Datum: 11.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Dachgeschoss
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.06.2022
2 Behandlung von Baugesuchen
2.1 Errichtung eines Doppelhauses mit Stellplätzen, Fl.Nr. 132/14, Gemarkung Fahlenbach (Pabostraße 8 u.10) - Genehmigungsfreistellung *)
2.2 Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Carport, Fl.Nr. 61/21, Gemarkung Waal (Schusterleite 7) - Genehmigungsfreistellung *)
2.3 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 61/24, Gemarkung Waal (Schusterleite 10) - Genehmigungsfreistellung *)
2.4 Abbruch und Neubau eines Hackschnitzellagers, Fl.Nr. 1256, Gemarkung Waal (Ossenzhausen 16) *)
2.5 Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1038/2, Gemarkung Waal (Ossenzhausen 4a) *)
3 Antrag Freiwillige Feuerwehr Fahlenbach Sanierung/Erneuerung der Pergola auf der Fl.Nr. 41, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 23)
4 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.08.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.08.2022 ö 2
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2.1. Errichtung eines Doppelhauses mit Stellplätzen, Fl.Nr. 132/14, Gemarkung Fahlenbach (Pabostraße 8 u.10) - Genehmigungsfreistellung *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.08.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.2. Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Carport, Fl.Nr. 61/21, Gemarkung Waal (Schusterleite 7) - Genehmigungsfreistellung *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.08.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.3. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 61/24, Gemarkung Waal (Schusterleite 10) - Genehmigungsfreistellung *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.08.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.4. Abbruch und Neubau eines Hackschnitzellagers, Fl.Nr. 1256, Gemarkung Waal (Ossenzhausen 16) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.08.2022 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt größtenteils innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Ossenzhausen (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Der rückwärtige, südliche Teil des Grundstückes ist dem Außenbereich i.S. § 35 BauGB zuzuordnen. Die Fl.Nr. 1256, Gemarkung Waal, ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist der Neubau eines Hackschnitzellagers (Grundfläche 8,99 x 14,75 m, asymmetrisches Satteldach, 25° Dachneigung, Trapezblech) an der Stelle des zum Abbruch kommenden Bestandsgebäudes geplant.

Das Bauvorhaben entspricht den planungsrechtlichen Vorgaben:

  1. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 
Der nördliche Teil des Gebäudes liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

  1. Der südliche Bereich des geplanten Gebäudes ragt in den Außenbereich i.S. § 35 BauGB. Das geplante Gebäude ist Teil des landwirtschaftlichen Betriebes, welcher als Vollerwerbslandwirtschaft betrieben wird. Bei dem Vorhaben handelt es sich aus gemeindlicher Sicht um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handeln. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange stehen aus Sicht der Gemeinde nicht entgegen.

Die Erschließung ist gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.5. Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1038/2, Gemarkung Waal (Ossenzhausen 4a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.08.2022 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Ossenzhausen (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 1038/2, Gemarkung Ossenzhausen ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundmaß 15 x 11 m, Erd-, und Obergeschoss, Wandhöhe 6,72 m, mit Satteldach) mit Doppelgarage (Grundmaß 8,50 x 7,47 m, Erd- und Obergeschoss mit Satteldach und Außentreppe) geplant.
Zu dem Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid AZ: VII 20212903 v. 25.03.2022 vor.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Die Beseitigung des Abwassers erfolgt über eine Kleinkläranlage. Der Anschluss an die Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag Freiwillige Feuerwehr Fahlenbach Sanierung/Erneuerung der Pergola auf der Fl.Nr. 41, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 23)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.08.2022 ö 3

Sachverhalt

Von der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach liegt ein Antrag vor zur Sanierung/Erneuerung der Pergola am Gemeinschaftshaus in Fahlenbach (Hauptstraße 23). Die Feuerwehr würde die Sanierungsarbeiten in Eigenleistung übernehmen die Kosten für Materialien soll die Gemeinde übernehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in der Sitzung vom 20.07.2022 mit dem Antrag bereits befasst, auf die Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses wird verwiesen. 

Von Seiten der Verwaltung wurde zwischenzeitlich geprüft ob für das Vorhaben ein Bauantrag erforderlich ist. Für das Vorhaben ist ein Bauantrag mit Statik Prüfung erforderlich, wofür ein Bauvorlagenberechtigter für die Planung zu beauftragen ist. Kostenschätzung ca. 5.000,-- bis 7.000,00 €.
 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt den Planungsauftrag incl. Statikprüfung an ein geeignetes Planungsbüro zu vergeben mit Übernahme der Planungskosten. Eine alternative Bedachung mit PV-Anlage ist zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.08.2022 ö 4

Sachverhalt

a) Es wurde nachgefragt bis wann die noch vorhandenen Baumängeln wie z. B. mangelhaftes Einputzen der Hauseingangstür bzgl. des Feuerwehrhaus Anbaus in Fahlenbach erledigt werden. Am 15. Oktober ist Einweihungsfeier bis dahin sollten doch möglichst die Mängel behoben sein.
Zudem wurde bemängelt, dass eine Außenbeleuchtung im Bereich der Fluchttreppe fehlt. 
Anmerkung der Verwaltung: Die Planerin ist aktuell im Urlaub anschließend wird mit Ihr Kontakt aufgenommen und auf Erledigung der offenen Arbeiten gedrängt.

b) Es wurde auf die dringende Reinigung der Straßensinkkästen an der Ortsdurchfahrt in Fahlenbach hingewiesen. Das Problem ist seitens der Verwaltung bekannt. Die Mitglieder wurden informiert, dass das Straßenbauamt die Zuständigkeit an die Gemeinde abwälzen möchte. Im Gremium war man sich einig, dass die dringenden Arbeiten nicht vom Bauhof übernommen werden sollen vielmehr soll der Straßenbaulastträger mit einem Schreiben nochmals auf die Dringlichkeit hingewiesen werden evtl. ist ein Rechtsanwalt einzuschalten.  Zusätzlich sollte in Erfahrung gebracht werden wer im Bereich der Nachbargemeinden an den Staatsstraßen die Reinigung übernimmt.
Anmerkung der Verwaltung: Zwischenzeitlich wurden die Straßeneinläufe am 17.08.2022 vom Staatlichen Bauamt einmalig gereinigt, zur Klärung der künftigen Reinigung soll ein Gesprächstermin stattfinden. 

Datenstand vom 20.09.2022 09:38 Uhr