Datum: 09.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.03.2022
2 Behandlung von Baugesuchen
2.1 Hallenerweiterung mit Büro, Fl.Nr. 132, Gemarkung Burgstall (Reutfeld 1) *)
2.2 Neubau von 2 Wohneinheiten mit Garage und Stellplätzen, Fl.Nr. 61/25, Gemarkung Waal (Schusterleite 3) *) - Genehmigungsfreistellungsverfahren -
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 188, Gemarkung Rohr (Rinnberg 9) *)
2.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Anbaues und Ausbau des Büros zu einem Altenteil (Austragswohnung), Fl.Nr. 1046/9, Gemarkung Rohrbach (Robert-Bosch-Straße 9) *)
2.5 Umbau und Sanierung sowie Erneuerung des Dachstuhls eines bestehenden Nebengebäudes mit Nutzungsänderung zu Wohnflächen, Fl.Nr. 68. Gem. Rohrbach (Ottersrieder Straße 13) *)
2.6 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhäusern mit Garagen, Fl.Nr. 185, Gemarkung Rohr (Rinnberg 15, 15a, b, c, d, e) *)
3 Vorstellung Spielplatzkonzept Schelmengrund
4 Auftragsvergabe Musterstrecke Straßenrinnen-Beton-Verfugung
5 Grabenräumung, Auftragsvergabe und weiteres Vorgehen
6 Fußgängerbrücke "Obermühle" in Rohrbach; Entscheidung über Brückenbelag
7 Instandsetzung Feldweg Fl.Nr. 339 Gemarkung Rohrbach zwischen Rohrbach und Fahlenbach nach Regenereignis
8 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 2
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2.1. Hallenerweiterung mit Büro, Fl.Nr. 132, Gemarkung Burgstall (Reutfeld 1) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“.

Es ist der Anbau eines Produktionsgebäudes mit Lagerflächen (Grundmaß 169,13 x 87,56 m Wandhöhe 11,83 m) am bestehenden Produktionsgebäude sowie der Anbau eines Bürogebäudes (Grundmaß 46 x 10,51 m, Wandhöhe 10,27 m) geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Mit den westlichen Stellplätzen wird die festgesetzte Baugrenze um bis zu 2,70 m überschritten.

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht kann die beantragte Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Es wurde festgestellt, dass die westlichen Stellplätze ca. 2 m in der planzeichnerisch dargestellten gesetzlichen Bauverbotszone liegen. Aus gemeindlicher Sicht ist die geringfügige Überschreitung noch vertretbar, es entstehen dadurch keine Sichteinschränkungen. Von Seiten der Gemeinde wird der Überschreitung zugestimmt. 

Die Erschließung ist gesichert, vorbehaltlich der noch nachzureichenden Entwässerungsplanung. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 49 Stellplätze sind mit den geplanten 111 Stellplätzen auf dem Grundstück ausreichend nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Neubau von 2 Wohneinheiten mit Garage und Stellplätzen, Fl.Nr. 61/25, Gemarkung Waal (Schusterleite 3) *) - Genehmigungsfreistellungsverfahren -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 188, Gemarkung Rohr (Rinnberg 9) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 188, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist der Neubau eines Einfamilienhauses (Grundmaße 9,99 x 11,49 m, Erd- und Obergeschoss, Wandhöhe 6,03 m, Satteldach mit 21° Dachneigung) und einer Garage mit Technikraum (Grundmaß 6,99 x 8,49 m, mit Satteldach) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. 
Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Sofern eine weitere Grundstückszufahrt erforderlich ist, sind die Herstellungskosten (Gehwegabsenkung etc. – soweit erforderlich) vom Bauherrn zu tragen. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Anbaues und Ausbau des Büros zu einem Altenteil (Austragswohnung), Fl.Nr. 1046/9, Gemarkung Rohrbach (Robert-Bosch-Straße 9) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“.

Geplant ist ein Anbau (Grundmaß 5 x 7,99 m) und die Umnutzung des Büros sowie des Speichers im Dachgeschoss zur Wohnnutzung als Austragswohnung am bestehenden Betriebsleiterwohnhaus.

Das Vorhaben weicht in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Überschreitung der Baugrenzen nach Osten

Mit der gegenständlichen Bauvoranfrage sollen folgende Fragen geklärt werden:
  • Ist das bestehende Wohn- und Geschäftshaus, wie in der Bauzeichnung ersichtlich, mit einem geringfügigen Anbau erweiterbar und kann das ehemalige Büro mit dem Anbau in eine Austragswohnung umgenutzt werden?
  • Größe Anbau: 5 x 7,99 m

Zu den Fragen:
  • Das Grundstück liegt gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet. Im Gewerbegebiet kann eine Wohnung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zugelassen werden. Eine Betriebswohnung darf nur von Personen bewohnt werden die in ausreichendem Zusammenhang mit dem gewerblichen Betrieb stehen. Es dürfen in Wohnungen im Gewerbegebiet ausschließlich Personen i.S. von § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO untergebracht sein. Als sogenannter Altenteils Nutzer besteht aus gemeindlicher Sicht keine Zugehörigkeit zu dem zulässigen Personenkreis für Wohnnutzung im Gewerbegebiet. Der Anbau mit Umnutzung als Austragswohnung (Altenteil) ist unzulässig.
Der Genehmigungsbescheid vom 11.03.1993 AZ: 30/602 BV S 1517/92 zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses enthält ebenfalls die Auflage, dass das Wohnhaus gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO nur von Aufsicht- und Bereitschaftspersonen/Betriebsinhaber/Betriebsleiter des bestehenden Gewerbebetriebes genutzt werden darf.
  • Grundsätzlich ist ein Anbau in der geplanten Größe zur gewerblichen Nutzung möglich. Für die Überschreitung der Baugrenzen ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen und den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus gemeindlicher Sich kann die erforderliche Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. 

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Ein Ableiten von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 16 „Am Bahnhof“ kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.5. Umbau und Sanierung sowie Erneuerung des Dachstuhls eines bestehenden Nebengebäudes mit Nutzungsänderung zu Wohnflächen, Fl.Nr. 68. Gem. Rohrbach (Ottersrieder Straße 13) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 68, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist der Umbau und Sanierung sowie Erneuerung des Dachstuhles des bestehenden Nebengebäudes mit Nutzungsänderung zu 2 Wohneinheiten geplant. Zu dem gegenständlichen Antrag liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 24.01.2022 AZ: VII 20211393 (BA-Sitzung vom 31.05.2021) vor.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Der beantragten Abweichung der Abstandsflächen wird von Seiten der Gemeinde zugestimmt.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Es wird empfohlen für das Vorhaben einen eigenen Wasser- und Kanalanschluss zu errichten. Die Kosten für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind komplett vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu sind mit der Gemeinde Sondervereinbarungen abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Ein Ableiten von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen 4 Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.6. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhäusern mit Garagen, Fl.Nr. 185, Gemarkung Rohr (Rinnberg 15, 15a, b, c, d, e) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 2.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt teilweise innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB) und ist teilweise dem Außenbereich zuzuordnen, planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 2 BauGB da Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 BauGB nicht vorliegen. Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche der Fl.Nr. 185, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Der Antragsteller plant auf der südlichen Teilfläche der Fl.Nr. 185 Gemarkung Rohr die Errichtung von zwei Einfamilienhäuser (Grundmaß je EFH 12,99 x 10 m, Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Wandhöhe 6,06 m, Satteldach mit 37° Dachneigung) mit je einer Doppelgarage (Grundmaß je Garage 6,49 x 6,0 m) verbunden mit einem Zwischenbau/Mehrzweckraum (Grundmaß 5,50 x 6,30 m) zu errichten.
Auf der nördlichen Grundstücksteilfläche sind zwei Doppelhäuser (Grundmaß je DH 12,49 x 14,99 m, Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Wandhöhe 6,06 m, Satteldach mit 32° Dachneigung) mit je einer Doppelgarage (Grundmaß 6,0 x 6,50 m) geplant.

Mit der gegenständlichen Bauvoranfrage sollen folgende Fragen geklärt werden:
  1. Ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, die durch Garagen miteinander verbunden sind und die Errichtung von zwei Doppelhäusern auf der Fl.Nr. 185 Gemarkung Rohr genehmigungsfähig?
  2. Sind die geplanten Wohngebäude in Ihrer Lage, Ausrichtung, Firstrichtung und Gebäudeform genehmigungsfähig?
  3. Sind die Einfamilienhäuser mit einer Grundfläche von ca. 130 m² (12,99 x 10,0 m) und die Doppelhäuser mit einer Gesamtgrundfläche von ca. je 187 m² (14,99 x 12,50) genehmigungsfähig?
  4. Sind die geplanten Wohngebäude mit einer Wandhöhe von ca. 6,06 m genehmigungsfähig?
  5. Sind die geplanten Wohngebäude mit einer Firsthöhe ca. 9,83 m genehmigungsfähig?
  6. Sind die geplanten Einfamilienhäuser mit deren Dachform und Dachneigung von ca. 37° und die geplanten Doppelhäuser mit deren Dachform und Dachneigung von ca. 32° genehmigungsfähig?

Zu 1.
Mit der Bauvoranfrage (Bescheid vom 05.01.2021, AZ: VII 20202047) wurde die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich des Grundstückes klar definiert und mit der Linie auf den vorliegenden Planunterlagen dargestellt. Die beiden geplanten Einfamilienhäuser mit Garagen und Zwischenbau/Mehrzweckraum sind dem Außenbereich planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 2 BauGB zuzuordnen, Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. 
Das Doppelhaus 2 liegt teilweise im Außenbereich. Die Wohngebäude die im Außenbereich liegen (EFH 1 und 2 sowie DH 2) sind nicht genehmigungsfähig.
Das geplante Doppelhaus 1 liegt im Innenbereich, planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB und ist genehmigungsfähig. 
Für eine Bebauung des Grundstückes wie mit der gegenständlichen Planung dargestellt, ist eine Bauleitplanung erforderlich. 

Zu 2.
Das Doppelhaus 1 ist in der Lage, Ausrichtung, Firstrichtung und Gebäudeform genehmigungsfähig. Die restlichen Wohnhäuser sind in der dargestellten Lage nicht genehmigungsfähig siehe Punkt 1.

Zu 3., 4., 5. und 6.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Aus gemeindlicher Sicht ist die Wohnbebauung die dem Innenbereich zugeordnet werden kann mit der in den Planunterlagen dargestellten überbauten Grundstücksfläche sowie der geplanten Wand- und Firsthöhe und der Dachgestaltung genehmigungsfähig. 

Dem Gesamtvorhaben mit der gegenständlichen Planung kann aus gemeindlicher Sicht aufgrund der Gebäudelagen die teilweise dem Außenbereich zuzuordnen sind nicht zugestimmt werden. Um das Vorhaben wie geplant umzusetzen bedarf es einer Bauleitplanung. 

Die Zufahrt zu den südlich angeordneten Wohnhäusern wie im Plan dargestellt ist über einen Eigentümerweg auf dem Grundstück herzustellen. 
Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude (bei Doppelhäusern für jede Doppelhaushälfte) ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid kein Einvernehmen nach § 36 Abs 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3. Vorstellung Spielplatzkonzept Schelmengrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Der AK Jugend & Familie wird die Spielplatzplanung zum Schelmengrund, 2. Bauabschnitt, vorstellen. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Spielplatzkonzept des AK Jugend & Familie für den 2. Bauabschnitt des Schelmengrundes in der vorgestellten Fassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Auftragsvergabe Musterstrecke Straßenrinnen-Beton-Verfugung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Es wurde bei der Fa. Schlamp ein Angebot für 250 m Rinnensanierung als „Pilotprojekt“ angefordert. Das Angebot beinhaltet die Reinigung der Fugen und die Neuverfugung mit Mörtel und Reinigung.

Laut Angebot v. 09.05.2022 fallen für 250 m Rinnensanierung inkl. Material Kosten in Höhe von 6.411,13 € (brutto) an, bei einer max. Fugentiefe von 10 cm und 3 cm Fugenbreite. Zusätzlich sind vom Auftraggeber die Kehrgutentsorgung, die verkehrsrechtliche Anordnung sowie die Wasserbereitstellung zu übernehmen.  Hinzu kommt noch, dass der Auftraggeber 3 Mitarbeiter des Bauhofes zur Mitarbeit abstellt. 

Beschluss

Die Vergabe wird zurückgestellt und im Gemeinderat zur Entscheidung behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Grabenräumung, Auftragsvergabe und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Ursprünglich sollte das Aushubmaterial auf den an den Gräben anliegenden Grundstücken abgelagert werden, damit es von den Landwirten eingearbeitet werden kann. Bei den Gesprächen mit den anliegenden Landwirten stellte sich dies jedoch als sehr schwierig heraus, da es hier sehr kontroverse Meinungen gibt, von welchem Grundstück letztendlich der Eintrag stammt.

Ein einfach irgendwo hinfahren und abkippen ist nicht mehr möglich.

Von der Verwaltung wurde ein Angebot über insgesamt 4.000 m Grabenräumung angefordert.
Das Angebot beinhaltet das ausbaggern, laden, abfahren und die Entsorgung des Materials.

Für das Räumen von 4.000 m Graben fallen laut Angebot Kosten in Höhe von 47.600,00 € (brutto) an. Das Angebot beinhaltet die Baggerarbeiten, sowie das Laden und den Abtransport ins Zwischenlager. Zusätzlich fallen Kosten für die Beprobung und Entsorgung des Materials an.  

Beschluss

Die Auftragsvergabe wird zurückgestellt, in einer der nächsten Sitzung wird der Punkt erneut behandelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Fußgängerbrücke "Obermühle" in Rohrbach; Entscheidung über Brückenbelag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 18.10.2021 soll der neue Brückenbelag mit einem engmaschigen Gitter ausgeführt werden. Die Kosten wurden angefragt und mit 10.000 € beziffert.

Aufgrund der aktuellen Situation wurde ein aktuelles Angebot eingeholt, die Kosten belaufen sich nun auf 21.634,20 € (brutto)

Es wird vorgeschlagen, den Belag mit Lärchenholz gemäß vorliegendem Angebot der Fa. Alt in Höhe von 11.590,60 € (brutto) auszuführen. In diesen Kosten ist die Preissteigerung bereits enthalten.

Beschluss 1

Der Auftrag zum Austausch des Brückenbelages geht an die Fa. Alt, gem. Angebot vom 14.07.2021, zum Angebotspreis von 11.590,60 € (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Brückenbelag wird mit einem engmaschigen Gitter erneuert. Die Verwaltung wird beauftragt den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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7. Instandsetzung Feldweg Fl.Nr. 339 Gemarkung Rohrbach zwischen Rohrbach und Fahlenbach nach Regenereignis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Feldweg wurde aufgrund der letztjährigen Starkregenereignisse stark in Mitleidenschaft gezogen. (Sandeintrag und Ausschwemmungen) Es handelt sich hier um einen Feldweg der im Unterhalt der Jagdgenossenschaft Rohrbach liegt.
Aus Sicht der Verwaltung liegt die Hauptursache nicht an der Wasserführung der Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach Fürholzen, sondern an den dem Feldweg zugewandten Hangrundstücken.

Um den Feldweg wiederherzustellen, muss dieser mit entsprechendem Gerät abgezogen und anschließend Mineralschotter eingebaut werden.
Die Kosten belaufen sich für den Maschineneinsatz auf ca. 1.500 € (netto) zuzüglich ca. 600 € für den Mineralschotter.

Wenn die Kosten zur Instandsetzung von der Gemeinde getragen werden, wird ein Präzedenzfall geschaffen.

Beschluss

Zusätzlich zu den Materialkosten werden die Maschinenkosten von der Gemeinde übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.05.2022 ö 8

Sachverhalt

  1. Der asphaltierte Feldweg Fl.Nr. 1088 Gemarkung Waal weist Schäden auf die eine Sanierung erfordern. 
 
  1. Nachdem das Baugebiet Schelmengrund 2. BA nicht mehr mit Erdgasleitungen versorgt wird (siehe Info GR-Sitzung 04.05.2022) regte GR Pöppel an, dass man prüfen soll, ob es noch möglich bzw. sinnvoll ist im BG eine 2. Wasserleitung für den Aufbau eines Nahwärmenetzes zur verlegen. Es hätte den Vorteil, dass keine großen Materialkosten anfallen, aber die Option für eine Versorgung über ein Nahwärmenetz wird offen gehalten um Alternativen zur Wärmepumpe oder Pelletheizung zu schaffen. Vermutlich sind die Arbeiten dafür zu weit fortgeschritten. Der Vorsitzende mit Unterstützung des GR Pöppel erkundigen sich bei der Firma ESB bzw. beim Ing. Büro Steinbacher welche Möglichkeiten noch bestehen.

Datenstand vom 27.06.2022 13:14 Uhr