Datum: 18.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.09.2022
2 Behandlung eines Baugesuches
2.1 Entscheidung über sanierungsrechtliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12) *)
2.2 Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12)
3 Sanierung Rathaus Rohrbach - Vergabe Aufträge für Fachplaner
3.1 Vergabe Fachplanung Heizung/Lüftung/Sanitär
3.2 Vergabe Fachplanung Elektro
3.3 Vergabe Fachplanung Tragwerk
3.4 Vergabe Fachplanung Brandschutz
3.5 Vergabe Fachplanung Energieberatung
3.6 Vergabe Gebäudevermessung
4 Sanierung "Schmellerhalle"
4.1 Nachtrag Fassadenarbeiten
4.2 Nachtrag Zimmerarbeiten
4.3 Nachtrag Abbrucharbeiten
5 Festlegung Spielplatzausstattung für das Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA"
6 Beschluss über den Planungsauftrag für die Erneuerung der Wasserleitung Au am Aign *)
7 Hochbehälter St. Kastl - Beschluss über Nachtragsangebote zum Gewerk 01 *)
8 Planungsauftrag für LEADER-Projekt "Zukunftskonzept Outdoor-Breitensportzentrum Rohrbach"
9 Beschluss über Antrag auf Zuschuss zu den Heizkosten (TSV Rohrbach)
10 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Behandlung eines Baugesuches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 2
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2.1. Entscheidung über sanierungsrechtliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in den Sitzungen vom 09.03.2022 und 01.06.2022 mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Damals konnte keine Mehrheit für eine sanierungsrechtliche Zustimmung gefunden werden. Nunmehr liegt ein erneut abgeänderter Bebauungsvorschlag für das Grundstück „Schloßweg 12“ vor. Die Lage des Wohngebäudes (Erd- und Obergeschoss, rotes Satteldach, 28° Dachneigung) blieb unverändert. Es wurde in Ost-West-Firstrichtung ausgerichtet und etwa mittig im Grundstück platziert. Zum Kirchenweg hin beträgt der Wohngebäudeabstand ca. 1,50 m. Im Osten gliedert sich eine Hofeinfahrt an das Wohngebäude an, welche mit Torbogenelementen gestalterisch eingefasst wurde. Statt einem Einfamilienhaus werden nunmehr zwei Wohnungen (Erd- und Obergeschoss) ausgeführt. Im Norden ist das Wohngebäude über einen Garagenanbau (grenzständig zum Kirchenweg) mit dem Nachbargebäude verbunden, wobei der Garagenbau nunmehr 2-geschossig erhöht wurde.  

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“. Gegenstand der heutigen Beratung und Beschlussfassung ist der Antrag auf Erteilung des sanierungsrechtlichen Einvernehmens zum Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. § 145 BauGB. 

Die Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ wurde zuletzt mit GR-Beschluss vom 19.01.2022 konkret zum Anwesen „Schloßweg 12“ wie folgt fortgeschrieben:

„Neubau Anwesen Schloßweg 12 unter folgenden Gesichtspunkten:
  1. Der neue Baukörper soll in seinem Baustil (insbesondere hinsichtlich Anzahl der Geschosse, Dachgestaltung, grenzständige Gebäudestellung im Norden, Osten und Westen) als an das Gasthaus „Alter Wirt“ angeglichener Baukörper in Erscheinung treten. 
Aus gemeindlicher Sicht ist eine Gebäudestellung in „L-Form“ (Grenzausbau im Norden, Osten und Westen) durch Anbau an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude im Norden bzw. an das Gasthaus „Alter Wirt“ im Osten zur Wahrung des Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches rund um die prägende Rohrbacher Ortsmitte ein wichtiges städtebauliches Ziel. So könnte der Charakter der früheren Hofstelle auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ wiederhergestellt und damit eine verträgliche und optimierte Grundstücksnutzung erreicht werden.
  1. Das vorgeschlagene Ziel einer Stärkung der Gaststätte z.B. durch Erweiterung um eine Beherbergungsstätte (Übernachtungsangebot) oder der Gastronomie dienenden Räumen wird weiterverfolgt. Sofern dieses Ziel nicht umsetzbar erscheint, ist aus gemeindlicher Sicht auch die Etablierung von besonderen Wohnformen (z.B. Geschosswohnungsbau, seniorengerechtes Wohnen oder Generationenwohnen, sozialer Wohnungsbau – auch in Kombination untereinander und ergänzt mit gewerblicher Nutzung vorzugsweise im EG) auf dem Grundstück oder Teilflächen / Geschossen denkbar. So könnte eine optimierte Ausnutzung des Grundstückes unter Wahrung des prägenden Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches erzielt werden.“

Gemäß § 3 der Sanierungssatzung bedürfen Vorhaben i.S. des § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB der Genehmigung. Das gegenständliche Bauvorhaben unterliegt somit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Die Gemeinde hat hierzu über ihr Einvernehmen zu entscheiden (§ 145 BauGB). Die Genehmigung darf dann versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Sanierung unmöglich macht oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde (§ 145 Abs. 2 BauGB).

Mit der Fortschreibung der Sanierungsziele zum Anwesen „Schloßweg 12“ sollte der Charakter der früheren Hofstelle durch die im Westen, Osten und Norden grenzständige, an die benachbarten Bestandsgebäude angebaute Bauweise erreicht werden. Auch die neue Planung erfüllt dieses Sanierungsziel (Punkt a)) nur teilweise. Es liegt kein kompletter Grenzanbau an Nord- und Ostseite durch ein hohes Gebäude wie die Ursprungsbebauung vor. Der Garagenbau wurde nunmehr um ein Stockwerk erhöht. Aus gemeindlicher Sicht soll der Charakter der früheren Hofbebauung auf dem Grundstück durch einen an der Nordseite grenzständigen L-Anbau an das Gasthaus „Alter Wirt“ wiederhergestellt werden. Am Sanierungsziel der Sanierungssatzung wird unverändert festgehalten. Zudem weist das Gebäude ein flacheres Satteldach (28° Dachneigung) als der „Alte Wirt“ auf. Bei der angesprochenen L-Bauform würde das Gebäude auch eine Giebelseite in Nord-Süd-Richtung aufweisen und damit die Bauweise entlang des Schloßweges – insbesondere das Erscheinungsbild mit dem benachbarten „Alten Wirt“ - fortsetzen, gleichwohl die Gebäude am Kirchenweg entgegengesetzte Giebelwände aufweisen. Insgesamt kommt die gegenständliche Planung nicht dem ausgegebenen sanierungsrechtlichen Ziel vollumfänglich nach, als ein an das Gasthaus „Alter Wirt“ angeglichener Baukörper in Erscheinung zu treten. 
Ein geringes Abrücken des Baukörpers von der westlichen Grundstücksgrenze aufgrund der Befürchtungen des Bauherrn (Gefahr des Abrutschens des Straßenkörpers bei Aushub der Baugrube) ist dagegen denkbar.  

Punkt b) der Sanierungsziele wird nunmehr erfüllt. Mit der Vorsehung eine 2. Wohneinheit liegt ein Geschosswohnungsbau vor. Somit wird das Gebäude wohntechnisch intensiver genutzt als bei einem reinen Einfamilienhaus. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

In der Gesamtbetrachtung wird aufgrund des weiterhin nicht ausreichend erfüllten Sanierungszieles (Punkt a)) vorgeschlagen, dem Bauvorhaben das sanierungsrechtliche Einvernehmen nicht zu erteilen. 

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2 werden vertagt und behandelt, wenn der 1. Bürgermeister wieder da ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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2.2. Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 4.2
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 1/2, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Zudem liegt das Grundstück im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ (siehe vorherigen TOP).

Es ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses (Grundmaß 15,99 x 10,99 m, Erd- und Obergeschoss, 28° rotes Satteldach) mit Doppelgarage (Grundmaß 8,38 x 6,49 m, Erdgeschoss mit Garagennutzung und Obergeschoss mit Wohnnutzung, 28° Satteldach) geplant. Zur optischen Abgrenzung der östlichen Hofeinfahrt soll eine grenzständige Torbogen-Durchfahrt errichtet werden. 

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Vergleichbare grenzständige Wohngebäude sind vorhanden. Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Nachdem bereits der Gemeinderat über das sanierungsrechtliche Einvernehmen nach § 145    Abs. 1 Satz 2 BauGB zu diesem Bauvorhaben befunden hat, wird vorgeschlagen, in diesem Fall auch die Entscheidung über das baurechtliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB vom Gemeinderat (statt dem Bauausschuss) treffen zu lassen.

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2 werden vertagt und behandelt, wenn der 1. Bürgermeister wieder da ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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3. Sanierung Rathaus Rohrbach - Vergabe Aufträge für Fachplaner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 3
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3.1. Vergabe Fachplanung Heizung/Lüftung/Sanitär

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Für die Erstellung der Fachplanung „Heizung/Lüftung/Sanitär“ im Rahmen der Generalsanierung des Rathauses wurden 5 Fachbüros um Abgabe eines Honorar-Angebotes aufgefordert. Hiervon gaben alle 5 Fachbüros ein Angebot ab; alle Angebote waren wertbar. Das mit der Objektplanung beauftragte IB Raith übernahm die Prüfung und Auswertung der Fachplanerangebote. Der detaillierte Vergabevorschlag ist als nichtöffentliche Anlage diesem TOP beigefügt. Die Honorarangaben basieren auf der vor Projektstart angenommenen Fakten und Zahlen.

Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
  1. IB Com4tec, Riedenburg                                                brutto 146.628,93 €
  2. Das teuerste Angebot lag bei brutto 224.697,68 €.

Bei der Auswertung der Honorarangebote sowie der angebotenen Stundensätze hat unter Beachtung aller auftragsrelevanten und zu erwartenden Leistungen das IB Com4tec aus Riedenburg das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird daher vorgeschlagen, an das IB Com4tec aus Riedenburg den Auftrag zur Erstellung der Fachplanung für das Gewerk „Heizung, Lüftung, Sanitär“ zum Preis i.H.v. brutto 146.628,93 € zu erteilen.

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die TOPs 3.1 – 3.6 werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 26.10.2022 vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.2. Vergabe Fachplanung Elektro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Für die Erstellung der Fachplanung „Elektro/Gebäudeausrüstung“ im Rahmen der Generalsanierung des Rathauses wurden 5 Fachbüros um Abgabe eines Honorar-Angebotes aufgefordert. Hiervon gaben 4 Fachbüros ein Angebot ab; alle Angebote waren wertbar. Das mit der Objektplanung beauftragte IB Raith übernahm die Prüfung und Auswertung der Fachplanerangebote. Der detaillierte Vergabevorschlag ist als nichtöffentliche Anlage diesem TOP beigefügt. Die Honorarangaben basieren auf der vor Projektstart angenommenen Fakten und Zahlen.

Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
  1. IB Com4tec, Riedenburg                                                brutto 134.262,22 €
  2. Das teuerste Angebot lag bei brutto 165.837,72 €.

Bei der Auswertung der Honorarangebote sowie der angebotenen Stundensätze hat unter Beachtung aller auftragsrelevanten und zu erwartenden Leistungen das IB Com4tec aus Riedenburg das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird daher vorgeschlagen, an das IB Com4tec aus Riedenburg den Auftrag zur Erstellung der Fachplanung für das Gewerk „Elektro/Gebäudeausrüstung“ zum Preis i.H.v. brutto 134.262,22 € zu erteilen.

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die TOPs 3.1 – 3.6 werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 26.10.2022 vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.3. Vergabe Fachplanung Tragwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Für die Erstellung der Fachplanung „Tragwerk“ im Rahmen der Generalsanierung des Rathauses wurden 5 Fachbüros um Abgabe eines Honorar-Angebotes aufgefordert. Hiervon gaben alle 5 Fachbüros ein Angebot ab, von denen 3 Stück gewertet werden konnte. Das mit der Objektplanung beauftragte IB Raith übernahm die Prüfung und Auswertung der Fachplanerangebote. Der detaillierte Vergabevorschlag ist als nichtöffentliche Anlage diesem TOP beigefügt. Die Honorarangaben basieren auf der vor Projektstart angenommenen Fakten und Zahlen.

Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
  1. IB Brandl+Eltschig, Freising                                                brutto 107.315,37 €
  2. Das teuerste, wertbare Angebot lag bei brutto 113.629,04 €.

Bei der Auswertung der Honorarangebote sowie der angebotenen Stundensätze hat unter Beachtung aller auftragsrelevanten und zu erwartenden Leistungen das IB Brandl+Eltschig aus Freising das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird daher vorgeschlagen, an das IB Brandl+Eltschig aus Freising den Auftrag zur Erstellung der Fachplanung für das Gewerk „Tragwerk“ zum Preis i.H.v. brutto 134.262,22 € zu erteilen.

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die TOPs 3.1 – 3.6 werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 26.10.2022 vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.4. Vergabe Fachplanung Brandschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Für die Erstellung der Fachplanung „Brandschutz“ im Rahmen der Generalsanierung des Rathauses wurden 3 Fachbüros um Abgabe eines Honorar-Angebotes aufgefordert. Hiervon gaben alle 3 Fachbüros ein Angebot ab; alle 3 Angebote waren wertbar. Das mit der Objektplanung beauftragte IB Raith übernahm die Prüfung und Auswertung der Fachplanerangebote. Der detaillierte Vergabevorschlag ist als nichtöffentliche Anlage diesem TOP beigefügt. Die Honorarangaben basieren auf der vor Projektstart angenommenen Fakten und Zahlen.

Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
  1. IB ASW Wolf + Partner Architekten mbB, Regensburg                        brutto 6.435,20 €
  2. Das teuerste Angebot lag bei brutto 12.114,20 €.

Bei der Auswertung der Honorarangebote sowie der angebotenen Stundensätze hat unter Beachtung aller auftragsrelevanten und zu erwartenden Leistungen das IB ASW Wolf + Partner Architekten mbB aus Regensburg das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird daher vorgeschlagen, an das IB ASW Wolf + Partner Architekten mbB aus Regensburg den Auftrag zur Erstellung der Fachplanung für das Gewerk „Brandschutz“ zum Preis i.H.v. brutto 6.435,20 € zu erteilen.

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die TOPs 3.1 – 3.6 werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 26.10.2022 vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.5. Vergabe Fachplanung Energieberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 3.5

Sachverhalt

Für die Erstellung der Fachplanung „Energieberatung“ im Rahmen der Generalsanierung des Rathauses wurden 5 Fachbüros um Abgabe eines Honorar-Angebotes aufgefordert. Hiervon gaben alle 2 Fachbüros ein Angebot ab; alle 2 Angebote waren wertbar. Das mit der Objektplanung beauftragte IB Raith übernahm die Prüfung und Auswertung der Fachplanerangebote. Der detaillierte Vergabevorschlag ist als nichtöffentliche Anlage diesem TOP beigefügt. Die Honorarangaben basieren auf der vor Projektstart angenommenen Fakten und Zahlen.

Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
  1. IB Baierl, Riedenburg                        brutto 4.194,75 €
  2. Das teuerste Angebot lag bei brutto 9.044,00 €.

Das Angebot umfasst die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes als Basisleistung. Beide Bieter haben die Art der Förderung nicht angeboten, d. h. Baubegleitung zur Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Einzelmaßnahmen. Auf Nachfrage beim IB Baierl wurde mitgeteilt, dass das Effizienzhaus zum Preis von 7.811,16 € bzw. bei Einzelmaßnahmen 3.312,96 € angeboten werden. Welche der Varianten zur Ausführung kommt, hängt vom weiteren Planungsprozess ab und kann zum derzeitigen Stand noch nicht festgelegt werden.

Bei der Auswertung der Honorarangebote sowie der angebotenen Stundensätze hat unter Beachtung aller auftragsrelevanten und zu erwartenden Leistungen das IB Baierl aus Riedenburg das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird daher vorgeschlagen, an das IB Baierl aus Riedenburg den Auftrag zur Erstellung der Fachplanung für das Gewerk „Energieberatung“ zum Preis i.H.v. brutto 4.194,75 € zu erteilen. Die Verwaltung wird ermächtigt, zu gegebener Zeit den Folgeauftrag zur energetischen Baubegleitung i.R. einer Fördermaßnahme zu vergeben. 

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die TOPs 3.1 – 3.6 werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 26.10.2022 vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.6. Vergabe Gebäudevermessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 3.6

Sachverhalt

Für die Erstellung der Gebäudevermessung im Rahmen der Generalsanierung des Rathauses wurden 6 Fachbüros um Abgabe eines Honorar-Angebotes aufgefordert. Hiervon gaben 3 Fachbüros ein Angebot ab; alle 3 Angebote waren wertbar. Das mit der Objektplanung beauftragte IB Raith übernahm die Prüfung und Auswertung der Fachplanerangebote. Der detaillierte Vergabevorschlag ist als nichtöffentliche Anlage diesem TOP beigefügt. Die Honorarangaben basieren auf der vor Projektstart angenommenen Fakten und Zahlen.

Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:
  1. IB Vermessung A. Tretter, Pfaffenhofen                        brutto 5.831,00 €
  2. Das teuerste Angebot lag bei brutto 17.255,00 €.

Bei der Auswertung der Honorarangebote sowie der angebotenen Stundensätze hat unter Beachtung aller auftragsrelevanten und zu erwartenden Leistungen das IB Vermessung A. Tretter aus Pfaffenhofen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird daher vorgeschlagen, an das IB Vermessung A. Tretter aus Pfaffenhofen den Auftrag zur Erstellung der Gebäudevermessung zum Preis i.H.v. brutto 5.831,00 € zu erteilen.

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die TOPs 3.1 – 3.6 werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 26.10.2022 vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Sanierung "Schmellerhalle"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 4
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4.1. Nachtrag Fassadenarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Das Ausschreibungsergebnis für die Fassadenarbeiten liegt deutlich höher als die Kostenberechnung. Als Hauptursache wird dies der momentanen Situation am Markt sowie der Krieg in der Ukraine angeführt. Die Kostenberechnung wurde vor dem Konflikt in der Ukraine gefertigt.
Um Kosten einsparen zu können wurde mit dem Erstbieter ein Vergabegespräch geführt. Der Bieter hat hier die Bereitschaft erklärt, auf die Verkleidung mit HPL-Platten zu verzichten und hier die gesamte Fläche als WDVS mit Putzoberfläche weiterzuführen. 

Kostenberechnung:                                 133.119,35 €
Angebotssumme:                                211.358,10 €
Ausführung ohne vorgehängte Fassade:        Kostenersparnis ca. 40.000 € (bei neutralem Anstrich)

Die Bindefristverlängerung bis 19.10.2022 wurde zugesagt.

Beschluss

Die Fassade wird wie geplant mit vorgehängter Fassade ausgeführt, die Mehrkosten werden akzeptiert. Der Auftrag in Höhe von 211.358,10 € wird der Fa. Süd Fassaden aus Königsbrunn erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4.2. Nachtrag Zimmerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Nach dem Öffnen der Dachhaut und der Hallendecke wurde festgestellt, dass sowohl an der Dachhaut als auch an der Hallendecke unvorhersehbare Mängel zum Vorschein kamen. Die Dachschalung war eigenartigerweise in Längsrichtung von der Traufe zum First verlegt, die Befestigungsmittel des Dachstuhls ragten über die Balkenlage hinaus.
Der Dachschalung am Dachüberstand an der Traufe musste erneuert werden. 

Dieser Mehraufwand war nicht vorhersehbar und verursacht Mehrkosten.

Weitere Änderungen während der Bauphase können durch entfallene Positionen im Hauptauftrag kompensiert werden.

Somit ergibt sich eine Kostenmehrung in Höhe von 36.015,05 €

Dem gegenüber steht ein bereits genehmigter Nachtrag bzgl. der Dämmung. Hier wird Zellulose eingeblasen, was zu einer Einsparung von ca. 13.500 € führt. 

Somit belaufen sich die Mehrkosten auf 22.563,72 € (brutto)

Beschluss

Der Nachtrag Nr. 2 von der Zimmerei Alt vom 23.09.2022 in Höhe von 36.015,05 € (brutto) wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.3. Nachtrag Abbrucharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 4.3

Sachverhalt

Aufgrund von Kernbohrungen wurden einzelne Schichtdicken festgestellt, die Grundlage der Ausschreibung waren. Hier wurde z. B. eine Estrichdicke von 45 mm ermittelt. Bei den Abbrucharbeiten wurde jedoch festgestellt, dass die Estrichdicke an mehreren Stellen 60 - 80 mm beträgt, was zu Mehrkosten führt. Ebenso wurden im Estrich verlegte KMF-Matten nur im Geräteraum angegeben, diese waren jedoch auch in der Halle verlegt worden. Auch dies führte zu Mehrkosten.

Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten auf 5.766,26 € (brutto)

Beschluss

Der Nachtrag Nr. 1 der Fa. Rüdiger Umwelttechnik GmbH vom 29.09.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Festlegung Spielplatzausstattung für das Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich in seinen Sitzungen vom 09.05.2022 und 23.06.2022 mit der Ausstattung des künftigen Spielplatzes im Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ ausführlich beschäftigt. Das vom BAK Jugend & Familie erarbeitete Konzept (siehe Anlage) wurde einstimmig angenommen. Gemäß finalem Angebot der Fa. Kompan (abgestimmt nochmal mit dem BAK Jugend & Familie) belaufen sich die Gesamtkosten für die Ausstattung des Spielplatzes (Lieferung und Montage der Spielgeräte) auf brutto 63.737,46 €. Die finale Entscheidung hat der Gemeinderat zu treffen.

Gemäß GR-Grundsatzbeschluss vom 03.03.2021 wurde damals ein pauschales Budget von brutto 50.000,- € ausgelobt. Bereits im Rahme der Vorstellung im Bauausschuss war klar, dass aufgrund der derzeitigen Preissteigerungen der Kostenrahmen nicht mehr haltbar ist. Der Erschließungsträger hat bereits im Rahmen der Kostenaufstellung zu den Kostenerstattungsverträgen ein Budget für die Herstellung des Spielplatzes (Spielgeräte inkl. Geländearbeiten) i.H.v. netto 70.000,- € (brutto 83.300,- €) festgelegt. Der Kostenrahmen wird somit eingehalten. Das Spielplatzkonzept ist schlüssig und der Größe des Baugebietes angemessen. Es wird daher vorgeschlagen, dem vorliegenden Kostenangebot zuzustimmen. Die Auftragsvergabe erfolgt direkt durch den Erschließungsträger Fa. Wipflerplan.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ausstattung des künftigen Spielplatzes im Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ auf Basis des vorliegenden Kostenangebotes der Fa. Kompan i.H.v. brutto 63.737,46 € zu. Die Auftragsvergabe erfolgt durch den Erschließungsträger Fa. Wipflerplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download BAK Jugend und Familie_Präsentation_Spielplatz Schelmengrund 2. BA.pdf

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6. Beschluss über den Planungsauftrag für die Erneuerung der Wasserleitung Au am Aign *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro WipflerPLAN plant derzeit im Auftrag des Marktes Reichertshofen die Abwasserüberleitung vom derzeitigen Standort der Kläranlage Hög zum Mischwassernetz Winden. Die Einbringung der Druckleitung erfolgt im Horizontal-Spülbohrverfahren.
Die neue Druckleitung (PE-HD, DA 110 * 10, di=90 mm, SDR 11, PE 100) soll zunächst entlang der Bundesstraße B 300 verlaufen, und dann in die Höger Straße in Richtung des Ortsteils Au a. Aign einbiegen. Hier kreuzt sie die Trinkwasseranschlussleitung der Högermühle mit DN 50 PVC und verläuft dann parallel zur Trinkwasserhauptleitung DN 100 PVC in einem Abstand von mindestens ca. 1,60 m auf einer Tiefenlage von mindestens 1,60 m. Durch den Ortsteil Au a. Aign kreuzt die Druckleitung mehrmals Trinkwasserleitungen bevor sie über einen neuen Verteilerschacht vor der Autobahnbrücke der A9 an die Bestandsdruckleitung aus Au a. Aign anschließt. 

Da die Druckleitung durch den Ortsteil Au a. Aign auf einer Tiefenlage von 1,70 m bis zu 5,20 m im Spülbohrverfahren eingezogen wird, werden Kollisionen bestmöglichst vermieden. In den Bereichen der möglichen Start- und Ziel- sowie Verbindungsgruben werden vorab Suchschlitze erstellt.

Im Bereich vor der BAB Brücke Richtung Au am Aign bis hinein in den Ort (zur ersten Kreuzung) liegen beide Leitungen auf ca. 1,60 m Höhe in der Straße. Die bestehende Wasserleitung ist bereits ca. 50 Jahre alt und damit am Ende ihrer Lebenszeit angelangt. Da bereits viele Sparten in der Straße liegen (Regen- und Schmutzwasserkanal, Strom- und Telekomkabel) ist wegen der Einhaltung von Schutzabständen das Erneuern unserer Bestandsleitung nach Verlegung der Abwasserüberleitung außerordentlich schwierig. Im Zuge des Spülbohrverfahrens könnten allerdings sowohl die Abwasserüberleitung, als auch eine neue Wasserleitung mit geringerem Abstand (ca. 50 cm) eingespült werden. Von dieser Möglichkeit sollte nach Empfehlung unseres Betriebsführers, der Stadtwerke Pfaffenhofen, unbedingt Gebrauch gemacht werden.

Aus diesem Grund wurde vom Büro WipflerPLAN ein Angebot über eine Planung für die Spülbohrung des Teilstücks der Versorgungsleitung und den betroffenen drei Hausanschlüssen angefordert.

Die Umsetzung der Maßnahme wird Nettobaukosten von ca. 85.000 € verursachen. Basierend auf dieser Kostenannahme liegen die Nettoplanungskosten bei 12.651,78 €. Ein entsprechender Ingenieurvertrag liegt vor. 

Auf den nichtöffentlich einsehbaren Lageplan wird verwiesen.

Die Umsetzung ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Mittel werden in den Haushalt 2023 eingestellt.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach, Wasserversorgung Waaler Gruppe, nimmt das Angebot der WipflerPlan Planungsgesellschaft mbH über einen Ingenieurvertrag zur Verlegung der Wasserleitung im Bereich Reichertshofen – OT Au am Aign vom 10.10.2022 an.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Hochbehälter St. Kastl - Beschluss über Nachtragsangebote zum Gewerk 01 *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Von der Firma Schelle und Uhsler liegen für das Gewerk 01, Baumeisterarbeiten zwei Nachtragsangebote vor (vgl. nichtöffentliche Anlage).

So soll für die Einleitung und Versickerung des Niederschlagswassers entgegen der ursprünglichen Planung anstelle eines Sickerbeckens eine Rigole ausgeführt werden. Die Ausführung eines Sickerbeckens ist aufgrund der Höhenverhältnisse vor Ort nicht zielführend.

Der Entwässerungsschacht im Untergeschoss soll nicht wie ausgeschrieben mit Fliesenbelag ausgeführt werden, sondern mittels Flüssigabdichtung.  

Die Kosten erhöhen sich beim Gewerk 1 um 19.825,13 € netto.

Allerdings wird es beim Gewerk 05 Estrich und Fliesen aufgrund der Nachtragsvereinbarung Nr. 3 eine Kostenreduzierung in Höhe von ca. 4.000 € geben.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt den Nachtragsvereinbarungen zum Gewerk 01, Baumeisterarbeiten vom 05.10.2022 über einen Betrag von 19.825,13 € zu

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Planungsauftrag für LEADER-Projekt "Zukunftskonzept Outdoor-Breitensportzentrum Rohrbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 8

Sachverhalt

Zum LEADER-Projekt „Zukunftskonzept Outdoor-Breitensportzentrum Rohrbach“ wurde zuletzt mit GR-Beschluss vom 06.04.2022 die gemeindliche Finanzierungsbeteiligung beschlossen. In der Zwischenzeit wurde von der LEADER-Förderstelle die Förderzusage erteilt. 

Als nächster Schritt steht die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung eines Entwurfskonzeptes zur Erweiterung und Neugestaltung des Sportgeländes in Rohrbach an. Es wurden hierzu insgesamt 3 Planungsbüros um Angebotsabgabe angefragt. Lediglich von einem Büro wurde ein Honorarangebot abgegeben. Das IB Wipflerplan, Pfaffenhofen, bietet die Planungsleistung für eine Pauschalsumme i.H.v. brutto 27.455,68 EUR (netto 22.400,- EUR zzgl. MWSt. und 3 % Nebenkosten). Für besondere Leistungen und Leistungen, die erst nach Vertragsschluss erkannt und vom Auftraggeber übertragen werden, sind feste Stundensätze vereinbart. 

Es wird vorgeschlagen, dem IB Wipflerplan den Auftrag zu erteilen. 

Die Planungskosten sind für das Haushaltsjahr 2023 einzustellen. Das IB Wipflerplan kann die Planungsleistungen im 1. Quartal 2023 ausführen. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem IB Wipflerplan, Pfaffenhofen, den Auftrag zur Erstellung eines Entwurfskonzeptes zur Erweiterung und Neugestaltung des Sportgeländes in Rohrbach gemäß Angebot i.H.v. brutto 27.455,68 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Beschluss über Antrag auf Zuschuss zu den Heizkosten (TSV Rohrbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 9

Sachverhalt

Der TSV Rohrbach hat am 19.09.2022 einen Antrag auf Zuschuss zu den Heizkosten gestellt. Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen rechnet der TSV mit Mehrkosten in Höhe von ca. 12.780,00 € gegenüber dem Vorjahr. Nach Information des TSV-Vorsitzenden kann die Tennishalle dieses Jahr ohne Bezuschussung nicht betrieben werden, die Nutzungsgebühren wurden bereits angehoben. Der Antrag ist dem TOP beigefügt.

Bei den Heizkosten handelt es sich um laufende Betriebskosten des Vereins. Ein Zuschuss ist nach den gemeindlichen Sportförderrichtlinien vom 27.06.2018 nicht vorgesehen.

Der Freistaat Bayern hat nach Information des 3. Bürgermeisters ein Rettungspaket für Vereine angekündigt.

Beschluss

Dem TSV Rohrbach wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € unter Berücksichtigung eines eventuellen Rettungspakets des Freistaats gewährt. Mit den übrigen Vereinen mit Liegenschaften (SC Gambach, DJK Rohrbach und SV Fahlenbach) sollen Gespräche geführt werden, damit diese die aktuelle Situation bestehen und ihre Aufgaben aufrechterhalten können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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10. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 10

Sachverhalt

1. Leichenhaus bzw. Aussegnungshalle im Friedhof Rohrbach ist fertig gestellt. Erste Beerdigungen haben bereits stattgefunden.

2. Inbetriebnahme Neubau Kindergarten Löwenzahn:
Die offizielle Einweihungsfeier findet am Samstag, 22.10.2022 ab 10.00 Uhr statt. Die Gemeinderäte wurden bereits per Mail eingeladen.

3. Der Anbau der Feuerwehr Fahlenbach wurde eingeweiht. Es soll künftig, auch wenn die Einladungen zur Einweihungsfeier vom Verein versandt werden, darauf geachtet werden, dass auch die Baufirmen eine solche erhalten.

4. Es wurde angeregt, das Pfandsystem für die Gießkannen (Friedhof Rohrbach) auch für den Friedhof Fahlenbach zu übernehmen.

Datenstand vom 10.11.2022 09:10 Uhr