Auftrag an die Firma Komuna und Mo.Komm (Produkt 1) erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bürgerversammlung 2021 - Behandlung der Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 9

Sachverhalt

Aufgrund der seit Anfang 2020 epedemischen Notsituation (Corona) entfiel die letztjährige Bürgerversammlung in rechtlich zulässiger Weise. Wegen der anhaltenden epedemischen Notlage und aufgrund der wieder anziehenden Infektionszahlen wurde als Kompromiss ausnahmsweise nur eine zentrale Bürgerversammlung für die gesamte Gemeinde in der Turmberghalle abgehalten. Die Bürgerversammlung wurde als Präsenzveranstaltung und als Livestream über den gemeindlichen YouTube-Account“ angeboten. Fragestellungen an den Bürgermeister wurden im Anschluss auch über diesen Account gestellt.

Die Bürgerversammlung wurden von insgesamt 23 Bürger/-innen besucht (ohne Gemeinderäte).
Die Anfragen betrafen nur Sachstandsfragen, die vom 1. Bgm Keck in der Versammlung beantwortet wurden. Anträge oder sonstige Themen, die eine Behandlung und Entscheidung im Gemeinderat erfordern, wurden nicht gestellt.

Der Gemeinderat nahm diesen Sachvortrag zur Kenntnis.

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10. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 10

Sachverhalt

a) Auswahlverfahren Breitbandnetzbetreiber
Das Auswahlverfahren für einen Netzbetreiber ist am 11.01.2022 gestartet. Das Ende der Angebotsfrist ist der 15.03.2022. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 10.02.2022 08:46 Uhr