Datum: 06.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turmberghalle Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.03.2022
2 Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Ottersried
3 Solarpark Gambach
3.1 Allgemeine Informationen zum Projekt
3.2 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
3.2.1 Änderungsbeschluss
3.2.2 weiters Vorgehen
3.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Solarpark Gambach"
3.3.1 Aufstellungsbeschluss
3.3.2 weiteres Vorgehen
4 Jahresrechnung 2021 - Bekanntgabe des Ergebnisses und Rechenschaftsbericht
5 Genehmigung der Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2021
6 Beschluss über Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Bauhof
7 Beschluss zum Verkauf des gebrauchten Radladers des Bauhofs
8 Kindergarten Löwenzahn - Genehmigung Haushaltsplan 2022
9 Bestätigung der Kommandantenneuwahlen der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach
10 LEADER - Finanzierungsbeschlüsse für Projekte
10.1 Finanzierungsbeschluss LEADER-Projekt "Zukunftskonzept Outdoor-Breitensportzentrum Rohrbach"
10.2 Finanzierungs- und Unterhaltsbeschluss LEADER-Projekt "Peretkund"
11 Nahwärmeversorgung Kinderhaus Tabeki und Schulturnhalle
12 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Ottersried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Ortsdurchfahrt Ottersried ist die letzte an einer Kreis- oder Staatsstraße gelegene Ortsdurchfahrt der Gemeinde, welche noch nicht saniert wurde. Die Straße ist in einer schlechten Verfassung; die Verkehrssicherheit ist insbesondere für Fußgänger nicht gewährleistet. Um hier mittelfristig (5 – 10 Jahre) eine Verbesserung herbeizuführen, ist der Landkreis Pfaffenhofen als zuständiger Träger der Straßenbaulast zu einer Sanierung aufzufordern.

Der Landkreis Pfaffenhofen errichtet heuer den Radweg Rohrbach – Ottersried. Nach Abschluss des Grunderwerbs für das Teilstück Ottersried – Gambach wird der Radweg nach Gambach je nach Haushaltslage des Landkreises geplant und gebaut. Ebenso ist perspektivisch eine Sanierung der Kreisstraße von Rohrbach bis Ottersried angedacht. In Kombination mit der mittelfristigen Sanierung der Ortsdurchfahrt Ottersried wird die Infrastruktur der Ortsteilbewohner so in den 2020er-Jahren erheblich verbessert.

Im weiteren Verlauf ist insbesondere eine Bürgerversammlung für die Abfrage der Wünsche der Anwohner zu organisieren. Themen können hierbei z.B. die Errichtung eines Gehwegs oder einer Bushaltestelle sein, aber auch die Gestaltung der Ortseinfahrten. Die Erkenntnisse fließen dann in eine erste Planung ein.

In der heutigen Sitzung ist das Vorhaben des Landkreises grundsätzlich anzustoßen und darüber Beschluss zu fassen, den Landkreis in dieser Hinsicht zum Tätig-Werden aufzufordern. Über Kosten, Zeitplanung und Umfang der Maßnahme kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. 

Beschluss

Der Landkreis wird als Träger der Straßenbaulast gebeten, die Ortsdurchfahrt Ottersried mittelfristig zu sanieren. Zur Bürgerbeteiligung soll eine Versammlung oder Fragebogenaktion in Ottersried binnen Jahresfrist durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Solarpark Gambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 3
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3.1. Allgemeine Informationen zum Projekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

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3.2. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 3.2
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3.2.1. Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 3.2.1

Sachverhalt

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

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3.2.2. weiters Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 3.2.2

Sachverhalt

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

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3.3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Solarpark Gambach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 3.3
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3.3.1. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 3.3.1

Sachverhalt

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

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3.3.2. weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 3.3.2

Sachverhalt

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

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4. Jahresrechnung 2021 - Bekanntgabe des Ergebnisses und Rechenschaftsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist fristgerecht gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung erstellt (bis spätestens 30.06.2022) und dem Gemeinderat vorgelegt. 

Die Haushaltsrechnung 2021 hat wie folgt abgeschlossen:

Verwaltungshaushalt:



Ansatz inkl. Nachtrag
15.581.000,00 €
Ergebnis:
15.927.686,84 €





Vermögenshaushalt:




Ansatz inkl. Nachtrag
11.260.200,00 €
Ergebnis:
10.733.039,63 €




Gesamthaushalt:



Ansatz inkl. Nachtrag
26.841.200,00 €
Ergebnis:
26.660.726,47 €


Das Jahresrechnungsergebnis der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 2021 wird wie folgt bekannt gegeben:

Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021










Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
15.949.437,87 €
7.337.939,63 €
23.287.377,50 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00 €
4.594.300,00 €
4.594.300,00 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00 €
1.199.200,00 €
1.199.200,00 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
21.751,03 €
0,00 €
21.751,03 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
15.927.686,84 €
10.733.039,63 €
26.660.726,47 €
Ausgaben
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
15.929.082,28 €
5.192.603,17 €
21.121.685,45 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00 €
5.771.331,38 €
5.771.331,38 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00 €
230.894,92 €
230.894,92 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
1.395,44 €
0,00 €
1.395,44 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
15.927.686,84 €
10.733.039,63 €
26.660.726,47 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)


0,00 €
0,00 €










Darin enthalten:




1) Zuführung vom Vermögenshaushalt



0,00 €
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt



2.833.092,03 €
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Kameralistik

18.484,81 €










Berechnung Überschuss:






(Nachtrags-)HH-
Ansatz
Jahresrechnung
Differenzbetrag
9100.31000 Rücklagenentnahme
1.206.600,00 €
1.147.136,77 €
59.463,23 €
9100.91000 Rücklagenzuführung
0,00 €
18.484,81 €
18.484,81 €


Die im Haushalt 2021 verwendeten Deckungsringe sind überwiegend eingehalten worden. 

Nr. 
Bezeichnung
 Ansatz 2021 
 Ergebnis 2021 
 Unterschied 
4
Personalkosten
  3.871.500,00 € 
  3.436.221,14 € 
 435.278,86 € 
11
Öffentliche Sicherheit
         1.661,50 € 
            0,00 € 
1.661,50 €
50
Bauunterhalt
     124.500,00 € 
     94.505,53 € 
    29.994,47 € 
51
Unterhalt von Straßen
     235.000,00 € 
    103.530,47 € 
 131.469,53 € 
52
Geräte und Ausstattungsgegenstände
       18.100,00 € 
       16.676,95 € 
      1.423,05 €
54
Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen
     124.300,00 € 
       92.833,80 € 
    31.466,20 € 
57
Gruppierung 57 (u.a. Verbrauchsmaterial)
     119.800,00 € 
       69.017,70 € 
    50.782,30 € 
61
Grundstücksumlegung
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
63
EDV (Kosten für die Datenverwaltung)
       72.300,00 € 
       62.030,93 € 
  10.269,07 € 
64
Steuern (Versicherungen, Schadensfälle)
     135.200,00 € 
     124.616,02 € 
  10.583,98 € 
65
Gruppierung 65 (u.a. Sachverständige)
     281.500,00 € 
     211.495,72 € 
    70.004,28 €
70
UA 7000 VmH (Abwasserbeseitigung Vermögenshaushalt)
    227.300,00 € 
     227.264,29 € 
           35,71 € 
81
Hausanschlüsse Wasserversorgung
         1.774,67 € 
                    -   € 
      1.774,67 € 
90
Gewerbesteuer
  238.167,45 € 
       93.007,00 € 
  145.160,45 €
130
Feuerwehr
     191.000,00 € 
    118.815,42 € 
    72.184,58 € 
352
Bücherei
       14.700,00 € 
       13.240,31 € 
      1.459,69 € 
461
Zweckbindung Sternschnuppe
                    -   €
                    -   € 
                 -   €
463
Zweckbindung Sonnenschein
685,26 € 
       635,40 € 
  49,86 € 
464
Zweckbindung Löwenzahn
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
700
Kanalisation
     502.700,00 € 
     280.112,29 € 
  222.587,71 € 
815
Wasserversorgung
  1.491.400,00 € 
  1.066.718,94 € 
  424.681,06 € 
935
bewegliches Vermögen
         2.000,00 € 
                    -   €
      2.000,00 €
1150
1150-Jahr-Feierlichkeiten
                    -   €
         2.834,85 €
-     2.834,85 €
4350
Unterbringung von Obdachlosen
         3.700,00 € 
         3.643,32 € 
56,68 € 
4611
Zweckbindung Sternschnuppe Portfolio
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
4633
Zweckbindung Sonnenschein Portfolio
            780,00 € 
            543,87 € 
         236,13 € 
4640
Kindergarten Löwenzahn
       42.800,00 € 
       34.414,43 € 
    8.385,57 € 
4641
Kindergarten Sternschnuppe
    108.300,00 € 
     84.738,67 € 
    23.561,33 € 
4642
Kindergarten sonstige (Gastkinder, Hort)
  1.246.300,00 € 
  1.194.600,68 € 
51.699,32 € 
4643
Kinderkrippe Sonnenschein
       90.300,00 € 
       87.201,42 € 
     3.098,58 € 
4645
Anbau Krippe
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
4935
bewegliches Vermögen Kindertagesstätten
43.500,00 €
     39.869,23 € 
3.630,77 € 
6310
Fahrradwege
90.500,00 €
70.916,02 €
    19.583,98 € 
6900
Hochwasserfreilegung
       44.500,00 € 
       21.983,18 € 
    22.516,82 € 
7000
Kanalhausanschlüsse
                    -   € 
         3.244,75 € 
-     3.244,75 € 
8101
PV-Anlagen Gemeinde
       20.100,00 € 
       10.969,72 € 
9.130,28 € 
8150
Wasserversorgung VmH (Vermögenshaushalt)
4.117.000,00 € 
3.757.305,03 € 
359.694,97 €
8151
PV-Anlage Wasserversorgung
         1.800,00 € 
           511,11 € 
      1.288,89 € 


Im Einzelnen stellen sich die erheblich unter bzw. überschrittenen Haushaltsstellen wie folgt dar:

Unterhaltung von Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen (HST 6300.51000) wurde der Ansatz um 131.469,53 € unterschritten, da die geplanten Sanierungen der Gemeindeverbindungsstraßen nicht umgesetzt wurden.

Der Ansatz für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens der Entwässerungseinrichtung (HST 7000.51000) wurde um 220.427,61 € unterschritten, da die Inlinersanierungen kostengünstiger durchgeführt werden konnten, als angesetzt.

Der Verkaufserlös von 331.200 € bei HST 7900.34000 – Grundstücksverkäufe aus Gewerbegebiet verschiebt sich in das Folgejahr, da sich die Vertragsabwicklung verzögert hatte.

Bei der HST 8150.15500 – Wasserversorgung Waaler Gruppe – Vorsteuererstattung kommt es zu einer Mindereinnahme in Höhe von 399.944,65 €. Da nicht alle im Haushaltsjahr vorgesehenen Ausgaben kassenwirksam wurden, fiel auch weniger Umsatzsteuerzahllast an. In Folge fiel die Vorsteuererstattung niedriger aus, als ursprünglich geplant. Bei der HST 8150.64200 Wasserversorgung Waaler Gruppe – Umsatzsteuer Lieferanten 19% kommt es zu einer Minderausgabe in Höhe von 359.839,83 €, da nicht alle geplanten Ausgaben kassenwirksam wurden und somit weniger Umsatzsteuer zu zahlen war. Der Ansatz für die Sanierung des Rohrnetzes (HST 8150.95011) in Höhe von 695.000 € wurde nicht vollständig in Anspruch genommen, da nicht alle vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt wurden. 

Bei HST 9000.00300 - Gewerbesteuer konnten Mehreinnahmen in Höhe von 145.160,45 € erzielt werden, beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (HST 9000.01000) sind Mehreinnahmen von 569.462 € angefallen, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (HST 9000.01200) 74.569 €. Die Planung dieser Ansätze ist generell sehr schwer, da die Gemeinde keinen Einfluss auf die Höhe hat. Pandemiebedingt war eine Vorhersage noch schwerer als üblich zu treffen.

Die Kreditermächtigung für die Wasserversorgung Waaler Gruppe (Ansatz 3.000.000 €) wurde in Höhe von 2.000.000 € in Anspruch genommen, 100.000 € stehen im Folgejahr als Haushaltseinnahmerest zur Verfügung. Die übrigen 900.000 € werden nicht benötigt und wurden deshalb nicht übertragen.

Durch Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt konnte dem Vermögenshaushalt statt 832.700 € ein Betrag von 2.833.092,03 € (+2.000.392,03 €) zugeführt werden (HST 9100.86000 und 9100.30000).

Im Deckungskreis 4 – Personalkosten kam es aus unterschiedlichen Gründen zu einer Ansatzunterschreitung von insgesamt 435.278,86 €. Im Unterabschnitt 0200 wurde mit der Aufnahme der Tätigkeit einer langzeiterkrankten Beschäftigten gerechnet. Im Unterabschnitt 4641 fiel die Notgruppe zum 01.09.2020 weg, die Personalkosten wurden für das Jahr 2021 nicht entsprechend reduziert. Im Unterabschnitt 4643 erhielten wir 40.000 € Erstattung für Beschäftigte während des Mutterschutzes, diese Einnahme mindert den Ausgabeansatz. Zudem fehlt in der Kinderkrippe Personal, das leider nicht nachbesetzt werden konnte. Der vorgeschriebene Anstellungsschlüssel befindet sich deswegen im Grenzbereich.


Die allgemeine Rücklage hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2020

2.180.574,19 € 
Zuführung des Sollüberschusses
+
18.484,81 €           
Abgang wg. Rüla-Korrektur
./.
1.147.136,77 €
Stand 31.12.2021
 
1.051.922,23 € 


Die Gebührenausgleichsrücklage der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ 
hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2020

-   1.139.274,07 €  
Zuführung wg. Rüla-Korrektur
+
  1.139.274,07
Stand 31.12.2021
 
0,00 € 


Entwicklung der Schulden:
Stand 31.12.2020

   3.836.868,40 € 
Kreditaufnahme
+
  2.000.000,00 € 
Ordentliche Tilgung
./.
   504.922,45 € 
Stand 31.12.2021
 
   5.331.945,95 € 


Zusätzlich zu den bereits eingegangenen Kreditverpflichtungen stehen Kreditermächtigungen aus Haushaltseinnahmeresten in Höhe von 4.566.300 € zur Verfügung. 

Durch Mehreinnahmen insbesondere bei den Steuerbeteiligungen und Einsparungen bei den Ausgaben konnte das Haushaltsjahr 2021 insgesamt wesentlich günstiger abgeschlossen werden, als ursprünglich geplant. Durch die große Investitionstätigkeit wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 5.771.331,38 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 4.594.300,00 € gebildet.

Die gesamte Jahresrechnung ist dem TOP angefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2021 samt Rechenschaftsberichtes zustimmend zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nach den gemäß Gemeinderatssitzung vom 07.07.2009 beschlossenen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Spesen, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale oder gemeinnützige Zwecke hat der Gemeinderat über die Annahme der in der als Anlage beigefügten Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2021 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 7 zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der in der Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2021 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 7.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Beschluss über Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 09.03.2022 wurde vom Gemeinderat die Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Bauhof beschlossen. Für die Angebotseinholung wurden mit dem Bauhof folgende Kriterien ausgearbeitet:
  1. Leistungsklasse ca. 100 PS
  2. Beschaffung neue Erdschaufel 2 m, Übernahme sonstiger Geräte
  3. Verzicht auf Zentralschmierung, stattdessen Schmierplan mit klaren Verantwortlichkeiten
  4. Wartungs- und verschleißarme Knicklenkung
  5. Keine Teleskopfunktion (Frontlader auch am Traktor mit großer Hubhöhe vorhanden)
  6. Schnelle zeitliche Verfügbarkeit aufgrund laufender Mietkosten für Leihgerät
  7. Neufahrzeug oder Vorführer mit <= 100 h
  8. Preis inkl. Lieferung
  9. Wartung in näherer Umgebung möglich.

Auf Grundlage dieser Kriterien wurden bei fünf Händlern Angebote angefordert (2 * Wacker WL 60, 1 * Schäffer (fehlt noch, bis 24.03. eingefordert.), 1 * JCB). Zwei Angebote entsprachen nicht den obigen Kriterien.

Preisspiegel (brutto):

  1. DS Maschinenhandel, Wacker Neuson WL60, 20 Betriebsstunden:        70.680,05 €
+ Erdschaufel 2 m, Zulieferung von Wacker-Neuson:                        2.975,00 €
                                                               GESAMT        73.655,05 €
  1. Firma XX, Neufahrzeug + Schaufel                                                77.112,00 €
  2. Firma XX, Neufahrzeug + Schaufel                                                80.325,00 €

Beschluss

Die Firma DS Maschinenhandel wird mit der Lieferung eines Wacker Neuson WL60 zum Preis von 70.680,05 € beauftragt. Die Firma Wacker-Neuson erhält den Auftrag zur Lieferung einer Erdschaufel zum Preis von 2.975,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Beschluss zum Verkauf des gebrauchten Radladers des Bauhofs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 7

Sachverhalt

Für den alten Radlader Wacker-Neuson WL55 wurde ein Bieterverfahren mit fünf Interessenten durchgeführt. Das Höchstgebot lag inkl. einer vorhandenen Laderschaufel des Vorgänger-Laders bei 15.600,- € (ohne MwSt., durch Gemeinde nicht ausweisbar.)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Bauhof-Laders zum Preis von 15.600,- € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Kindergarten Löwenzahn - Genehmigung Haushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 8

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2022 liegt als Anlage dabei. Die Positionen wurden von der Verwaltung geprüft. Die Gesamt-Ansätze sind folgendermaßen:

Haushaltsplanansätze
2021
2022
Einnahmen 
991.240,00
1.101.405
Ausgaben 
991.240,00
1.101.405
Defizit 
/
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Leistung der Kommune lt. Vertrag (80 % des Defizits)
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Eigenanteil Träger
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Die höheren Kosten gegenüber 2021 sind im Wesentlichen durch die Personalkostensteigerung bedingt. Diese Kostensteigerungen sind 
  1. durch die höhere Anzahl der Kindergartenkinder (+ 10)
  2. und dadurch ist eine notwendige Erhöhung der Arbeitszeiten des vorhandenen Personals bedingt, da der Anstellungsschlüssel im vorgeschriebenen Korridor bleiben muss (1:10 bis 1:11). 
  3. Dazu kommt noch die Tariferhöhung ab 01.04.2022.

Im Ergebnis entsteht in 2022 jedoch kein Defizit, weil ein neuer erhöhter staatlicher Leitungsbonus eingeführt wurde, der als zusätzliche Einnahme mit € 58.500 veranschlagt wurde. Die staatlichen und kommunalen Zuschüsse für die kindbezogene Förderungen erhöhen sich von 905.500 € auf 962.750 €. Unser kommunaler Anteil 2022 an der kindbezogenen Förderung beträgt ca. 394.000 € (bei 129 betreuten Kindern kommt damit sozusagen ein kommunales Defizit von knapp 3.100 €/Kind heraus). Dabei sind in diesem Haushalt nur die laufenden Kosten berücksichtigt.

Der Kostenanteil der Eltern beträgt für Kindergartenbeiträge und Essensgeld lt. Ansatz insgesamt 58.600 €. Im Ergebnis finanzieren alle Eltern die Ausgaben somit „nur“ zu ca. 5,3%. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2022 für den Kindergarten Löwenzahn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bestätigung der Kommandantenneuwahlen der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 9

Sachverhalt

Am 03.03.2022 wurden auf der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach Herr Sascha Welnhofer als Kommandant und Herr Maximilian Liebhardt als Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Das Einvernehmen des Kreisbrandrates wurde erteilt. Herr Welnhofer übte das Amt bereits in der vorausgehenden Amtszeit aus, Herr Liebhardt wurde neu gewählt. Beide erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Sascha Welnhofer zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach. Die Amtszeit beginnt mit dem 01. Mai 2022 und beträgt 6 Jahre.

  1. Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Maximilian Liebhardt zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach. Die Amtszeit beginnt mit dem 01. Mai 2022 und beträgt 6 Jahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. LEADER - Finanzierungsbeschlüsse für Projekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 10
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10.1. Finanzierungsbeschluss LEADER-Projekt "Zukunftskonzept Outdoor-Breitensportzentrum Rohrbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 10.1

Sachverhalt

Am 08.04.2022 findet in Münchsmünster die LAG-Lenkungsausschuss-Sitzung statt, bei der das angedachte LEADER-Projekt zum Rohrbacher Sportgelände vorgestellt und bewilligt werden soll. Anschließend wird von der LAG Pfaffenhofen ein Förderantrag vorbereitet und eingereicht. Für diesen Antrag ist ein Finanzierungsbeschluss der Gemeinde zu fassen.

Beim Beschluss wird von einer Angebotssumme i.H.v. bis zu 30.000 € netto (35.700 € brutto) ausgegangen. 

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt die Finanzierung des Eigenanteils am LEADER-Projekt „Zukunftskonzept Outdoor-Breitensportzentrum Rohrbach“ i.H.v. (netto) bis zu 15.000 € inkl. des nicht förderfähigen Mehrwertsteuer-Anteils i.H.v. bis zu 5.700 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.2. Finanzierungs- und Unterhaltsbeschluss LEADER-Projekt "Peretkund"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 10.2

Sachverhalt

Das LEADER-Projekt „Peretkund“ wird ebenfalls am 08.04. im Lenkungsausschuss vorgestellt und nach Fertigstellung aller Unterlagen per Umlaufbeschluss beschlossen. Auch hier ist ein Finanzierungsbeschluss nötig. Ebenso, da es sich um eine bauliche Maßnahme handelt, ein Beschluss zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts (12 Jahre ab Schlusszahlung).

Das Projekt wird – nachdem die Gemeinde Pitten die Statue über ein anderes Förderprogramm realisieren wird – kein transnationales Projekt, sondern ein „normales“ LEADER-Projekt mit Förderhöhe 50 % der Nettokosten. Die Projektbeschreibung mit der Kostenaufstellung liegt als Anlage bei. Die Kosten liegen bei 37.000 € netto, davon sind 18.500 € als förderfähig in Aussicht gestellt. Es verbleibt ein Eigenanteil von 18.500 € plus die gesamte Mehrwertsteuer i.H.v. 7.030 €, gesamt: 25.530 €.

Der Gemeinderat hat sich in der Vorberatung mehrheitlich für den Standort an der Kreuzung Hofmarkstraße – Im Frauental ausgesprochen. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist kann die Figur dann – sollte sich nach Abschluss der Ortsmittensanierung ein passender Platz im Ortskern finden – versetzt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt die Finanzierung des Eigenanteils am LEADER-Projekt „Begegnungsort Peretkund - Verbindung zwischen Rohrbach und Pitten (Österreich)“ i.H.v. (netto) bis zu 18.500 € inkl. des nicht förderfähigen Mehrwertsteuer-Anteils i.H.v. bis zu 7.030 €. Die Gemeinde Rohrbach sorgt für Unterhalt und Pflege des Projekts während der Zeit der Zweckbindungsfrist von LEADER (12 Jahre ab Schlusszahlung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Nahwärmeversorgung Kinderhaus Tabeki und Schulturnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 11

Sachverhalt

Bei der Generalsanierung des Kinderhauses Tabeki muss die vorhandene Gasheizung getauscht werden, da sie sehr störungsanfällig ist. Bei der Erneuerung der Heizung müssen laut Erneuerbare-Wärme-Gesetz min. 15 Prozent aus erneuerbaren Energieerzeugern zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Solar und Photovoltaik scheiden aufgrund der Dach-Statik aus. Im Wege der Sanierung wird die Außenhülle (Wand, Dach, teilweise Fenster) ertüchtigt, aber keine Fußbodenheizung verlegt, um den Estrich nicht entfernen zu müssen. Das heißt, es sind weiterhin hohe Vorlauftemperaturen nötig. Eine reine Gasheizung scheidet aus. Eine Kombination aus Luft-Wärmepumpe und Gasheizung wäre aufgrund der weiterhin hohen Vorlauftemperaturen und der damit verbundenen Ineffizienz der Wärmepumpe unwirtschaftlich.

Für die Schulturnhallensanierung war ursprünglich der Anschluss an die bestehende Gastherme der Schule vorgesehen. Nachdem hier kein Heizungstausch durchzuführen ist, ist das auch problemlos möglich.

Nachdem als alternative Heizformen für das Kinderhaus fossile Energieträger wie z.B. Gas / Öl aufgrund der aktuellen preislichen und politischen Entwicklungen nicht weiterverfolgt werden sollten, brachte das Ingenieurbüro den Einbau einer Hackschnitzel-/Pellets-Heizung als Idee vor, mit der sowohl die Turnhalle als auch das Kinderhaus beheizt werden könnten. Außerdem kann durch den Umstieg auf eine CO²-neutrale Heizung mit Fördermitteln im Zuge der BEG-Einzelmaßnahmenförderung gerechnet werden (bis zu 45 %).

In beiliegender Präsentation wurden erste Varianten durch Hr. Katteder vom IB Frey-Donabauer-Wich aufgezeigt.

Heute ist lediglich ein Grundsatzbeschluss zu fassen, ob das Kinderhaus per kurzer Nahwärmeleitung an das Schulhaus anzubinden ist und Varianten von Pellets-/Holzheizungen geprüft werden sollen. Dies ist für die weitere HLS-Planung und -Ausschreibung des Kinderhauses relevant. Weitere Untersuchungen sollen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro und dem Bauausschuss / AK Energie angestellt werden.

Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung eine klimafreundliche Lösung, die den Sanierungszeitplan beider Gebäude nicht gefährdet und mit der spätere Entwicklungen (Versorgung neue Turnhalle, Kinderkrippe, restliches Schulgebäude) nicht erschwert werden.

Beschluss

Das Kinderhaus Tabeki soll im Zuge der Generalsanierung CO2-neutral beheizt werden. Zur weiteren Beratung ist der Bauausschuss hinzuzuziehen. Der Bürgermeister wird zur weiteren Prüfung berechtigt, Aufträge i.H.v. max. 5.000 € (nach Abzug etwaiger Fördermittel) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.04.2022 ö 12

Sachverhalt

  1. Ferienbetreuung Grundschulkinder:
Die Gemeinde hat die Caritas vor einigen Jahren beauftragt, für die Grundschulkinder, in den Osterferien (1 Woche), die letzten beiden Wochen in den Sommerferien und in den Herbstferien ein Betreuungsangebot zu machen. Der Bedarf wird jeweils von der Caritas abgefragt. Für die Ferienbetreuung in den Osterferien 2022 wurde nur ein Kind angemeldet. Die Eltern wurden von der Caritas persönlich informiert, dass aufgrund des geringen Bedarfs keine Ferienbetreuung in den Osterferien stattfindet.

  1. An der Staatsstraße 2049 Richtung Ronnweg befindet sich an der Eisenbahnüberführung seit Wochen eine Baustelle mit Einengung der Fahrbahnbreite, Bautätigkeiten sind jedoch keine zu erkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt über die Dauer der Baustelle nachzufragen. 

Datenstand vom 06.05.2022 08:52 Uhr