Datum: 26.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2022
2 Behandlung von Baugesuchen
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau und Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 1394, Gemarkung Fahlenbach (Buchersried 6 a) *)
2.2 Neubau eines Büro- und Wohngebäudes, Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach (Hofmarkstraße 22) *)
3 Antrag AK Ortsbild - Ergänzung von Bänken und Bäumen im Gemeindegebiet
4 Bankette abziehen; Auftragsvergabe
5 Bekanntgaben und Anfragen und Sitzungseinladung

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2022 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau und Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 1394, Gemarkung Fahlenbach (Buchersried 6 a) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Buchersried (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 1394, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundmaße 9,50 x 11,00 m, Erdgeschoss mit Satteldach 20° Dachneigung) mit Carport (Grundmaß 5,50 x 13,07 m, Pultdach 5° Dachneigung) als Ersatzbau des bestehenden Wohnhauses geplant.  Für das bestehende Nebengebäude ist teilweise eine neue Bedachung (Pultdach 5° Dachneigung) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Kleinkläranlage. Die gesamten Kosten (öffentlicher und privater Anteil) für die geplante zusätzliche Grundstückszufahrt sind vom Bauherrn zu tragen. 
Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach §36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Büro- und Wohngebäudes, Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach (Hofmarkstraße 22) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Büro- und Wohngebäudes (Grundmaße 8,86 x 20,36 m, Erd- und Obergeschoss, Satteldach mit 40° Dachneigung) als Ersatzbau des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes geplant. Im Erdgeschoss entstehen Büroräume, im Obergeschoss 2 Wohneinheiten.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag AK Ortsbild - Ergänzung von Bänken und Bäumen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Bürgerarbeitskreis Ortsbild hat eine Ideensammlung zur Ergänzung von Bänken und Bäumen im Gemeindegebiet erstellt. Diese liegt als Anlage zu diesem TOP bei. 

Im Bauausschuss gilt es, über den Antrag zu befinden. Es wird vorgeschlagen, ein Budget für 2023 festzulegen und dieses in die jeweiligen Haushaltsberatungen einfließen zu lassen. Die finale Entscheidung trifft je nach Haushaltslage der Gemeinderat. In den folgenden Jahren ist erneut darüber zu entscheiden. 

Beschluss

Für die Ergänzung von Bäumen und Bänken an ausgewählten Standorten wird für das Jahr 2023 ein Budget i.H.v. 10.000,00 € für Bäume und 5.000,00 € für Bänke in die Haushaltsberatungen eingestellt. Die finale Entscheidung trifft der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsaufstellung.  Die Standorte sind vom Arbeitskreis mit der Verwaltung/Bauamt abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bankette abziehen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bankette „Im Dachsgrund“ sowie an der GdeVerbStr. Rohrbach / Ossenzhausen (Teilbereich auf dem die Oberflächenbehandlung aufgebracht wird) sollen mit einem Bagger abgezogen werden. Die Gesamtlänge beträgt ca. 2.600 m

Insgesamt wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, eine Firma gab ein Angebot in Höhe von 27.846,00 € ab. In dieser Summe sind sämtliche Arbeiten incl. der Abfuhr und Entsorgung enthalten. Das Angebot wird als günstig gewertet, Mittel sind im Haushalt vorhanden

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten an den Banketten „Im Dachsgrund“ und an der GdeVerbStr. Rohrbach / Ossenzhausen (Teilbereich auf dem die Oberflächenbehandlung aufgebracht wird) geht an die Fa. Helmut Schneider, gem. Angebot Nr. A-22-010 vom 10.10.2022, zum Angebotspreis von 27.846,00 € (brutto)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Anfragen und Sitzungseinladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2022 ö 5
Datenstand vom 16.12.2022 10:50 Uhr