Datum: 01.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Alte Schulturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2022
2 Wasserversorgung Waaler Gruppe (IB Kienlein anwesend)
2.1 Bekanntgabe der Studie zum künftigen Erschließungsgebiet der Waaler Gruppe *)
2.2 Beschluss über künftiges Erschließungsgebiet
2.3 Beschluss über Niederbringung eines Tiefbrunnens im Feilenforst
2.4 Neubau Hochbehälter St. Kastl; Genehmigung von Nachträgen der Fa. Wadle *)
2.5 Beschluss über Erneuerung der Versorgungsleitungen im Zuge der Straßensanierung Neubau Hochbehälter *)
2.6 Beschluss über Abriss Bestandsgebäude Hochbehälter
2.7 Beschluss über Verschiebung der Anschaffung einer PV-Anlage auf dem Hochbehälter St. Kastl
2.8 Beschluss über Erwerb Netzersatzanlage für Neubau Hochbehälter St. Kastl
3 Neuerlass der Friedhofssatzung & Friedhofsgebührensatzung
3.1 Erlass der Friedhofssatzung
3.2 Erlass der Friedhofsgebührensatzung *)
4 Entscheidung über sanierungsrechtliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12) *)
5 Sanierung Kinderhaus Tabeki
5.1 Entscheidung Installation Photovoltaikanlage
5.2 Information über Installation Lüftungsanlagen für Gruppenräume
6 Vergabe div. Gewerke Sanierung Schulturnhalle
7 Vollzug des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen 2022/2023
8 Entscheidung über Durchführung Seniorennachmittag 2022
9 Tierunterbringungsvertrag - Antrag auf Erhöhung der Fundtierkostenpauschale zum 01.01.2023
10 Namensgebung alte Schulturnhalle
11 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Wasserversorgung Waaler Gruppe (IB Kienlein anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2
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2.1. Bekanntgabe der Studie zum künftigen Erschließungsgebiet der Waaler Gruppe *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Die Studie zum künftigen Erschließungsgebiet der Wasserversorgung Waaler Gruppe wird durch das Ingenieurbüro Kienlein vorgestellt und erläutert.

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2.2. Beschluss über künftiges Erschließungsgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Der Arbeitskreis Wasserversorgung hat sich in seiner Sitzung am 04.05.2022 sehr intensiv mit den Standortalternativen des künftigen Erschließungsgebietes der Wasserversorgung Waaler Gruppe beschäftigt. Bei der Beratung haben das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, der Geologe Herr Kwasnitschka (INGEO), das Ingenieurbüro Kienlein und die Wassermeister der Stadtwerke Pfaffenhofen als technische Betriebsführer mitgewirkt. Auf die nichtöffentliche Niederschrift des Arbeitskreises wird verwiesen. 

Es wurde festgehalten, dass über den Standort Rinnberg weniger Informationen als über den Standort Feilenforst vorlägen. In Rinnberg wären für weitere Informationen zumindest 2-3 Probebohrungen mit einer Tiefe von 100 m sinnvoll.
Andere Standorte als Rinnberg oder Feilenforst sind aufgrund des erforderlichen Schutzgebiets, etc. eher nicht denkbar.

Für den Standort Feilenforst spricht, dass dieser eine größere Grundwassermächtigkeit bietet.
Mit einem Brunnen in Rinnberg würde voraussichtlich dieselbe Schicht wie bereits in Waal angebohrt werden. Dadurch könnte es zu einer schnelleren Verteilung des Nitrats von oben nach unten kommen. Der Standort Rinnberg ist somit auch als zweites Standbein (zusätzlich zum Wasserwerk Waal) eher schlechter geeignet.

Die Gefahr einer Nitratverlagerung von oben nach unten ist auch bei Tiefenwässern nicht auszuschließen, jedoch ist die Gefahr geringer als die der horizontalen Verteilung wie bei den drei Brunnen für oberflächennahes Wasser (Brunnen 1-3) im Feilenforst.

Der Standort Feilenforst bietet eine langfristige Perspektive, sofern tatsächlich Wasser durch den Tiefenbrunnen gefördert werden kann. Zur Menge und Qualität des Wassers können erst nach einer Tiefenbohrung Auskünfte erteilt werden. 


Der Arbeitskreis Wasserversorgung sprach sich nach ausgiebigen Abwägungen für das Erschließungsgebiet Feilenforst aus. 
 

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für das Erschließungsgebiet Feilenforst aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Beschluss über Niederbringung eines Tiefbrunnens im Feilenforst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Der Arbeitskreis Wasserversorgung sprach sich für eine Brunnenbohrung im Erschließungsgebiet Feilenforst zwischen den Brunnen 1 und 2 aus. Es soll ein Tiefbrunnen mit 140 m Tiefe niedergebracht werden. Die Brunnen 1 und 2 sollen angeschlossen werden. Nach der Niederbringung des Tiefbrunnens wird ein gemeinsamer Pumpversuch der drei Brunnen gemacht, die Wasserchemie beprobt, sowie die Mischbarkeit der Wässer beurteilt. 

Mit diesen Erkenntnissen kann die mögliche Entnahmemenge berechnet werden und der Ausbau der Brunnen, sowie die Errichtung der Zuleitung/en zum Hochbehälter geplant werden.

Für die Niederbringung des Brunnens ist mit Nettobaukosten in Höhe von ca. 600.000 € zu rechnen. 

Ein erstes Gespräch mit dem Bayerischen Staatsforst fand statt. Das vorgesehene Grundstück könnte für eine Brunnenbohrung überlassen werden. Ein Nutzungsvertrag wäre abzuschließen.

Die Ausschreibung der Bauleistung „Niederbringung des Tiefbrunnens“ soll zeitnah erfolgen. Die erforderlichen Bohr- und Rodungsgenehmigungen sind von der Verwaltung bei den zuständigen Stellen im Landratsamt Pfaffenhofen und beim AELF zu beantragen. 

Herr Kwasnitschka von INGEO soll mit der Planung und Baubegleitung des Projekts betraut werden. Die Abrechnung erfolgt wie in der Vergangenheit nach Aufwand.

Die Brunnen 1 und 2 im Feilenforst sollen gemeinsam mit dem neuen Tiefbrunnen in Betrieb gehen. 

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach bringt im Erschließungsgebiet Feilenforst zwischen den Brunnen 1 und 2 einen Tiefbrunnen mit einer Tiefe von 140 m nieder. Abhängig vom Bohrergebnis sollen bei Bedarf auch die Brunnen 1 und 2 angeschlossen werden. INGEO wird damit beauftragt, die Brunnenbohrung zeitnah auszuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge mit dem Staatsforst zu schließen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.4. Neubau Hochbehälter St. Kastl; Genehmigung von Nachträgen der Fa. Wadle *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Von der Firma Wadle Bauunternehmung GmbH, Gewerk Hallen und Treppenbau liegen fünf Nachtragsvereinbarungen (Nrn. 02 – 06) vor. Über den ersten Nachtrag wurde bereits im Herbst 2021 beraten und Beschluss gefasst.

Insgesamt handelt es sich um eine Kostenmehrung in Höhe von 12.167,70 €:

Nachtrag 02:         Mehrkosten bei Gerüststellung: 1.721,57 €
Nachtrag 03:         Mehrkosten wg. verrutschter Anschlussschienen: 1.783,36 €
Nachtrag 04:         Mehrkosten wg. zeitlicher Verzögerung aufgrund Unebenheiten im Untergrund: 3.026,00 €
Nachtrag 05:        Mehrkosten wg. festem Anschlagwinkel als Estrich-Abschalung: 468,37 €
Nachtrag 06:         Mehrkosten wg. Corona: 5.168,40 €


Im Detail wird auf die (nichtöffentliche) Anlage verwiesen.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt den gerechtfertigten Nachforderungen, sowie den Nachtragsvereinbarungen 02 - 06 zum Gewerk 02, Hallen und Treppenbau vom 23.05.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.5. Beschluss über Erneuerung der Versorgungsleitungen im Zuge der Straßensanierung Neubau Hochbehälter *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2.5

Sachverhalt

Die Zuwegung zum Hochbehälter befand sich bereits vor Baubeginn in sehr schlechtem Zustand. Das Befahren mit den schweren Baufahrzeugen verschlechterte den Zustand deutlich. Der private Grundstückseigentümer erwägt, die Zuwegung ab der Bebauung bis zu der Grenze, die die Gemeinde im Zuge des Hochbehälterneubaus aufreißen, bzw. sanieren wird, auf eigene Kosten zu Erneuern.

Vor der Erneuerung der Straßendecke sollte darüber beraten werden, ob die Gemeinde die darunterliegenden Leitungen (vgl. Lageplan Austausch Leitungen – grüner Bereich) erneuern möchte. Bei den Leitungen handelt es sich um eine AZ Leitung DN250, eine PVC Leitung DN200 und eine PVC Leitung DN80, die Leitungslänge beträgt jeweils ca 150 m. 


Die Kostenschätzung dafür liegt bei ca. 235.000 € mit den Preisen aus dem Angebot der Fa. Schelle. Ob die Fa. Schelle die Preise für diese „Massenmehrung“ bei den aktuellen Gegebenheiten halten könnte ist fraglich und müsste abgeklärt werden.
 

Beschluss

Die Gemeinde erneuert die Leitungen unterhalb der zu sanierenden privaten Zuwegung, sofern diese im Zuge des Behälterneubaus vom Grundstückseigentümer saniert wird, nach Abriss des Bestandbehälters.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.6. Beschluss über Abriss Bestandsgebäude Hochbehälter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2.6

Sachverhalt

Der Gemeinde wurde im Rahmen der Baugenehmigung des neuen Hochbehälters der Abriss des Bestandsbehälters als Verpflichtung auferlegt. Der Bestandsbehälter muss nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung vollständig zurückgebaut und die Bodenversiegelung beseitigt werden.

Die Ausschreibung der Abrissarbeiten soll nach Inbetriebnahme des neuen Hochbehälters (vsl. September 2022) Anfang Oktober erfolgen. Vorgesehen ist eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. 
Die Auftragserteilung würde in der Dezembersitzung behandelt werden. Die Abrissarbeiten würden planmäßig ab 13.03.2023 beginnen.

Beschluss

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.7. Beschluss über Verschiebung der Anschaffung einer PV-Anlage auf dem Hochbehälter St. Kastl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2.7

Sachverhalt

Da der künftige Stromverbrauch des Hochbehälters samt angeschlossener Brunnen und ggf. Aufbereitungsanlage derzeit unbekannt ist, soll die Ausschreibung der PV-Anlage auf dem Hochbehälter zunächst nicht erfolgen. Eine Ausschreibung ist erst sinnvoll, wenn die Brunnen angeschlossen werden können und bekannt ist, ob eine Aufbereitungsanlage umgesetzt wird. Eine Anlage nur zur Stromeinspeisung ins Netz ist nicht wirtschaftlich darstellbar.

Der Arbeitskreis Wasserversorgung hat empfohlen, die Maßnahme „PV-Anlage auf dem Neubau Hochbehälter St. Kastl“ zurückzustellen.

Beschluss

Die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Neubau des Hochbehälters St. Kastl wird zurückgestellt, bis konkrete Erkenntnisse zum künftigen Strombedarf vorliegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.8. Beschluss über Erwerb Netzersatzanlage für Neubau Hochbehälter St. Kastl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 2.8

Sachverhalt

Die vorgesehene Netzersatzanlage (NEA) für den neuen Hochbehälter ist nicht mehr richtig dimensioniert. Die ursprüngliche Planung der NEA war darauf ausgerichet, dass neben dem Hochbehälter auch die Pumpen der drei neuen Brunnen mit Notstrom versorgt werden können. Da aktuell keine belastbare Berechnung der Pumpenleistung erfolgen kann, muss die Anschaffung der endgültigen NEA zurückgestellt werden. 

Nach erfolgter Brunnenbohrung und Ergebnis der chemischen Untersuchungen, sowie des gemeinsamen Pumpversuchs kann die Pumpenleistung berechnet werden. Zu diesem Zeitpunkt steht auch fest, ob eine Aufbereitungsanlage erforderlich wird. 
Mit diesen Informationen kann die Leistung der stationären NEA berechnet und anschließend ausgeschrieben werden.

Übergangsweise wird vom Ingenieurbüro Kienlein eine mobile Anlage mit Steckverbindung empfohlen. Die notwendige Größe muss noch vom IB Kienlein berechnet werden.
Der Arbeitskreis Wasserversorgung hat dieses Vorgehen befürwortet.

Sobald im Hochbehälter die stationäre NEA in Betrieb genommen wird, ist angedacht, die mobile NEA der Gemeinde zur Notstromversorgung zu veräußern.


Regressansprüche des Vertragspartners wegen entgangenem Gewinn können nicht ausgeschlossen werden.

Beschluss

Zur Versorgung des Hochbehälters wird eine mobile Netzersatzanlage mit Steckverbindung beschafft. Der erteilte Auftrag an die Firma Elektro Schramm GmbH  wird insofern gekürzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Neuerlass der Friedhofssatzung & Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 3
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3.1. Erlass der Friedhofssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Rohrbach hat für die gemeindlichen Friedhöfe Rohrbach, Fahlenbach und Gambach sowie die gemeindeeigenen Leichenhäuser in Rohrbach, Fahlenbach, Gambach, Rohr und Waal derzeit zwei Satzungen, zum einen die Satzung über die Benützung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen - Friedhofssatzung – („FS“) und zum anderen die Grabmal- und Grabpflegeordnung zur Friedhofssatzung. Beide Satzungen sind am 01.01.1988 in Kraft getreten. Durch die verschiedenen Erweiterungen in den letzten Jahrzehnten wurden auch die Satzungen immer wieder angepasst. 

Aufgrund der Erneuerung bzw. Sanierung des Leichenhauses Rohrbach und des zunehmenden Interesses an alternativen Bestattungsformen wurden Baumgräber angelegt. Bei den Baumgräbern können folgende Arten angeboten werden: Einzel- und Familiengrabstätten sowie anonyme Grabstätten. Auch wurden Sternenkindergräber angelegt. Klassische Sargbestattungen finden immer weniger Interesse bei den Hinterbliebenen, der Trend geht klar in Richtung Urnenbestattung.

Grundlage für die Neufassung der Satzung ist das Muster des Bayerischen Gemeindetages. Die bisher bestehenden Satzungen wurden aufgrund der Verwaltungserleichterung und der Nachvollziehbarkeit für den Bürger bzw. Nutzungsberechtigen in eine Satzung zusammengefasst. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 11.05.2022 sowie am 23.05.2022 über den Entwurf beratschlagt und mit Beschluss am 23.05.2022 dem Gemeinderat empfohlen, dass die Friedhofssatzung in der vorliegenden gültigen Fassung beschlossen werden soll. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe der Gemeinde Rohrbach vom 23.05.2022 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Erlass der Friedhofsgebührensatzung *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Die aktuelle Friedhofs-Gebührensatzung stammt aus dem Jahr 1987. Die Kommunalberatung Radlbeck wurde mit der Neuberechnung der Grabnutzungsgebühren und Benutzungsgebühren für die Aussegnungshalle und die Leichenkühltruhe beauftragt. Die Gebühren wurden für die Jahre 2022 – 2025 berechnet.

Durch die Neukalkulation der Gebühren ergeben sich die folgenden Grabnutzungsgebühren:

  • Einzelgrabstätte:                                                                19,11 €,
  • Doppelgrabstätte (Familiengrabstätte oder Wallgrab):                        33,44 €,
  • Urnengrabstätte (Friedhof Fahlenbach):                                        46,55 €,
  • Urnengrabstätte (Friedhof Rohrbach):                                        49,51 €,
  • Urnenwahlgrabstätte                                                        46,55 €,
  • Urnennische in Urnenwand:                                                46,57 €,
  • Baumgrabstätte (Einzelgrabstelle oder anonyme Grabstelle):                18,66 €,
  • Baumgrabstätte (Familiengrabstelle):                                        68,59 €,
  • Zusätzliche Urne in einer Einzel- oder Doppelgrabstätte:                  4,78 €.

Aus Pietätsgründen soll für die Grabstätten für Sternenkinder keine Grabnutzungsgebühr festgesetzt werden. 

Aufgrund der Gebührenkalkulation würde sich eine Benutzungsgebühr für die Aussegnungshalle in Höhe von 951,67 €/Tag und eine Benutzungsgebühr für die Leichenkühltruhe in Höhe von 187,60 €/Tag ergeben.
Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt die Festlegung eines politischen Preises:
Benutzungsgebühr für die Aussegnungshalle:                                130,00 €/Tag,
Benutzungsgebühr für die Leichenkühltruhe:                                  45,00 €/Tag.
Bei der Benutzungsgebühr für die Aussegnungshalle soll gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses nicht zwischen Rohrbach und den Ortsteilen unterschieden werden.

Auch die sonstigen Gebühren in § 6 der (neuen) Friedhofsgebührensatzung wurden überarbeitet und anhand der gemeindlichen Kostensatzung und des Verwaltungsaufwands festgesetzt.

Das Gutachten der Kommunalberatung Radlbeck, der Entwurf der neuen Friedhofsgebührensatzung sowie zum Vergleich die alte Friedhofs-Gebührensatzung sind dem TOP beigefügt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss der Friedhofsgebührensatzung in der vorliegenden Fassung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Friedhofsgebührensatzung in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Entscheidung über sanierungsrechtliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in der Sitzung vom 09.03.2022 mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Damals konnte keine Mehrheit für eine sanierungsrechtliche Zustimmung gefunden werden. Nunmehr liegt ein abgeänderter Bebauungsvorschlag für das Grundstück „Schloßweg 12“ vor. Das Wohngebäude (Erd- und Obergeschoss) wurde in Ost-West-Firstrichtung gedreht und mittig im Grundstück platziert. Auf Anbauten wurde verzichtet, das Walmdach durch ein Satteldach ersetzt. Im Norden ist das Wohngebäude nunmehr über einen Garagenanbau (grenzständig zum Kirchenweg) mit dem Nachbargebäude verbunden. 

Der Bauausschuss wird entsprechend seiner Zuständigkeit in der Sitzung vom 23.06.2022 über das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB befinden. Gegenstand der heutigen Beratung und Beschlussfassung ist die sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 145 BauGB, da das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ liegt.

Die Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ wurde zuletzt mit GR-Beschluss vom 19.01.2022 konkret zum Anwesen „Schloßweg 12“ wie folgt fortgeschrieben:

„Neubau Anwesen Schloßweg 12 unter folgenden Gesichtspunkten:
  1. Der neue Baukörper soll in seinem Baustil (insbesondere hinsichtlich Anzahl der Geschosse, Dachgestaltung, grenzständige Gebäudestellung im Norden, Osten und Westen) als an das Gasthaus „Alter Wirt“ angeglichener Baukörper in Erscheinung treten. 
Aus gemeindlicher Sicht ist eine Gebäudestellung in „L-Form“ (Grenzausbau im Norden, Osten und Westen) durch Anbau an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude im Norden bzw. an das Gasthaus „Alter Wirt“ im Osten zur Wahrung des Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches rund um die prägende Rohrbacher Ortsmitte ein wichtiges städtebauliches Ziel. So könnte der Charakter der früheren Hofstelle auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ wiederhergestellt und damit eine verträgliche und optimierte Grundstücksnutzung erreicht werden.
  1. Das vorgeschlagene Ziel einer Stärkung der Gaststätte z.B. durch Erweiterung um eine Beherbergungsstätte (Übernachtungsangebot) oder der Gastronomie dienenden Räumen wird weiterverfolgt. Sofern dieses Ziel nicht umsetzbar erscheint, ist aus gemeindlicher Sicht auch die Etablierung von besonderen Wohnformen (z.B. Geschosswohnungsbau, seniorengerechtes Wohnen oder Generationenwohnen, sozialer Wohnungsbau – auch in Kombination untereinander und ergänzt mit gewerblicher Nutzung vorzugsweise im EG) auf dem Grundstück oder Teilflächen / Geschossen denkbar. So könnte eine optimierte Ausnutzung des Grundstückes unter Wahrung des prägenden Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches erzielt werden.“

Gemäß § 3 der Sanierungssatzung bedürfen Vorhaben i.S. des § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB der Genehmigung. Das gegenständliche Bauvorhaben unterliegt somit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Die Gemeinde hat hierzu über ihr Einvernehmen zu entscheiden (§ 145 BauGB). Die Genehmigung darf dann versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Sanierung unmöglich macht oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde (§ 145 Abs. 2 BauGB).

Mit der Fortschreibung der Sanierungsziele zum Anwesen „Schloßweg 12“ sollte der Charakter der früheren Hofstelle durch die im Westen, Osten und Norden grenzständige, an die benachbarten Bestandsgebäude angebaute Bauweise (insbesondere auch in Hinblick auf die Geschossentwicklung) erreicht werden. Auch die neue Planung erfüllt dieses Sanierungsziel nur teilweise (kein kompletter Grenzanbau an Nord- und Ostseite durch hohes Gebäude wie Ursprungsbebauung), so dass die vollständige Erfüllung dessen letztlich durch das Bauvorhaben unmöglich wird. Zwar fügt sich das gedrehte, mit Satteldach versehene Wohngebäude ohne Vorsprünge etc. grundsätzlich harmonischer in die Bestandsumgebung ein als dies bei der ersten Planung der Fall gewesen wäre, dennoch spiegelt das Bauvorhaben den ursprünglichen Grenzbebauungscharakter nicht wider. Weiter erfüllt die geplante Nutzung als Einfamilienhaus weiterhin nicht das ausgegebene Nutzungsziel (siehe Punkt b)).

Letztlich erfordert es eine politische Entscheidung des Gemeinderates, hier am ausgegebenen Sanierungsziel weiterhin festzuhalten (Ablehnung sanierungsrechtliche Zustimmung) oder ggf. dieses zu modifizieren (Erteilung sanierungsrechtliche Zustimmung). 
 

Beschluss

Der Gemeinderat hält an den Zielen fest und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Sanierung Kinderhaus Tabeki

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 5
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5.1. Entscheidung Installation Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Das Dach des Kindergartens ist nach erneuter Prüfung durch das Ing.-Büro Bergmann statisch nicht geeignet, eine Photovoltaikanlage zusätzlich zur angedachten Wärmedämmung und dem innenliegenden Schallschutz zu tragen. Die Installation einer PV-Anlage ist nur durch den Verzicht der geplanten Schallschutzelemente und Dämmstärke möglich. Eine Lasterhöhung würde die Neuberechnung des vorhandenen Gebäudes einschließlich statischer Prüfung und ggf. Definition nötiger Verstärkungen bedeuten. Die reinen Materialkosten belaufen sich auf ca. 25.000 € Netto. Die Kosten der gesamten Statikberechnung samt Prüfstatik sind darin noch nicht inbegriffen.

Da die angedachten PV-Anlagen ohne Ertüchtigung bereits eine Amortisationszeit von über 17 Jahren aufweisen bei einer Investitionssumme von ca. 50.000 € (siehe Anlage), wäre die zusätzliche Dachverstärkung samt Statik nicht mehr wirtschaftlich vertretbar.

Beschluss

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist zu prüfen und analog der Berechnung für die Schule zu erstellen. Die bisher beauftragten Ingenieurbüros sollen nach Lösungen suchen, wie möglichst kostengünstig eine PV-Anlage realisiert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2. Information über Installation Lüftungsanlagen für Gruppenräume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Bei der Besprechung des Lüftungskonzepts des Kinderhauses Tabeki Rohrbach wurde festgestellt, dass für die Beibehaltung der Luftqualität jede Stunde 20 Minuten lang gelüftet werden muss. Dies ist insbesondere im Winter nicht tragbar.

Deshalb hat sich das Ingenieurbüro Frey-Donabauer-Wich mit Lüftungslösungen auseinandergesetzt. Zumindest die sechs Gruppenräume, der Werkraum im KG sowie die vier Aufenthaltsräume im DG sollen belüftet werden können. Es ist mit Mehrkosten von ca. 180.000 € bei einer dezentralen Lüftungsvariante zu rechnen. Diese Variante wird aktuell auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft und in der nächsten Gemeinderatssitzung präsentiert.

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6. Vergabe div. Gewerke Sanierung Schulturnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Im ersten Ausschreibungspaket wurden für folgende Gewerke Angebote eingeholt:

Für das Gewerk Abbrucharbeiten wurden 12 Firmen zur Abgabe aufgefordert, 6 Firmen gaben ein Angebot ab. Das teuerste Angebot liegt bei 142.055,21 € (brutto) und das wirtschaftlichste bei 57.772,24 € (brutto) Die Kostenberechnung lag bei 50.055,57 (brutto) €

Für das Gewerk Gerüstarbeiten wurden 10 Firmen zur Abgabe aufgefordert, 8 Firmen gaben ein Angebot ab. Das teuerste Angebot liegt bei 35.435,94 € (brutto) und das wirtschaftlichste bei 22.520,54 € (brutto) Die Kostenberechnung lag bei 10.037,41 € (brutto) 

Für das Gewerk Baumeisterarbeiten wurden 16 Firmen zur Abgabe aufgefordert, 3 Firmen gaben ein Angebot ab. Das teuerste Angebot liegt bei 305.892,61 € (brutto) und das wirtschaftlichste bei 292.253,48 € (brutto) Die Kostenberechnung lag bei 261.958,45 € 8brutto)

Für das Gewerk Heizungs- und Lüftungsarbeiten wurden 17 Firmen zur Abgabe aufgefordert, 1 Firma gab ein Angebot ab. Die Angebotssumme liegt bei 327.138,51 € (brutto, incl. Wartung). Die Kostenberechnung lag bei 300.123,71 € (brutto, ohne Wartung)

Für das Gewerk Sanitärarbeiten wurden 17 Firmen zur Abgabe aufgefordert, 1 Firma gab ein Angebot ab. Die Angebotssumme liegt bei 109.662,97 € (brutto, incl. Wartung). Die Kostenberechnung lag bei 82.418,37 € (brutto, ohne Wartung)

Für das Gewerk Elektroarbeiten wurden 13 Firmen zur Abgabe aufgefordert, 2 Firmen gaben ein Angebot ab. Das teuerste Angebot liegt bei 211.914,32 € (brutto) und das wirtschaftlichste bei 184.332,58 € (brutto, ohne Wartung). Die Kostenberechnung lag bei 191.230,80 € (brutto, ohne Wartung)


Für das Gewerk Medientechnik wurden 8 Firmen zur Abgabe aufgefordert, 2 Firmen gaben ein Angebot ab. Das teuerste Angebot liegt bei 53.510,25 € (brutto) und das wirtschaftlichste bei 38.106,30 € (brutto, ohne Wartung). Die Kostenberechnung lag bei 38.210,90 € (brutto, ohne Wartung)

Somit ergibt sich eine Gesamtvergabesumme in Höhe von 1.029.373,30 €. Die Kostenberechnungen ergeben eine Gesamtsumme in Höhe von 934.035,21 € Die Differenz beträgt 95.338,09 €, bzw. 10,21 %.

Beschluss

Der Auftrag für das Gewerk Abbrucharbeiten, geht an die Fa. Rüdiger Umwelttechnik GmbH zum Angebotspreis von 57.772,24 € (brutto).

Der Auftrag für das Gewerk Gerüstarbeiten, geht an die Fa. Gerüstbau Obermeier GmbH zum Angebotspreis von 22.520,54 € (brutto). 

Der Auftrag für das Gewerk Baumeisterarbeiten, geht an die Fa. Irrenhauser & Seitz GmbH & Ko.KG, zum Angebotspreis von 292.253,48 € (brutto). 

Der Auftrag für das Gewerk Heizungs- und Lüftungsarbeiten, geht an die Fa. Gebrüder Peters zum Angebotspreis von 327.138,51 € (brutto, incl. Wartung).

Der Auftrag für das Gewerk Sanitärarbeiten, geht an die Fa. Gebrüder Peters, zum Angebotspreis von 109.662,97 € (brutto, incl. Wartung).

Der Auftrag für das Gewerk Elektroarbeiten, geht an die Fa. SDS Elektrotechnik GmbH zum Angebotspreis von 184.332,58 € (brutto, ohne Wartung).

Der Auftrag für das Gewerk Medientechnik, geht an die Fa. ETW ELA-Technik, zum Angebotspreis von 38.106,30 € (brutto, ohne Wartung)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 7

Sachverhalt

1) Bedarfsplanung in den gemeindlichen Kindertagesstätten

Nachdem die Einschreibungen und Anmeldungen abgeschlossen sind, ergibt sich derzeit in den gemeindlichen Einrichtungen folgender Betreuungsbedarf in unseren Einrichtungen:


Löwenzahn
Sternschnuppe
Sonnenschein
Anmerkungen





Plätze aner-
kannt ab 9/2022:

150

100

72

alle, zum Stichtag angemeldeten Kinder erhalten eine Zusage
Summe
250
72

Anmeldungen
ab September
a) Kinderzahl

b) davon Integrationskinder


c) belegte Plätze



128


11


150




80


10


100




68


4


72








c) Integrationskinder zählen für mehrere Plätze
Summe belegte Plätze
250
72
Freie Plätze
Kindergärten: 0;
Krippe 0
belegte Gruppen
6
4
6






Öffnungszeiten
7.00 – 16.30 Uhr

wie bisher

7.00 –
16.30 Uhr

wie bisher
7.00 –
16.30 Uhr

wie bisher

Die Betreuungszeiten stehen unter dem Vorbehalt, dass das erforderliche Personal zur Verfügung steht







Einige grundsätzliche Anmerkungen:

a) Die beiden Kindergärten werden von insgesamt 208 Kindern besucht. Aufgrund der insgesamt 21 anzurechnenden Integrationskinder ergibt sich eine „rechtliche/rechnerische“ Belegung von insgesamt 250 Plätzen. 

b) Die Kinderkrippe wird von 68 Kindern besucht. Aufgrund der insgesamt 4 anzurechnenden Integrationskinder ergibt sich eine „rechtliche/rechnerische“ Belegung von insgesamt 72 Plätzen.  

c) Personalbedarf ab 01.09.2022: 
In den beiden Kindergärten wird noch Personal benötigt. Es finden laufend Einstellungsgespräche statt. 
Insgesamt ergibt sich nach den aktuellen Informationen des Jugendamtes eine sehr besorgniserregende Situation, auch bei uns im Landkreis. In vielen Kommunen können die Kinder mit einem Betreuungsanspruch nicht mehr untergebracht werden. Unserer Kinderkrippe liegen aktuell beispielsweise 15 Gastanträge aus einer anderen Gemeinde vor Das Jugendamt wird mit Anfragen/Beschwerden und Klagen von Eltern überhäuft. Grund ist der eklatante Personalmangel. Die Problematik wird kurz- oder mittelfristig auch an der Gemeinde Rohrbach nicht vorbeigehen. 

Aktuell relevant ist zudem noch die Betreuung der Kinder aus der Ukraine. Auch hier stehen wir im Austausch mit dem Jugendamt. Derzeit gilt wohl die Aussage, wenn der Aufenthalt auf Dauer in Deutschland geplant ist, dann besteht für die Kinder ab dem 1. Lebensjahr ein Betreuungsanspruch. In Anbetracht der angespannten allgemeinen Personallage in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen wird den Kommunen die Durchführung von sog. niedrigschwelligen Angeboten als Alternative angeraten. Solche Angebote werden in unserer Gemeinde bereits auf ehrenamtlicher Basis durchgeführt.

2) Anerkennung von Plätzen in der qualifizierten Tagespflege im Landkreis Pfaffenhofen

Die Kindertagespflege wird von der Johanniter-Unfallhilfe e.V. im Auftrag des Landkreises organisiert. Bisher haben wir 35 Plätze in der Kindertagespflege als Bedarf anerkannt. Diese Anzahl sollte nach Absprache mit dem Landratsamt auch für das kommende Jahr wieder anerkannt werden. Auch bei der Tagespflegebetreuung besteht ein gravierender Personalmangel. Hier gibt es laut Landratsamt eine lange Warteliste.


3) Mittags- und Hausaufgabenbetreuung (nur Info)

In der Landrat-von-Koch-Volksschule wird die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung von der Caritas Pfaffenhofen durchgeführt. Nach aktuellem Stand sind liegen 88 Anmeldungen für die Mittagsbetreuung vor. 40 Kinder haben sich zum Mittagessen angemeldet. Insgesamt 36 Kinder benötigen auch die Hausaufgabenbetreuung. 

Dieses Betreuungsangebot wird nach der aktuellen Beschlusslage von der Gemeinde mit bis zu 6.000,00 € pro Schuljahr bezuschusst. In 2019 entstand erstmals ein Defizit in Höhe von 3.266,68 €. In 2020 entstand kein Defizit, in 2021 betrug das Defizit 165,61 €. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.


4) Ferienbetreuung Grundschulkinder – Mitteilung der Ergebnisse der Bedarfsplanung (nur Info):

In den beiden Septemberferienwochen 2022 wird wie seit 2014 eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder angeboten. Hierzu wurde die bestehende Mittagsbetreuung ausgebaut. Wir haben die Caritas Pfaffenhofen wieder mit der Durchführung beauftragt.

Zusätzlich wird mit Beschluss des Gemeinderats vom 21.01.2020 eine Erweiterung der Ferienbetreuung um je eine Woche in den Oster- und Herbstferien angeboten. Die Caritas Pfaffenhofen erhebt dazu jeweils rechtzeitig eine Bedarfserhebung bei den Erziehungsberechtigten. So wie im letzten Jahr fand auch in den Osterferien 2022 keine Ferienbetreuung statt, da zu wenig Anmeldungen vorlagen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Beschluss 1

1. Beschlussvorschlag:
Im Bereich der Kindergarten- und Krippenbetreuung wird der Bedarf festgestellt und die Notwendigkeit in folgenden Einrichtungen anerkannt:

Einrichtung
Platzzahl insgesamt vorhanden
Davon integrative Plätze
Anerkannte Plätze
Öffnungszeiten
Löwenzahn
150

11
150

7.00 – 16.30 Uhr
Sternschnuppe
100
10
100
7.00 – 16.30 Uhr
Sonnenschein
72
4
72
7.00 – 16.30 Uhr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im Bereich der Tagesmutterbetreuung wird nach Absprache mit dem Jugendamt der Bedarf für 35 Plätze festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Entscheidung über Durchführung Seniorennachmittag 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 8

Sachverhalt

Über das Bürgerinformationsblatt, Ausgabe 04-2022, wurden die Vereine über die Durchführung des Seniorennachmittags in 2022 informiert und ihr Interesse zur Durchführung abgefragt. Es liegt nur der Antrag von den Schlossschützen Rohrbach e.V. zur Durchführung des Seniorennachmittags vor. 

Die Schlossschützen Rohrbach e.V. hat den Seniorennachmittag schon mehrfach korrekt und zuverlässig durchgeführt. Der Wunschtermin ist Samstag, 10. September. Für diesen Tag sind aktuell noch keine anderen Veranstaltungen in der Gemeinde geplant, so dass nichts gegen diesen Termin spricht. Die Turmberghalle als Veranstaltungsort hat sich bisher auch bewährt.

Einige Infos zum Ablauf und den Kosten:

  • Vor Corona wurde vom Schulbusunternehmen für die Bürger ein kostenloser Busshuttleverkehr angeboten. Dies wird wieder versucht.
  • Die musikalische Umrahmung erfolgt im Regelfall durch die Rohrbacher Blaskapelle
  • Das Budget beträgt insgesamt bis zu 5.000 € für das kostenlose Essen und die Getränke für die Senioren und die Musiker.
  • Der/die älteste Bürger/Bürgerin erhält 5 Rohrbacher Zehner als Geschenk

Beschluss

Der Seniorennachmittag 2022 wird an die Schlossschützen Rohrbach e.V. vergeben. Der Seniorennachmittag soll am 10.09.2022 in der Turmberghalle stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Tierunterbringungsvertrag - Antrag auf Erhöhung der Fundtierkostenpauschale zum 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 9

Sachverhalt

Die Bürgermeister im Landkreis haben sich im Rahmen einer Dienstbesprechung mit dieser Thematik befasst. Folgender Beschlussvorschlag wird den Kommunalparlamenten zur Abstimmung vorgeschlagen:

Die/Der Gemeinde/Stadt/Markt ist gemäß §§ 90a, 967 BGB in Verbindung mit §§ 2, 5 Abs.1 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Fundbehörden (FundV) verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Diese Tiere sind gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ordnungsgemäß unterzubringen und zu betreuen.
Die/Der Gemeinde/Stadt/Markt hat den Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. im Rahmen eines Tierunterbringungsvertrags mit der Erfüllung dieser Aufgaben betraut und der Tierschutzverein erhält für die erbrachten Leistungen eine vertraglich vereinbarte jährliche Pauschale (Fundtierkostenpauschale) in Höhe von 0,50 € pro Einwohner.

Die erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V., Frau Braunmüller hat sich nun an alle Landkreisgemeinden gewandt, die einen Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. geschlossen haben und die Notwendigkeit der Erhöhung der bisher vereinbarten jährlichen Fundtierkostenpauschale dargelegt.
Aus Sicht des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V ist eine Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,50 € auf 1,00 € pro Einwohner gewünscht.
Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm am 05.05.2022 wurde die Notwendigkeit der Erhöhung der Fundtierkostenpauschale von Frau Braunmüller erläutert.
Die betroffenen Landkreisbürgermeister stimmten – vorbehaltlich eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses ihrer Gremien - einer Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale auf 0,75 € pro Einwohner ab 01.01.2023 zu.

Beschluss

Die Erhöhung der im Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. festgelegten jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,50 € auf 0,75 € pro Einwohner ab 01.01.2023 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Namensgebung alte Schulturnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 10

Sachverhalt

Für die generalsanierte Schulturnhalle ist die Bezeichnung „alte Schulturnhalle“ nicht mehr zeitgemäß. Daher wurde eine Online-Umfrage auf der Gemeindehomepage durchgeführt, bei der Bürger Namensvorschläge für die Halle einreichen konnten. Die kommentierten Umfrageergebnisse liegen dem Sachverhalt als Anlage bei.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.05.2022 für die Umbenennung der „alten Schulturnhalle“ in die „Schmeller-Halle“ in Erinnerung an den bekanntesten Ehrenbürger der Gemeinde Rohrbach, Johann Andreas Schmeller, ausgesprochen. Der bayerische Sprachforscher verfasste das „Baierische Wörterbuch“ und war Herausgeber der bekannten „Carmina Burana“. Im Jahr 2022 jährt sich Schmellers Todestag zum 170. Mal.
 
Nach Johann Andreas Schmeller ist in der Gemeinde Rohrbach noch keine Straße gewidmet. Als Sprachwissenschaftler ist die Namensgebung an dieser Stelle, im Bildungs- und Erziehungszentrum von Rohrbach sehr passend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umbenennung der „alten Schulturnhalle“ in die „Johann-Andreas-Schmeller-Halle“, im Sprachgebrauch kurz „Schmeller-Halle“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 11

Sachverhalt

Am 27.07.2022 wird eine Gemeinderatssitzung stattfinden. 3. Bürgermeister Vachal wird die nächsten Sitzungen leiten. Über die Hintergründe wird 1. Bürgermeister Keck in einer Pressemitteilung informieren. 

Datenstand vom 20.07.2022 07:59 Uhr