Datum: 04.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportheim Gambach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.04.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Genehmigung Baumaßnahme zum Wasserrecht Ableitung des Niederschlagswassers in Gambach (Vertreter IB Wipfler anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Gemäß Wasserrechtsbescheid vom 19.11.2021 zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Gambach in einen Trockengraben sind bis spätestens 31.12.2022 div. bauliche Maßnahmen durzuführen (siehe Sitzungsniederschrift vom 14.04.2021).
Herr Parth vom Planungsbüro WipflerPlan hat in der Sitzung die Baumaßnahme mit der angefügten Präsentation vorgestellt.
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist nach Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 152, Gemarkung Gambach ab September 2022 geplant.
Laut Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten für das Vorhaben auf 778.855,00 € (brutto).
Ein großer Anteil sind hier die Entsorgungskosten (einschl. Zwischenlagerung und Beprobung) mit ca. 180.000,00 €. Laut Gutachter ist abschnittsweise mit Z1.1 Material oder schlechter zu rechnen, sodass sich dies dementsprechend auf die Kosten auswirkt.
Vom zeitlichen Ablauf ist geplant die Ausschreibung im Mai durchzuführen, sodass die Baumaßnahme von September bis Dezember 2022 wie mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt ausgeführt werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Planung der erforderlichen Baumaßnahmen wegen den hohen Kosten nicht zu. Es ist ein Gespräch mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamts zu suchen, mit dem Ziel, kostengünstigere Lösungen zu finden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Information über Gasverlegung im Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Fa. Energienetze Bayern teilte mit, dass sie aus betriebswirtschaftlichen Gründen Neubaugebiete nicht mehr mit Erdgas versorgen werde. Die Entscheidung betrifft aktuell die Erschließung des Baugebietes „Schelmengrund – 2. BA“.
Die Stellungnahme der Fa. Energienetze Bayern im Einzelnen:
„Die Energienetze Bayern wird das Baugebiet Schelmengrund nicht mit Erdgas erschließen. Aufgrund der aktuellen politischen Diskussion und der zukünftig angedachten gesetzlichen Standards im Neubausektor wurde diese Entscheidung seitens der Energienetze Bayern so getroffen.
Hierbei stellt sich immer mehr heraus, dass eine klassische Erdgasheizung im Neubau praktisch nicht mehr verbaut werden kann.
Eine Erschließungsvereinbarung für Erdgas mit Verrechnung eines Erschließungsbeitrages für die Gemeinde, der dann auf die einzelnen Parzellen umgelegt werden kann, können wir hier nicht anbieten.
Natürlich stehen wir im Altbestand weiterhin für die Umsetzung weiterer Projekte zur Umstellung alter Ölheizungen auf Erdgas gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus möchten wir aber nicht versäumen, Sie für zukünftige Erschließungen über das Thema Nahwärmeversorgung in unserem Haus zu informieren. Die ESB-Wärme (=100% Tochter von Energie Südbayern) bietet hier Komplettlösungen von Planung, Projektierung, Erschließung und Betrieb des Nahwärmenetzes inkl. Heizzentrale an. Nähere Infos finden Sie unter: https://www.esb-waerme.de/home/. Gerne können wir Sie hierzu näher in einem persönlichen Gespräch informieren.
Wir bitten um Verständnis mit unserer Entscheidung und freuen uns schon auf die weitere zukünftige Zusammenarbeit.“
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4. Information zur Ukraine-Flüchtlingssituation in unserer Gemeinde (Vertreter aus dem Arbeitskreis sind anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt
Herr Robert Graf, Leiter des Helferkreis Asyl, präsentierte im Gemeinderat in eindrucksvollen Zahlen und Fakten den Umfang der ehrenamtlichen Arbeit. Insgesamt sind derzeit 98 Flüchtlinge aus der Ukraine fast ausschließlich in Privatunterkünften untergebracht. Die weiteren Informationen sind aus der beiliegenden Präsentation zu entnehmen.
Der Bürgermeister dankte im Namen der Gemeinde Herrn Graf und dessen ehrenamtlichen Mithelfern für das vorbildliche Engagement.
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5. Beschluss über landkreisweites ÖPNV-Konzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Landkreis Pfaffenhofen erarbeitet seit 2020 ein kreisweites ÖPNV-Konzept mit folgenden Zielen:
- Hauptachsen mit Stunden-/Halbstundentakt durch den ganzen Landkreis
Stündliche Verbindung nach Geisenfeld / Pfaffenhofen, halbstündliche Verbindung nach Wolnzach. Zusatzwunsch der Gemeinde: Anbindung nach Reichertshofen.
- Bedarfsgerechte Rufbus-Anbindung in jede Ortschaft
Mit einem Vorlauf von einer Stunde kann ein Rufbus gebucht werden (telefonisch / per App), der den Fahrgast zum nächsten Knotenpunkt oder direkt zum Ziel bringt.
- Integration der Bahnlinien und Bahnhöfe als zentrale ÖPNV-Knotenpunkte
Die Bahn soll integraler Bestandteil des Konzepts sein. Daher wird der Rohrbacher Bahnhof künftig sowohl in Nord-Süd-, als auch Ost-West-Richtung mit Bussen als Zubringern erschlossen.
- Integration des Schülerverkehrs in den ÖPNV
Anstelle des aktuell freigestellten Schülerverkehrs (FSV) sollen die ÖPNV-Busse für alle Bürger offenstehen.
- Schulzeitenstaffelung zur wirtschaftlicheren Aufstellung des ÖPNV
Zur Harmonisierung des ÖPNV im Landkreis und zur Vermeidung von teuren „Spitzen“ werden die Schulbeginnszeiten landkreisweit gestaffelt. Grundschulen beginnen generell früher als weiterführende Schulen. Für die GMS Rohrbach wäre ein Schulbeginn um 7:40 Uhr vorgesehen.
Weiterer Nebeneffekt: Es fährt nur noch ein Bus in die Ortschaften, der alle Schüler aufsammelt. Er hält zunächst an der Grundschule und fährt anschließend zu den weiterführenden Schulen weiter.
- Zentrale Bestellung und Bewirtschaftung des ÖPNV durch den Landkreis
Der Landkreis schreibt alle Verkehre aus. Fördergelder für die Schülerbeförderung werden an den Landkreis weitergegeben.
Auf beiliegende Präsentation der Nahverkehrsberatung SüdWest wird verwiesen. Der Landkreis ist bis zum 13.05.2022 über die Zustimmung zum vorliegenden Konzept zu unterrichten. Der Gemeinderat wurde am 06.04. über das Konzept im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informiert. Am 07.04. fand zudem eine Versammlung der Klassenelternsprechern und der Schulverbandsmitglieder statt. Dort wurde das Konzept ebenfalls positiv aufgenommen.
Über die Schulzeitenstaffelung kann der Gemeinderat nicht entscheiden; dies obliegt der Schulversammlung. Daher fasste der Gemeinderat hier nur einen Empfehlungsbeschluss.
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach nimmt das landkreisweite Mobilitätskonzept zur Kenntnis und begrüßt dessen Fortführung. Die angedachte Schulzeitenstaffelung wird zur Kenntnis genommen und der Grund- und Mittelschule zur Zustimmung empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Sicherung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung unter anderem auch eine Änderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) beschlossen. Diese Bestimmung ermöglicht es den Gemeinden, den Winterdienst für die Gehbahnen auf die Anlieger zu übertragen.
Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt deshalb, die Rechtsverordnung aufgrund der geänderten Ermächtigungsgrundlage nunmehr neu zu erlassen. Denn es bestehen Zweifel, ob das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (hier der Art. 51 Abs. 5 Satz 1 in seiner neuen Fassung ab 01.01.2021) eine Rechtsverordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist.
Aufgrund der Gesetzesänderung wurden folgende Paragraphen angepasst, insbesondere die §§ 5, 6 und 13 der Verordnung:
Alte Fassung:
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Neue Fassung:
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§ 5 Reinigungsarbeiten
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§ 6) zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) insbesondere
- jeden Freitag oder Samstag zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen; fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen.
- bei Trockenheit zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung zu sprengen, wenn sie nicht staubfrei angelegt sind;
- von Gras und Unkraut zu befreien.
Sie haben ferner bei Bedarf, insbesondere bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.
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§ 5 Reinigungsarbeiten
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen, und zwar innerhalb der in § 6 genannten Reinigungsflächen, zu reinigen.
Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf
- zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen.
- von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst;
- insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe oberflächlich freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) liegen.
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Erläuterung zu § 5 Abs. 2: Pauschalregelungen hält der 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) nach den Urteilen vom 4.4.2007 – 8 B 05.3195 – BayVBl. 2007, 558 sowie vom 18.8.2016 – 8 B 15.2552 – BayVBl. 2017, 451 für unzulässig; nach seiner Auffassung ist nur eine Regelegung zulässig, die auf einen entsprechenden Bedarf abstellt. Eine Reinigungspflicht besteht nach Auffassung nur dann, wenn dies „dringend erforderlich ist“.
Erläuterung zu § 5 Satz 2 Buchstabe c): die Gitter und Eimer sind dabei nicht herauszunehmen. Es ist lediglich oberflächlich der Einlauf (das Gitter) von Laub, angeschwemmten Zweigen u. ä. sowie von Schnee und Eis zu befreien.
Alte Fassung:
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Neue Fassung:
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§ 6 Reinigungsfläche
- Die Reinigungsfläche ist der Teil der durch
- die gemeinsame Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück
- die parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 1,0 m innerhalb der Fahrbahn verlaufenden Linie; ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen ist Teil der Reinigungsfläche,
- die von den Endpunkten der gemeinsamen Grenze aus senkrecht zur Straßenmittellinie verlaufenden Verbindungslinien begrenzt wird.
- Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.
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§ 6 Reinigungsfläche
- Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück,
- Bei Straßen der Gruppe A des Straßenreinigungsverzeichnisses (Anlage 1) der Fläche außerhalb der Fahrbahn,
- Bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsverzeichnisses (Anlage 1) einer parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 m verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn
liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche von einem Grundstück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straße gezogenen Linie bestimmt werden.
- Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.
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Erläuterungen zu § 6 Abs. 1 Buchstabe b): Es ist ein Breite festzulegen, die das Betreten der Fahrbahn nicht erfordert (maximal 0,5 Meter).
Alte Fassung:
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Neue Fassung:
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§ 13 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- Entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt,
- Die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt,
- Entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert.
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§ 13 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt,
- die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt,
- entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert.
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Erläuterungen zu § 13: Der Bußgeldrahmen liegt zwischen fünf und 1.000 Euro nach § 17 Abs. 1 OWiG.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Sicherung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 04.05.2022. Die Verordnung tritt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verordnung vom 26.06.2007 tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten und Maschinen- und Elektrotechnik zur Errichtung eines Drosselbauwerkes mit Messeinrichtung (SKU 583)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2022
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Die Ausschreibung der Gewerke Baumeisterarbeiten sowie Maschinen- und Elektrotechnik zur Errichtung des Drosselbauwerkes mit Messeinrichtung (SKU 583) wurde durchgeführt.
Es lagen zur Angebotseröffnung am 26.04.2022 5 Angebote für Baumeisterarbeiten, sowie 3 Angebote für die Maschinen- und Elektroniktechnik vor.
Ausschreibungsergebnis Baumeisterarbeiten (brutto):
1.
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Firma Georg Pritsch GmbH & Co. KG
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139.245,49 €
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2.
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XXXX
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145.488,09 €
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3.
|
XXXX
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154.544,00 €
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4.
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XXXX
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157.477,46 €
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5.
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XXXX
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163.657,57 €
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Die Kostenberechnung vom 19.08.2021 für die Baumaßnahme betrug 109.480,00 € brutto. Das Angebot der Firma Georg Pritsch GmbH & Co. KG liegt 27 % über der Kostenberechnung. Gründe dafür sind die gestiegenen Materialpreise bei Beton, Betonstahl und Asphalt durch den Ukrainekrieg.
Ausschreibungsergebnis Maschinen und Elektrotechnik (brutto):
1.
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Firma Mersch GmbH, Greding
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90.789,98 €
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2.
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XXXX
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108.351,95 €
|
3.
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XXXX
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140.356,93 €
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Die Kostenberechnung vom 19.08.2021 für die Baumaßnahme betrug 108.8825,00 € brutto. Das Angebot der Firma Mersch GmbH liegt 16 % unter der Kostenberechnung. In der Gesamtbetrachtung der beiden Gewerke liegen die Ausschreibungsergebnisse somit ca. 5 % über der Kostenberechnung.
Beschluss 1
Die Baumeisterarbeiten werden an die Firma Pritsch GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 139.245,49 € (brutto) vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Auftrag für die Maschinen- und Elektrotechnik wird der Firma Mersch GmbH zum Angebotspreis von 90.789,98 € (brutto) erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Beschaffung Feuerwehr-Jahresbedarf 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2022
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Für die jährliche Ergänzung der Ausrüstung der gemeindlichen Feuerwehren wurden 3 Firmen angeschrieben, von denen nur eine ein Angebot abgab:
1. Fa. BAS 12.805,14 € (brutto) (Angebot vollständig)
Die Fa. BAS hat im Vergleich zu den beiden Konkurrenten als Einzige die angefragten Ausrüstungsgegenstände angeboten. Die Fa. BAS erwies sich bereits in den letzten Jahren als verlässlicher und wirtschaftlicher Anbieter. Es wird daher vorgeschlagen, die angefragten Ausrüstungsgegenstände bei der Fa. BAS zum Gesamtpreis von brutto 12.805,14 € als wirtschaftlichsten Anbieter zu erwerben.
Die Ergänzung der Funkausstattung beläuft sich laut Angebot der Fa. Selectric auf brutto 3.924,82 €. Der größte Anteil ist hier für das neue MTW der FF Gambach-Rohr-Waal.
Als weiterer Posten mit brutto 5.004,47 € schlägt die Anschaffung weiterer Ausrüstungsgegenstände zu Buche, die direkt beim Fachhandel bzw. Hersteller bezogen werden sollen. Als größter Posten ist hier die Ersatzbeschaffung von einzelnen Atemschutzgeräten (altersbedingter Austausch) mit brutto 2.184,84 € zu nennen.
Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Fa. BAS 12.805,14 €
Funkausstattung, Fa. Selectric 3.924,82 €
Sonstige Anschaffungen 5.004,47 €
Gesamt (brutto): 21.734,43 €
Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung des Jahresbedarfes 2022 für die gemeindlichen Feuerwehren im dargestellten Umfang zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2022
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ö
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9 |
Sachverhalt
1. Bausachstandsberichte:
a) Leichenhaus Rohrbach
Derzeit wird der Hauptweg zum Leichenhaus gepflastert. Der Vorplatz am Leichenhaus ist fertig. Das Areal hinter dem Leichenhaus soll bis Mitte Mai fertiggestellt werden. Im Innenbereich ist noch die Deckenverkleidung zu erstellen. Die Maler- und Fließenarbeiten stehen ebenfalls noch an.
b) Erschließung BG Schelmengrund 2. BA
Derzeit laufen die Kanalbauarbeiten, im Anschluss erfolgen die weiteren Tiefbausparten.
c) Hochbehälter St. Kastl
Der erste Tank ist fertig. Der 2. Tank wird derzeit geschweißt. Danach folgen die Ausbaugewerke, wie Fließen und Maler.
d) Neubau kirchlicher Kindergarten Löwenzahn
Die Arbeiten liegen insgesamt im Zeitplan.
Innenausbau: Der Trockenbauer macht noch die Restarbeiten. Es laufen die Maler- und Bodenlegerarbeiten.
GALA-Bau: Die Firma ist seit geraumer Zeit am Arbeiten.
e) Sanierung alte Turnhalle
Die ersten Ausschreibungen für Abbruch- und Baumeisterarbeiten sind derzeit im Umlauf. Die Ausschreibungen für die restlichen Gewerke werden erarbeitet und folgen Zug um Zug.
f) Sanierung Kinderhaus Tabeki Rohrbach
Die Ausschreibungen werden derzeit erstellt und werden dann veröffentlicht.
g) Radweg Rohrbach – Ottersried
Der Landkreis hat die Submission durchgeführt. Derzeit wird auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Förderstelle gewartet. Im Anschluss kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Kalkulierte Bauzeit sind 3 Monate.
Es liegt eine Anfrage zur Durchführung von Baustellenbesichtigungen vor. Hierzu wurde in der Sitzung festgelegt, dass hierfür ein Abendtermin unter der Woche Ende Mai in Betracht gezogen werden soll.
2) Leaderförderung
Der Vorsitzende berichtete, dass derzeit die Anträge für unsere Leaderprojekte gestellt werden.
3) Rohrhasi
Der Rohrhasi war am Ostermontag zu Besuch in unserer Gemeinde. Diese Aktion fand großen Anklang. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Ehrenamtlichen, die dies durch ihr Engagement ermöglicht haben, sowie bei allen Spendern. Ganz besonderer Dank geht an das Organisationsteam mit Susanne Götz, Steffi Grindinger, Beate Kempf und Hans Vachal.
4) Breitbandausbau
Derzeit laufen die Bietergespräche. Es zeichnet sich ab, dass ein großes Interesse da ist und die Kosten günstiger werden als gedacht. In den Bietergesprächen wurde klar, dass ein Anschluss nach Ottersried im Zuge des angedachten Neubaus des Radweges für alle Firmen interessant ist. Es wird daher von Seiten der Gemeinde die Mitverlegung eines Leerrohres veranlasst, dass dann an die Breitbandfirma verkauft werden soll.
5) Maibaum aufstellen
Von Seiten einiger Fahlenbacher Gemeinderäte wurde die Berechnung der Verwaltungskosten für die gaststättenrechtlichen Genehmigungen moniert. Beim Maibaum aufstellen handelt es sich um Brauchtumspflege und im Übrigen wird dabei kein Geld verdient. Sie plädierten dafür, dass keine Kosten erhoben werden sollten. Es wurde vereinbart, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss damit befassen soll.
Datenstand vom 02.06.2022 07:48 Uhr