Datum: 09.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turmberghalle Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.01.2022
2 Zuschussanträge SV Fahlenbach (Vertreter SV Fahlenbach anwesend)
2.1 Beschluss über: Zuschussantrag für Sanierung Vereinsheim
2.2 Beschluss über: Zuschussantrag für Anbau
3 Überplanung Sportgelände Rohrbach
3.1 Vorstellung Zukunftskonzept TSV Rohrbach
3.2 Beschluss über Einreichung LEADER-Projektskizze zu Sportstättenkonzept
4 Auftragsvergabe für Gemeindeentwicklungskonzept
5 Haushalt 2022 - Beratung und Beschlussfassung
5.1 Erlass der Haushaltssatzung 2022
5.2 Erlass der Finanzplanung 2021 - 2025
6 Jahresrechnung 2021 - Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben
7 Zustimmung Submissionsergebnisse Erschließung BG Schelmengrund 2. BA
8 Information über Aufnahme des Radwegs Fahlenbach-Ronnweg in das Radwegeausbauprogramm 2020 - 2024
9 Beschluss über: Beteiligung an der neuen LEADER-Förderperiode
10 Auftragserteilung zur Teilnahme an Erstellung eines landkreisweiten Feuerwehrbedarfsplanes
11 Bekanntgaben und Anfragen und Sitzungseinladung

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Zuschussanträge SV Fahlenbach (Vertreter SV Fahlenbach anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 2
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2.1. Beschluss über: Zuschussantrag für Sanierung Vereinsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Der SV Fahlenbach hat bereits 2018 einen Zuschussantrag für die Sanierung des Vereinsheims gestellt. Beim Erdgeschoss wurde hierbei von Kosten in Höhe von 44.637 € ausgegangen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.07.2018 einen Zuschuss von 30 % bewilligt.

Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich erweitert, sodass sich auch die Kosten deutlich erhöht haben. Das Sportheim soll nun energetisch saniert werden (neue Fenster und Gas-Hybrid-Heizung mit effizienterer Einbindung von Solar und Photovoltaik). Zudem soll eine neue Heimkabine mit zusätzlichen Duschen unterhalb des Balkons gebaut werden. Die Gesamtkosten hierfür betragen voraussichtlich 219.664,85 € (= 199.131,35 € Baukosten lt. beigefügter Kalkulation abzüglich Aktionsreserve/Puffer + 20.533,50 € für ca. 1.690 Stunden Eigenleistung). Die Maßnahme wird vom BLSV mit 30 % bezuschusst.
Die Maßnahme wurde bereits begonnen.

Gemäß Abschnitt E, § 3 Abs. 3 Buchstabe a der Sportförderrichtlinien beträgt der gemeindliche Fördersatz grundsätzlich 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten, da die Sanierung dem ideellen Zweck des SV Fahlenbach dient. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (Abschnitt A, § 3 Abs. 1 der Sportförderrichtlinien).

Es stellt sich die Frage, ob unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage der volle Zuschuss in Höhe von 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten (hier maximal 65.899,46 € aufgrund der eingereichten Kostenaufstellung) bewilligt werden kann.

Der Zuwendungsantrag und die Baukostenaufstellung sind dem TOP beigefügt. Herr Schneider (1. Vorsitzender SV Fahlenbach) wird das Vorhaben in der Sitzung kurz vorstellen.

Beschluss

Der Zuschussantrag für die Sanierung des Vereinsheims des SV Fahlenbach wird mit 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten, maximal jedoch 65.899,46 €, gefördert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Beschluss über: Zuschussantrag für Anbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Der SV Fahlenbach plant einen neuen Anbau an das Vereinsheim mit Verbindung zur Sportgaststätte über einen Balkon. Im Anbau sollen ein Geschäftszimmer und ein Mehrzweckraum untergebracht werden. Für den Anbau wird mit Kosten in Höhe von 287.331,50 € (= 266.798,00 € Baukosten lt. beigefügter Kalkulation ohne Aktionsreserve/Puffer + 20.533,50 € für 1.690 Stunden Eigenleistung) gerechnet. Die Maßnahme wird ebenfalls vom BLSV mit 30 % bezuschusst.

Gemäß den gemeindlichen Sportförderrichtlinien dient auch ein Geschäftszimmer dem ideellen Vereinszweck, weshalb auch für den Anbau der Regel-Fördersatz von 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten gilt (Abschnitt E, § 3 Abs. 3 Buchstabe a der Sportförderrichtlinien). Dies entspricht unter Zugrundelegung der aktuellen Kostenaufstellung einem maximalen Zuschuss von 86.199,45 €.

Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation stellt sich die Frage, ob dennoch der volle Zuschuss von 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten, maximal 86.199,45 € bewilligt werden kann.

Der Zuwendungsantrag und die Baukostenaufstellung sind dem TOP beigefügt. Herr Schneider (1. Vorsitzender SV Fahlenbach) wird das Vorhaben in der Sitzung kurz vorstellen.

Beschluss

Der Zuschussantrag für den Anbau des Vereinsheims des SV Fahlenbach wird mit 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten, maximal jedoch 86.199,45 €, gefördert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Überplanung Sportgelände Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 3
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3.1. Vorstellung Zukunftskonzept TSV Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Das Sportgelände des TSV Rohrbach ist in vielen Teilen mittlerweile sanierungsbedürftig und in die Jahre gekommen. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung wurde bereits ein Sanierungsfahrplan für die nächsten Jahre vorgestellt und genehmigt. Herr 1. Präsident Robert Maier vom TSV Rohrbach ist anwesend und wird die Überlegungen des Vereins vorstellen.

Die Gemeinde ist im Zuge dessen sowohl im Rahmen der Sportförderrichtlinie als auch im Bereich der Bauleitplanung betroffen. Insbesondere der Neubau einer Tennishalle sowie die Neuanlage von Plätzen, Wegen und Zäunen werden nach ersten Vorgesprächen mit Planern und dem Landratsamt eine Bauleitplanung erforderlich machen.

Aus gemeindlicher Sicht sind die weiteren betroffenen Vereine (Schlossschützen Rohrbach, DJK Rohrbach) und Pächter (Kirche mit „Villa Sorgenfrei“, Fischweiher) ebenso in die Überlegungen einzubeziehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters eine Förderung der Maßnahmen in Höhe der vollen 30 % gemäß den Sportförderrichtlinien aufgrund der geplanten Vermietung eines Teils der Anlagen nicht möglich ist. Näheres soll im Rahmen der Entscheidung über die Bewilligung der einzelnen Zuschussanträge beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planungen des TSV Rohrbach zur Kenntnis. Fördermittel sind gemäß Sportförderrichtlinie rechtzeitig zu beantragen und die geplanten Maßnahmen eng mit der Gemeinde abzustimmen. Über die Bewilligung wird im Einzelfall entschieden. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Beschluss über Einreichung LEADER-Projektskizze zu Sportstättenkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Bevor am Rohrbacher Sportgelände konkret in eine Bauleitplanung eingestiegen werden kann, ist es notwendig, die Bedürfnisse der Vereine, Gemeinde, des Wasserwirtschaftsamts und der Bürger hinsichtlich des Geländes abzufragen und in ein schlüssiges Konzept zusammenzufassen. Ohne Vorabstimmung mit den nötigen Behörden, Vereinen und Bürgern würde die Bauleitplanung ansonsten ohne klares Ziel eingeleitet werden.

Im Zuge dessen wurden im Vorfeld mit Vertretern des TSV Rohrbach Gespräche mit einem Planungsbüro geführt und ein entsprechendes Angebot zur Erarbeitung eines vorbereitenden Sportstättenkonzepts eingeholt. Im weiteren Verlauf werden aus vergaberechtlichen Gründen zwei weitere Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die ausgewiesenen Kosten liegen nach Vorlage erster Angebote im Bereich von 20.000 – 30.000 € netto.

Es besteht nach Rücksprache mit der LEADER-Geschäftsstelle grundsätzlich die Möglichkeit einer Einreichung als LEADER-Projekt mit einem Fördersatz von 50 % der Netto-Kosten. Die entsprechende Projektskizze ist als Anlage beigefügt.

Der weitere Ablauf würde sich wie folgt darstellen:
  1. Gemeinderatsbeschluss zur Einreichung
  2. Entscheidung des Lenkungskreises der LAG über Zulassung des Projekts
  3. Einreichen eines Förderantrags
  4. Bei Bewilligung: Auftragsvergabe und Projektstart

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt die Einreichung des LEADER-Projekts „Zukunftskonzept Outdoor-Breitensportzentrum Rohrbach“ an die LEADER-Aktionsgruppe des Landkreises Pfaffenhofen gemäß beiliegender Projektskizze. Sollte der LAG-Lenkungsausschuss die Bewilligung des Projektes ablehnen oder der Förderantrag scheitern, ist über das weitere Vorgehen erneut zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Auftragsvergabe für Gemeindeentwicklungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.09.2021 die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) unter Federführung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern beschlossen. Hierzu wurde im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens zunächst am 15.12.2021 eine Vorstellungsrunde von drei potentiellen Planungsbüros durchgeführt und diese anschließend zur Abgabe eines Angebotes bis 31.01.2022 aufgefordert. Neben dem Preis waren Kriterien wie Leistungsfähigkeit, Moderationsfähigkeit und Erfahrung mit GEK für die Bewertung ausschlaggebend.

Die Ergebnisse der Ausschreibung liegen mittlerweile vor. Von den drei Büros haben 3 Büros ein Angebot abgegeben, davon sind 3 Angebote wertbar.


Preisspiegel
Bewertungspunkte
Honorarpunkte
Vergabewert
1.
63.031,62 €
1.060
840
1.900
2.
73.149,78 €
1.130
653
1.783
3.
92.212,39 €
660
301
961


Gewinner der Ausschreibung ist das Planungsbüro Hummel / Kraus GbR, München mit einem Gesamthonorar von 67.321,57 € (incl. Optionales Beteiligungsformat „Web-mapping“ 4.289,95 €, einschließlich Nebenkosten und Umsatzsteuer).

Die Maßnahme wird mit einem Fördersatz von 75 % vom ALE gefördert bis zur Förderhöchstsumme von 50.000,-- €.
Die Förderhöchstsumme ist mit dem Auftrag geringfügig (491,17 €) überschritten, somit ruft die Gemeinde den Förderhöchstbetrag von 50.000,00 € ab. Als Kostenbeteiligung entfallen auf die Gemeinde das restliche Honorar in Höhe von 17.321,57 €. 

Nach Beschluss durch den Gemeinderat wird die Verwaltung Kontakt mit dem beauftragten Büro aufnehmen und die nächsten Schritte festlegen.

Das ALE empfiehlt als Puffer für unvorhergesehene Mitwirkung / Betreuung noch 9 % (5.883,36 €) der Gesamtsumme des Auftrages einzuplanen. Die Summe von 5.883,36 € wird bei Bedarf nach erneutem Beschluss durch den Gemeinderat beauftragt. 

Beschluss

Das Planungsbüro Hummel / Kraus GbR, München wird mit einem Honorar von 67.321,57 € (Brutto) beauftragt, bei einer Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 17.321,57 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Haushalt 2022 - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 24.888.600  (Vorjahr 26.841.200 €) 

davon der Verwaltungshaushalt mit                        15.822.500 € (Vorjahr 15.581.000 €)
davon der Vermögenshaushalt mit                                  9.066.100 € (Vorjahr 11.260.200 €).

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt:                   1.043.000 €

Diese Ansätze beinhalten Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.271.400 €, sowie Kreditaufnahmen aus Haushaltseinnahmeresten in Höhe von 4.566.300 €. Rücklagenentnahmen sind im Haushaltsjahr nicht vorgesehen. 
Der Schuldenstand wird sich zum Jahresende 2022 auf einen Betrag von 12.668.501 € belaufen. Ca. 35 % der Schulden sind sogenannte rentierliche Schulden aus der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung, die über Gebühren und Verbesserungsbeiträge refinanziert werden.


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seinen Sitzungen vom 13.12.2021 und 12.01.2022 intensiv über den Haushalt 2022 und die Finanzplanung 2021 – 2025 beraten und die einstimmige Beschlussempfehlung zur Genehmigung des vorgelegten Haushalts mit der mittelfristigen Finanzplanung erteilt.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 samt Anlagen ist dem Tagesordnungspunkt angefügt.

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5.1. Erlass der Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Vgl. TOP 5

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.2. Erlass der Finanzplanung 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Vgl. TOP 5

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2021 – 2025 in der vorliegenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2021 - Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 6

Sachverhalt

Bei folgenden Haushaltsstellen wurde der Ansatz überschritten:


6700.96000 Betriebsanlagen, Straßenbeleuchtung (38.160,65 €)
Für die Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt Fahlenbach sind Ausgaben in Höhe von 44.260,44 € angefallen. Ein Haushaltsansatz für diese Maßnahme war nicht vorgesehen. Der Ansatz bei HST 6700.96000 in Höhe von 35.000 € wird deshalb überplanmäßig um 38.160,65 € überschritten.


7710.55000 Haltung von Fahrzeugen Bauhof (11.081,53 €)
Für die Haltung von Fahrzeugen des gemeindlichen Bauhofs war ein Ansatz von 50.000 € vorgesehen. Durch einige kostenintensive Reparaturen und der Beschaffung von Dieselkraftstoff zum Jahresende wurde der Ansatz um 11.081,53 € überschritten.


9100.86000 Zuführung zum Vermögenshaushalt (2.000.392,03)
Statt der geplanten Zuführung in Höhe von 832.700 € konnte im Haushaltsjahr 2021 ein Überschuss in Höhe von 2.833.092,03 € erwirtschaftet werden. Dies führt zu überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.000.392,03 €.


9100.91000 Zuführung an Rücklagen (18.484,81 €)
Wegen der erhöhten Zuführung vom Verwaltungshaushalt konnte der allgemeinen Rücklage überplanmäßig ein Betrag von 18.484,81 € zugeführt werden.


Die Ausgaben waren im Haushaltsjahr 2021 unabweisbar, die Deckung war gewährleistet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Zustimmung Submissionsergebnisse Erschließung BG Schelmengrund 2. BA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Ausschreibung (freihändige Vergabe) der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Schelmengrund 2. BA erfolgte durch die Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Erschließungsvertrags muss die Gemeinde Rohrbach der Auftragserteilung zustimmen. Einzelnen Vergabeentscheidungen kann nur widersprochen werden, wenn hinsichtlich der Auswahl des Unternehmens oder sonstiger Punkte ein wichtiger Grund vorliegt.

Insgesamt wurden 19 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es wurden 12 Angebote fristgerecht abgegeben. Die Ausschreibung erfolgte in folgenden Losen:
Los 1        Kanalbau
Los 2        Trinkwasserleitung
Los 3        Straßenbau

Mit den jeweils 5 günstigsten Firmen hat der Erschließungsträger (WipflerPLAN Erschließungsträger- und Projektsteuerungsgesellschaft mbH & Co. KG) nachverhandelt. Unter Berücksichtigung der Nachlässe ohne Bedingung und der Nebenangebote ergaben sich folgende Ausschreibungsergebnisse (Bruttobeträge):

Los 1 Kanalbau:
1. Firma BGS                                                                        2.534.035,46 €
2.                                                                                2.562.267,78 €
3.                                                                                2.914.412,97 €

Das teuerste Angebot betrug                                                        4.498.708,73 €


Los 2 Trinkwasserleitung:
1. Firma BGS                                                                           590.209,51 €
2.                                                                                   623.705,47 €
3.                                                                                   689.466,90 €

Das teuerste Angebot betrug                                                        1.020.481,52 €


Los 3 Straßenbau:
1. Firma BGS                                                                        2.561.108,53 €
2.                                                                                2.689.400,36 €
3.                                                                                3.278.427,60 €

Das teuerste Angebot betrug                                                        4.375.628,81 €

Von zwei Firmen wurde ein zusätzlicher Nachlass bei einer Vergabe aller drei Lose angeboten. Diese beiden Alternativen wurden überprüft. Im Ergebnis wurde jedoch festgestellt, dass die Einzelvergabe nach dem obigen Ausschreibungsergebnis günstiger ist.

Bei der Zusammenstellung der 3 Lose ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 5.685.353,50 €. In der Kostenaufstellung wurden für die 3 Lose Kosten von insgesamt ca. 7.248.000,00 € veranschlagt. Die Kostensenkung liegt somit bei ca. 1.562.646,50 € (= 21,56 %).

Da die Bindefrist der Angebote am 31.01.2022 abgelaufen wäre und die endgültigen Angebotssummen zur letzten Gemeinderatssitzung am 19.01.2022 noch nicht vorgelegen haben, wurde der Auftragsvergabe an die Firma BGS am 28.01.2022 nach Absprache mit 1. Bürgermeister Keck zugestimmt. Es wird um nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat gebeten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Auftragserteilung der Lose 1 – 3 zu den oben genannten Angebotssummen an die Firma BGS nachträglich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Information über Aufnahme des Radwegs Fahlenbach-Ronnweg in das Radwegeausbauprogramm 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 8

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt (StBA IN) teilte zwischenzeitlich mit, dass der Radweg Ronnweg – Fahlenbach in das Radwegebauprogramm Bayern 2020 – 2024 aufgenommen wurde, da sich der Ausbau anderer Radwege perspektivisch verzögert. Das StBA IN übernimmt in dem Zusammenhang die Vorhabens- und Kostenträgerschaft, d.h. die Planungs-, Grunderwerbs- und Bauleistungen werden vom Freistaat Bayern/StBA IN übernommen. Die zunächst angedachte Übernahme der Planungskosten durch die Gemeinde Rohrbach bzw. den Markt Reichertshofen entfällt somit.

Der Anstoß zur Aufnahme in das Radwegebauprogramm kam von der Gemeinde Rohrbach. So ist es sehr erfreulich, dass das Bauministerium der Argumentation der Gemeinde gefolgt ist. 

Die Gemeinde Rohrbach hat dem StBA IN die bereits eingeholten Angebote für die Vorplanung / Machbarkeitsstudie zukommen lassen. Sobald die Voruntersuchung (v.a. Wegeführung) in Abstimmung mit den beteiligten Behörden, … abgeschlossen ist, kann ein Grunderwerbsplan und -verzeichnis erstellt werden. Sofern die Grunderwerbsgespräche positiv verlaufen und Baurecht vorliegt, können die weiteren Planungsleistungen vom StBA IN vergeben werden. Erst dann können genauere Aussage über die zeitliche Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

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9. Beschluss über: Beteiligung an der neuen LEADER-Förderperiode

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.07.2021 sein grundsätzliches Interesse an der neuen LEADER-Förderperiode erklärt. Bei von der bisherigen Praxis abweichender Finanzierung sollte erneut Beschluss gefasst werden. Über die Finanzierung wäre zu gegebener Zeit Beschluss zu fassen.

Die Mitgliederversammlung der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm e. V. (LAG) hat im Dezember 2021 die Bewerbung für die neue Förderperiode ab 2023 bis 2027 beschlossen. Für die Bewerbung muss eine neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erarbeitet werden und es müssen die Beschlüsse der Kommunalgremien über eine weitere Beteiligung an der LAG in der neuen Förderperiode vorliegen.
Der bisherige Beschluss über das „grundsätzliche Interesse“ kann hierfür leider nicht verwendet werden. Somit ist über die Beteiligung der Gemeinde Rohrbach an der LAG in der Förderperiode ab 2023 erneut Beschluss zu fassen. Der Beschluss soll möglichst allgemein formuliert werden, um dessen Gültigkeit bei etwaigen Änderungen (z.B. Verlängerung der Förderperiode) nicht zu verlieren.

Der Mitgliedsbeitrag wird laut Mitteilung vom 13.01.2021 in der neuen Förderperiode ab 2023 von 0,50 € pro Einwohner auf 0,40 € pro Einwohner reduziert. Der Landkreis beteiligt sich weiterhin mit 0,50 € pro Landkreisbürger.
Das Jahr 2022 ist, wie bereits das Jahr 2021, beitragsfrei.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der Gemeinde Rohrbach als Mitglied der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm e. V. an der neuen LEADER-Förderperiode ab 2023 zu einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 0,40 € pro Einwohner.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Auftragserteilung zur Teilnahme an Erstellung eines landkreisweiten Feuerwehrbedarfsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 10

Sachverhalt

Eine gemeinsame Ausschreibung zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für 11 Gemeinden und den Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm wurde durch das Landratsamt Pfaffenhofen durchgeführt. Als günstigster Bieter gewann die Ausschreibung das Planungsbüro Dittlmann. Gemäß Angebot vom 14.12.2021 wird der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Rohrbach mit 7.100,00 € netto (8449,00 € brutto) veranschlagt. Wenn sich alle 11 aufgelisteten Kommunen daran beteiligen, wird ein Nachlass von 15 % gewährt; so dass sich ein rabattierter Betrag von 6.035,00 € netto (7.181,65 € brutto) einstellt.

Im Angebotspreis enthalten sind folgende Termine:
  1. Erstbesprechung / Vorstellung für Kommune und Verwaltung
  2. Besichtigung der Feuerwehren
  3. Präsentation des Entwurfs / Abstimmung mit Verwaltung und Inspektion
  4. Präsentation im Gemeinderat / in der Feuerwehr

Der aktuelle Feuerwehrbedarfsplan (2019-2023) wurde von der Firma IBG – Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH erstellt. Die Kosten für die Neuerstellung beliefen sich damals auf insgesamt 17.217,63 € (brutto). Zur Einordnung: Beauftragt waren ursprünglich ca. 10.000 Netto. Aufgrund vieler optionaler Leistungen erhöhte sich der Preis um ca. 45 %.

Im Nachgang an die Gemeinderatssitzung vom 19.01. wurde das Planungsbüro Dittlmann zu einer möglichen Preisreduzierung befragt.
Eine Kostenreduzierung auf der Grundlage, dass bereits ein FWBP besteht, ist nicht möglich. Die Überprüfung und Aktualisierung würde mehr Zeit und Arbeit in Anspruch nehmen als den FWBP von Grund auf neu zu erstellen laut Planungsbüro Dittlmann.

Um einem besseren Vergleich zu haben, wurde auch ein Angebot für die Fortführung des Feuerwehrbedarfsplans bei IBG eingeholt. Die Kosten bei Fortführung würden sich auf 4.500,00.- € netto (5.355,00 € brutto) belaufen.

Optional zu beauftragen sind:
  • Besichtigung der Feuerwehren (Stundensatz: 90 € netto)
  • bedarfsgerechte Neuerhebung der Grunddaten (Stundensatz: 90 € netto)
  • Vorbesprechung mit der Verwaltung (Stundensatz: 90 € netto)
  • Vorstellung im Gemeinderat inkl. Präsentation (700 € netto)

Geht man von der Preissteigerung wie in 2019 aus (ca. 45 % wg. optionaler Beauftragung), läge das Angebot bei 7764,75 € und wäre damit teurer.

Im Sinne eines landkreisweiten Vorgehens und angesichts der Kostendeckelung im Angebot des Planungsbüros Dittlmann plädiert der Bürgermeister für die Vergabe an dieses Büro.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Auftragserteilung an das Planungsbüro Dittlmann zum Angebotspreis von 7.181,65 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben und Anfragen und Sitzungseinladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2022 ö 11

Sachverhalt

Der Feuerwehrverein Fahlenbach e. V.  hat für die FFW einen Anhänger der Marke Blyss Amazone III über 2.994,00 € erworben. Dieser wird wie die bereits vorhandenen Feuerwehranhänger in Rohrbach über die Gemeinde versichert.

Im Feuerwehrbedarfsplan ist eine entsprechende Beschaffung vorgesehen. Die Gemeinde begrüßt die Investition des Vereins und dankt für das ehrenamtliche Engagement.



Breitbandausbau:
Aufgrund vereinzelter Rückmeldungen der Netzbetreiber wird die Abgabefrist für die laufende Ausschreibung von Mitte März auf Anfang April verlängert. Die Ergebnisse der Ausschreibung liegen somit voraussichtlich zur Sitzung im Mai vor.

Datenstand vom 15.03.2022 07:53 Uhr