Datum: 18.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2022 und 12.12.2022
2 Vereidigung der nachrückenden Gemeinderätin Frau Katja Haslbeck
3 Umbesetzung Ausschüsse und Bürgerarbeitskreis "Senioren und Menschen mit Behinderung"
4 Kindertagesstätten Rohrbach
4.1 Beschluss über Einführung der Arbeitsmarktzulage und über Gebührenanpassungen
4.2 Beschluss über aktualisierte Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ab 01.02.2023
5 Beschlussfassung über Gebührentarife für Maßnahmen im Straßenverkehr
6 Genehmigung der Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2022
7 Kanalsanierung Gewerbegebiet und Moosäcker
7.1 Vorstellung Kanalsanierungskonzept Gewerbegebiet und BG Moosäcker
7.2 Genehmigung Honorarangebot WipflerPlan Ausführung Kanalsanierung Gewerbegebiet und BG Moosäcker
8 Sanierung Rathaus Rohrbach - Information zur Vergabe Aufträge für Fachplaner
9 Sanierung Schmellerhalle
9.1 Auftragsvergabe Prallwände
9.2 Auftragsvergabe Sonnenschutz
10 Kinderhaus Tabeki - Auftragsvergabe Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
11 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2022 und 12.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschriften sind im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzung vom 07.12 und 12.12.2022 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Vereidigung der nachrückenden Gemeinderätin Frau Katja Haslbeck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Nach dem Ausscheiden von Frau Jana Manderscheid zum 31.12.2022 ist die Listennachfolgerin der SPD, Frau Katja Haslbeck, als Nachrückerin zu vereidigen. Der 1. Bürgermeister nahm Frau Haslbeck die vorgesehene Eidesformel ab.

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen so wahr mir Gott helfe“.

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3. Umbesetzung Ausschüsse und Bürgerarbeitskreis "Senioren und Menschen mit Behinderung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Jana Manderscheid ergeben sich innerhalb der SPD-Fraktion folgende, farbig markierte Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse und des Bürgerarbeitskreises „Senioren und Menschen mit Behinderung“:

Gremium
Mitglied
Stellvertretung
Haupt- und Finanzausschuss 
Mittermaier Jörg
Haslbeck Katja



Bauausschuss
Pöppel Korbinian
Ruhfaß Sabine

Großhauser Hans
Haslbeck Katja



 Rechnungsprüfungsausschuss
Gemeinde
Mittermaier Jörg

Haslbeck Katja



BAK „Menschen und Senioren 
mit Behinderung“
Ruhfaß Sabine

nn.



Arbeitskreis Seniorenzentrum
Ruhfaß Sabine
nn.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den oben dargestellten Änderungen bei den Besetzungen der Ausschüsse und der Arbeitskreise zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Kindertagesstätten Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 4
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4.1. Beschluss über Einführung der Arbeitsmarktzulage und über Gebührenanpassungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Gemeinderat haben sich in den letzten Wochen in mehreren Sitzungen mit der Personalsituation und deren Lösungsansätzen befasst. In der Sitzung vom 12.12.2022 wurden die Beschlüsse gefasst, dass
a) die Arbeitsmarktzulage zum 01.02.2023 für die pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte, einschließlich der Leiterinnen und Stellvertreterinnen, in den kommunalen Kindertagesstätten in Rohrbach eingeführt werden soll. Diese Zulage sollte zunächst bis 31.08.2025 befristet werden.
b) die zusätzlichen Kosten aus der Zahlung einer Arbeitsmarktzulage auf die Elterngebühren zum 01.02.2023 umgelegt werden sollen. 

Vor der heutigen Beschlussfassung wurden zwischenzeitlich die vorgeschriebenen Anhörungen der Elternbeiräte der beiden Kindertagesstätten, die unter der Trägerschaft der Gemeinde Rohrbach stehen, und zusätzlich auch der Elternbeirat des kirchlichen Kindergartens Löwenzahn durchgeführt. Die Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt. Grundsätzlich erklären sich die Elternbeiräte mit der Einführung der Arbeitsmarktzulage einverstanden. Ebenso mit der Umstellung der Zahlungsweise auf 12 Monatsbeiträge. Die vorgesehene Umlegung der kompletten Mehrkosten aus der Arbeitsmarktzulage auf die Elterngebühren wurde abgelehnt. Zum Teil wurde eine Mitfinanzierung dieser Mehrkosten durch die Gemeinde gewünscht. Der Elternbeirat der Kinderkrippe hat die Gebührenerhöhung komplett abgelehnt.

Die Verwaltung hat im Nachgang zur Gemeinderatssitzung vom 12.12.2022 die Höhe der Arbeitsmarktzulage konkreter berechnet und die sich daraus ergebenden Mehrkosten auf die Elterngebühren umgerechnet. Nach diesen Berechnungen betragen die Mehrkosten aus der Arbeitsmarktzulage
a) in der Krippe ca. 60.000 €, was zu einer Erhöhung der bisherigen Gebühren um 28,3% führt
und
b) im Kindergarten ca. 50.000.€, was zu einer Erhöhung der bisherigen Gebühren um ca. 38,2 % führt.

In den, in der Anlage („Vorlage für Elternbeirat“) dargestellten Tabellen sehen Sie die aktuellen Gebühren bei 11 Monatsbeiträgen. Die blau hinterlegte Tabelle zeigt die Umrechnung der derzeitigen Gebührensätze auf 12 Monate. Diese „blaue Tabelle“ war die Ausgangslage für die Berechnung der oben genannten Gebührenerhöhungen. Die neuen Gebühren ab dem 01.02.2023 sind in der gelb hinterlegten Tabelle dargestellt. 
In einer weiteren Anlage („Vorlage für Fraktionsspr.- Vergleich Kita-Gebühren Landkreis“) finden sie die Gegenüberstellung mit den Gebühren anderer Landkreisgemeinden. Aus unseren Rückfragen hat sich ergeben, dass die Kommunen, die die Arbeitsmarktzulage bereits vor uns eingeführt haben, die Mehrkosten bis dato (noch) nicht auf die Gebühren umgelegt haben. Dies ist beim Vergleich zu berücksichtigen.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben sich sehr intensiv mit den Gebührenerhöhungen und den Stellungnahmen der Elternbeiräte befasst. Bei der Meinungsbildung der Ausschussmitglieder wurde auch berücksichtigt, dass 
a) den Eltern/Erziehungsberechtigten zur Entlastung der Kinderbetreuungskosten gezielt staatliche Hilfen bezahlt werden. Hierzu zählen insbesondere
aa) für Kinder ab dem dritten Lebensjahr wird ein staatlicher Zuschuss zu den Gebühren von 100 € monatlich bezahlt. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Kindergarteneltern zum Teil gar keine Gebühren oder nur einen sehr kleinen Gebührenanteil selber tragen mussten. 
bb) im Krippenbereich gibt es, abhängig vom Einkommen, den staatlichen Zuschuss von 100 € monatlich als sog. Krippengeld. 
cc) zusätzlich gewährt der Freistaat Bayern den Eltern für jedes Kind im ersten und zweiten Lebensjahr 250 Euro monatlich als Familiengeld, ab dem dritten Kind 300 Euro monatlich. Dies führt zu einer sehr deutlichen Entlastung bei den Krippengebühren.

b) die Gemeinde nur für den Betrieb der beiden kommunalen Kindertagesstätten bereits mit eigenen Zahlungen in Höhe von ca. 1 Mio € aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Das wurde als ein starkes finanzielles Engagement der Gemeinde zur Kinderbetreuung gesehen, dass bei der Beurteilung aller Umstände mitbetrachtet werden muss. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die jetzt vorgesehene Gebührenerhöhung nur die Mehrkosten der von allen befürworteten Arbeitsmarktzulage ausgleicht. Der finanzielle Beitrag der Gemeinde von 1 Mio € bleibt auch nach der Gebührenerhöhung weiterhin bestehen.

In der Gesamtabwägung aller Argumente und Fakten waren sich die Ausschussmitglieder einig, dass die Gebührenerhöhungen aus den Mehrkosten der Arbeitsmarktzulage in voller Höhe auf die Betreuungsgebühren umzulegen sind. Die Gebührenerhöhungen sind deutlich, aber in Anbetracht der staatlichen Zuschüsse für die Betreuungskosten und des bereits sehr starken finanziellen Engagements der Gemeinde zu den Kosten der Kindertagesstätten wurde dies als vertretbar gesehen. Letztlich kostet künftig eine qualifizierte Kinderbetreuung in der Krippe ca. 2,30 € bis 2,40 € pro Stunde, im Kindergarten zwischen 0,80 € bis 1,20 € pro Stunde.  Um in Einzelfällen finanzielle Härten zu vermeiden, wurde entschieden, dass diese kurzfristige und deutliche Gebührenerhöhung, ausnahmsweise eine Herabbuchung rechtfertigt. Herabbuchungen sind nach der Kindertageseinrichtungensatzung grundsätzlich nicht möglich.

Im Planansatz für das Haushaltsjahr 2023 ergeben sich folgende Zahlen (die Gebührenerhöhungen sind bereits eingerechnet):


Sternschnuppe
Sonnenschein
Gesamtausgaben
1.282.000

1.097.000






Einnahmen




Staatszuschuss
572.000
44,6 %
489.000
44,6 %
Elterngebühren
77.000
  6,0 %
215.000
19,6 %
= kommunaler Anteil
633.000
49,4 %
393.000
35,8 %

Beschluss 1

Die Arbeitsmarktzulage wird zum 01.02.2023 für die pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte, einschließlich der Leiterinnen und Stellvertreterinnen, in den kommunalen Kindertagesstätten in Rohrbach eingeführt. Diese Zulage wird zunächst bis 31.08.2025 befristet. Für die Zeit danach wird die Situation rechtzeitig evaluiert. Die Arbeitsmarktzulage soll 10 v.H.  des Tabellenbetrages der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe für Vollzeitbeschäftigte betragen. Für Teilzeitbeschäftigte wird sie anteilig bezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Kindertagesstätten wird zum 01.02.2023 in voller Höhe auf die Elterngebühren umgelegt Die Zahlung der Elterngebühren wird ab dem 01.02.2023 auf 12 Monatsbeiträge umgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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4.2. Beschluss über aktualisierte Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ab 01.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Die Gebührenerhöhung zum 01.02.2023 und die Umstellung auf 12 Monatszahlungen wurden zum Anlass genommen die bestehende Kindertageseinrichtungengebührensatzung insgesamt zu aktualisieren. Das bedeutet, dass neben den Gebührenerhöhungen auch die bisherigen 3 Änderungen eingearbeitet wurden, so dass es zum 01.02.2023 wieder eine aktuelle Satzung gibt. Der Satzungsentwurf ist mit den farbig markierten Änderungen und entsprechenden Erläuterungen als Anlage beigefügt. 

Beschluss

Die aktualisierte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rohrbach wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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5. Beschlussfassung über Gebührentarife für Maßnahmen im Straßenverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nach § 1 GebOSt werden Gebühren für Amtshandlungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung erhoben; hierfür hat der Gesetzgeber in der Anlage 1 zu § 1 GebOSt sämtliche straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen festgeschrieben und mit Gebührensätzen bzw. Gebühren-Nummern versehen. Bei den genannten Gebühren-Nummern handelt es sich um Rahmengebühren. Im Zuständigkeitsbereich der Unteren Verkehrsbehörde (Gemeinde Rohrbach) sind dies insbesondere Gebühren für

  • verkehrsregelnde und - sichernde Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO, die sich aus Anlass von Arbeiten auf den Straßenverkehr auswirken (Nr. 261) ODER 
  • Erlaubnisse nach §§ 29 und 30 StVO (Nr. 263) 

Innerhalb des jeweils vorgegebenen Rahmens hat die handelnde Behörde bei den beiden Nummern einen Gebührenrahmen zwischen 10,20 Euro bis 767,00 Euro. Gebührenpflichtig sind diejenigen Amtshandlungen, die auf Antrag oder Veranlassung einer natürlichen oder juristischen Person oder zu deren Gunsten vorgenommen werden. Diese Personen sind Kostenschuldner. 

Die Gemeinde Rohrbach hat 2018 die Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen in einer Gebührentariftabelle konkretisiert. Hierbei wurde die Gebührenhöhe an einem Beispiel der Gemeinde Allershausen festgelegt. Ausschlaggebend für die Gebührenhöhe ist die Art und Dauer der Sperre, sowie die betroffene Erschließungsanlage (Straße/Gehweg).

Für jeden Sachverhalt hat der Gesetzgeber in den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" - kurz RSA - bereits im Jahr 1995 eingeführt. Die Ausgabe 2021 wurde überarbeitet, da in den vergangenen Jahren sich zum einen die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift zur StVO geändert hat und zum anderen die Anforderungen an die Arbeitsstellenabsicherung gestiegen sind.  Die Gebührentarife wurden nicht verändert, lediglich wurden die neuen Regelpläne in die Gebührentabelle übernommen. 
 
Die Veränderungen werden in gelb in der Gegenüberstellung zur besseren Veranschaulichung hervorgehoben. Auch die GebOSt sowie Regelpläne sind als Anlage dem BV angehängt. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 10.01.2023 über den Entwurf beratschlagt und mit Beschluss am 10.01.2023 dem Gemeinderat empfohlen, dass die Gebührentarife für Maßnahmen im Straßenverkehr in der vorliegenden gültigen Fassung beschlossen werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Gebührentarife für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 10.01.2023 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Genehmigung der Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Nach den gemäß Gemeinderatssitzung vom 07.07.2009 beschlossenen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Spenden,  Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale oder gemeinnützige Zwecke hat der Gemeinderat über die Annahme der in der als Anlage beigefügten Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2022 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 19 zu entscheiden.
Künftig wird, wie in der Sitzung am 07.12.2022 beschlossen, über die Annahme/Ablehnung jeder einzelnen Zuwendung im Gemeinderat entschieden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der in der Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2022 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 19.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Kanalsanierung Gewerbegebiet und Moosäcker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 7
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7.1. Vorstellung Kanalsanierungskonzept Gewerbegebiet und BG Moosäcker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Das IB WipflerPlan erstellte auf Grundlage der Verfilmung des Kanalnetzes im Gewerbegebiet und Baugebiet Mossäcker ein Sanierungskonzept. 

Die Schäden im Kanalnetz sind in den anhängenden Plänen nach Schadensklasse 0 bis 5 dargestellt. Die zur Sanierung geplanten Abschnitte können den anhängenden Sanierungsplänen entnommen werden. Überwiegend werden nur die Schadensklassen 3 - 5 vereinzelt auch Schadensklasse 2 saniert. Je nach Schadensausmaß erfolgt die Sanierung im Inliner-, Roboterverfahren oder in offener Bauweise (Erneuerung).

Für die Gesamtmaßnahme wurde nachfolgende Kostenschätzung erstellt:

Sanierungsart
Nettokosten
Bruttokosten

Reparatur (Robotersanierung)
116.533,00 €
138.674,27 €
Renovierung (Inlinersanierung)
179.247,00 €
213.303,93 €
Erneuerung (offene Bauweise)
14.349,00 €
17.075,31 €
Zwischensumme
310.129,00 €
369.053,51 €
Nebenkosten 18 % (Honorarkosten etc.)
55.823,00 €
66.429,37 €
Gesamtmaßnahme
365.952,00 €
435.482,88 €

Nach Aussage des Ingenieurs sind die Schäden nicht so gravierend, dass die Sanierung zwingend 2023 auszuführen ist, die Maßnahme kann bedenkenlos auf das Jahr 2024 verschoben werden. Es besteht zudem die Möglichkeit die Sanierungsmaßnahme auf zwei Jahre aufzuteilen, allerdings entstehen hierbei Mehrkosten von ca. 10 % für doppelte Baustelleneinrichtung etc. 

Auf Grund der angespannten Haushaltssituation wird empfohlen die Durchführung der Sanierungsmaßnahme für das Jahr 2024 ein zu planen. 
 
Im Anschluss 2025 ist die Verfilmung eines nächsten Abschnittes (voraussichtlich Fahlenbach) durchzuführen. 

Beschluss

Die Sanierung des Kanalnetzes gemäß Sanierungskonzept wird im Haushaltsjahr 2025 oder 2026 eingeplant. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7.2. Genehmigung Honorarangebot WipflerPlan Ausführung Kanalsanierung Gewerbegebiet und BG Moosäcker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Vom Planungsbüro WipflerPlan wurde für das Gewerbegebiet und BG Moosäcker ein Sanierungskonzept für die Kanalsanierung erstellt. Zur Durchführung der Maßnahme muss ein Ingenieurvertrag nach HOAI für die Leistungsphase 3 bis 9 geschlossen werden.

Basierend auf die Kostenschätzung fällt ein Honorar in Höhe von 40.585,20 € netto (brutto 48.296,38 €) an. 

Beschluss

Das IB WipflerPlan wird mit der Durchführung der Kanalsanierungsmaßnahme gemäß vorliegendem Ingenieurvertrag vom 10.11.2022 beauftragt. Die Planung soll erst in 2024 realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Sanierung Rathaus Rohrbach - Information zur Vergabe Aufträge für Fachplaner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung die Aufträge für die Fachplanungen (Leistungsphase 1-4) vergeben. Hiermit wird die Öffentlichkeit zu diesem Tagesordnungspunkt hergestellt und die Auftragsvergaben wie folgt bekannt gegeben:

  1. Das IB Com4tec aus Riedenburg wurde mit der Erstellung der Fachplanung „Elektro/Gebäudeausrüstung“ beauftragt. Das angebotene Gesamthonorar beträgt brutto 134.262,22 €. Der Auftrag wurde zunächst auf die Leistungsphasen 1-4 (entspricht 30 % vom Gesamthonorar) beschränkt.  

  1. Das IB Com4tec aus Riedenburg wurde mit der Erstellung der Fachplanung „Heizung/Lüftung/Sanitär“ beauftragt. Das angebotene Gesamthonorar beträgt brutto 146.628,93 €. Der Auftrag wurde zunächst auf die Leistungsphasen 1-4 (entspricht 28 % vom Gesamthonorar) beschränkt.  

  1. Das IB Brandl+Eltschig aus Freising wurde mit der Erstellung der Fachplanung „Tragwerk“ beauftragt. Das angebotene Gesamthonorar beträgt brutto 107.315,37 €. Der Auftrag wurde zunächst auf die Leistungsphasen 1-4 (entspricht 58 % vom Gesamthonorar) beschränkt.   

  1. Das IB ASW Wolf + Partner Architekten mbB aus Regensburg wird mit der Erstellung der Fachplanung „Brandschutz“ (Leistungsphase 1-4) zum Preis i.H.v. brutto 6.435,20 € beauftragt.

  1. Das IB Baierl aus Riedenburg wurde mit der Erstellung der Fachplanung „Energieberatung“ (ohne energetische Baubegleitung) zum Preis i.H.v. brutto 4.194,75 € beauftragt.

  1. Das IB Vermessung A. Tretter aus Pfaffenhofen wurde mit der Erstellung der Gebäudevermessung zum Preis i.H.v. brutto 5.831,00 € beauftragt.

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung, der Beschluss vom 12.12.2022 zum TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung (Vergabe der Fachplanungen) ist aufzuheben. Über die Planungsvergaben ist erneut zu diskutieren und zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

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9. Sanierung Schmellerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 9
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9.1. Auftragsvergabe Prallwände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Es wurden am 22.11.2022 insgesamt 8 Firmen zur Abgabe eines Angebotes für das Gewerk Prallwände aufgefordert. Ein Anbieter gab fristgerecht zum 15.12.2022 ein Angebot ab. Die Angebotssumme liegt bei 153.719,44 (incl. 19% MwSt.) 

In der Kostenberechnung wurden für diese Leistung 105.787,43 € angesetzt.

Die Kostenberechnung wurde auf Grundlage der in den Vorjahren umgesetzten Vorhaben unter Berücksichtigung von jährlichen Baupreisindex von ca. 5 % erstellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung war diese Preisentwicklung nicht absehbar. 

Das eingereichte Angebot liegt um ca. 45 % über der Kostenberechnung, so dass nicht von einem wirtschaftlich kalkulierten Angebot auszugehen ist und die Ausschreibung gemäß § 17 VOB/A aufgehoben werden kann.

Es wird vorgeschlagen, die Ausschreibung aufzuheben, den Bieter zu informieren und das Ausschreibungsverfahren als Freihändige Vergabe neu zu starten.

Beschluss

Der Ausschreibung wird aufgehoben, die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und eine Freihändige Vergabe vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9.2. Auftragsvergabe Sonnenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Es wurden am 22.11.2022 insgesamt 9 Firmen zur Abgabe eines Angebotes für das Gewerk Sonnenschutz aufgefordert. Ein Anbieter gab fristgerecht zum 15.12.2022 ein Angebot ab. Die Angebotssumme liegt bei 33.894,77 € (incl. 19% MwSt.) 

In der Kostenberechnung wurden für diese Leistung 9.282,00 € angesetzt.

Bei der Erstellung der Kostenberechnung stand die endgültige Ausführungsart noch nicht fest. Es wurde von einem von Hand gezogenen Vorhang ausgegangen. Nach Bemusterung und Erstellung der Ausführungsplanung wurde festgelegt, dass ein elektrisch betriebener, in Führungsschienen laufender Sonnenschutz ausgeführt werden soll. Dieser ist natürlich wesentlich teurer.

Die angebotenen Preise entsprechen der derzeitigen Marktlage.

Beschluss

Auf eine innenliegende Verdunkelungsmöglichkeit wird verzichtet. Die Ausschreibung ist aufzuheben. Eine Leerrohrinstallation für eine spätere Nachrüstung ist vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Kinderhaus Tabeki - Auftragsvergabe Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bei der ersten Ausschreibung sind keine Angebote eingegangen. 
Am 22. November wurde das LV erneut an 18 Firmen mit der Bitte zur Abgabe eines Angebotes verschickt. Zur Angebotseröffnung am 11.01.2023 um 13:30 Uhr sind 5 Angebote eingegangen.

Das teuerste Angebot liegt bei 459,044,77 € (incl.19 % MwSt.), das wirtschaftlichste Angebot gab die Fa. Andreas & Christian Crusius GmbH, Am Seitweg 7, 85055 Ingolstadt, mit einer Angebotssumme von 311.571,29 € (incl.19 % MwSt.) ab.

In der Kostenberechnung der Passionauten Architekten wurden für die Leistungen 269.660,00 € angesetzt. Die Angebotspreise entsprechen der aktuellen Marktlage.

Beschluss

Der Auftrag für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten geht an die Fa. Andreas & Christian Crusius GmbH, Am Seitweg 7, 85055 Ingolstadt, gemäß Angebot vom 11.01.2023 zum Angebotspreis von 311.571,29 € (incl.19 % MwSt.) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2023 ö 11

Sachverhalt

1) 1. Bgm Keck informierte an die Onlineumfrage zum Ortsentwicklungskonzept, die noch bis Ende Januar geschaltet ist. Eine hohe Beteiligung wäre wünschenswert.

2) Die Interessensbekundungen für die kostenlose Verlegung von Glasfaserhausanschlüssen liegen erst bei einer Quote von 35% der möglichen Haushalte. Der Vorsitzende wies auf diese einmalige Gelegenheit hin und betonte, dass es keine Verpflichtung für einen tatsächlichen Anschluss gibt. Dies ist bei einem späteren eigenwirtschaftlichen Ausbau anders. Zielmarke sei eine Anschlussquote von 90 %.

Im Gemeinderat wurde die zum Teil unangemessenen „Hausbesuche“ durch Beauftragte der Firma Leonet kritisiert. Der Vorsitzende berichtete, dass dies zwischenzeitlich abgestellt wurde und die betreffenden Personen nicht mehr tätig sind. 

Datenstand vom 09.02.2023 15:03 Uhr