Datum: 29.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.03.2023
2 Gemeindeentwicklungskonzept - Vorstellung Ergebnisse der Ortsspaziergänge 2022 und der Bürger-Online-Umfrage 2023 (Vertreter des Büro Hummel & Kraus sind anwesend)
3 Beschluss über den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rohrbach - Wasserversorgung Waaler Gruppe -
4 Beschluss über neue Vergaberichtlinien Baulandmodell
5 Baugebiet Schelmengrund
5.1 Entscheidung über Errichtung eines Fußgängerüberweges am Kirchenweg
5.2 Beschluss über: Vergabemodalitäten für Grundstücksverkäufe 2023 im Baulandmodell im BG Schelmengrund, 2. BA *)
6 Beschluss über Ausschreibung altes Wasserhaus
7 Geh- und Radweg Rohrbach - Waal Überquerung Rohrbächlein
8 Annahme von Zuwendungen - Spende Fa. KBW, Sparkasse PAF, Steinbacher Consult, Autohaus Michael Stiglmayr, Bayernwerk
9 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Gemeindeentwicklungskonzept - Vorstellung Ergebnisse der Ortsspaziergänge 2022 und der Bürger-Online-Umfrage 2023 (Vertreter des Büro Hummel & Kraus sind anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Das federführende Büro Hummel & Kraus aus München ist zur Sitzung anwesend und berichtet über die Ergebnisse der Online-Befragung der Bürger. Auf die dem TOP als Anlage beigefügte Präsentation wird hingewiesen. Die Ergebnisse der Umfrage können über die verteilten Links abgerufen werden. 

Zudem wird kurz nochmal über die wesentlichen Aspekte der Ortsspaziergänge aus dem letzten Jahr informiert. 

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3. Beschluss über den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rohrbach - Wasserversorgung Waaler Gruppe -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Gegenüber der Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2020 für die Jahre 2021 - 2024 haben sich mehrere Kostenpositionen negativ entwickelt. 
So musste zur Deckung des Wasserbedarfs die Wasserzukaufsmenge von der Ilmtalgruppe erhöht werden, sowie ein zusätzlicher Wasserzukaufsvertrag mit den Stadtwerken Pfaffenhofen geschlossen werden. Dadurch erhöhen sich die Ausgaben im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2020 um jährlich durchschnittlich ca. 135.000 €.
Die Spannungen auf dem Energiemarkt in Folge des Krieges in der Ukraine haben dazu geführt, dass die Strombündelausschreibung für die Jahre 2023 – 2025 im Ergebnis zu enormen Mehrkosten im Vergleich zu den Vorjahren kommt (jährliche Mehrbelastung ca. 90.000 €).
Ferner sind aufgrund der Coronakrise sowie des Ukrainekrieges die Materialkosten teilweise stark gestiegen. Zusätzlich ist die Erneuerung eines Teilstücks der Wasserleitung bei Hög notwendig, was zu durchschnittlich jährlichen Mehrbelastungen von ca. 130.000 € führt. 


Geringfügige Gebührenunterdeckungen während des Kalkulationszeitraumes werden regelmäßig über den Haushalt der Gemeinde Rohrbach vorfinanziert und im Zuge der folgenden Gebührenkalkulation wieder über die Wassergebühr refinanziert. Die Zwischenfinanzierung dieses Defizits bringt jedoch zwei Probleme mit sich: Erstens würde die Wassergebühr ohne vorgezogene Gebührenanpassung ab 2025 über die Maßen ansteigen, denn mit den notwendigen Brunnenerschließungsarbeiten sowie Leitungssanierungen stehen weitere gebührenbelastende Projekte an. Zweitens würde das Defizit der Wasserversorgung Waaler Gruppe, einem kommunalen Eigenbetrieb der Gemeinde Rohrbach, die Liquidität der Gemeinde stark belasten.

Aus diesem Grunde wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 06.03.2023 beschlossen, dass eine Zwischenkalkulation mit die Ziel Gebührenanpassung zum 01.05.2023 durchgeführt wird.

Die ermittelte Netto-Gebühr beträgt für die Jahre 2023 und 2024 3,29 € je Kubikmeter verbrauchten Wassers. Da eine rückwirkende Gebührenerhöhung nicht zulässig ist, wird die Gebühr zum 01.05.2023 von bisher 2,18 € auf künftig 3,29 € angehoben.

Um die Liquidität der Gemeindekasse nicht zu gefährden, werden die Vorauszahlungen für das 2., 3. und 4. Quartal 2023 zeitnah an den neuen Wasserpreis angepasst. Mit der Zählerablesung zum Jahreswechsel 2023 / 2024 teilen unsere Kunden wie gewohnt den Jahresverbrauch 2023 mit. Es wird wie gewohnt Anfang 2024 eine Abrechnung für den Verbrauch 2023 geben. Der Wasserverbrauch im Zeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2023, für welchen die bisherige Gebühr maßgeblich ist, wird anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt ((Jahresverbrauch / 12 Monate) * 4 Monate).

Es ist auch möglich, den tatsächlichen Zählerstand zum 30.04.2023 zu melden. Dann findet dieser Berücksichtigung in der Jahresabrechnung 2023. Die Kunden werden mit den geänderten Vorauszahlungsbescheiden über diese Möglichkeit informiert. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 12.11.2020 in vorliegender Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Dokumente
Download 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 12.11.2020.pdf

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4. Beschluss über neue Vergaberichtlinien Baulandmodell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.10.2022 sollen die aktuellen Vergaberichtlinien für das Baulandmodell durch den Haupt- und Finanzausschuss überarbeitet werden.

Der beigefügte Entwurf der Vergaberichtlinien wurde am 06.03.2023 im Haupt- und Finanzausschuss ausgearbeitet.

Im Entwurf sind die folgenden wesentlichen Änderungen enthalten:

  • Bei der Vermögensgrenze wird auch das Vermögen des Partners mitberücksichtigt (Teil I., Nr. 1 Buchstabe a der Vergaberichtlinien).
  • Bewerber, die mit einem Partner in häuslicher Gemeinschaft leben und sich gemeinsam bewerbende Paare erhalten 10 Punkte (Familienstand/Partnerschaft, Teil I., Nr. 2 Buchstabe a der Vergaberichtlinien).
  • Aufgrund der zusätzlichen Punkte für das Ehrenamt (siehe unten) wurden die Punkte für Kinder auf max. 40 Punkte reduziert (Teil I., Nr. 2 Buchstabe b der Vergaberichtlinien). Die Punkte je Kind wurden für ungeborene Kinder und Kinder bis einschließlich 10 Jahre von 20 auf 15 Punkte und für Kinder von 11 – 18 Jahre von 15 auf 10 Punkte gesenkt.
  • Für Familienstand/Partnerschaft und Kinder werden zusammengerechnet maximal 40 Punkte vergeben.
  • Zusätzlich zur Körperbehinderung soll auch die Pflegebedürftigkeit von Bewerben und von im Haushalt lebenden Partnern und Kindern ab Pflegegrad 2 in den Auswahlkriterien berücksichtigt werden (Teil I., Nr. 2 Buchstabe d der Vergaberichtlinien).
  • Bei den Punkten für Wohnen in Rohrbach (Teil I., Nr. 2 Buchstabe e der Vergaberichtlinien) wird nicht mehr nur auf die letzten 10 Jahre abgestellt. Es sollen alle Zeiten bis zu einer maximalen Unterbrechung von 10 Jahren berücksichtigt werden.
  • Das Ehrenamt wurde in die Auswahlkriterien mit insgesamt 10 Punkten aufgenommen (Teil I., Nr. 2. Buchstabe h der Vergaberichtlinien). Dadurch hat sich die Wertigkeit der ortsbezogenen Kriterien auf 50 % erhöht. Punkte für ein Ehrenamt erhalten die Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte.
  • Bei Punktegleichheit hat der Bewerber mit der höheren Kinderzahl Vorrang. Sollte eine Entscheidung so nicht herbeigeführt werden können, entscheidet wie bisher das Los.
  • Die verbindliche Kaufzusage wird bereits vor dem Beschluss des Gemeinderats über die Vergabe der einzelnen Grundstücke abgefragt. Ebenso muss bereits vor dem Gemeinderatsbeschluss eine vorläufige Finanzierungsbestätigung vorgelegt werden.

Die übrigen Änderungen ergeben sich größtenteils aus der im Baugebiet „An der Ossenzhausener Straße“ in Waal angewandten Verwaltungspraxis. Alle Änderungen sind im dem TOP beigefügten Dokument „Vergaberichtlinien für Baugebiet Schelmengrund, 2. BA – Entwurf mit Änderungen nach HFA“ ersichtlich.

Auch der Bewerbungsbogen wurde entsprechend des Entwurfs der neuen Vergaberichtlinien angepasst und ist dem TOP beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die überarbeiteten Vergaberichtlinien und den Bewerbungsbogen in der vorliegenden Fassung mit der besprochenen Änderung der Wohnflächen in Teil I, Nr. 1 Buchstabe a der Vergaberichtlinien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Baugebiet Schelmengrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 5
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5.1. Entscheidung über Errichtung eines Fußgängerüberweges am Kirchenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Zwischen den Anwesen Kirchenweg 10 und 12 mündet bekanntlich der Fußweg aus dem Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ in den Kirchenweg. Nachdem sich auf dieser Straßenseite des Kirchenweges kein Gehweg befindet, besteht die Überlegung, hier einen Fußgängerüberweg zu schaffen. Dies würde sich im Zuge der anstehenden Erschließungsarbeiten anbieten, da in diesem Bereich ohnehin zur Anbindung der Wasserleitung der Fahrbahnbelag geöffnet werden muss. Statt dem Wiedereinbau des Granitpflasters könnte dieser Bereich asphaltiert werden, um so eine entsprechende Linierung aufbringen zu können. Die Kosten für die Linierung entfielen auf die Gemeinde. Die Kosten für die Asphaltierung halten sich gegenüber den Pflasterarbeiten circa die Waage (Kosten sind Teil der Erschließungsmaßnahmen). Die erforderliche Ausstattung des FGÜ für eine blindengerechte Nutzung (Blindenleitsystem / Noppen- und Rillenpflaster; Kosten ca. 1.500 €) kämen ebenfalls wie die erforderliche Beleuchtung (Neubau von 2 Straßenlampen, Kosten 7.786,66 € gemäß Angebot Bayernwerk), Linierung (ca. 700 €) und Beschilderung (ca. 300 €) hinzu. Die Kosten werden auf die Erschließungskosten umgelegt. Dies erscheint angemessen und kausal, zumal diese Gefahrenstelle erst durch die BG-Erschließung entstanden ist und somit im unmittelbaren Zusammenhang mit dem 2. BA steht. Ein FGÜ verbessert an dieser Stelle enorm die Sicherheit für die Fußgänger, zumal hier mit einem hohen Aufkommen aus dem Baugebiet – insbesondere Kindergarten- und Schulkinder – zu rechnen ist. 

Die bestehende (dekorative) Straßenlampe am Kirchenweg – welche durch die neue FGÜ-Lampe weichen muss – soll Richtung Schule versetzt werden, um hier keine Dunkelstellen (Abstand ca. 44 m) zu erhalten und damit die Sicherheit des Fußgängerverkehrs zu gewährleisten. Die Kosten für die Versetzung (2.298,12 € gemäß Angebot Bayernwerk) trägt die Gemeinde.

Der Bauausschuss nahm die Örtlichkeit in der Sitzung vom 16.03.2023 in Augenschein und sprach sich für die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat aus, am Kirchenweg einen Fußgängerüberweg unter der dargelegten Kostentragung zu errichten.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Beschlussempfehlung des Bauausschusses und beschließt die Errichtung eines Fußgängerüberweges am Kirchenweg unter der dargelegten Kostentragung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5.2. Beschluss über: Vergabemodalitäten für Grundstücksverkäufe 2023 im Baulandmodell im BG Schelmengrund, 2. BA *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 5.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022 wurde die Vergabe der Parzellen im Baugebiet Schelmengrund, 2. Bauabschnitt aufgeteilt bedarfsgerecht auf mehrere Etappen beschlossen. Im Jahr 2024 sollten vorbehaltlich einer aktuellen Prüfung des Marktpreises im Haupt- und Finanzausschuss 9 Einfamilienhaus- und 4 Doppelhausgrundstücke im Baulandmodell vergeben werden. Geplant war hierbei die Veröffentlichung der Grundstücksverkäufe mit anschließender Bewerbungsphase für Mitte 2023.

Nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2023 soll die beschlossene Anzahl an Grundstücken aufgrund der aktuellen Haushaltssituation bereits im Jahr 2023 verkauft werden. Wegen einer Änderung im Umlegungsverfahren wurden die einzelnen Parzellen auch bereits vermessen. Die Ausschreibung und Vergabe soll baldmöglichst erfolgen.

Sowohl die zum Verkauf in 2023 vorgesehenen Grundstücke als auch der Verkaufspreis wurden im Haupt- und Finanzausschuss vorbesprochen.

Vorgesehen ist die Vergabe der Fl.Nrn. 2122, 2124, 2126, 2153, 2163, 2169, 2173, 2174 und 2178, je Gem. Rohrbach (laut Bebauungsplan nur Einzelhäuser zulässig) und der Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach (laut Bebauungsplan Einzel- und Doppelhäuser zulässig). Die Lage der Grundstücke ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Vergabe der Grundstücke im Baulandmodell für 325,00 €/m² zzgl. der voraussichtlichen Kosten aus dem Erschließungsvertrag in Höhe von 178,25 €/m² und der sonstigen Nebenkosten.
Beim Verkaufspreis wurde die übliche Ermäßigung von 20 % im Baulandmodell berücksichtigt. Die Berechnung ist dem TOP beigefügt.
In den zu erstattenden Kosten aus dem Erschließungsvertrag sind bereits die Herstellungsbeiträge für die Entwässerung, die Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung (jeweils für das Grundstück und ein Drittel fiktive Geschossfläche) und die Grundstücksanschlusskosten enthalten.

Seitens der Verwaltung ist – analog zum Verfahren im BG „An der Ossenzhausener Str.“ in Waal – eine Veröffentlichung der geplanten Vergabe an den Amtstafeln, im Gemeindeblatt und auf der gemeindlichen Homepage vorgesehen. Es ist zu diskutieren, ob für eine größere Reichweite auch eine Veröffentlichung in der Zeitung oder auf ImmoScout24 erfolgen soll. Die Bewerbungsphase soll ca. 1 Monat betragen. Die geplante Zeitschiene ist (nichtöffentlich) beigefügt.

Die Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach können laut Bebauungsplan wie oben ausgeführt mit einem Einzelhaus oder mit Doppelhäusern bebaut werden. Es ist noch zu klären, ob die Käufer zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte verpflichtet werden sollen (analog zum Baugebiet in Waal).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der Grundstücke Fl.Nr. 2108, 2109, 2111, 2112, 2122, 2124, 2126, 2153, 2163, 2169, 2173, 2174 und 2178, je Gem. Rohrbach im Jahr 2023 im Baulandmodell für 325,00 €/m² zzgl. der voraussichtlichen Kosten aus dem Erschließungsvertrag in Höhe von 178,25 €/m² und der sonstigen Nebenkosten. Auf den Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach muss jeweils eine Doppelhaushälfte errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Beschluss über Ausschreibung altes Wasserhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Das ehemalige Wasserhaus in der Hofmarkstraße offenbarte sich 2021 erstmals seit langem wieder einem breiteren Publikum. Hans Dollinger stellte darin Kunst im „Pumpheisl“ aus. Unterjährig wird das Gebäude lediglich als Lagerfläche für den Bauhof genutzt und fristet ein gewisses Schattendasein. An zentraler Stelle gelegen, wären für das Wasserhaus jedoch ggf. mehrere Nutzungsoptionen denkbar:
  • Kiosk / Imbiss
  • Tiny-Living
  • Büro / Mini-Co-Working-Space
  • Kultur-Haus
  • Eisdiele

Angesichts der vielfältigen kommunalen Pflichtaufgaben der Gemeinde erscheint es unrealistisch, dass die Gemeinde selbst in die Sanierung / Wiederbelebung dieses denkmalgeschützten Gebäudes investiert, zumal die Nutzung, gerade für kulturelle Zwecke, wohl stark defizitär wäre.

Derzeitige Erschließungssituation und baurechtliche Bewertung:
Stromanschluss war vorhanden; ist außer Betrieb genommen.
Wasseranschluss wurde lt. Vermerk zurückgebaut, Kanalanschluss war noch nie vorhanden. 
Bei Inbetriebnahme müsste je nach Nutzungskonzept ein neuer Wasser- und Kanalanschluss verlegt werden. Die vorhandene Stromverteilung ist nicht mehr zulässig und müsste erneuert werden. 
Laut Rückmeldung der Bauaufsichtsbehörde handelt es sich aus baurechtlicher Sicht um einen Außenbereich, baurechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB. Eine geplante Nutzungsänderung könnte jedoch nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt in Betracht kommen. Vorausgesetzt das Gebäude wird nicht erweitert, die ggf. erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden, sowie die Belange des Denkmalschutzes sind zu beachten. Das Denkmal soll erhalten werden.

Der Bauausschuss befasste sich in der Sitzung am 16.03.2023 mit der Überlegung, ob das Gebäude zur Miete oder Erbpacht ausgeschrieben werden soll, um zumindest einmal Ideen / „Visionen“ von Privatinvestoren für das Gebäude zu erhalten. Gemäß dem Beschluss wird  empfohlen das ehemalige Wasserhaus an der Hofmarkstraße auf Basis von Miete oder Erbpacht öffentlich anzubieten. 

Beschluss

Das ehemalige Wasserhaus an der Hofmarkstraße wird auf Basis von Miete oder Erbpacht öffentlich angeboten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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7. Geh- und Radweg Rohrbach - Waal Überquerung Rohrbächlein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Zuletzt wurde in der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2022 über die Wegeführung des Geh- und Radweges Rohrbach – Waal beraten, auf die Niederschrift wird verwiesen. Laut Beschluss soll der Geh- und Radweg zusätzlich zur Anbindung an die Ortsdurchfahrt bei Hs.Nr. 1 mit Überquerung des Rohrbächleins an die Ortsstraße bei Hs.Nr.  11a angebunden werden. 

Bei Ausarbeitung der Planung ergaben sich diverse Probleme die eine Anbindung des Radweges bei Hs. Nr. 11a in Frage stellen:
  • Anhebung der Abwasserpumpstation / Stromkasten um ca. 1,08 / 1,17 m
  • Höhenlage des Weges zur Barrierefreiheit (erforderlich zur Förderfähigkeit) um bis zu 1,42 m höher als vorhandener Weg
  • Stützwand zum Höhenausgleich zur Hs. Nr. 1 erforderlich

Die Ausführung mit der geplanten zusätzlichen Anbindung des Geh- und Radweges bei Hs. Nr. 11a stellte sich mit den oben aufgeführten Anpassungen als sehr kostenintensiv heraus, außerdem erscheint das Auffüllen des bereits vorhandenen asphaltierten Weges um bis zu 1,42 m, zur Barrierefreiheit, als zu mächtig.

Als Alternative wurde von unserer Seite vorgeschlagen den vorhandenen Weg im jetzigen Zustand zu erhalten und nur eine möglichst kostengünstige Querung des Rohrbächleins mittels Durchlasses zu errichten. Die weitere Wegeführung auf dem Grundstück Fl.Nr. 182, Gemarkung Waal wird als Wartungsweg mit Schotterdecke errichtet. Diese Variante ist mit Ausnahme des Durchlasses, der im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme gefördert werden soll, nicht förderfähig und kann nicht als öffentlicher Geh- und Radweg ausgeschildert werden.

Zur weiteren Planung bzgl. Wasserrechtsantrag / Förderantrag ist grundsätzlich nochmals zu entscheiden, ob an einer zusätzlichen Anbindung des „Geh- und Radweges“ bei Hs.Nr. 11a weiter festgehalten werden soll. Vom Ingenieurbüro wurden neue Varianten ausgearbeitet sowie als Alternative geprüft, ob bei Herstellung einer Holzbrücke statt Durchlass mit geringeren Kosten kalkuliert werden kann. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Wellblechdurchlass die wirtschaftlichste Lösung ist. Wenn die Wegeweiterführung als Schotterweg ausgeführt wird entsteht ein Einsparpotential von ca. 7.000,00 €. Weiterhin können durch das Belassen des Zufahrtweges zur Pumpstation ca. 13.000,00 € eingespart werden. 
Es ist noch anzumerken, dass der erforderliche Grunderwerb aus der Fl.Nr. 182 Gem. Waal von den Eigentümern zwar mündlich zugesichert ist, eine notarielle Beurkundung noch aussteht.   

Der Bauausschuss war in der Sitzung vom 16.03.2023 vor Ort und war mehrheitlich der Meinung, dass die ursprünglich geplante Variante nicht umgesetzt werden kann, aber an der Überquerung des Rohrbächleins mittels Wellblechdurchlasses festgehalten werden soll. Bevorzugt wird die Variante 2 der zur Sitzung nachgereichten Planung mit 35 % Steigung bei Querung des Durchlasses.   

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Beschlussempfehlung des Bauausschusses an. Die ursprünglich geplante Variante wird nicht umgesetzt, an der Überquerung des Rohrbächleins mittels Wellblechdurchlasses wird dennoch gemäß der Variante 2 des neuen Planentwurfes festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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8. Annahme von Zuwendungen - Spende Fa. KBW, Sparkasse PAF, Steinbacher Consult, Autohaus Michael Stiglmayr, Bayernwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Seit der letzten Beschlussfassung sind folgende Zuwendungen bei der Gemeinde Rohrbach eingegangen: 

- Fa. KBW GmbH & Co.KG, Höhe: 300,00 € für Kulturveranstaltungen 2023
- Sparkasse Pfaffenhofen, Höhe: 500,00 € für Kulturveranstaltungen 2023
- Fa. Steinbacher Consult GmbH + Co.KG, Höhe: 200,00 € für Kulturveranstaltungen 2023
- Fa. Autohaus Michael Stiglmayr GmbH, Höhe: 250,00 € für Kulturveranstaltungen 2023
- Fa. Bayernwerk Netz GmbH, Höhe, 500,00 € für Kulturveranstaltungen 2023


Nähere Informationen können der anliegenden Zuwendungsliste (Nr. 2, 5 - 8) entnommen werden.

Gemäß GR-Beschluss vom 07.12.2022 muss der Gemeinderat über die Annahme der Zuwendung einen Beschluss fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Zuwendung Nr. 2,  5 - 8 der anliegenden Zuwendungsliste zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) hat im Januar 2023 einen zweiten Bewerbungsaufruf für sogenannte „Windkümmerer“, wie sie beispielsweise schon im Markt Hohenwart im Einsatz sind, gestartet. Bgm. Keck hat für die Gemeinde Rohrbach vor dem Hintergrund der gesteckten Klimaziele und der flughafenbedingten Hürden für die Windkraft vor Ort eine Bewerbung eingereicht. Mit Schreiben vom 14.03.2023 teilt die LENK mit, dass die Bewerbung erfolgreich war und der Gemeinde mit Herrn Beermann (Beermann Energiesysteme GmbH, München) ein Windkümmerer zugeteilt wurde. Die Kosten für die Betreuung durch einen Windkümmerer trägt der Freistaat Bayern.

Seitens der Autobahndirektion wurde mitgeteilt, dass die Gemeindeverbindungsstraße nach Waal am Montag, 03.04.2023, repariert wird und es aufgrund dessen zu Verkehrsbehinderungen kommen kann.

An der Waaler Straße gibt es lt. Herrn Eisenmann Probleme mit Falschparkern. Hier soll die Polizei 2-mal zur Kontrolle vorbeigeschickt werden. Die Thematik wird im Bauausschuss nochmal aufgegriffen.

Datenstand vom 28.04.2023 08:06 Uhr