Datum: 28.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Entscheidung über Verlängerung der Zuwendung für die Musikschule Realtime gGmbH (Vertreter Musikschule sind anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2016 lautete:
Es bleibt bei dem bisher praktizierten Verfahren:
Der Gemeinderat stimmt einer Verlängerung des Zuschusses in Höhe von 25 Euro für jeden Rohrbacher Musikschüler bis 18 Jahren zu. Dieser Zuschuss wird darüber hinaus auf Schüler und Studenten, die über kein eigenes Einkommen verfügen, bis zu einem Höchstalter von 25 Jahren, erweitert. Der Schülerstand ist wie bisher vierteljährlich nachzuweisen und demzufolge der gemeindliche Zuschuss quartalsweise auszuzahlen.
Die Weitergewährung des Zuschusses für das darauffolgende Jahr wird jeweils zum Stichtag 30.09. des aktuellen Kalenderjahres geprüft. Hierzu sind der Gemeinde die bis dahin aufgelaufenen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des jeweiligen Vorjahres und der ersten 3 Quartale des laufenden Jahres nachzuweisen.
Der Zuschuss wird direkt an die realtime music gGmbH ausgezahlt.
Der 3 Geschäftsleiter der Musikschule realtime waren auf deren Wunsch anwesend sein. Sie stellten ihre Musikschule und die geforderten wirtschaftlichen Daten anhand einer Powerpointpräsentation dar und standen für weitere Nachfragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung. Die Präsentation ist dem TOP angehängt.
Der gemeindliche Zuschuss für 2016 betrug 11.875 € und für 2017 insgesamt 10.100 € (Quartal 1-3 -> 7.750 €).
Beschluss
Der Zuschuss wird auf der Grundlage des bisherigen Prüfverfahrens in dem bisherigen Umfang und zu den bisherigen Kriterien weiter gezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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3. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Gießgraben" (BayWa-Areal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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3 |
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3.1. Vorstellung sowie Diskussion und Billigung des Bebauungsplan-Änderungsentwurfes (Ing.-Büro Huber ist anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Nach dem Auszug der BayWA soll das Areal (Gesamtgröße 6.999 m²) für eine Wohnbebauung überplant werden.
Hierzu beantragt die Hallertauer Volksbank (HVB) als Eigentümerin der Fläche die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“. Herr Lange von der Vorstandschaft der HVB war anwesend und berichtete kurz über den Sachstand zum Auszug der BayWA. Die Änderung betrifft ausschließlich die Fl.Nrn. 1126/5, 1126/6 und 1126/10, Gemarkung Rohrbach. Mit der Überplanung wurde durch die HVB das Ing.-Büro Huber aus Mainburg beauftragt. Herr Huber war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Planung. Das Projekt wurde bereits in 2016 im Arbeitskreis „Baulandentwicklung“ vorbesprochen.
Der BPL-Änderungsentwurf ist als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt. Als wesentliche Änderungspunkte sind zu nennen:
NEUE Fassung
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ALTE Fassung
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Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO
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Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO
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Errichtung von 5 Einzelhäusern mit max. je 2 Wohneinheiten, 3 Dreispännern mit jeweils 1 Wohneinheit sowie 2 Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten
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Keine Festsetzung bzgl. Haustyp bzw. Anzahl der Wohneinheiten
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E+1+D-Bauweise (Erd-, Ober- und Dachgeschoss)
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max. zwei Vollgeschosse (Erd- und Obergeschoss)
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Grundflächenzahl 0,4
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Grundflächenzahl 0,4
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Geschossflächenzahl 1,2
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Geschossflächenzahl 0,8
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max. Wandhöhe 6,50 m
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max. Traufhöhe 6,50 m
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Sattel- und Walmdach
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Keine Festsetzung enthalten
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25-45° (Satteldach) und 15-25° (Walmdach)
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Dachneigung 22 bis 35 Grad
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Dachform für Garagen frei wählbar
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Garagen sind mit Satteldach auszuführen
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Rot-, Schwarz- und Grautöne als Dacheindeckung
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Dachfarbe, -aufbauten: bisher keine Festsetzungen enthalten
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Herr Huber und Herr Lange führten aus, dass die bereits durchgeführten Bodenuntersuchungen keine Hinweise auf eine Kontamination ergeben haben.
Die gegenständliche 3. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt ersatzlos den ursprünglichen Bebauungsplan mit seinen ergangenen Änderungen für den bezeichneten Änderungsbereich. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ (mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen). Sämtliche Kosten für das Bebauungsplan-Änderungsverfahren sind von der Hallertauer Volksbank zu übernehmen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Sämtliche Kosten für das Bebauungsplan-Änderungsverfahren sind von der Hallertauer Volksbank zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Für die Erschließung des Areals ist die Errichtung einer neuen Erschließungsstraße (Breite 7 m inkl. 1,50 m breitem Gehweg) erforderlich, in der auch sämtliche Versorgungsleitungen (Kanal, Wasser etc.) einzubringen sind. Die Herstellung der Erschließungsanlagen ist vom Eigentümer auf eigene Kosten zu veranlassen. Die geplante öffentliche Erschließungsstraße mit der Wasser- und Kanalleitung sowie die öffentlichen Stellplätzen sind nach fachgerechter Fertigstellung kostenfrei in das Eigentum der Gemeinde Rohrbach zu übertragen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Hallertauer Volksbank VB und der Gemeinde Rohrbach abzuschließen.
Weiter sind im Zuge der Erschließungsarbeiten auch die vorhandenen ehemaligen Betriebsgebäude und –anlagen vollständig bzw. mindestens ebenerdig abzubrechen. Hierzu hat sich die Hallertauer Volksbank gegenüber der Gemeinde schriftlich zu verpflichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3.2. Aufhebung des Beschlusses vom 22.01.2008 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Gießgraben"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ zur Überplanung des BayWa-Areals mit Einzel- und Doppelhausbebauung wurde mit Beschluss vom 22.01.2008 eingeleitet. Es erfolgte damals lediglich der Änderungsbeschluss samt Bekanntmachung. Das Verfahren wurde nicht mehr weiterverfolgt, da sich der Auszug der BayWa bis heute verzögerte. Zwischenzeitlich erfolgte zudem eine 2. Änderung des Bebauungsplanes (eine andere Fläche im Plangebiet betreffend).
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Pfaffenhofen wäre es zur Klarstellung ratsam, die jetzt anstehende erneute Überplanung des BayWa-Areals (da auch inhaltlich abweichend) als (neue) 3. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen und nicht das damalige Verfahren zur angedachten 1. Änderung des Bebauungsplanes fortzusetzen.
Beschluss
Der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ vom 22.01.2008 wird
aufgehoben und das entsprechende Bebauungsplan-Änderungsverfahren hiermit formell eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3.3. Änderungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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3.3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Gießgraben“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Änderung betrifft ausschließlich die Fl.Nrn. 1126/5, 1126/6 und 1126/10, Gemarkung Rohrbach. Die genannten Grundstücke werden in ein Allgemeines Wohngebiet i.S. des § 4 BauNVO mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhausbebauung umgewandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3.4. Fortsetzung des Verfahrens (förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Als nächster Verfahrensschritt steht die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB an.
Beschluss
Die Ve
rwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Nachtragshaushalt 2017 - Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Aufgrund einiger Änderungen bei den Haushaltsansätzen ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 erforderlich. Die Veränderungen sind im Vorbericht erläutert. Die Kämmerin erläuterte dazu noch die wichtigsten Positionen. Im Übrigen wird auf die Anlagen verwiesen.
Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Wert von 20.014.200€. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Wert von 12.660.300 €. Das bedeutet eine Steigerung von 1.052.000 €. Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Wert von 7.353.900 €. Das bedeutet eine Steigerung von 547.600 €.
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.11.2017 über den Nachtragshaushalt 2017 beraten. Es erging die Empfehlung an den Gemeinderat, den 1. Nachtrag 2017 – wie vorgelegt – zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2017 samt den dazugehörenden Anlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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28.11.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
1. Fahrbahnmarkierungen:
Von der Verwaltung wurden immer wieder Firmen zur Anbringung von Fahrbahnmarkierungen kontaktiert. Aufgrund Überlastung der Firmen konnte der Auftrag nicht vergeben und die Arbeiten nicht ausgeführt werden. Es werden über die Wintermonate Angebote eingeholt und der Auftrag vergeben. Ausführung der Arbeiten Frühjahr/Sommer 2018.
2. Die Inbetriebnahme der im Bau befindlichen Hebeanlage wurde auf voraussichtlich Februar 2018 verschoben.
3. Information zum Ausschreibungsergebnis der kommunalen Erdgasbeschaffung in Bayern
Die Firma Kubus hat in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Gemeindetag die Bündelausschreibungen für die kommunale Erdgasbeschaffung für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 01.01.2021 durchgeführt.
Der Vergleich der Ergebnisse der aktuellen Bündelausschreibung mit den Ergebnissen der bisherigen Verträge zeigt erneut ein deutliches Einsparpotential in Höhe von ca. 31 Prozent bei den reinen Energiekosten (Arbeitspreis bisher: 2,5615 ct/kWh, Arbeitspreis neu 1,7575 ct/kWh). Für die Gemeinde Rohrbach ergibt sich bei dem bisherigen Verbrauch von ca. 550.000 kWh/Jahr eine Einsparung in Höhe von ca. 4.400 € pro Jahr.
Nach dem die Schule seit August 2017 ebenfalls mit Gas versorgt wird, erhöht sich die Einsparung noch. Demgegenüber betrugen die Ausschreibungskosten knapp 1.500 €.
Unser Erdgaslieferant ist wie bisher die Fa. Logo Energie GmbH aus Euskirchen.
4. Die Arbeiten im Wiesenweg wurden eingestellt und die Baustelle „winterfest“ gemacht. Die Kanalarbeiten sind fertig, die Hauptleitung zur Erneuerung der Wasserleitung wurde verlegt. Die Wasserversorgung erfolgt jedoch weiterhin über die bestehende Leitung. Mit den Arbeiten bzgl. der Grundstücksanschlüsse wird nach der Frostperiode begonnen. Es wurde eine ca. 5 - 6 cm starke Tragdeckschicht als Provisorium eingebaut um die Straße über den Winter verkehrssicher zu halten. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 4.000 € (netto) in Vergleich mit einer Schotterschicht. Diese wäre jedoch aufgrund dem Wechsel zwischen Frost und Tauwetter in kürzester Zeit zu einer „Sumpflandschaft“ geworden. Die Entscheidung erfolgte kurzfristig, da auf Nachfrage bei allen umliegenden Firmen nur eine Firma kurzfristig noch einen Fertiger bereitstellen konnte und dies auch nur für den 23.11.2017.
5. Energiecoaching 2017/2018
Der ‚Vorsitzende berichtete über die kurzfristige Bewerbung:
- 25 Bewerber, 20 ausgewählt. Wir sind wieder dabei.
- Auftaktveranstaltung bei der ROB war am 24.11.2017
- Dienstleistungen der Energiecoaches im Gegenwert von 10.000€
- Welche Bausteine des Programms genutzt werden sollen wird in der PG-Energie-Sitzung
zusammen mit dem zugeteilten Coach am 13.12.2017 festgelegt.
- Elektronische RIS-Einladung erfolgt.
Datenstand vom 23.01.2018 11:02 Uhr