Datum: 09.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turmberghalle Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.02.2022
2 Erlass der 3. Änderungssatzung zur Kindertagesstätteneinrichtungsgebührensatzung vom 27.06.2018
3 Auswertung Verkehrsüberwachung 2021
3.1 Auswertung des fließenden Verkehrs
3.2 Auswertung des ruhenden Verkehrs
4 Sanierung Rathaus - Entscheidung weitere Vorgehensweise (Generalsanierung, Brandschutz, VgV-Verfahren)
5 Kanalverfilmung - nachträgliche Genehmigung Mehrkosten
6 Grundsatzentscheidung Reparatur oder Ersatzbeschaffung Lader Bauhof
7 Kinderhaus Rohrbach - Antrag Betreiber auf neue Namensgebung
8 Entscheidung über sanierungsrechtliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12) *)
9 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Erlass der 3. Änderungssatzung zur Kindertagesstätteneinrichtungsgebührensatzung vom 27.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 2

Sachverhalt

In der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rohrbach über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen vom 27.06.2018 ist in § 7 Abs. 4 geregelt, dass die Benutzungsgebühren zum 01.09.2018 und danach alle zwei Jahre gemäß den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen werden.

Die Tarifgehälter wurden zum 01.04.2021 um 1,4 % und zum 01.04.2022 um 1,8 % angehoben. Insgesamt ergibt sich damit eine Erhöhung von 3,2 % im Vergleich zu 2020. Um diesen Faktor werden die Benutzungsgebühren zum 01.09.2022 angepasst (vgl. Anlagen).

Gemäß Art. 14 BayKiBiG ist der Elternbeirat bei der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge beratend tätig. Die Elternbeiräte der beiden gemeindlichen Einrichtungen haben mit den beiliegenden Schreiben Stellung genommen. Der Elternbeirat der Kinderkrippe hat beantragt, die turnusmäßig vorgesehen Anpassung aufgrund der dargestellten Umstände auszusetzen (Eingang des Schreibens am 25.02.2022). Der kirchliche Träger des Kindergartens Löwenzahn wurde über die geplante Anpassung – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gemeinderats - informiert.  

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich am 23.02.2022 mit diesem Thema befasst und dem Gemeinderat empfohlen, die 3. Änderungssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. In der Sitzung am 23.02.2022 lag die Stellungnahme des Elternbeirats Kinderkrippe noch nicht vor. 

Grundsätzlich ist zu dem Antrag festzustellen, dass in der Krippe eine Betreuungsstunde umgerechnet ca. 2,13 € kostet. Dies ist bei den gebotenen Betreuungsleistungen eine sehr moderate Gebühr. Damit wird auch nur ein Teil der Betriebskosten abgedeckt. Pro Kind, über alle Einrichtungen gerechnet, trägt die Gemeinde ohnehin einen Defizitbetrag von durchschnittlich 3.500 €/Jahr.  Weiterhin sind die umfangreichen familienpolitischen Leistungen des Bundes und des Landes zu berücksichtigen, die gerade auch die Eltern in den ersten Lebensjahren der Kinder unterstützen (Elterngeld, Kindergeld, Familiengeld, Krippengeld, Elternbeitragszuschuss Kindergarten). Unter Berücksichtigung dieser Aspekte erscheint die vorgeschlagene Erhöhung zumutbar.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungsgebühren- satzung der Gemeinde Rohrbach vom 27.06.2018 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Auswertung Verkehrsüberwachung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 3
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3.1. Auswertung des fließenden Verkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Gemäß Vereinbarung vom 17.06.2019 mit der NWS Sicherheitsservice GmbH wurde eine Überwachung des fließenden Verkehrs mit mindestens 15 Stunden pro Monat verteilt auf 2 Messtermine pro Monat vereinbart. Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.07.2020 wurden die Messstunden auf 30 Std./Monat erhöht.

Geschwindigkeitsmessungen wurden ursprünglich bei uns im Gemeindegebiet mit 3 verschiedenen Messtechniken (Leivtec, Vitronic und ESO) durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass nicht an allen eingerichteten Messtelle mit jeder Technik gemessen werden kann. 
Leider können bzw. dürfen bis auf weiteres auf Empfehlung des Herstellers seit April wegen Messungenauigkeiten keine Leivtec Messungen mehr durchgeführt werden, dadurch sind im April und Mai einige Messungen ausgefallen. 

Wir haben Anfang letzten Jahres unsere vorhandenen Messtellen mit einem Mitarbeiter der Firma NWS optimiert. Leider wurde die Messtelle in Ossenzhausen (Höhe Eisenmann) von der Polizei nicht freigegeben, da es sich hier um einen „Außenbereich“ handelt der in die Zuständigkeit der Polizei fällt. 

Folgende Messtellen mit den verschiedenen Messtechniken sind derzeit möglich:

Messtellen
Messung möglich mit folgenden Messtechniken
Rb., Kirchenweg
VIT, LTC, ESO
Rb., Fahlenbacher Straße
VIT, LTC
Rb., Am Bahndamm
VIT, LTC
Rb., Sportweg
VIT, LTC, ESO
Rb., Waaler Straße
VIT, LTC 
Ottersrieder Straße
VIT, LTC
Waal Richtung Ossenzhausen
ESO, LTC 
Waal Richtung Ortsdurchfahrt
VIT, LTC
Fahlenbach, Rohrbacher Straße
ESO
Fahlenbach, Hauptstraße 35
ESO     (Messstelle nur bedingt auf Grund der Örtlichkeit geeignet)
Fahlenbach, Hauptstraße Parkstreifen
VIT, LTC
Fahlenbach, Hauptstraße Höhe Bushaltestelle Pabostraße
ESO, LTC
Ottersried Ortsdurchfahrt
VIT, LTC, ESO
Ottersried Richtung St. Kastl
VIT, LTC
Gambach Ortseingang v. Ottersried kommend
ESO
Gambach Ortsausgang nach Langenbruck
ESO
Rohr Ortseingang v. Gambach kommend
ESO
Rohr Ortsausgang nach Waal
ESO
Rinnberg
VIT, LTC
Buchersried
ESO (derzeit noch inaktiv wg. neuem Standort)

Eine Messtelle im Bereich der Mißbergstraße zum Kindergarten Sternschnuppe ist mit der derzeitigen Beschilderung leider nicht möglich, da der einzuhaltende Messabstand von 200 m ab der Geschwindigkeitsreduzierung nicht eingehalten werden kann.


Von der Firma NWS erhalten wir monatlich Messterminvorschläge die von uns auf die verschiedenen Messstellen aufgeteilt werden. Eine Aufteilung eines Messtermines auf unterschiedlichen Messstellen ist nur je nach eingesetzter Messtechnik sinnvoll, da für das Aufbauen und Einmessen je nach Technik mit mindestens jeweils 20 min. (bei VIT) und 30 min. (bei ESO) zu rechnen ist. 
Wie der untenstehenden Tabelle entnommen werden kann fallen leider immer wieder Messtermin auf Grund Krankheit bzw. im Winter auch witterungsbedingt aus, die nach Möglichkeit nachgeholt werden. 

Monat
geplante Messungen 
(Aufteilung in Std.)
durchgeführte Messungen
(Aufteilung in Std.)
Januar
20 Std. (10 LTC, 10 ESO)
22 Std. (10 LTC, 12 ESO)
Februar
35 Std. (10 LTC, 15 VIT, 10 ESO)
35 Std. (10 LTC, 15  VIT, 10  ESO)
März
25 Std. (10 ESO, 15 LTC)
16 Std. (7,5 LTC, 8,5 ESO)
April
25 Std. (10 LTC, 5 VIT, 10 ESO)
  9 Std. (5 VIT, 4 ESO)
Mai
25 Std. (10 LTC, 10 VIT, 5 ESO)
18 Std. (13 VIT, 5 ESO)
Juni
30 Std. (20 VIT, 10 ESO)
24 Std. (19 VIT, 5 ESO)
Juli
30 Std. (20 VIT, 10 ESO)
31 Std. (21 VIT, 10 ESO)
August
20 Std. (15 VIT, 5 ESO)
15 Std. (15 VIT)
September
20 Std. (5 VIT, 15 ESO)
16 Std. (5 VIT, 11 ESO)
Oktober
30 Std. (17,5 VIT, 12,5 ESO)
24 Std. (18 VIT, 6 ESO)
November
27,5 Std. (20 VIT, 7,5 ESO)
26 Std. (18,5 VIT, 7,5 ESO)
Dezember
23 Std. (15,5 VIT, 7,5 ESO)
17 Std. (12 VIT, 5 ESO)
Gesamt
310,50 Std.  (Ø 25,87 Std./Monat)
253 Std. (Ø 21,08 Std./Monat)


Im Jahr 2021 wurde versucht, dass an allen Messstellen Messungen ausgeführt werden, um einen Überblick zu erhalten in welchen Bereichen mehr „Verkehrserziehung“ erforderlich ist. Zu berücksichtigen ist, dass teilweise Messtellen auf Grund der zahlreichen Straßensperren und den damit verbundenen Umleitungen zeitweise nicht zur Verfügung standen. 

Die durchgeführten Messungen mit den Verstößen können den beigefügten Statistiken entnommen werden.

Im Anhang beigefügt ist eine Jahresübersicht aus der die Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2021 betreffend den fließenden Verkehr entnommen werden kann. Wie aus der Statistik zu entnehmen ist, wurden im Jahr 2021 Verwarn-/Bußgelder in Höhe von 22.292,90 € (inkl. der noch zu erwartenden Einnahmen aus noch nicht bezahlten Verfahren) eingenommen. Dem stehen Ausgaben in Höhe von 40.639,67 € entgegen wodurch ein Defizit von 18.346,77 € entstanden ist.

Einnahmen/Ausgaben Vergleich mit dem Vorjahr

Jahr
durchgeführte Messungen
Einnahmen
Ausgaben
Defizit
2020
133,30 Std 
Ø 11 Std./Monat
20.478,50 €
23.762,60 €
3.284,10 €
2021
253 Std. 
Ø 21 Std./Monat
22.292,90 €
40.639,67 €
18.346,77 € 


Aus Sicht der Verwaltung und nach Rücksprache mit den Mitarbeitern der NWS ist es ausreichend den fließenden Verkehr Ø mit 20 Std./Monat zu überwachen. 

Beschluss

Für die Überwachung des fließenden Verkehrs mit der NWS Sicherheitsservice GmbH soll künftig 20 Std./Monat anvisiert werden. Die Messstellen sollen nochmals analysiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Auswertung des ruhenden Verkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs stehen der Gemeinde Rohrbach gemäß Vereinbarung 5 Std. pro Monat zur Verfügung. Die Begehungen finden Wochentags von Montag bis Freitag 4- bis 5-mal im Monat für je 1 bis 1,25 Std. statt. Mit Ausnahme der Monate August und September (bedingt durch Personalwechsel und Urlaubszeit) fand die Überwachung regelmäßig statt.  Zu berücksichtigen ist, dass die Frauen Ihren Dienst nur bei Tageslicht ausüben dürfen.

Wie in der Bauausschusssitzung vom 17.04.2019 festgelegt werden folgende Bereiche überwacht:
  • Parkplatz Schule/Kinderkrippe 
  • Rund um den Bahnhof
  • Waaler Straße
  • Fahlenbacher Straße
  • Bereich Schloßweg Parkverbot Rathaus
  • Fahlenbach Bereich Maibaum (zeitlich befristetes Parken

Zusätzlich wurden zwischenzeitlich noch folgende Bereiche aufgenommen, um die angeordneten eingeschränkten Parkzeiten (zeitliche Befristung bzw. Halteverbote) zu überwachen:
  • Fahlenbach Parkplatz Kirche wg. zeitlich befristetes Parken
  • Fahlenbach Rohrbacher Str. wg. Halteverbot bzw. zeitlich befristets Parken
  • Kindergarten Löwenzahn Personalparkplatz
  • Gambach Spielplatz wg. Parken nur für Kfz

Wie aus der anhängenden Jahresstatistik zu entnehmen ist, wurden im Jahr 2021 Verwarn-/Bußgelder in Höhe von 473,49 € (inkl. der noch zu erwartenden Einnahmen aus noch nicht bezahlten Verfahren) eingenommen. Dem stehen Ausgaben in Höhe von 2.416,40 € entgegen wodurch ein Defizit von 1.942,91 € entstanden ist.

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4. Sanierung Rathaus - Entscheidung weitere Vorgehensweise (Generalsanierung, Brandschutz, VgV-Verfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Im November 2021 wurden in 3 Ortsterminen mit den Gemeinderäten im Rathaus die Notwendigkeit und die Dringlichkeit für die Sanierung des Rathauses besprochen und herausgearbeitet. Es bestand in allen 3 Gesprächsterminen im Ergebnis die Erkenntnis, dass die Sanierung und damit einhergehend die Brandschutzertüchtigung unverzüglich angegangen werden muss.  Mit einer Mail vom 07.12.2021 an alle Gemeinderäte wurden die Niederschriften der Besprechungen, eine Mängelliste des Rathauses, die Niederschrift über Kompensationsmaßnahmen und die favorisierte Machbarkeitsstudie vom IB Eichenseher mitgeschickt. In den Novemberbesprechungen bestand großes Einvernehmen, dass eine nur isolierte Sichtweise auf die Brandschutzertüchtigung in der Sache nicht zielführend und auf mittelbare und längere Sicht weder zweckmäßig noch wirtschaftlich ist. Nachweislich der zahlreich aufgelisteten Mängel, wie z.B.
a) dem Brandschutz 
b) die energetisch unzureichenden Zustände, z.B. undichte Fenster und undichte Innentüren 
c) die fehlende Barrierefreiheit 
d) datenschutzrechtliche Unzulänglichkeiten 
e) Kapazitätsprobleme bei der technischen Infrastruktur (keine Zukunftskapazitäten mehr für Telefon- und/oder EDV-Leitungen)
f) die fehlende Ausrichtung eines Rathauses auf eine zeitgemäße Nutzung für die Besucher und das Personal

wurde, nach überwiegender Meinung der Gemeinderäte, eine umfassende Sanierung im Sinne einer Generalsanierung als der richtige Weg betrachtet. Damit wird das Rathaus für die nächsten 30 – 40 Jahre wieder „fit gemacht“. Diese Sichtweise wurde vom Gemeinderat auch bei den Generalsanierungen des Kindergarten Löwenzahn und der alten Turnhalle verfolgt. Eine kleinteilige bzw. „scheibchenweise“ Sanierung in zeitlich größeren Abständen ist aus Sicht der Verwaltung weder funktional noch wirtschaftlich der bessere Ansatz.

Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um technische, organisatorische und personelle Handlungsaufträge, die zusammen mit der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz, Herrn Neugschwender, erarbeitet wurden. Unter der Voraussetzung, dass sehr zeitnah ein konkreter Gemeinderatsbeschluss zur Sanierung und damit einhergehend zur Sicherstellung des Brandschutzes mit einer stringenten Zeitplanung zur Umsetzung gefasst wird, kann im Rahmen dieser Kompensationsmaßnahmen der Rathausbetrieb aufrechterhalten werden. Die Rathausverwaltung hat zwischenzeitlich bereits viele Maßnahmen umgesetzt bzw. beauftragt und wird die noch besprochenen übrigen technischen und organisatorischen Kompensationsmaßnahmen unverzüglich angehen.

Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dass
a) die einzelnen Fraktionen auf der Basis der bisher schon festgelegten Rahmenbedingungen noch eigene Ideen entwickeln können. Die eingegangenen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Ebenso wurde das geforderte Gesamtkonzept der Verwaltung angehängt.

b) vom Gemeinderat noch festzulegen ist, in welchem Gremium die Planungen weiter betrieben werden sollen. Hierzu wurde von Seiten der CSU vorgeschlagen, einen eigenen Arbeitskreis mit   6 - 7 Personen zu gründen. Aus Sicht von BGM Keck ist der Haupt- und Finanzausschuss hier das geeignetere Gremium, da in diesem auch haushaltswirksame Entscheidungen bis 40.000 € getroffen werden dürfen. Überdies würde sich der Arbeitskreis aus demselben Personenkreis wie im Haupt- und Finanzausschuss zusammensetzen.

Zusammengefasst sind aus Sicht der Verwaltung heute folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Ein konkreter Grundsatzbeschluss zur Planung und Durchführung der Rathaussanierung mit einer stringenten Zeitplanung.
2. Entscheidung, welches Gremium mit der Planungserarbeitung beauftragt werden soll.
3. Die Beauftragung eines Fachbüros für die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für ein Architektenbüro zur Objektplanung (Anmerkung: die Honorarsumme liegt über dem Schwellenwert von 215.000 €). Hierzu wurden 4 Angebote angefordert. Das wirtschaftlichste Angebot kam vom Büro Seitz+Müller Projektmanagement GmbH aus München zum Preis i.H.v. brutto 10.710,- €.

Beschluss 1

Der Gemeinderat spricht sich für eine unverzügliche und umfassende Sanierung im Sinne einer Generalsanierung des Rathauses aus. Bei der Sanierungsplanung sind die Rahmenbedingungen, wie sie in der Hauptausschusssitzung vom 18.01.2021 und der virtuellen Sitzung der drei Bürgermeister und des Geschäftsleiters vom 22.01.2021 definiert wurden, zu berücksichtigen. In 2022 sollen die Planung und der Bauantrag rechtzeitig fertiggestellt werden. In 2023 und 2024 erfolgt die Umsetzung der Rathaussanierung abhängig von der Haushaltslage. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Planungen werden im Haupt- und Finanzausschuss mit den beauftragten Planungsbüros bzw. Fachprojektanten weitergeführt. Vor der Bauantragsstellung sind die Planungen mit der Kostenberechnung vom Gemeinderat zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Durchführung der notwendigen europaweiten Ausschreibung für die Objektplanung wird das Büro Seitz+Müller Projektmanagement GmbH aus München zum Preis i.H.v. brutto 10.710,- € beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuss das geeignete Planungsbüro zu ermitteln und unverzüglich mit der Planung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Kanalverfilmung - nachträgliche Genehmigung Mehrkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 15.09.2021 wurde die Kanalverfilmung für das Gewerbegebiet mit den Straßenzügen Am Bahndamm, Rudolf-Diesel-Str., Robert-Bosch-Straße, Carl-Benz-Straße, Werner-von-Siemens-Straße und Lilienthalstraße sowie die BG Moosäcker und der Moorweg in Auftrag gegeben.
Verfilmt wurden der Mischwasserkanal incl. der Hausanschlussleitungen (vom Hauptkanal bis zum Revisionsschacht) und Regeneinläufe / Sinkkästen wie nach der Eigenüberwachungsverordnung zur Eigenüberwachung von Wasser- und Abwasseranlagen gefordert. 

Zur Verfilmung und Spülung der Kanäle im vor genannten Gemeindegebiet wurden Angebote auf Stundenbasis bei verschiedenen Firmen eingeholt. Grundlage zur Kalkulation waren der Kanalbestandsplan, aus dem die Kanallängen ermittelt werden konnten. Dabei wurden die Hausanschlussleitungen sowie Regeneinläufe irrtümlicherweise nicht mitberücksichtigt.

Bei Durchführung der Arbeiten und der damit verbunden Abstimmung mit dem Klärwärter wurde auch die Verfilmung der Hausanschlussleitungen beauftragt, da es nach der EÜV erforderlich ist und vom WWA gefordert wird. Beiden Parteien war nicht bewusst, dass die Hausanschlussleitungen (Hauptkanal bis zum Revisionsschacht) und Regeneinläufe / Sinkkästen im Angebot nicht enthalten sind.

Dadurch wären Mehrkosten in Höhe von 21.894,95 € (Rechnung 64.198,86 € abzgl. Angebot 42.303,91 €) entstanden. Nach Rücksprache mit der beauftragten Firma und Hinweis auf die Mitteilungspflicht bei Arbeiten außerhalb des beauftragten Angebotswertes wurde der Gemeinde ein Nachlass von 10 % auf die Gesamtsumme zugesichert. Somit summieren sich die Mehrkosten noch auf Höhe von 15.475,06 €, die nachträglich noch genehmigt werden müssen. 

Beschluss

Die Mehrkosten in Höhe von 15.475,06 € für die notwendige Verfilmung der Hausanschlüsse bis zum Revisionsschacht werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Grundsatzentscheidung Reparatur oder Ersatzbeschaffung Lader Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Lader im Bauhof ist defekt und steht derzeit bei der Fa. Wacker in Manching. Die Kosten zur Instandsetzung des Gerätes liegen bei rund 19.245,66 €. Hier wurde eine zweite Meinung eingeholt, die diese Kosten bestätigen. Zusätzlich werden noch 4 Reifen benötigt, die ca. 4.000,- € zu Buche schlagen. Der Motor ist noch in Ordnung.
Es wurden Angebote für ein Ersatzgerät eingeholt, diese liegen zwischen 77.112,00 € und 81.872,00 € für Neugeräte. Gebrauchte sind derzeit nicht zu bekommen. Derzeit steht ein Leihgerät (100 € / Tag) auf dem Bauhof.

Angesichts der angespannten Haushaltslage wird aus derzeitiger Sicht eine Reparatur grundsätzlich favorisiert. 

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich gegen die Instandsetzung des Bauhof-Laders aus. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ersatzbeschaffung, wie oben dargestellt, in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Kinderhaus Rohrbach - Antrag Betreiber auf neue Namensgebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Das Bestandsgebäude Kindergarten Löwenzahn soll umbenannt werden. Dazu hat der designierte Träger „Tabeki gGmbH“ einen Antrag auf eine neue Namensgebung für die, nach der Sanierungsphase, als neues Kinderhaus konzipierte Kindertagesstätte gestellt. Der Antrag liegt als Anhang dem TOP bei.

Bisheriger Konsens war, dass mit dem Umzug des jetzigen Kindergartens Löwenzahn in den neuen kirchlichen Kindergartenbau auch der Name „Löwenzahn“ mitgenommen werden soll. Dies war und ist aktuell nochmals mit der Kirchenstiftung in Rohrbach so abgesprochen worden. Dies war auch der ursprüngliche Wunsch des Kindergartenpersonals. Aus Sicht der Verwaltung steht dem nichts entgegen. Aus diesem Grund sollte auch dem Antrag der Tabeki gGmbH entsprochen werden. Nach der Generalsanierung wird das Gebäude mit einem neuen Konzept als Kinderhaus und einem neuen Träger weitergeführt. Dies sollte sich in dem neuen Namen wiederfinden und dort zum Ausdruck gebracht werden. Es wird daher vorgeschlagen, das sanierte Gebäude mit der Bezeichnung „Kinderhaus Tabeki Rohrbach“ zu führen.

Beschluss

Das sanierte Bestandsgebäude wird mit der Inbetriebnahme mit dem Namen „Kinderhaus Tabeki Rohrbach“ weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Entscheidung über sanierungsrechtliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Zum Grundstück „Schloßweg 12“ liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen vor. Das Wohngebäude soll in E+1-Bauweise (Erd- und Obergeschoss) mit einem 20° steilen Walmdach (rote Eindeckung) ausgeführt werden. Das Gebäude wird mittig im Grundstück (ohne Ausbau einer Grenze) situiert.

Der Bauausschuss wird entsprechend seiner Zuständigkeit in der Sitzung vom 29.03.2022 über das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB befinden. Gegenstand der heutigen Beratung und Beschlussfassung ist die sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 145 BauGB, da das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ liegt.

Die Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ wurde zuletzt mit GR-Beschluss vom 19.01.2022 konkret zum Anwesen „Schloßweg 12“ wie folgt fortgeschrieben:

„Neubau Anwesen Schloßweg 12 unter folgenden Gesichtspunkten:
  1. Der neue Baukörper soll in seinem Baustil (insbesondere hinsichtlich Anzahl der Geschosse, Dachgestaltung, grenzständige Gebäudestellung im Norden, Osten und Westen) als an das Gasthaus „Alter Wirt“ angeglichener Baukörper in Erscheinung treten. 
Aus gemeindlicher Sicht ist eine Gebäudestellung in „L-Form“ (Grenzausbau im Norden, Osten und Westen) durch Anbau an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude im Norden bzw. an das Gasthaus „Alter Wirt“ im Osten zur Wahrung des Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches rund um die prägende Rohrbacher Ortsmitte ein wichtiges städtebauliches Ziel. So könnte der Charakter der früheren Hofstelle auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ wiederhergestellt und damit eine verträgliche und optimierte Grundstücksnutzung erreicht werden.
  1. Das vorgeschlagene Ziel einer Stärkung der Gaststätte z.B. durch Erweiterung um eine Beherbergungsstätte (Übernachtungsangebot) oder der Gastronomie dienenden Räumen wird weiterverfolgt. Sofern dieses Ziel nicht umsetzbar erscheint, ist aus gemeindlicher Sicht auch die Etablierung von besonderen Wohnformen (z.B. Geschosswohnungsbau, seniorengerechtes Wohnen oder Generationenwohnen, sozialer Wohnungsbau – auch in Kombination untereinander und ergänzt mit gewerblicher Nutzung vorzugsweise im EG) auf dem Grundstück oder Teilflächen / Geschossen denkbar. So könnte eine optimierte Ausnutzung des Grundstückes unter Wahrung des prägenden Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches erzielt werden.“

Gemäß § 3 der Sanierungssatzung bedürfen Vorhaben i.S. des § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB der Genehmigung. Das gegenständliche Bauvorhaben unterliegt somit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Die Gemeinde hat hierzu über ihr Einvernehmen zu entscheiden (§ 145 BauGB). Die Genehmigung darf dann versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Sanierung unmöglich macht oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde (§ 145 Abs. 2 BauGB).
Aus gemeindlicher Sicht kann unter Beachtung des § 145 Abs. 2 BauGB keine Zustimmung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung erteilt werden. Dies ist insbesondere durch die Gebäudestellung zu begründen. Mit der Fortschreibung der Sanierungsziele zum Anwesen „Schloßweg 12“ sollte der Charakter der früheren Hofstelle durch die im Westen und Norden grenzständige, an die benachbarten Bestandsgebäude angebaute Bauweise erreicht werden. Die jetzt gewählte freistehende Bauweise – zudem mit einem Walmdach statt dem auf den unmittelbar angrenzenden Nachbargebäuden vorzufindenden Satteldächern – widerspricht dem ausgegebenen Sanierungsziel und macht die Erfüllung dessen unmöglich. Ein harmonisches Einfügen in die Bestandsumgebung ist hiermit nicht gegeben und spiegelt den ursprünglichen Grenzbebauungscharakter nicht mehr wider. Weiter erfüllt die geplante Nutzung als Einfamilienhaus nicht das ausgegebene Nutzungsziel (siehe Punkt b)). 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt zum gegenständlichen Bauvorhaben auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ keine sanierungsrechtliche Genehmigung i.S.d. § 145 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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9. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2022 ö 9

Sachverhalt

  1. Der Beginn der Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ wurde auf den 21.03.2022 festgelegt. Dies gab die beauftragte Baufirma kürzlich bekannt. Der Vorsitzende informierte, dass der Spatenstich auf 13.30 Uhr festgelegt wurde. Hierzu sind die Grundeigentümer und die Gemeinderäte eingeladen. 
  2. Es wurde die Situation der Ukrainehilfe angesprochen. Hierzu gab 1. Bgm. Keck einen Überblick zu den derzeitigen Aktionen und appellierte, Wohnraum zu Verfügung zu stellen.

Datenstand vom 12.04.2022 08:47 Uhr