Datum: 07.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 10. Oktober 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.11.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Interkommunales Entwicklungskonzept (IKEK) - Lebendige Ortsmitten (Planer der ARGE anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.11.2017
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ö
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2 |
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2.1. Vorstellung und Genehmigung Zwischenstand Feinuntersuchung IKEK
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.11.2017
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Die beauftragte ARGE „Heller Späth kommunikation+planung/ Planungsgrupe 504 mit Büro für Architektur und Städtebau German Deller und panwerkstatt karlstetter“ haben in der sog. Expertenrunde am 22.05.2017 (neben Gemeinderäte waren diverse Bürger eingeladen) das Projekt und Ihre Ideen zur Gestaltung der Ortsmitte vorgestellt. Danach waren die Gemeinderäte und die Bürger aufgerufen, ihre Anregungen und Ideen einzubringen. Die Architekten stellten den derzeitigen Zwischenstand und die weitere Vorgehensweise zur Planung des Fördergebiets vor. Dazu wird auf die angehängte Powerpointpräsentation verwiesen, die als Anlage Bestandteil der Niederschrift ist.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das heute vorgestellte Gesamtkonzept und beauftragt die Verwaltung sowie die am Projekt beteiligten Personen und Gremien mit der weiteren Ausarbeitung des Konzepts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2.2. Erweiterung des Planungs- und Untersuchungsgebietes, Vergabe des Planungsauftrages *)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.11.2017
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der fortschreitenden Planungen zum Ortsmittelpunkt Rohrbach wurde der Bedarf an Räumlichkeiten sowie deren Nutzung genauer analysiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass eine Konzentration aller Nutzungsarten auf das Schlossareal nicht zielführend ist, sondern unbedingt eine Differenzierung der Nutzung im Sinne „wo ist welche Nutzungsart sinnvoll angesiedelt“ erfolgen muss.
Aktuell ergeben sich drei mögliche Zentren:
1. Zentrum für Bildung, Gesundheit und Seelsorge.
Bildung:
Kinderkrippe, Kindergarten, Grund- und Mittelschule, VHS, Mutter-Kind-Gruppen, Kinderpark, Mittags- und Hausaufgabenbetreuung, Kinderhort, Mensa …
Gesundheit:
Bewegungsraum (Halle) für Kinderkrippe, Kindergarten und Schule (Klassen 1-3), Mutter-Kind-Turnen, Rehasport, Seniorengymnastik, Behindertensport, Erfrischungsraum (SB-Cafe, Getränke). (Ersatz für alte Turnhalle).
Seelsorge:
Kirchliche Veranstaltungen (katholisch und evangelisch), Jugend- und Ministrantenarbeit, Pastoralrat, Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung.
Räumliche Zuordnung des Zentrums: Im Umfeld der neuen Kirche, Turmberghalle, Schule, Kinderkrippe und Kindergarten Löwenzahn. Realisierung im Zusammenhang mit neuen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft mit ergänzenden baulichen Erweiterungen (z.B. Ersatzbau für alte Turnhalle).
2. Zentrum für Bürgerservice, Kultur, Begegnung und „Genuss“.
Bürgerservice:
Rathaus, Gemeinderatssitzungen im Torhaus, Trauungen, Bürgerbüro, Jugend- und Seniorenbüro in Verbindung mit externen Sozialdiensten …
Kultur:
Incontri, klassische oder andere Konzerte im Schlossgarten und im Pavillon oder Bürgersaal, Lesungen, Museum
Begegnung:
Mehrgenerationen-Wohnen, generationenübergreifender Treffpunkt im Biergarten und zugeordneten Spielplatz, im Cafe, Integration im Ilmtalradweg, Hochzeiten im Torhaus (Trauraum), Bürgerladen (Annahme von Gebrauchtwaren und Weiterverkauf) z.B. im ehemaligen Verkaufsraum der Bäckerei Vachal (falls möglich).
Genuss:
Biergarten, Cafe, Bürgersaal (Hochzeiten, Empfänge, Ehrungen, Familienfeste), Bewirtung durch „Alter Wirt“. Alternative oder Ergänzung für jetzigen Saal beim Alten Wirt. Jahreszeitliche kulinarische Schmankerl (Spargelwochen, Wildwochen etc.)
Räumliche Zuordnung des Zentrums: Umfeld Rathaus, Alter Wirt, Schloss.
3. Seniorenzentrum für barrierefreies und/oder betreutes Wohnen.
Dies ist im Baugebiet Mißbergwiesen II vorgesehen und wird im Rahmen von IKEK nicht weiter betrachtet.
Bisher wurde lediglich Zentrum 2 im Rahmen der IKEK-Planung betrachtet und auch für eine städtebauliche Förderung vorgesehen. Um jedoch auch die im Zentrum 1 genannten Nutzungen förderfähig zu gestalten, ist eine Erweiterung des Planungsgebietes erforderlich. Die von uns gestellte Anfrage wurde von der Förderstelle wie folgt beantwortet:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Keck,
sehr geehrter Herr Deller,
vielen Dank für die Information zum weiteren Planungsvorgehen. Grundsätzlich ist eine erweiterte vertiefte Betrachtung des Ortskerns von Rohrbach, die auch den südlich gelegenen Bereich mit Schulstandort und Kirche einbindet, aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen. Um diese zusätzlichen Planungskosten fördern zu können, bitte ich die Gemeinde einen ergänzenden Zuwendungsantrag zu stellen. Dem Zuwendungsantrag ist ein Lageplan mit dem gesamten Untersuchungsbereich, der nun Gegenstand der Feinuntersuchung in Rohrbach wird, beizufügen. Nach Vorlage des Zuwendungsantrags können wir Ihnen eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen, damit Sie mit der Planung fortfahren können. Einen erforderlichen Gemeinderatsbeschluss bitten wir mit der Vorlage des Verwendungsnachweises, nach Planungsabschluss, nachzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Höllerer
Regierung von Oberbayern“
Mit der Erweiterung des Fördergebietes und geschickter vertiefender Planung erscheint ein förderfähiger Neubau der „alten Turnhalle“ im Rahmen des IKEK-Projektes realisierbar zu sein. Hierfür sind jedoch zusätzliche Planungsaktivitäten erforderlich, die nicht Bestandteil des jetzigen Planungsauftrages sind, aber ebenfalls als förderfähig angesehen werden. Das Angebot ist beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Kostenangebot der ARGE für die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Planungskonzeptes „IKEK – Lebendige Ortsmitte“ um das Gebiet „Turmbergtreff“ (Arbeitstitel) zum Preis von 8.216,71 € Brutto zu. Zur städtebaulichen Förderung der zusätzlichen Planungskosten wird bei der Förderstelle ein ergänzender Zuwendungsantrag gestellt. Der Fördersatz beträgt 60% = 4.930,03 €. Auf die Gemeinde entfallen somit 3.286,68€.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf den Fl.Nrn. 355, 356, 357, Gemarkung Waal (Grundsatzentscheidung) - Projektvorstellung durch Fa. Vispiron *)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.11.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag zur Abklärung der Erfolgsaussichten für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage von Herrn Josef Daniel aus Waal vor (s. Anlage zu diesem TOP). Das Ziel soll zunächst ein positiver Grundsatzbeschluss seitens des Gemeinderates sein, um Planungssicherheit für die weitere Vorgehensweise (Bauleitplanung) zu erlangen. Es soll eine 750 kW-Anlage auf den Fl.Nrn. 355, 356, 357, Gemarkung Waal (Eigentümer Fl.Nrn. 355 u. 356: Josef Daniel; Fl.Nr. 357: Wasserverband Ilm III) westlich der Bahnlinie errichtet werden. Neben der Freiflächen-PV-Anlage sind eine Obstbaumplantage sowie eine E-Bike-Ladetankstelle geplant. Die Fa. Vispiron würde das Projekt abwickeln und stellte in der heutigen Sitzung das Projekt vor.
Das Vorhaben entspricht grundsätzlich der gemeindlichen PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen. Der geplante Standort liegt im 110 m Korridor entlang der Bahnlinie. Das Gebiet wäre aufgrund des vorliegenden Moorbodens grundsätzlich als nicht geeigneter Standort zu bewerten. Gemäß dem GR-Beschluss vom 25.07.2017 wurde jedoch eine Öffnungsklausel für Anlagen bis 1 ha Größe (= 750 kW) mit der Bedingung, dass die Kabelverlegung oberirdisch zu erfolgen hat, eingeräumt. Darüber hinaus sind verschiedene Restriktionen vorliegend (regionaler Grünzug, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, wassersensibler Bereich, Landschaftsschutzgebiet-Vorschlag, Vorschlag für einen geschützten Landschaftsbestandteil), die gemäß den erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur PV-Standortstudie in den Bauleitplanverfahren abzuarbeiten sind. Der Sitz der Betreibergesellschaft der PV-Anlage ist verpflichtend im Gemeindegebiet zuzusichern. Weiter ist vom Antragsteller zu prüfen und darzulegen, inwieweit eine wirtschaftliche (finanzielle) Beteiligung der Rohrbacher Bürger an der geplanten PV-Anlage möglich erscheint.
Für das Projekt bedarf es eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn Josef Daniel zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (750 kW) auf den Fl.Nrn. 355, 356, 357, Gemarkung Waal, zu. Die gemeindliche PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen vom 25.07.2017 ist zu beachten. Zur Umsetzung des Projektes bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Sämtliche Kosten hat hierbei der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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4. Pauschale Sportbetriebsförderung der Sportvereine für 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.11.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die staatlichen Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (früher: Übungsleiterzuschüsse) werden seit dem Förderjahr 2005 auf der Basis der so genannten Mitgliedereinheiten (ein Erwachsener = 1 Einheit, ein Jugendlicher = 10 Einheiten, eine Übungsleiterlizenz = 650 Einheiten, eine Zusatzlizenz = 325 Einheiten) bezuschusst.
Neben den staatlichen Zuwendungen erhalten die Sportvereine auch eine Förderung durch den Landkreis Pfaffenhofen. Dieser schüttet für das Jahr 2017 wie im Vorjahr einen gedeckelten Betrag in Höhe von 120.000,00 € an alle zuwendungsberechtigten Vereine im Landkreis aus. Als Verteilungsmaßstab dienen die vom Freistaat ermittelten Mitgliedereinheiten. Pro Mitgliedereinheit ergibt sich durch diese Regelung ein Zuschuss in Höhe von 0,14612833 € (Vorjahr: 0,14807466 €). Insgesamt betragen die Zuschüsse an die Vereine der Gemeinde Rohrbach 4.610,78 € (Vorjahr: 4.557,89 €).
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach orientiert sich bei der pauschalen Sportbetriebsförderung an den Richtlinien des Landkreises Pfaffenhofen und gewährt für das Jahr 2017 wie der Landkreis folgende Zuschüsse an die Vereine:
TSV Rohrbach
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1.853,93 €
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DJK Rohrbach
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976,72 €
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SV Fahlenbach
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1.640,29 €
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139,84 €
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.11.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Hierzu erging keine Wortmeldung.
Datenstand vom 16.01.2018 15:43 Uhr