Datum: 08.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.01.2023
2 Jahresrechnung 2020
2.1 Feststellung der Jahresrechnung 2020
2.2 Entlastung der Jahresrechnung 2020
3 Jahresrechnung 2021
3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2021
3.2 Entlastung der Jahresrechnung 2021
4 Jahresrechnung 2022
4.1 Bekanntgabe des Ergebnisses und Rechenschaftsbericht 2022
4.2 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022
5 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 42 "Schelmengrund - 2. BA"
5.1 Änderungsbeschluss
5.2 Billigung des Änderungsentwurfes
5.3 Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 2
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2.1. Feststellung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2020 wurde am 14.07.2021 durchgeführt. Unstimmigkeiten oder Beanstandungen wurden nicht vorgebracht.

Die Jahresrechnung 2020 wird mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung der Jahresrechnung 2020










Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
14.124.704,05 €
4.511.403,13 €
18.636.107,18 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00 €
2.785.200,00 €
2.785.200,00 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00 €
1.389.500,00 €
1.389.500,00 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
43.534,03 €
0,00 €
43.534,03 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
14.081.170,02 €
5.907.103,13 €
19.988.273,15 €
Ausgaben
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
14.080.901,66 €
3.581.219,01 €
17.662.120,67 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00 €
2.770.861,56 €
2.770.861,56 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00 €
444.977,44 €
444.977,44 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
-268,36 €
0,00 €
-268,36 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
14.081.170,02 €
5.907.103,13 €
19.988.273,15 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)


0,00 €
0,00 €










Darin enthalten:




1) Zuführung vom Vermögenshaushalt



0,00 €
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt



2.344.514,08 €
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Kameralistik

1.133.818,68 €










Berechnung Überschuss:






(Nachtrags-)HH-
Ansatz
Jahresrechnung
Differenzbetrag
9100.31000 Rücklagenentnahme
0,00 €
0,00 €
0,00 €
9100.91000 Rücklagenzuführung
0,00 €
1.133.818,68 €
1.133.818,68 €
Überschuss

0,00 €
1.133.818,68 €
1.133.818,68 €






Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2020 mit den genannten Beträgen fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Entlastung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 2.2

Sachverhalt

2. Bürgermeister Hochmuth übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz des Gemeinderates, da 1. Bürgermeister Keck wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO (Gemeindeordnung) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist. 

Da sowohl die örtliche Prüfung als auch die Feststellung der Jahresrechnung 2020 durchgeführt wurde, kann gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung gleichzeitig auch über die Entlastung beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht für die Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 GO die Entlastung aus. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 3
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3.1. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2021 wurde am 29.11.2022 durchgeführt. Unstimmigkeiten oder Beanstandungen wurden nicht vorgebracht.

Die Jahresrechnung 2021 wird mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung der Jahresrechnung 2021










Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
15.949.437,87 €
7.337.939,63 €
23.287.377,50 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00 €
4.594.300,00 €
4.594.300,00 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00 €
1.199.200,00 €
1.199.200,00 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
21.751,03 €
0,00 €
21.751,03 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
15.927.686,84 €
10.733.039,63 €
26.660.726,47 €
Ausgaben
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
15.929.082,28 €
5.192.603,17 €
21.121.685,45 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00 €
5.771.331,38 €
5.771.331,38 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00 €
230.894,92 €
230.894,92 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
1.395,44 €
0,00 €
1.395,44 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
15.927.686,84 €
10.733.039,63 €
26.660.726,47 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)


0,00 €
0,00 €










Darin enthalten:




1) Zuführung vom Vermögenshaushalt



0,00 €
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt



2.833.092,03 €
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Kameralistik

18.484,81 €










Berechnung Überschuss:






(Nachtrags-)HH-
Ansatz
Jahresrechnung
Differenzbetrag
9100.31000 Rücklagenentnahme
1.206.600,00 €
1.147.136,77 €
59.463,23 €
9100.91000 Rücklagenzuführung
0,00 €
18.484,81 €
18.484,81 €

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 mit den genannten Beträgen fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. Entlastung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 3.2

Sachverhalt

2. Bürgermeister Hochmuth übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz des Gemeinderates, da 1. Bürgermeister Keck wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO (Gemeindeordnung) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist. 

Da sowohl die örtliche Prüfung als auch die Feststellung der Jahresrechnung 2021 durchgeführt wurde, kann gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung gleichzeitig auch über die Entlastung beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht für die Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 GO die Entlastung aus. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 4
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4.1. Bekanntgabe des Ergebnisses und Rechenschaftsbericht 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Jahresrechnung 2022 - Rechenschaftsbericht


Die Jahresrechnung wurde fristgerecht gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung erstellt (bis spätestens 30.06.2023) und dem Gemeinderat vorgelegt. 

Die Haushaltsrechnung 2022 hat wie folgt abgeschlossen:

Verwaltungshaushalt:



Ansatz inkl. Nachtrag
16.063.600,00 €
Ergebnis:
16.430.315,32 €





Vermögenshaushalt:




Ansatz inkl. Nachtrag
7.426.700,00 €
Ergebnis:
  5.093.900,00 €




Gesamthaushalt:



Ansatz inkl. Nachtrag
23.490.300,00 €
Ergebnis:
21.524.215,32 €


Das Jahresrechnungsergebnis der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 2022 wird wie folgt bekannt gegeben:
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022





Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
16.441.864,82 €
5.590.501,00 €
22.032.365,82 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00 €
2.100.000,00 €
2.100.000,00 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00 €
2.596.601,00 €
2.596.601,00 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
11.549,50 €
0,00 €
11.549,50 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
16.430.315,32 €
5.093.900,00 €
21.524.215,32 €
Ausgaben
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
16.430.152,22 €
4.665.629,50 €
21.095.781,72 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00 €
1.162.088,00 €
1.162.088,00 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00 €
733.817,50 €
733.817,50 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
-163,10 €
0,00 €
-163,10 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
16.430.315,32 €
5.093.900,00 €
21.524.215,32 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)


0,00 €
0,00 €





Darin enthalten:




1) Zuführung vom Vermögenshaushalt



0,00 €
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt



2.974.186,21 €
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Kameralistik

104.903,93 €





Berechnung Überschuss:






HH-Ansatz
Jahresrechnung
Differenzbetrag
9100.31000 Rücklagenentnahme
0,00 €
0,00 €
0,00 €
9100.91000 Rücklagenzuführung
0,00 €
104.903,93 €
104.903,93 €

Die im Haushalt 2022 verwendeten Deckungskreise sind überwiegend eingehalten worden. 

Nr. 
Bezeichnung
 Ansatz 2022 
 Ergebnis 2022 
Unterschied
4
Personalkosten
  3.882.200,00 € 
  3.478.039,05 € 
 404.160,95 € 
11
Öffentliche Sicherheit
       10.738,50 € 
        3.153,63 € 
7.584,87 €
50
Bauunterhalt
     227.800,00 € 
   118.540,53 € 
  109.259,47 € 
51
Unterhalt von Straßen
     287.500,00 € 
    183.896,52 € 
 103.603,48 € 
52
Geräte und Ausstattungsgegenstände
       46.600,00 € 
       29.444,60 € 
    17.155,40 €
54
Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen
     122.100,00 € 
       74.356,57 € 
    47.743,43 € 
57
Gruppierung 57 (u.a. Verbrauchsmaterial)
     146.100,00 € 
       48.524,82 € 
    97.575,18 € 
61
Grundstücksumlegung
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
63
EDV (Kosten für die Datenverwaltung)
     113.600,00 € 
       82.538,69 € 
  31.061,31 € 
64
Steuern (Versicherungen, Schadensfälle)
     137.700,00 € 
     125.392,02 € 
  12.307,98 € 
65
Gruppierung 65 (u.a. Sachverständige)
     214.100,00 € 
     134.280,43 € 
    79.819,57 €
70
UA 7000 VmH (Abwasserbeseitigung Vermögenshaushalt)
    182.500,00 € 
     183.748,18 € 
-     1.248,18 € 
81
Hausanschlüsse Wasserversorgung
                    -   €
                    -   € 
                 -   €
90
Gewerbesteuer
  279.990,19 € 
     106.258,00 € 
  173.732,19 €
130
Feuerwehr
     191.800,00 € 
    177.312,35 € 
    14.487,65 € 
352
Bücherei
       14.400,00 € 
       12.628,52 € 
      1.771,48 € 
461
Zweckbindung Sternschnuppe
          177,65 €
              27,65 € 
         150,00 €
463
Zweckbindung Sonnenschein
         1.162,15 € 
       659,31 € 
502,84 € 
700
Kanalisation
     145.300,00 € 
     122.080,16 € 
    23.219,84 € 
815
Wasserversorgung
  1.408.400,00 € 
  1.416.505,31 € 
-     8.105,31 € 
935
bewegliches Vermögen
       28.200,00 € 
       21.096,32 €
      7.103,68 €
4350
Unterbringung von Obdachlosen
         4.600,00 € 
         4.070,99 € 
      529,01 € 
4611
Zweckbindung Sternschnuppe Portfolio
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
4633
Zweckbindung Sonnenschein Portfolio
            920,00 € 
            100,40 € 
         819,60 € 
4640
Kinderhaus „Tabeki Rohrbach“
       18.400,00 € 
       17.313,52 € 
    1.086,48 € 
4641
Kindergarten Sternschnuppe
    103.600,00 € 
     74.443,78 € 
    29.156,22 € 
4642
Kindergarten sonstige (Gastkinder, Hort)
  1.269.100,00 € 
  1.032.413,77 € 
236.686,23 € 
4643
Kinderkrippe Sonnenschein
       94.500,00 € 
     101.064,94 € 
-     6.564,94 € 
4935
bewegliches Vermögen Kindertagesstätten
9.800,00 €
     7.570,99 € 
2.229,01 € 
6310
Fahrradwege
37.500,00 €
36.712,89 €
    787,11 € 
6900
Hochwasserfreilegung
       42.500,00 € 
       27.724,73 € 
    14.775,27 € 
7000
Kanalhausanschlüsse
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
8101
PV-Anlagen Gemeinde
       8.800,00 € 
       7.649,26 € 
1.150,74 € 
8150
Wasserversorgung VmH (Vermögenshaushalt)
1.077.400,00 € 
1.013.263,27 € 
64.136,73 €
8151
PV-Anlage Wasserversorgung
       20.600,00 € 
        3.903,66 € 
    16.696,34 € 


Im Einzelnen stellen sich die erheblich unter- bzw. überschrittenen Haushaltsstellen wie folgt dar:

Bei den Zuweisungen und Zuschüsse vom Land - Betriebskostenförderung – für die Kindertagesstätten wurde der Ansatz für die 4. Abschlagszahlung doppelt berücksichtigt. Die Einnahmen waren aus diesem Grunde zu hoch. Bei den Zuweisungen f. lfd. Zwecke an kirchliche Träger - Betriebskostenförderung – (HST 4642.70800) wurde der Ansatz für die 4. Abschlagszahlung ebenfalls doppelt berücksichtigt. Die Ansätze wurden aus diesem Grunde deutlich unterschritten.

Für die Investitionsförderung zum Bau eines neuen Kindergartens unter kirchlicher Trägerschaft (HST 4647.98800) hat die Gemeinde in den Jahren 2020 - 2022 insgesamt 4.862.293,42 € an die örtliche Kirchenstiftung bezahlt. Nach Auskunft des Projektsteuerers ist mit keinen weiteren Zahlungen zu rechnen. Der Ansatz in Höhe von 1.543.500 € wurde im Haushaltsjahr 2022 um 403.364,38 € unterschritten. Die Zuweisung beläuft sich auf insgesamt 1.986.000 € (HST 4647.36100), im Jahr 2022 wurde die kinderbezogene Finanzierung entgegen der Auskunft des Fördermittelgebers vollständig ausgezahlt, deshalb konnten auf der Haushaltsstelle Mehreinnahmen in Höhe von 166.000 € verbucht werden (Ansatz 263.000 €).

Für die Unterhaltung von Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen (HST 6300.51000) wurde der Ansatz von 250.000 € um 97.422,65 € unterschritten, da ca. 25.000 € erst im Folgejahr kassenwirksam werden. Die restlichen Mittel wurden nicht benötigt.

Für die Fertigstellung der Sanierung des Sportwegs, 2. Bauabschnitt wurde für das Haushaltsjahr 2022 mit Kosten in Höhe von 50.000 € gerechnet (HST 6308.95000). Aufgrund eines erfreulichen Ausschreibungsergebnisses reduzieren sich die Gesamtkosten, so dass der Ansatz nicht benötigt wurde.

Für die Erschließung der gemeindeeigenen Grundstücke im 2. Bauabschnitt im Baugebiet Schelmengrund standen bei HST 6322.95000 im Haushaltsjahr 1.241.200 € zur Verfügung. Da der Erschließungsträger aufgrund des Baufortschrittes Mitte Dezember eine weitere Rate eingefordert hat, wurde der Ansatz um 179.664,42 € überschritten. 

Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens wurden die Schlusszahlungen, der Vorteilsausgleich sowie eine Teilrate die Zuweisung vom Land für den Neubau der Eisenbahnüberführung Fürholzener Straße fällig (UA 6319). Da mit der DB ein Vergleich über die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen ausgehandelt wurde, war nur eine Abschlusszahlung in Höhe von 208.368 € zu leisten (HST 6319.95000). Da noch keine endgültige Ablöseberechnung von der DB vorliegt, konnte der Verwendungsnachweis noch nicht eingereicht und damit die Nachförderung der Mehrkosten ebenfalls noch nicht beantragt werden.

Wegen des erhöhten Wasserverbrauchs waren höhere Benutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung (HST 7000.11000) festzusetzen, als ursprünglich erwartet. Der Ansatz von 880.000 € wurde um 208.158,09 € überschritten. Aufgrund der zeitintensiven Vorarbeiten zur Abrechnung der Verbesserungsbeiträge im Frühjahr 2023 wurden unterjährig keine Herstellungsbeiträge festgesetzt. Die Abrechnung konnte erst im Dezember 2022 durchgeführt werden und fließt in das Jahresergebnis 2023 ein, so dass der Ansatz bei HST 7000.35001 – Kanalbeiträge um 97.129,65 € unterschritten wurde.

Bei der HST 8150.11981 Wasserversorgung Waaler Gruppe – Umsatzsteuer 7 % kommt es zu einer Minderausgabe in Höhe von 97.440,64 €, da die Verbesserungsbeiträge erst im Folgejahr festgesetzt werden. Aus diesem Grunde waren die Umsatzsteuereinnahmen niedriger, als zur Haushaltsplanung errechnet. Bei der HST 8150.15500 – Vorsteuer-Erstattung kommt es zu einer Mehreinnahme in Höhe von 116.674,90 €. Aufgrund des tatsächlichen Mittel Zu- und Abflusses im 4. Quartal 2021 und den ersten drei Quartalen 2022, fiel die Vorsteuererstattung höher aus, als ursprünglich erwartet. 

Der Ansatz von 50.000 € für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten für den „alten Wirt“ wurden nicht benötigt (HST 8400.65500).

Das Ergebnis der Gewerbesteuer-Sollstellungen liegt im Haushaltsjahr 2022 um 173.732,19 € höher als erwartet (HST 9000.00300).

Durch Ausgabeeinsparungen, Verschiebungen der Kassenwirksamkeit ins Folgejahr und Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt konnte dem Vermögenshaushalt statt 1.416.500 € ein Betrag von 2.974.186,21 € (+1.557.686,21 €) zugeführt werden (HST 9100.86000 und 9100.30000). Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 104.903,93 € zugeführt werden (HST 9100.91000).

Im Deckungskreis 4 – Personalkosten kam es aus unterschiedlichen Gründen zu einer Ansatzunterschreitung von insgesamt 404.160,95 €. Im Unterabschnitt 0200 war die Hochrechnung der Ausgaben wegen eines Schnittstellenfehlers nicht plausibel, so dass der Haushaltsansatz zu hoch festgesetzt wurde. Im Unterabschnitt 4643 minderten Erstattungen aufgrund Quarantäne und Erstattungszahlungen für Beschäftigte während Beschäftigungsverbotes die Personalausgaben. Zudem waren in der Kinderkrippe Personalausfälle zu verzeichnen, die leider nicht kompensiert werden konnten. 


Die allgemeine Rücklage hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2021

1.051.922,23 € 
Zuführung des Sollüberschusses
+
104.903,93 €           
Stand 31.12.2022
 
1.156.826,16 € 


Entwicklung der Schulden:
Stand 31.12.2021

   5.331.945,95 € 
Kreditaufnahme
+
  2.000.000,00 € 
Ordentliche Tilgung
./.
   501.144,67 € 
Stand 31.12.2022
 
   6.830.801,30 € 


Im Jahr 2022 lag einen Kreditgenehmigung in Höhe von 2.907.400 € vor. Diese wurde im Jahr 2022 nicht benötigt und wurde als Haushaltseinnahmerest in Höhe von 2.100.000 € ins Planjahr übertragen. Die Kreditgenehmigung aus dem Jahr 2021 wurde vollständig in das Jahr 2022 übertragen und in Höhe von 2.000.000 € in Anspruch genommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2022 betrug 6.830.801,30 €.

Kassenkredite wurden im Jahr 2022 nicht in Anspruch genommen.

Durch Mehreinnahmen insbesondere im Unterabschnitt 9000 und Einsparungen bei den Ausgaben konnte das Haushaltsjahr 2022 insgesamt günstiger abgeschlossen werden, als ursprünglich geplant. Durch die große Investitionstätigkeit wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.162.088,00 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 2.100.000,00 € gebildet.

Der Entwurf der Jahresrechnung 2022 ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt (es fehlen noch die Beschlussauszüge des heutigen Tages).

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022 samt des Rechenschaftsberichtes zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Bei folgenden Haushaltsstellen wurde der Ansatz überschritten:


6322.95000 Erschließung Schelmengrund – 2. BA (179.664,42 €)
Aufgrund des Baufortschritts wurde im Dezember 2022 vom Erschließungsträger eine weitere Rate angefordert. Die Gesamtkosten bleiben gleich, in den Folgejahren mindert sich die Zahllast. Der Ansatz bei HST 6322.95000 in Höhe von 1.251.565,58 € (inkl. HAR aus 2021 in Höhe von 10.365,58 €) wird deshalb überplanmäßig um 179.664,42 € überschritten.


9100.86000 Zuführung zum Vermögenshaushalt (1.557.686,21 €)
Statt der geplanten Zuführung in Höhe von 1.416.500 € konnte im Haushaltsjahr 2022 ein Überschuss in Höhe von 2.974.186,21 € erwirtschaftet werden. Dies führt zu überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.557.686,21 €.


9100.91000 Zuführung an Rücklagen (104.903,93 €)
Wegen der erhöhten Zuführung vom Verwaltungshaushalt konnte der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 104.903,93 € zugeführt werden. Planmäßig war keine Zuführung vorgesehen.


Die Ausgaben waren im Haushaltsjahr 2022 unabweisbar, die Deckung war gewährleistet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 42 "Schelmengrund - 2. BA"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 5
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5.1. Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich bereits in der Sitzung vom 01.06.2022 erstmalig mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. BA“ beschäftigt und sich für diese ausgesprochen. 

Folgende Änderungen sollen – da keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung vorliegen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen:

  1. Änderung von Festsetzungen durch Text

  1. Festsetzung Nr. 6.2.1 und 6.2.2:

Bisherige Fassung (rechtskräftiger BPL)
Neue Fassung (1. Änderung BPL)
Festsetzung Nr. 6.2.1:

Die Satzung über die Anzahl, Ablöse und Gestaltung von Stellplätzen der Gemeinde Rohrbach an der Ilm (Stellplatzsatzung – StS) ist in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. 

Festsetzung Nr. 6.2.1:

Die Satzung über die Anzahl, Ablöse und Gestaltung von Stellplätzen der Gemeinde Rohrbach an der Ilm (Stellplatzsatzung – StS) ist in der jeweils aktuellen Fassung – unter Beachtung der nachfolgenden Festsetzungen -anzuwenden. 

Festsetzung Nr. 6.2.2:

Ab fünf nachzuweisenden Stellplätzen sind diese zwingend in einer Tiefgarage – unter Beachtung der diesbezüglich weiteren Anforderungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung – nachzuweisen.
Festsetzung Nr. 6.2.2:

Ab der fünften Wohneinheit sind die nachzuweisenden Stellplätze zwingend in einer Tiefgarage nachzuweisen. Hierbei sind mindestens ein Viertel, maximal zulässig jedoch die Hälfte, der erforderlichen Stellplätze oberirdisch anzuordnen; es ist immer auf volle Stellplatzzahlen aufzurunden. Die Besucherstellplätze sind stets oberirdisch anzuordnen. 


Erläuterung:
Bei der textlichen Festsetzung Nr. 6.2.2 „Tiefgaragenpflicht“ haben sich Fehler bei der Fortschreibung der Verfahrensunterlagen i.R. der Bebauungsplan-Aufstellung eingeschlichen. Diese sind zur Rechtsklarheit zu korrigieren.
Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 06.11.2018 sollte eine Tiefgarage ab der 5. Wohneinheit (nicht ab dem 5. Stellplatz) verpflichtend werden, um bei den Mehrfamilienhaus-Parzellen den Versiegelungsgrad aufgrund der hohen Zahl an Stellplätzen zu reduzieren. Gemäß § 3 Abs. 4 der gemeindlichen Stellplatzsatzung (welche parallel zum Bebauungsplan anzuwenden ist) sind „bei mehr als 4 Wohneinheiten mindestens ein Viertel der Stellplätze oberirdisch nachzuweisen“. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass auch oberirdisch Stellplätze zur Verfügung stehen, sollten die TG-Stellplätze in der Praxis nicht vollständig genutzt werden. Um die gegenständliche BPL-Festsetzung nicht durch die Stellplatzsatzung gegenseitig auszuhebeln, bedarf es hinsichtlich der oberirdischen Stellplätze zum (aus der Stellplatzsatzung übernommen) „Viertel“ der zusätzlichen Ergänzung einer Obergrenze von „max. die Hälfte“. Damit werden die Grundzüge der Planung (sowohl des Bebauungsplanes wie der Stellplatzsatzung) bei ausreichender Gestaltungsfreiheit für den Bauherrn gewahrt. 
Die textliche Festsetzung Nr. 6.2.1 wird entsprechend des farblich gekennzeichneten Passus als klarstellender Bezug/Verweis auf die Festsetzung Nr. 6.2.2 ergänzt.
Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes entstehen mit der Änderung der Festsetzungen nicht.


  1. Festsetzung Nr. 9.2:

Absatz 1 Satz 4 erhält folgende neue Fassung:
„Bei mehr als 2 Wohnungen auf dem Grundstück muss ein Rückhalt von mindestens 4 m³ geschaffen werden bei einem Ablauf von 1 l/s.“

Erläuterung:
Die Mindestgröße einer vorgeschriebenen Regenwasserzisterne für ein Mehrfamilienhaus ist im rechtskräftigen Bebauungsplan auf „min. 6 m³ Rückhaltevolumen“ festgesetzt. Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurde bedingt durch die Hanglage festgelegt, die Zisternen auf Oberkante des geplanten Straßenniveaus am Grundstückstiefpunkt zu orientieren, um für die spätere Bebauung mit Zufahrt möglichst flexibel zu sein. Dies hat zur Folge, dass die geplanten Ablauftiefen der Zisternen zum Teil nicht ganz eingehalten werden können und um ca. 25 cm höher liegen müssen. Dies führt zu einer Verringerung der Rückhaltevolumen um ca. 3 m³ bei den Parzellen 16, 45, 58, 60 und 77 (bei Parzelle 59 verbleibt es bei 6 m³ Rückhaltevolumen) auf nunmehr ca. 3 m³. Die Zisternen werden weiterhin mit einem Gesamtfassungsvermögen von 6 m³ ausgeführt, so dass in Folge dessen die 3 m³ an verlorenem Rückhaltevolumen in ein sog. „Speichervolumen“ (z.B. Nutzung für Gartenbewässerung) umgewandelt zur Verfügung stehen. Nach Angaben des bauausführenden Ing.-Büros hat die Verringerung des Rückhaltevolumens keinen nennenswerten Einfluss auf die Regenwasserentwässerung im Baugebiet. Zur Klarstellung wird daher Abs. 1 Satz 4 der textlichen Festsetzung Nr. 9.2 im Rahmen der ohnehin anstehenden BPL-Änderung nachrichtlich korrigiert. Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes bzw. des angliedernden Entwässerungskonzeptes entstehen mit der Änderung der Festsetzung nicht. 


  1. Änderung der Planzeichnung

–  –  –

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Bebauungsplan-Änderung durch Planzeichen




Planzeichnerische Hinweise und nachrichtliche Übernahmen


Fläche für Versorgungsanlagen


Trafo (Standortvorschlag)


Erläuterung:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind unter „planzeichnerische Hinweise und nachrichtliche Übernahmen“ u.a. „Flächen für Versorgungsanlagen“ (betrifft insbesondere Anlagen der Strom- und Wasserversorgung) aufgeführt. Zusätzlich ist symbolisch der mögliche Standort für eine Trafostation gelistet (Standortvorschlag). In beiden Punkten handelt es ich um keine verbindlichen Festsetzungen, sondern planzeichnerische Hinweise und Vorschläge. Im Zuge der Erschließungsarbeiten zum Baugebiet wurde von Seiten der Fa. Bayernwerk AG mitgeteilt, dass sich mit der öffentlichen Grünfläche im Bereich des ehemaligen Wendehammers am Übergang zum 2. BA (südlich der Fl.Nr. 2066/2, Gemarkung Rohrbach) ein gegenüber dem gemäß Bebauungsplan vorgeschlagenen Trafo-Standort geeigneterer Standort ergeben hat. Der Standort liegt unmittelbar an den bestehenden Stromleitungen sowie einer breiten Zuwegung. Zudem kann die Grünfläche ungehindert im Bedarfsfall mit schwerem Gerät (z.B. LKW, Einspeisung durch Notstromaggregat) angedient werden, was auch den Unterhalt erleichtert. Die Trafostation wird eine Grundfläche von ca. 2,80 x 1,70 m bei einer Höhe von ca. 1,80 m aufweisen. Zur transparenten Darstellung des sich neu ergebenden Trafo-Standortes und der damit einhergehenden Klarheit beim Vollzug des Bebauungsplanes, werden die planzeichnerischen Hinweis-Symbole „Fläche für Versorgungsanlagen“ und „Trafo (Standortvorschlag)“ auf die farblich gekennzeichnete Teilfläche durch Änderung der Planzeichnung ausgeweitet. Es handelt sich bei der Änderung um keine planzeichnerische Festsetzung, sondern lediglich um einen planzeichnerischen Hinweis („Standort-Vorschlag“). Der bisherige Standort-Vorschlag für die Trafostation soll beibehalten werden (z.B. als mögliche Optionen für späteren Netzausbau). 
Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes entstehen mit der Änderung der Planzeichnung und der planzeichnerischen Hinweise/nachrichtliche Übernahmen nicht.


Der Änderungsentwurf wurde von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitet. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. BA“ im bezeichneten Umfang im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2. Billigung des Änderungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 5.2

Sachverhalt

Der Änderungsentwurf ist als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den von der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. BA“ mit Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 5.3

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB an. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 6

Sachverhalt

  1. Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Nr. 48 "Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried" mit 11. FNP-Änderung

Die i.R. der 1. Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit bearbeitet und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge vorbereitet. Hierzu fand vor kurzem eine gemeinsame Besprechung mit den Beteiligten statt. Parallel werden ein Lärm- und Luftschutzgutachten sowie das Entwässerungskonzept erstellt. Mit einer Behandlung im Gemeinderat ist frühestens im Sommer dieses Jahrs zu rechnen. Im Anschluss erfolgt die 2. Auslegung (förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung).

  1. Information zur Bebauung des ehemaligen BayWa-Geländes (Fahlenbacher Straße)

Die Bodengrunduntersuchung wurde durchgeführt. Auf Grund des Untergrundes sind Gründungspfähle erforderlich, die Arbeiten werden als nächstes ausgeführt.
Demnächst soll die Ausschreibung an Generalunternehmer ausgegeben werden, es ist noch offen ob der Auftrag einem Generalunternehmen erteilt wird, oder eventuell an 3 Firmen aufgeteilt wird (Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser und 3-Spänner). Für Mitte des Jahres ist der Baubeginn geplant. Die Energie- und Wärmeversorgung wurde auf Grund der Energiekrise nochmals geprüft, zu den Luft- Wärmepumpen werden nach dem derzeitigen Stand auch PV-Analgen auf den Dächern errichtet.

  1. Grundsteuererklärung durch die Gemeinde
Die Gemeinde hat ihre Grundsteuererklärungen (44 Stück) fristgemäß eingereicht.

  1. Brunnenbohrung Feilenforst
Der Langzeitpumpversuch über 300 Stunden wurde abgeschlossen. Wasserproben wurden genommen. Derzeit werden Hydraulik und Wasserchemie ausgewertet. Konkrete Ergebnisse sind im März zu erwarten.

  1. Hochbehälter St. Kastl
Die Gewerke 2 – Hallen und Treppenbau und 5 – Estrich und Fliesen wurden abgeschlossen. Der Stromanschluss wurde durch das Bayernwerk in Betrieb genommen. Der Glasfaseranschluss bis zum Gebäude wurde von der Telekom verlegt. Innerhalb des Gebäudes muss der Anschluss noch von der Telekom verlegt werden (es gibt unterschiedliche Subunternehmer für innerhalb und außerhalb des Gebäudes).

Anfang Januar wurde planmäßig mit dem Spülen der neuverlegten Netzleitungen im Außenbereich begonnen. Am 31.01. wurde mit der Desinfektion der hydraulischen Anlage im Hochbehälter durch eine Fachfirma begonnen. Sobald die hydraulische Anlage sauber gespült ist und entsprechende Wasserproben vorliegen, wird mit der Desinfektion der Edelstahltanks begonnen. Liegen auch für die Tanks „saubere“ Wasserproben vor, d.h. Wasserproben, die den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen, geht der Hochbehälter in Betrieb. Das bedeutet, die Versorgung der Bevölkerung läuft über den neuen Behälter. Der alte Behälter wird außer Betrieb genommen.
Die Restarbeiten werden im laufenden Betrieb durchgeführt.




Es wurde darauf hingewiesen, dass das Geländer zum Hochbehälter bei einer Begehung angesprochen wurde, weil der Stababstand zu weit sei. 1. Bgm Keck informierte, dass dies damals überprüft und festgestellt wurde, dass die Abstände bei einem technischen Bauwerk weiter sein dürfen. Von Seiten der Gemeinderäte wurden trotzdem Sicherheitsbedenken geäußert.

Datenstand vom 14.03.2023 08:42 Uhr