Datum: 23.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt TSV Sportheim, Sportweg 18
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.05.2022
2 Begehung TSV-Sportheim
3 Sanierung Kinderhaus Tabeki
3.1 erneute Beratung über Installation einer Photovoltaikanlage
3.2 erneute Beratung über Installation einer Lüftungsanlage
4 Spielplatz "Etzwiesen" Fahlenbach Ersatzbeschaffung von Spielgeräten nachträgliche Genehmigung
5 Begutachtung von Straßen zur Festlegung von Sanierungsmaßnahmen
6 Behandlung von Baugesuchen
6.1 Nutzungsänderung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten zu einem Wohnhaus mit drei Wohneinheiten, Fl.Nr. 101/1, Gemarkung Rohrbach (Kernbauernleite 1) - Genehmigungsfreistellungsverfahren *)
6.2 Umbau eines Einfamilienhauses; Nutzungsänderung im Dachgeschoss Speicher zu Wohraum, Fl.Nr. 98, Gemarkung Rohrbach (Amtamnnweg 3) - Genehmigungsfreistellung - *)
6.3 Errichtung einer Werkhalle mit Büroräumen, Fl.Nr. 1057/20, Gemarkung Rohrbach (Messerschmittstr. 7) - Genehmigungsfreistellung *)
6.4 Errichtung einer Werkhalle mit Büroräumen, Fl.Nr. 1057/7, Gemarkung Rohrbach (Messerschmittstraße 5) - Genehmigungsfreistellung *)
6.5 Nutzungsänderung bestehender Lagerflächen im Erdgeschoss zu 4 Wohnungen, Fl.Nr. 899, Gemarkung Rohrbach (Waaler Straße 7) *)
6.6 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 46/1, Gemarkung Waal (Waal 79a) *)
6.7 Errichtung eines Garagen- und Geräteraums an ein bestehendes Einfamilienhaus, Fl.Nr. 46/1, Gemarkung Waal (Waal 81) *)
6.8 Tektur zur Errichtung eines neuen Dachstuhles mit Wohnraumerweiterung, Fl.Nr. 35, Gemarkung Gambach (Gambach 33) *)
6.9 Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Fl.Nr. 273/2, Gemarkung Rohrbach *)
6.10 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl. Nr. 1/2, Gemarkung Rohrbach, (Schloßweg 12) *)
6.11 Errichtung eines Gartengerätehauses, Fl.Nr. 178/1, Gemarkung Rohr (Rinnberg 25) *)
6.12 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage, Fl.Nr. 808/1, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 7) *)
7 Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Bahnhofstraße
8 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Begehung TSV-Sportheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 2

Sachverhalt

Vereinbart mit Robert Maier am 10.05.2022.

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3. Sanierung Kinderhaus Tabeki

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 3
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3.1. erneute Beratung über Installation einer Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 01.06.2022 ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu prüfen. Es soll vom Ingenieurbüro nach einer Lösung gesucht werden eine möglichst kostengünstige PV- Anlage zu realisieren. 
Die Planerin Frau Kurczinski ist anwesend erläutert den Sachstand.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat das Kinderhauses „Tabeki Rohrbach“ mit einer PV-Anlage auszustatten und die Sinnhaftigkeit einer Ausstattung mit Luftwärmepumpe sowie Stromspeicher zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. erneute Beratung über Installation einer Lüftungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Gemäß Sitzung des Gemeinderates vom 01.06.2022 soll das Ingenieurbüro aufführen, weshalb eine Lüftungsanlage erforderlich sei.  
Die Planerin Frau Kurczinski ist anwesend und erläutert den Sachstand.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat auf eine Lüftungsanlage zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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4. Spielplatz "Etzwiesen" Fahlenbach Ersatzbeschaffung von Spielgeräten nachträgliche Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Ersatzbeschaffung der abgenutzten und zum Austausch vorgesehenen Spielgeräte wurden aufgrund der Lieferzeiten in Auftrag gegeben. Die Geräte wurden vom Arbeitskreis projektiert und ausgesucht.
Mit Beschluss vom 21.07.2021 hat der Gemeinderat ein jährliches Budget in Höhe von 39.000,00 € für Ersatzbeschaffungen bereitgestellt.

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung Etzwiesen belaufen sich auf 26.541,76 € und liegen im Budget, die nötigen Mittel sind im Haushalt eingestellt. der Höhe der Auftragssumme ist hier ein Beschluss des Gremiums nötig. 

Beschluss

Der Auftrag zur Ersatzbeschaffung geht an die Fa. Westfalia Spielgeräte zum Angebotspreis von 26.541,76 € wird nachträglich genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Begutachtung von Straßen zur Festlegung von Sanierungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Von der Verwaltung wurden vorab Straßenzüge zur Instandsetzung in Augenschein genommen und entsprechend Angebote eingeholt. Welche Straßenzüge instandgesetzt werden sollen soll der Bauausschuss vorberatend entscheiden. Anschließend werden die Angebote dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Als Grundlage wurde eine Oberflächenbehandlung (ehemals Spritzteerung) angenommen.

Im Einzelnen sind dies:
Fahlenbacher Straße (Beginn Hofmarkstr. bis zur Raiffeisenstraße)
Waaler Straße (von Einmündung nach Waal bis zum Ortseingang)
OD Waal (ab Feuerwehrhaus bis Einmündung Spielplatz)
Rohr (rund um den Dorfplatz)
Ossenzhausen (GdeVerbStr. von Fl.Nr. 315 bis Hs.Nr. 20) 

Die Straßen wurden in der BA-Sitzung vom 28.06.2021 begutachtet und entsprechend priorisiert, Details können der Sitzungsniederschrift entnommen werden. 

Zwei Bieter gaben ein Angebot ab, das wirtschaftlichste Angebot liegt bei 155.990,56 €, das teuerste bei 161.857,85 € (jew. brutto)

Ferner wurde ein Angebot für die Instandsetzung der GdeVerbStr. Rohrbach / Waal abgegeben.  


Im Haushalt 2022 sind noch Mittel in Höhe von rund 370.000,00 € vorhanden. In diesen Mitteln sind jedoch auch die Kosten für Streusalz, Rinnenverfugung und Grabenräumung enthalten. 

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Oberflächenbehandlung folgender Straßen zu beauftragen:
  • GV Ossenzhausen von Fl.Nr. 315 Gemarkung Waal bis Hs.Nr. 20
  • GV Rohrbach Waal von Einmündung Waal bis Ortseingang Waal
  • Waaler Straße von Ortsausgang Rohrbach (Ortsschild) bis Einmündung Waal

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6
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6.1. Nutzungsänderung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten zu einem Wohnhaus mit drei Wohneinheiten, Fl.Nr. 101/1, Gemarkung Rohrbach (Kernbauernleite 1) - Genehmigungsfreistellungsverfahren *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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6.2. Umbau eines Einfamilienhauses; Nutzungsänderung im Dachgeschoss Speicher zu Wohraum, Fl.Nr. 98, Gemarkung Rohrbach (Amtamnnweg 3) - Genehmigungsfreistellung - *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.2

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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6.3. Errichtung einer Werkhalle mit Büroräumen, Fl.Nr. 1057/20, Gemarkung Rohrbach (Messerschmittstr. 7) - Genehmigungsfreistellung *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.3

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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6.4. Errichtung einer Werkhalle mit Büroräumen, Fl.Nr. 1057/7, Gemarkung Rohrbach (Messerschmittstraße 5) - Genehmigungsfreistellung *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.4

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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6.5. Nutzungsänderung bestehender Lagerflächen im Erdgeschoss zu 4 Wohnungen, Fl.Nr. 899, Gemarkung Rohrbach (Waaler Straße 7) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 899, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt.

Mit der beantragten Nutzungsänderung ist geplant die bestehende Lagerhalle (vormals Incontri) im Erdgeschoss umzunutzen in 4 Wohneinheiten.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Allerdings bestehen aus gemeindlicher Sicht bedenken, dass bei Wohnung 3 die Anforderungen an gesunde Wohnwohnverhältnis gewahrt sind und die Wohnung aufgrund Ihrer Größe und Belichtung für dauerhaftes Wohnen ausgelegt ist.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die Nutzungsänderung mit 4 Wohneinheiten 9 Stellplätze (8 Stlp. für 4 WE + 1 Stlp. für Besucher) erforderlich, abzüglich der nach Art. 47 Abs. 1 Satz 2 anzurechnenden 2 Stellplätze sind auf dem Grundstück 7 Stellplätze neu zu errichten.

Es ergibt sich für die Fl.Nrn. 899, 900 und 901 folgender Stellplatzbedarf:

Lt. Bescheid Nr. VII 20200791 v. 12.10.2020; NU des best. Wohn- und Geschäftshauses (Waaler Str. 3 u. 5) Stellplätze teilw. auf Fl.Nr. 899 per dinglicher Sicherung
40 Stlp. 

Lt. Bescheid Nr. VII 20182141 v. 15.10.2020
NU OG in eine Wohngemeinschaft für Arbeiter (Waaler Str. 7)        
  4 Stlp. 

Für die beantragte NU Lagerhalle in 4 WE
  7 Stlp.
Gesamt erforderlich
51 Stlp.

Mit dem den Antragunterlagen beigefügten Stellplatznachweis können nur 50 Stellplätze auf den Grundstücken nachgewiesen werden. Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind somit unzureichend. Der Nachweis des fehlenden Stellplatzes auf dem Grundstück ist aus gemeindlicher Sicht nicht mehr möglich. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.6. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 46/1, Gemarkung Waal (Waal 79a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Waal (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 46/1, Gemarkung Waal ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundmaß 12 x 7,80 m, Unter-, Erd- und Dachgeschoss) mit Garage (Grundmaß 6 x 3 m) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Mit der gegenständlichen Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
  1. Ist das geplante Einfamilienhaus mit Garage, wie in den beiliegenden Plänen dargestellt, planungsrechtlich zulässig?
  2. Ist die Erschließung gesichert?
  3. Ist die geplante Art der Wohnnutzung zulässig?

Zu 1.
Das geplante Wohnhaus fügt sich aus gemeindlicher Sicht nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein (34 BauGB). Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. 
Mit der im Plan dargestellten Lage der Garage kann der laut gemeindlicher Stellplatzsatzung erforderliche Stauraum von 6 m zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche nicht eingehalten werden (lt. Plan max. 5 m). Die Lage der Garage ist entsprechend anzupassen.

Zu 2.
Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern.
Die Erschließung ist gesichert, vorbehaltlich der noch abzuschließenden Sondervereinbarungen.
Sollte auf dem Grundstück die Herstellung einer weiteren Grundstückzufahrt erforderlich sein, sind die Kosten vom Bauherrn zu tragen.  

Zu 3.
Die geplante Art der Wohnnutzung ist zulässig lt. BauNVO.

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind je Wohneinheit 2 Stellplätze erforderlich die auf dem Baugrundstück nachzuweisen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.7. Errichtung eines Garagen- und Geräteraums an ein bestehendes Einfamilienhaus, Fl.Nr. 46/1, Gemarkung Waal (Waal 81) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.7

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Waal (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 46/1, Gemarkung Waal ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt.

Es ist der Anbau eines Garagen- und Geräteraumes (Grundmaß 12,15 x 4,57 m, Pultdach) an das bestehende Wohnhaus geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.8. Tektur zur Errichtung eines neuen Dachstuhles mit Wohnraumerweiterung, Fl.Nr. 35, Gemarkung Gambach (Gambach 33) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.8

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Gambach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die betroffene Teilfläche Fl.Nr. 35, Gemarkung Gambach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Mit dem gegenständlich vorliegenden Antrag wird eine Tektur zum genehmigten Bauantrag v. 16.12.2021 Nr. VII 20212167 Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Wohnraumerweiterung und Nutzungsänderung in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung beantragt. Die Tektur ist erforderlich, da im Zuge der Erstellung des Brandschutznachweises und der statischen Berechnung Abweichungen festgestellt wurden. Mit der Tektur werden Geländeveränderungen/-auffüllungen beantragt, sowie ein Dachflächenfenster an der Ostansicht mit Trittstufen für den Rettungsweg und eine niedrigere Firsthöhe. Zusätzlich werden noch Abweichungen im Bezug auf den Brandschutz beantragt.

Aus gemeindlicher Sicht kann den beantragten Änderungen zugestimmt werden. 
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.9. Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Fl.Nr. 273/2, Gemarkung Rohrbach *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.9

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 273/2 Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.

Der Antragsteller plant die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle (Grundmaße 29,99 x 14,99 m) zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen/Geräten. Zu dem gegenständlich vorliegenden Antrag liegt ein genehmigte Bauvoranfrage Nr. VII 20210711 v. 09.06.2021 vor.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen den geplanten Standort.

Die Erschließung ist nur teilweise gesichert. Das Grundstück liegt an der Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach - Fahlenbach an. Die Herstellung einer Grundstückszufahrt geht zu Lasten des Bauherrn. Eine Erschließung an das gemeindliche Wasser- und Abwassernetz ist nicht vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.10. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl. Nr. 1/2, Gemarkung Rohrbach, (Schloßweg 12) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.10

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB), sowie im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“. Die Fl.Nr. 1/2, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist den Neubau eines Einfamilienhauses (Grundmaße 15,99 x 10,99 m, Erd- und Obergeschoss, Satteldach mit 28° Dachneigung) und einer Doppelgarage (Grundmaße 8,38 x 6,49 m) geplant.  

Der Bauausschuss hat sich zuletzt in der Sitzung vom 29.03.2022 mit der Bebauung des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus befasst. Mit der gegenständlichen vorliegenden Planung wird das Walmdach durch ein Satteldach ersetzt und es soll ein grenzständiger Garagenbau (Kirchenweg) errichtet werden.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Aus gemeindlicher Sicht fügt sich das Vorhaben nach baurechtlicher Beurteilung (§ 34 Abs. 1 BauGB) grundsätzlich in die nähere Umgebung ein, allerdings wiederspricht das Bauvorhaben der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“.  Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben kein Einvernehmen erteilt werden.

Die sanierungsrechtliche Zustimmung i.S.d. § 145 BauGB wurde in der Gemeinderatssitzung am 01.06.2022 nicht erteilt.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.11. Errichtung eines Gartengerätehauses, Fl.Nr. 178/1, Gemarkung Rohr (Rinnberg 25) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.11

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 178/1, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Gartengerätehauses (Grundmaß 11,55 x 10,21 m) an der östlichen Grundstücksgrenze.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Mit Errichtung des Gartenhauses an der östlichen Grundstücksgrenze wird der zulässige Grenzausbau (max. 15 m insgesamt je Grundstück bzw. je Grundstücksseite max. 9 m) überschritten. Hierzu bedarf es einer Abweichung von den Abstandsflächen, die aus gemeindlicher Sicht erteilt werden kann.   

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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6.12. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage, Fl.Nr. 808/1, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 7) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 6.12

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hintere Bergstraße“.

Es ist geplant an der südöstlichen Grundstücksgrenze angrenzend zum Wall eine zusätzliche Garage (Grundmaß 6,50 x 6,50 m, Wandhöhe Ø 2,56 m, Satteldach mit 22° Dachneigung) zu errichten. Die Zufahrt wird nicht versiegelt.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • außerhalb der Baugrenzen
  • Dachneigung 22° statt Dachneigung wie Hauptdach 35-42°
  • Zufahrt über festgesetzte private Grünfläche

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse im Bereich der Zu- und Abfahrt wird als Kompensationsmaßnahme ein Verkehrsspiegel auf Kosten der Bauherren empfohlen.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die betroffenen Grundstückseigentümer des angrenzenden Grundstückes haben dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 21 „Hintere Bergstraße“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 7

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Bahnhofstraße (Kreisstraße PAF 21), Höhe Einmündung Sportweg/Im Gellert (unmittelbar nach der Einmündung Richtung ortsauswärts) vor. Als Begründung wird ausgeführt, dass ein Überqueren der Straße Richtung Sportweg / Sportgelände an dieser Stelle aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht sicher sei. 

Der zuständige Straßenbaulastträger (Landkreis Pfaffenhofen) wird über den Antrag erst entscheiden, wenn die Gemeinde diesem überhaupt grundsätzlich zustimmen würde. In unmittelbarer Nähe besteht bei der Volksbank bereits ein Fußgängerüberweg, der ein sicheres Überqueren der Kreisstraße ermöglicht. Für die weitere Wegeführung ist die Benutzung der vorhandenen Gehwege möglich, auch ein sicheres Queren der Seitenstraßen (Wiesenweg, Sportweg) ist anzunehmen. Zwei Fußgängerüberwege in so kurzer Entfernung zueinander erscheint aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht notwendig und wirtschaftlich darstellbar. Aus Sicht der Gemeinde besteht daher keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Fußgängerüberweg an der beantragten Stelle. 

Beschluss

Dem Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Bahnhofstraße, Höhe Einmündung Sportweg/Im Gellert, wird nicht stattgegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2022 ö 8

Sachverhalt

  1. Spielplatzausstattung im Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“
Ergänzend zur BA-Sitzung vom 09.05.2022 zum TOP „Spielplatzgestaltung im BG Schelmengrund – 2. BA“ liegt als Anlage zu diesem TOP ein Daten- und Informationsblatt des Herstellers zum Thema Robinien-Holz bei. Demnach muss das Holz nicht behandelt werden und kann direkten Kontakt mit dem Erdreich haben. Das Spielplatzkonzept des AK Jugend & Familie ist damit umsetzbar. 
Es wird daher angeregt, den Erschließungsträger WipflerPlan mit der weiteren Umsetzung des Projektes auf Basis des vorgestellten Spielplatzkonzeptes des AK Jugend & Familie zu beauftragen. Der Spielplatz soll im Rahmen der Erschließungsarbeiten mit hergestellt werden.

  1. Am 06.07.2022 ab 14 Uhr werden mit den Verantwortlichen der Autobahndirektion die von der Baumaßnahme betroffenen Gemeindestraßen begutachtet nachdem die Sanierung des BAB-Abschnittes abgeschlossen ist.
Wer Interesse hat, kann an der Begehung gerne teilnehmen, Treffpunkt ist um 14 Uhr am BW 52 bei Waal (Ortsverbindungsstraße Rohrbach – Waal).

  1. Die nächste Bauausschusssitzung wird vom 09.08.2022 auf den 11.08.2022 verschoben. Beginn der Sitzung ist voraussichtlich um 19 Uhr.

  1. Aus den Fl.Nrn. 1091 oder 1090 Gemarkung Rohrbach hängen Äste auf den vorbeiführenden Fuß- und Radweg Rohrbach-Fahlenbach. Der Eigentümer ist zu ermitteln und zum Rückschnitt aufzufordern. 

  1. In Fahlenbach auf dem Grundstück Hauptstraße 3 (Tankstelle) wurde vom Eigentümer ein Stellplatz und ein Zaun errichtet wodurch die ungehinderte Zufahrt zur Tankstelle beeinträchtigt wird. Es wird von der Verwaltung geprüft ob aus baurechtlicher Sicht eine Möglichkeit besteht einzuschreiten.

  1. Laut Gemeinderat Schalk funktioniert in Fahlenbach an der Hauptstraße (Staatsstraße) die Regenentwässerung im Bereich des Maibaums nicht, da das Gefälle der Straßenentwässerungsrinne bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt fehlerhaft errichtet wurde. Zudem wurde bemängelt, dass aus den Straßeneinlaufschächten Unkraut wächst und gereinigt werden müssen.  Die Verwaltung informiert das Staatliche Bauamt als Straßenbaulastträger. 
Ergänzend berichtete er, dass aus den gepflasterten Gehwegen entlang der Ortsdurchfahrt unverhältnismäßig viel Unkraut wächst was seiner Meinung nach auf eine unsachgemäße Ausführung beim „Einkehren“ der Fugen zurückzuführen ist.  

  1. Herr Pöppel informierte, dass im Schulhof/Pausenhof wohl ein Goldregen gepflanzt ist der Hochgiftig ist. Die Verwaltung informiert die Hausmeister bzw. Grünanlagenpfleger.

  1. GR Wildmoser regte an in Waal die Schaltung der Straßenlampen überprüfen zu lassen, da bei geringer Dämmerung (bei Gewitter am Tag) die Straßenbeleuchtung aktiviert wird. Unterhalten wird die Straßenbeleuchtung von Bayernwerk, es wird das Anliegen weitergegeben.  

Datenstand vom 17.08.2022 13:10 Uhr