Datum: 26.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.03.2023
2 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 42 "Schelmengrund - 2. BA"
2.1 Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
2.1.1 Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung
2.1.2 Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz
2.1.3 Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz
2.1.4 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
2.2 Satzungsbeschluss
3 RohrbachMOBIL - Zustimmung zur Preisanpassung und neue Tarifstruktur
4 Haushaltsplanung 2023 - Beratung und Beschlussfassung über Einsparungen und Hebesatz Gewerbesteuer
4.1 Beratung und Beschlussfassung über Einsparungen bei freiwilligen Leistungen 2023
4.2 Beratung und Beschlussfassung über Einsparungen bei Zuschüssen 2023
4.3 Beratung und Beschlussfassung über Einsparung bei Anschaffungen und Baumaßnahmen
4.4 Beratung und Beschlussfassung über die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes
5 Errichtung einer Boule-Anlage am Rathausplatz
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 42 "Schelmengrund - 2. BA"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 2
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2.1. Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 08.02.2023 hat der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. BA“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan-Änderungsentwurf wurde von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitet. Der Bebauungsplan-Änderungsentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom 21.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023 in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB). Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bis 27.03.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:

Behörden und Träger öffentlicher Belange:
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung (Schreiben vom 13.03.2023)
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz (Schreiben vom 06.03.2023)
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz (Schreiben vom 08.03.2023)
  • Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 01.03.2023)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in Ihrer Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
  • Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 16.03.2023)
  • Markt Reichertshofen (Schreiben vom 22.02.2023)
  • Stadt Geisenfeld (Schreiben vom 27.02.2023)
  • Markt Wolnzach (Schreiben vom 02.03.2023)
  • Gemeinde Pörnbach (Schreiben vom 03.03.2023)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab, so dass hiermit von diesen Fachstellen Einverständnis mit der Planung angenommen wird:
  • Bayernwerk AG, Netzcenter Pfaffenhofen 
  • Stadt Pfaffenhofen

Bürger:
Keine Stellungnahmen

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen: 

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2.1.1. Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 2.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Planungsrechtliche Anforderungen der Planunterlagen

Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Punkten den planungsrechtlichen Anforderungen (z.B. § 9 BauGB). Die Senkung des Rückhaltevolumens für Regenwasserzisternen wird zur Kenntnis genommen. Die Rechtslage bzw. Kommentarliteratur zur Festsetzung von Regenwasserzisternen erscheint derzeit uneinheitlich, tendiert jedoch wohl eher dazu, dass u.a. für die Festsetzung von Regenwasserzisternen die städtebauliche Rechtfertigung fehlt. Daher wir angeregt, diese Regelungen auf ihre Tauglichkeit und ihre rechtssichere Umsetzbarkeit überprüfen zu lassen und ggf. in die Hinweise zu verschieben.

Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird seitens der Gemeinde ebenfalls die positive Rechtsmeinung vertreten, Regenwasserzisternen festsetzen zu können. Für das Baugebiet wurde ein schlüssiges Entwässerungskonzept erstellt. Ein Teil davon sind die Regenwasserzisternen, um einer geregelten Oberflächenwasserbeseitigung bei einem 20jährigen Regenereignis sowie einer nachhaltigen Regenwassernutzung (Zwischenspeicherung zur Gartenbewässerung) gerecht werden zu können. Das Entwässerungskonzept wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes abgestimmt und befürwortet. Zur gesicherten Umsetzung der Regenwasserzisternen und damit dem Erfolg des Gesamtkonzeptes wurde sich für eine Festsetzung der Regenwasserzisternen ausgesprochen. Eine Änderung der Planung aufgrund der Stellungnahme ist nicht erforderlich.


  1. Bezug zum ursprünglichen Bebauungsplan

Der Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsgültigen Ursprungsplanes. Dabei werden nur wenige Festsetzungen durch die Änderung des Ursprungsplanes ersetzt. Bei der Änderung des Ursprungsbebauungsplanes sind die Bezüge zu noch gültigen Teilen von Begründung, Umweltbericht, Gutachten etc. zum Ursprungsplan herzustellen, damit diese nach in Kraft treten der Änderung weiterhin herangezogen werden können. 

Abwägung:
Der Hinweis wird umgesetzt. Die Planunterlagen werden in der Art klarstellend ergänzt, dass auch die Anlagen (z.B. Begründung, Umweltbericht, Geländeschnitte etc.) zum Ursprungsbebauungsplan (in der Fassung vom 07.07.2021 – rechtskräftig seit 11.11.2021) unverändert weiter gelten. Hierbei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung der Unterlagen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.1.2. Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 2.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Es wird auf die immissionsschutzfachlichen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ vom 27.02.2019, 16.02.2021 und 11.06.2021 verwiesen.

Die Festsetzungen 6.2.1, 6.2.2 und 9.2 sollen geändert werden. Zudem soll die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes geändert werden. Es soll ein zusätzlicher Standortvorschlag der Trafostation hierdurch geändert werden. Zudem soll der bisherige Standort-Vorschlag für die Trafostation beibehalten werden. 
Laut dem LAI-Hinweis „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder“ in der Fassung des Beschlusses der 128. Sitzung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz am 17. und 18. September 2014 in Landshut liegt der Einwirkbereich der Trafostation (Niederfrequenzanlage) bei 5 m. Dieser Mindestabstand wird zu den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten. 

Weitere Änderungen, die die immissionsschutzfachlichen Belange berühren, sind nicht bekannt. Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ der Gemeinde Rohrbach.


Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes keine Änderung des räumlichen Geltungsbereiches einhergeht. Die Fläche des neuen Standortvorschlages für die Trafostation war bisher schon als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan enthalten. 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und den hierzu ergangenen Abwägungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis. 

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2.1.3. Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 2.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus Sicht der Bodenschutzbehörde wird wie folgt Stellung genommen:
Im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schelmengrund – 2. BA“ der Gemeinde Rohrbach sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zu informieren. 

Bitte nehmen Sie noch folgenden Hinweis in den Plan oder die Begründung auf:
„Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zu informieren.“


Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung ergeben sich dadurch nicht. Der vorgeschlagene Hinweis ist bereits im Ursprungsbebauungsplan, welcher über diese 1. Änderung hinaus unverändert weiter gilt, enthalten. Eine Ergänzung des Passus in der Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist damit entbehrlich. 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und den hierzu ergangenen Abwägungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis. 

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2.1.4. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschließend 2.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Es wird auf die Stellungnahmen vom 15.02.2021 (Az. 3-4622-PAF-1220/2021) und 23.06.2021 (Az. 3-4622-PAF-11544/2021), die grundsätzlich nach wie vor Gültigkeit haben und auch zu beachten sind, hingewiesen.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die beiden aufgeführten Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt werden bei der Umsetzung des Baugebietes weiterhin beachtet. Eine Änderung der gegenständlichen Fassung des Bebauungsplan-Änderungsentwurfes ist aufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich. An der Planung wird festgehalten. 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und den hierzu ergangenen Abwägungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis. 

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2.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) auf Basis der Beschlüsse vom 26.04.2023 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB den von der Gemeindeverwaltung gefertigten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ samt Begründung mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download ENTWURF_BPL Nr. 42 "Schelmengrund - 2. BA"_1. Änderung_Begründung (Stand: § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2).pdf
Download ENTWURF_BPL Nr. 42 "Schelmengrund - 2. BA"_1. Änderung_Festsetzungen (Stand: § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2).pdf

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3. RohrbachMOBIL - Zustimmung zur Preisanpassung und neue Tarifstruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Die neuen Eigentümer von Taxi Filser wollten zum 01.02.2023 eine Preisanpassung beim Rohrbacher Seniorentaxi vornehmen. Aufgrund der laufenden Haushaltsberatungen wurde die Firma bislang mit einer Entscheidung vertröstet, solange der Haushalt nicht aufgestellt ist.

Vorgesehen ist eine Anpassung je Zone:
Zone 1 bisher 10€ - Erhöhung auf 11€                   Anteil Fahrgast verbleibt bei 2€
Zone 2 bisher 13€ - Erhöhung auf 15€                   Anteil Fahrgast verbleibt bei 2€
Zone 3 bisher 15€ - Erhöhung auf 19€                   Anteil Fahrgast verbleibt bei 4€

In Zone 4 beträgt der Anteil der Gemeinde stets 15 €.

Zur Erklärung:

Zone 1: Rohrbach
Zone 2: Rohrbach-Ortsteile
Zone 3: Rohrbach – Wolnzach
Zone 4: Darüber hinaus

Es ergäbe sich je Monat eine Erhöhung von ca. 175 – 200 € bei gleichbleibendem Fahrtenaufkommen.

Zur Veranschaulichung zwei Monate aus 2022 mit den Auswirkungen einer Preiserhöhung:

Alte Konditionen 

Neue Konditionen

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Alte Konditionen 

Neue Konditionen


Daraus ergeben sich nun mehrere Optionen:

  1. Zustimmung zur Preiserhöhung
  2. Erhöhung des Eigenanteils je Fahrt um 2 €
  3. Streichung von Zonen
  4. Begrenzung des Berechtigtenkreises


Zum Nutzungsumfang nimmt Taxi Filser wie folgt Stellung:
  1. Wie viele Personen nutzen im Monat durchschnittlich das Angebot?
    Im Jahr 2022 wurde das Angebot durchschnittlich 104 mal pro Monat in Anspruch genommen. Von diesen 104 Fahrten werden es, grob überschlagen, 30 Personen in Anspruch nehmen.
  2. Wechselt der Personenkreis oder sind es „immer die gleichen“?
    Hauptsächlich wird Rohrbach mobil tatsächlich von den Fahrgästen häufiger „benutzt“. Hin und wieder haben wir allerdings auch Neuzugänge.
  3. Was sind die häufigsten Gründe für die Fahrten? Medizinisch, Einkaufen, Freizeit, Familientreffen, …?
    Der häufigste Grund sind vor allem Fahrten zu Arztterminen oder zur Physio, gefolgt von Einkaufsfahrten oder z.B. zum Friseur. Gelegentlich ist eine Fahrt zum Bahnhof dabei. Freizeitfahrten und Fahrten zu Familientreffen kommen eigentlich nicht vor.
Sind die Fahrten alle „sozial notwendig“?
Wir achten sehr darauf, dass alle Fahrten auch den Voraussetzungen entsprechen. Zu (geschätzt) 95% wird Rohrbach mobil von Senioren über 65 genutzt. Nur einen geringen Teil würde ich zu „Bürger in Not“ zählen


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.04.2023 ausführlich über den Sachverhalt beraten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, der Preiserhöhung zuzustimmen und die Erhöhung des Eigenanteils je Fahrt um 2 € zu beschließen. Die Streichung von Zonen und die Begrenzung des Berechtigtenkreises werden nicht weiterverfolgt.

Beschluss

Der Preiserhöhung wird wie beantragt zugestimmt. Der Eigenanteils je Fahrt wird um 2 € erhöht. Die Streichung von Zonen und die Begrenzung des Berechtigtenkreises werden nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplanung 2023 - Beratung und Beschlussfassung über Einsparungen und Hebesatz Gewerbesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 4

Sachverhalt

Da die Haushaltslage angespannt ist, müssen bei freiwilligen Leistungen Einsparungen vorgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in mehreren Sitzungen sehr intensiv mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt und die in den folgenden Tagesordnungspunkten zu behandelnden Einsparungen, bzw. Einnahmeerhöhungen vorgeschlagen.

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4.1. Beratung und Beschlussfassung über Einsparungen bei freiwilligen Leistungen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Da die Haushaltslage angespannt ist, müssen bei freiwilligen Leistungen Einsparungen vorgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in mehreren Sitzungen sehr intensiv mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt und folgende Einsparungen für das Jahr 2023 vorgeschlagen:

  1. Als Gegenfinanzierung des Jahresabschlussessens soll das Sitzungsgeld für den Monat Dezember dienen. Das Einsparpotential wurde mit 1.000 € beziffert.
  2. Die Budgets der 6 Bürgerarbeitskreise betragen im Jahr 2023 nur 500 €. Das Einsparpotential beträgt 7.000 €.
  3. Die Ausgaben für den Weihnachtsmarkt sollen halbiert werden. Das Einsparpotential beträgt 1.000 €.
  4. Die Ausgaben für den Seniorentag werden um 2.000 € auf 5.000 € reduziert. Es werden nur noch Seniorinnen und Senioren eingeladen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Beschluss 1

Als Gegenfinanzierung des Jahresabschlussessens soll das Sitzungsgeld für den Monat Dezember dienen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Budgets der 6 Bürgerarbeitskreise betragen im Jahr 2023 nur 500 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 3

Die Ausgaben für den Weihnachtsmarkt werden halbiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Beschluss 4

Die Ausgaben für den Seniorentag werden um 2.000 € auf 5.000 € reduziert. Es werden nur noch Seniorinnen und Senioren eingeladen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4.2. Beratung und Beschlussfassung über Einsparungen bei Zuschüssen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Da die Haushaltslage angespannt ist, müssen bei freiwilligen Zuschüssen Einsparungen vorgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in mehreren Sitzungen sehr intensiv mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt und folgende Einsparungen für das Jahr 2023 vorgeschlagen:

  1. Die jährlichen Mannschaftszuschüsse für die Feuerwehren sollen einmalig im Jahr 2023 halbiert werden. Das Einsparpotential beträgt 900 €.
  2. Der Zuschuss für die Blaskapelle Rohrbach wird einmalig im Jahr 2023 halbiert. Das Einsparpotential beträgt 2.000 €.

Beschluss 1

Die jährlichen Mannschaftszuschüsse für die Feuerwehren werden einmalig im Jahr 2023 halbiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Zuschuss für die Blaskapelle Rohrbach wird einmalig im Jahr 2023 halbiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

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4.3. Beratung und Beschlussfassung über Einsparung bei Anschaffungen und Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 4.3

Sachverhalt

Da die Haushaltslage angespannt ist, hat sich der Haupt- und Finanzausschuss in mehreren Sitzungen sehr intensiv mit den vorgeschlagenen Ansätzen für Anschaffungen und Baumaßnahmen auseinandergesetzt und folgende Ansätze vorgeschlagen:

Bäume und Bänke
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.10.2022 festgelegt, dass für die Ergänzung von Bäumen und Bänken an ausgewählten Standorten für das Jahr 2023 ein Budget i.H.v. 10.000,00 € für Bäume und 5.000,00 € für Bänke in die Haushaltsberatungen eingestellt wird. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, auf den Ansatz zu verzichten.

Rathaussanierung und Erweiterung
Die Höhe des Ansatzes für die Ausführung der Sanierung des Rathauses wurde Frage gestellt. Ursprünglich waren für das Jahr 2024 ein Ansatz von 2 Mio. € und für 2025 ein Ansatz von 1 Mio. € vorgesehen. Aufgrund des Sparzwanges und weil noch kein endgültiger Finanzbedarf aus der derzeit laufenden Planung vorliegt, wurde zur Durchführung der dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen ein Ansatz für 2024 in Höhe von 1 Mio. € eingestellt. 

Feuerwehrgerätehaus Gambach-Rohr-Waal
Für die Planung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses für die Gemeinschaftsfeuerwehr wurde für das Jahr 2024 ein Ansatz von 150.000 € vorgesehen. Mittel für Bauausführung oder Grunderwerb wurden im Finanzplanungszeitraum nicht eingestellt.

LEADER-Programm Peretkundstatue
In der aktuellen Lage wäre die Anschaffung einer Bronzestatue nicht zu vermitteln. Aus diesem Grunde sind die Ansätze bei den Einnahmen in Höhe von 17.600 € und bei den Ausgaben in Höhe von 61.000 € entfallen.

Ökofläche Rohrbächlein
Im Zuge der Renaturierung des Rohrbächleins sollte für 75.000 € eine Ökofläche errichtet werden. Der Ansatz entfällt.

Pergola Fahlenbach
Über die Notwendigkeit der Pergola-Überdachung in Fahlenbach wurde ebenfalls diskutiert. Nachdem sie aufgrund der desaströsen Haushaltslage im Januar zunächst gestrichen wurde, wurde aufgrund der entspannteren Lage festgelegt, einen Ansatz von 15.000 € für 2023 in den Haushalt einzustellen.

Beschluss 1

Auf den Ansatz für Bäume und Bänke wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

Für dringend notwendige Brandschutzmaßnahmen wird für 2024 ein Ansatz in Höhe von 1 Mio. EUR vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Beschluss 3

Für die Planung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses für die Gemeinschaftswehr wird für das Jahr 2024 ein Ansatz von 150.000 € vorgesehen. Mittel für Bauausführung oder Grunderwerb wurden im Finanzplanungszeitraum nicht eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 4

Die Ansätze für die Anschaffung und Förderung einer Peretkundstatue entfallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 5

Der Ansatz für die Ökofläche Rohrbächlein entfällt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Für die Pergola Fahlenbach wird ein Ansatz von 15.000 € für 2023 in den Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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4.4. Beratung und Beschlussfassung über die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 4.4

Sachverhalt

Um die dauernde Leistungsfähigkeit sicherstellen zu können, wird der Gewerbesteuerhebesatz von bislang 320 v.H. auf 340 v.H. erhöht. Die Haushaltssatzung wird entsprechend ausformuliert.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.04.2023 einstimmig die Empfehlung der Erhöhung auf 340 v.H. ausgesprochen.

Beschluss

Um die dauernde Leistungsfähigkeit sicherstellen zu können, wird der Gewerbesteuerhebesatz von bislang 320 v.H. auf 340 v.H. erhöht. Die Haushaltssatzung wird entsprechend ausformuliert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

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5. Errichtung einer Boule-Anlage am Rathausplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 5

Sachverhalt

Von den Rohrbacher „Boule-Spielern“, die bisher auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ ihrem Hobby nachgingen, erging die Anfrage an die Gemeinde, am Rathausplatz unter den Kastanien eine entsprechende Bahn zu etablieren. Hierzu besteht eine kostenneutrale Umsetzungslösung, welche in der Bauausschusssitzung besprochen wurde.
 
Von Seiten der Ausschussmitglieder wurde die Errichtung einer Boule-Anlage am Rathausplatz mehrheitlich abgelehnt. Es wurde der Einwand vorgebracht, dass man sich im Hinblick auf einen angedachten Biergartenbetrieb bei Wiederbelebung des Gasthauses „Alter Wirt“ nichts verbauen soll. Alternativstandorte wurden vorgeschlagen (TSV-Gelände zwischen Tennisplätzen und Hochwasserfreilegung, unterer Kirchenparkplatz, Fläche beim Maibaum). 

Von den Rohrbacher „Boule-Spielern“ ist zum Beschluss des Bauausschusses ein Schreiben eingegangen, in dem Sie bitten den Beschluss nochmals zu überdenken (siehe anhängendes Schreiben).

Beschluss

Der Boule-Platz soll wie beantragt zur Belebung der Ortsmitte errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 6

Sachverhalt

Gemeinderat Daniel fragte, ob die Einstellung eines Vollzeit-IT-Mitarbeiters notwendig sei, da die Stelle aktuell vakant ist. Das Thema wurde nicht weiter vertieft, da es nichtöffentlich zu behandeln ist.

Datenstand vom 30.05.2023 12:08 Uhr