Datum: 14.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Dachgeschoss
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.12.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Behandlung von Baugesuchen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.12.2022
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ö
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2 |
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2.1. Tektur Bestandsplan Gasthaus, Saal und Küchenanbau, Fl.Nr. 952/1, Gemarkung Rohrbach (Bahnhofstraße 55)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.12.2022
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 952/1, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Nachdem festgestellt wurde, dass im Gebäude gegenüber den vorliegenden genehmigten Planunterlagen bauliche Änderungen/Nutzungsänderungen durchgeführt wurden, soll mit den eingereichten Planunterlagen, die derzeitige tatsächliche Nutzung der Gaststätte mit Saal, Gaststube, Küche, Biergarten und Übernachtungszimmer genehmigt werden.
Laut den eingereichten Planunterlagen ist im Erdgeschoss ein Saal für die Bewirtung von max. 200 Personen vorgesehen, sowie ein Gastraum, Weinstube und Nebenraum. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Außenbewirtung auf der Terrasse und im Biergarten. Im 1. und 2 Obergeschoß befinden sich Beherbergungsräume.
Änderungen an der Außenfassade sind nicht geplant.
Aus gemeindlicher Sicht kann zu den vorliegenden Planunterlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2.2. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und 2 Stellplätzen, Fl.Nr. 21/3, Gemarkung Rohr (Rohr 42 a)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.12.2022
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rohr (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 21/3, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundmaße 9,50 x 11 m, Erd- und Obergeschoß, Satteldach mit 25° Dachneigung) und einer Garage (Grundmaße 7 x 7,50 m) geplant.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 2 Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Widmungen von Gemeindestraßen und Wegen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.12.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Für die Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses sind folgende Widmungen zu tätigen.
Widmung von Gemeindestraßen und Wegen
Widmung von neu gebauten Straßen und Wegen
- Ortsstraße „Schusterleite“ in Waal (Fl. Nr. 61/1 Gemarkung Waal):
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Ortsstraße in Waal - Waal Hausnummer 55 A und 55 B“ (Fl. Nr. 56, 61/2 und 61/3, Gem. Waal, km 0,000) und endet an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 61/8, Gem. Waal, km 0,309).
- Ortsstraße „Getreidebogen“ in Rohrbach (Fl. Nrn. 1126/5, 1126/6 und 112610 Gemarkung Rohrbach):
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Mißbergstraße“ (Fl. Nr. 296/23, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der nordöstlichen Grundstücksgrenze zur „Raiffeisenstraße“ (Fl. Nr. 1126/4, Gem. Rohrbach, km 0,130).
- Ortsstraße „Reutfeld“ in Rohrbach (Fl. Nr. 132/8 und 132/9 Gemarkung Burgstall):
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Staatsstraße 2232, Kreisverkehr“ (Fl. Nr. 264, Gem. Burgstall, km 0,000) und endet an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Firma Kempf, Fl. Nr. 132, Gem. Burgstall, km 0,177).
- Fußweg „Reutfeld“ in Rohrbach (Fl. Nr. 264, 134 und 242/20 Gemarkung Burgstall):
Die Strecke beginnt an der Staatsstraße 2232 (Fl. Nr. 264) über das Teilstück Lilienthalstraße (Fl. Nr. 134) und geht über in den Bereich Moosäcker (Fl. Nr. 242/20, Gem. Burgstall) und endet an der nordöstlichen Grundstücksgrenze zum „Moorweg“ (Fl. Nr. 242/90, km 0,155).
Beschluss
Die unter Buchstaben a) bis c) aufgeführten in der Gemeinde Rohrbach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebauten Straßen und Wege werden gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz mit Wirkung zum 15.12.2022 zu Ortsstraßen gewidmet.
Der unter Buchstabe d) aufgeführte in der Gemeinde Rohrbach, Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern, vorhandene Weg wird gem. Art. 7 Bayer. Straßen- und Wegegesetz mit Wirkung zum 15.12.2022 zu einem Fußweg gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Erneute Entscheidung über Instandsetzung der Fahrbahn im Hopfenweg (nach Wasser- und Kanalarbeiten)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.12.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt
Zuletzt wurde die Maßnahme zur Instandsetzung der Oberfläche des Hopfenweges samt Entwässerung und Gehweg mit Beschluss vom 28.06.2021 des Bauausschusses auf das Jahr 2023 verschoben und soll erneut in Augenschein genommen werden.
Von der Verwaltung wurde die Straße erneut in Augenschein genommen, es konnten keine Veränderungen festgestellt werden. Es wird vorgeschlagen die Instandsetzung auf Grund der angespannten Haushaltssituation auf das Jahr 2025 zu verschieben.
Beschluss
Die Instandsetzung der Oberfläche des Hopfenweges samt Entwässerung und Gehweg wird auf das Jahr 2025 verschoben und dann erneut in Augenschein genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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14.12.2022
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ö
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5 |
Datenstand vom 27.01.2023 08:47 Uhr