Datum: 28.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15. Mai 2023 und 24. Mai 2023
2 Vorstellung neue LEADER-Strategie durch LAG Pfaffenhofen
3 Kinderhaus Tabeki; Genehmigung Nachträge (Vertreter Architektenbüro anwesend)
3.1 Kinderhaus Tabeki; Nachtrag Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
3.2 Kinderhaus Tabeki, Nachtrag WDVS / Putz- und Malerarbeiten
4 Neubau Hochbehälter St. Kastl, Genehmigung Nachträge
4.1 Neubau Hochbehälter St. Kastl, Außenanlagen Nachtrag 01
4.2 Neubau Hochbehälter St. Kastl, Außenanlagen Nachtrag 02
5 Bauhof Rohrbach; Ersatzbeschaffung für defektes Fahrzeug
6 Zuschussanträge TSV Rohrbach
6.1 Beschluss über: Zuschussantrag für Sanierung Kabinen (Bauabschnitt 1)
6.2 Beschluss über: Zuschussantrag für Sanierung WCs Gaststätte
7 Annahme von Zuwendungen - Spende Angelsportverein Rohrbach e.V.
8 Bürgerversammlung 2023 - Behandlung der Wünsche und Anträge
9 Landtagswahl 2023 - Höhe Erfrischungsgeld
10 Vollzug des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen 2023/2024
11 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15. Mai 2023 und 24. Mai 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschriften sind im Ratsinformationssystem zu entnehmen 

Beschluss 1

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2023 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. Mai 2023 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Vorstellung neue LEADER-Strategie durch LAG Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau Rinne von der LEADER-Aktionsgruppe stellt die neuen Förderzeiträume vor. 

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3. Kinderhaus Tabeki; Genehmigung Nachträge (Vertreter Architektenbüro anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 3
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3.1. Kinderhaus Tabeki; Nachtrag Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das bauleitende Büro Passionauten Architekten berichtet über die erforderlichen Mehrarbeiten bezüglich der Dachgauben und der Oberlichter. Aufgrund der Dringlichkeit des Baufortschrittes wurden die Arbeiten für die Gauben bereits vergeben. Im Vorfeld wurde die Zimmerei Alt beratend hinzugezogen.

Begründung durch das bauleitende Architekturbüro:

Durch den Abbruch des Daches ergaben sich Schwierigkeiten bei den bestehenden Gauben. Eine luftdichte Ebene wäre unter keinen Umständen mit den bestehenden Gauben möglich gewesen durch die Bauart der Aufsparrendämmung. Die Bestandsgauben sind mit 12cm Mineralwolle ausgedämmt und mit provisorischen und mangelhaft ausgeführter Dampfbremse versehen. Dies entspricht dem Stand der 90er Jahre. Weiterhin bestand keine Hinterlüftung.

Die Gaube hätte seitlich links und rechts, sowie vorn aufgedoppelt werden müssen. Somit wäre gegen die DIN zum Fensteranschluss verstoßen worden.
Der Zimmermann hätte die Gauben aufgedoppelt, jedoch ausschließlich gegen Haftungsausschluss zur luftdichten Ebene. 

Aufgrund der PU-Dämmung am Dach wäre der U-Wert um ein Vielfaches besser gewesen als der der Gauben – Schwachstellen mit Schimmel wären hier vorprogrammiert.

Keine Anschlussmöglichkeit einer einheitlichen luftdichten Ebene – Gefahr von Tauwasserbildung und möglichen schweren Allmählichkeitsschäden.

Die Rücksprache mit 1. BM Keck ergab, dass die Gemeinde keinesfalls einen Haftungsausschluss für das Dach unterzeichnen wird. Des Weiteren wird der Kindergarten für eine immense Summe saniert, sodass die Gauben dann dem gleichwertigen neuen Dach entsprechen sollen.
Somit wurde empfohlen, neue Gauben zu fertigen und zu setzen.

Hinweis: Nach Öffnung der Gauben wären sowieso zusätzliche Maßnahmen erforderlich gewesen (zusätzliche Dämmung, etc). Eine Prüfung ob Dachfenster statt Gauben günstiger werden, ist erfolgt.
Eine vorherige Bauteilöffnung konnte aufgrund der Nutzung nicht stattfinden


Im Gang des Dachgeschosses befinden sich schlossermäßig verbaute Firstverglasungen, 
die auch zum Teil öffenbar sind. Diese sollten erhalten werden.  
Einen nachträglichen Sonnenschutz von außen anzubringen ist technisch nicht möglich. 

Die jetzige Konstruktion ist ohne bauaufsichtliche Zulassung. 
Beim Anarbeiten des Daches kann es zu Schäden kommen. 
Der U-Wert könnte zu Problemen mit dem neuen U-Wert des Daches führen. 
Die Fenster sind technisch nur sehr schwierig zu öffnen und haben eine umständliche Bedienung. 
Die neuen Fenster können mit Regenwächter und außenliegendem Sonnenschutz 
ausgestattet werden. 



Die Zimmerei Crusius hat die anfallenden Kosten wie folgt angeboten:
Kosten für die Dachgauben: 86.938,29 € (brutto), 
Kosten für die Oberlichter 18.064,20 € (brutto). 

Gesamt 105.002,49 € (brutto)

Beschluss 1

Der Nachtrag 2 vom 06.06.2023 in Höhe von 86.938,29 € (brutto), der Fa. Crusius GmbH, Am Seitweg 7, 85055 Ingolstadt, für die Dachgauben wird nachträglich genehmigt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Nachtrag 3 vom 06.06.2023 in Höhe von 18.064,20 € (brutto) der Fa. Crusius GmbH, Am Seitweg 7, 85055 Ingolstadt für die Oberlichter wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

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3.2. Kinderhaus Tabeki, Nachtrag WDVS / Putz- und Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das bauleitende Büro Passionauten Architekten berichtet über die erforderlichen Mehrarbeiten bezüglich Innenputz und Malerarbeiten. Der vorhandene Putz sind nicht tragfähig und teilweise lose, diese müssen abgetragen werden. Die Altbeschichtungen sind nicht tragfähig und müssen entfernt werden. Die Innenputze müssen gespachtelt werden, da es sonst zu Kollisionen mit vorhandenen Türelementen kommt.

Begründung des bauleitenden Architekturbüros:

Im Zuge der Abbrucharbeiten ergab sich, dass die Putze bei 50 qm nicht mehr tragfähig sind. Die
Altbeschichtungen sind bei 200 qm teilweise nicht mehr tragfähig. Diese Flächen sind neu
herzustellen, abzufräsen und vorzubereiten.  

Zusätzlich wird empfohlen, in Bereichen von zugänglichen Aufenthaltsräumen eine Vlieseinlage 
einzubringen, um spätere Rissbildungen zu vermeiden und dabei sämtliche Mischuntergründe zu 
überbrücken. Aus dem Hauptauftrag entfallen hierfür die Posten Innenputz und Grundierungen.


Das Nachtragsangebot der Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Röntgenstr. 6, 86368 Gersthofen, vom 12.05.2023, beträgt 67.872,84 € (brutto)

Hier ist jedoch noch eine Kostenminderung zu erwarten.

Beschluss 1

Das Nachtragsangebot der Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Röntgenstr. 6, 86368 Gersthofen, vom 12.05.2023, wird in Höhe von ca. 6.000,-- € für die Ausbesserung der Putzschäden angenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das Nachtragsangebot der Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Röntgenstr. 6, 86368 Gersthofen , vom 12.05.2023, wird dahingehend abgelehnt, dass die Arbeiten auf das notwendige Maß herunter reduziert und nur die unbedingt erforderlichen Arbeiten ausgeführt werden sollten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Neubau Hochbehälter St. Kastl, Genehmigung Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 4
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4.1. Neubau Hochbehälter St. Kastl, Außenanlagen Nachtrag 01

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Um die ¼-jährlichen Wartungsarbeiten an der Rigole leichter und besser durchführen zu können, wurde ein Schacht mit höhengleichem Feinfilter eingebaut. Dadurch wird verhindert, dass Feinteile größeren Ausmaßes in die Rigole gelangen und diese dann nur noch eingeschränkt funktioniert. Die Kosten für das Schachtbauwerk betragen 3.511,25 € brutto.

Um den Arbeitsablauf nicht zu unterbrechen wurde der Auftrag bereits erteilt. 

Beschluss

Der Nachtrag 01 vom 22.05.2023 von der Fa. Schelle GmbH & Co. KG zur Errichtung eines Schachtbauwerks in Höhe von 3.511,25 € brutto wird nachträglich genehmigt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4.2. Neubau Hochbehälter St. Kastl, Außenanlagen Nachtrag 02

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Im Zuge der Arbeiten an den Gabionen zur Befestigung der Böschung, kam Fliesssand zum Vorschein. Ohne sofortige Sicherungsmaßnahmen konnten die Arbeiten aus Standsicherheitsgründen des Geländes und zum Schutz der Arbeiter eine Spundwand aufgestellt werden, welche nach Fertigstellung der Gabionen wieder gezogen wurde. 

Die Kosten für diese Maßnahme betragen 24.541,18 € (brutto).

Da es hier keine Alternative gab wurden die Arbeiten bereits ausgeführt.

Beschluss

Der Nachtrag der Fa. Schelle GmbH & Co.KG, für die Sicherungsmaßnahmen (Spundwände) in Höhe von 24.541,18 € (brutto) wird nachträglich genehmigt.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

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5. Bauhof Rohrbach; Ersatzbeschaffung für defektes Fahrzeug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In Weiterführung der Sitzung vom 24.05.2023 wurde der Restwert des defekten Fahrzeuges angefragt. Dieser liegt im jetzigen Zustand bei ca. 2.000 €, eine Reparatur in dieser Höhe ist bei einem 11jährigen Fahrzeug nicht wirtschaftlich, da aufgrund des Alters und des Verschleißes mit weiteren Reparaturen zu rechnen ist (wirtschaftlicher Totalschaden).

Aus Sicht der Verwaltung soll das alte Fahrzeug über die Plattform „Zoll-Auktion“ veräußert werden.

Aufgrund der bereits veröffentlichen Zahlen wurde kein weiteres Angebot eingeholt. 

Das wirtschaftlichste Angebot für einen ISEKI liegt bei 67.360,00 € (brutto) für einen Kubota bei 53.086,38 € (brutto). 

Der angebotene Kleinschlepper „Kubota“ wird noch bis Ende Juni 2023 reserviert.

Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre bzw. 2000 Betriebsstunden, sowie die Möglichkeit eines kostenlosen Ersatzfahrzeuges im Bedarfsfall. Das Fahrzeug wäre sofort lieferbar. 

Im Haushalt sind weder für die Neuanschaffung noch für die Reparatur Mittel eingestellt. Im Rahmen der Haushaltsberatung war ursprünglich ein Ansatz für die Ersatzbeschaffung vorhanden, wurde jedoch aufs Folgejahr mit dem Risiko verschoben, dass heuer unterjährig noch ein Defekt eintreten könne.

Beschluss

Der ISEKI-Kleintraktor sollte repariert werden. Die Wirtschaftlichkeit der Reparatur sollte erneut von anderen Fachwerkstätten ermittelt werden. Der Gemeinderat ist erneut zu informieren, wenn sich die Unrentabilität der Reparatur herausstellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. Zuschussanträge TSV Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 6
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6.1. Beschluss über: Zuschussantrag für Sanierung Kabinen (Bauabschnitt 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Der TSV Rohrbach plant – wie bereits in der Sitzung vom 08.03.2023 vorgestellt – die Sanierung und Reaktivierung der ehemaligen Kabine und Dusche sowie den Ausbau des Trikot- und Lagerraums und die Sanierung der WCs. Für diesen ersten Bauabschnitt wird mit Kosten in Höhe von 72.000,00 € (= 85.700,00 € lt. beigefügter Kalkulation abzüglich Puffer für Unvorhergesehenes und Preissteigerungen) gerechnet. Für die Umsetzung der Maßnahme wurde zudem beim BLSV ein Zuschuss beantragt.

Gemäß Abschnitt E, § 3 Abs. 3 Buchstabe a der Sportförderrichtlinien werden Baumaßnahmen, die dem ideellen Vereinszweck dienen grundsätzlich mit 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten gefördert. Dies entspricht einer Förderung von 21.600 €.

Es ist zu beachten, dass es sich lediglich um den 1. Bauabschnitt handelt und für die gesamte Sanierung des Vereinsheims seitens des TSV mit Kosten in Höhe von 328.500 € gerechnet wird.

Der Zuwendungsantrag und die Kostenaufstellung sind dem TOP beigefügt.

Beschluss

Die o.g. Maßnahme wird mit 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten gefördert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2. Beschluss über: Zuschussantrag für Sanierung WCs Gaststätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 6.2

Sachverhalt

Der TSV Rohrbach plant – wie bereits in der Sitzung vom 08.03.2023 vorgestellt – die Sanierung der WCs der Gaststätte. Hierfür wird mit Kosten in Höhe von 15.983,39 € (= 17.581,73 € lt. beigefügter Kalkulation abzüglich Puffer für Unvorhergesehenes und Preissteigerungen) gerechnet.

Gemäß Abschnitt E, § 3 Abs. 3 Buchstabe b der Sportförderrichtlinien werden Baumaßnahmen, die nicht dem ideellen Vereinszweck dienen grundsätzlich mit 10 % der nachgewiesenen Kosten gefördert. Dies entspricht einer Förderung von 1.598,34 €.

Es ist zu beachten, dass für die gesamte Sanierung des Vereinsheims seitens des TSV mit Kosten in Höhe von 328.500 € gerechnet wird.

Der Zuwendungsantrag und die Kostenaufstellung sind dem TOP beigefügt.

Beschluss

Die Sanierung der WCs der Gaststätte wird mit 10 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 1.758,17 €, gefördert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Annahme von Zuwendungen - Spende Angelsportverein Rohrbach e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 7

Sachverhalt

Seit der letzten Beschlussfassung sind folgende Zuwendungen bei der Gemeinde Rohrbach eingegangen: 

Angelsportverein Rohrbach e.V., Höhe: 100,00 €, für Kindertageseinrichtungen

Nähere Informationen können der anliegenden Zuwendungsliste (Nr. 11) entnommen werden.

Gemäß GR-Beschluss vom 07.12.2022 muss der Gemeinderat über die Annahme der Zuwendung einen Beschluss fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Zuwendung Nr. 11 der anliegenden Zuwendungsliste zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bürgerversammlung 2023 - Behandlung der Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Zeit vom 16. April bis zum 19. April 2023 fanden vier Bürgerversammlungen in Fahlenbach, Rohrbach a.d. Ilm, Gambach und Waal-Ossenzhausen statt. 

In diesen Bürgerversammlungen waren 144 Bürger anwesend (ohne Gemeinderäte). Es wurden die verschiedensten Sachbereiche wie z.B. Straßenbau, kommunale Bauvorhaben, Breitbandausbau, Wassergebühren, Verkehrssituation, kommunaler Haushalt 2023 usw. hinterfragt. Herr  Bürgermeister Keck gab zu den verschiedensten Themenbereiche Auskunft. 
 
Die Dinge wie Anbringung von Verkehrsschildern, Instandhaltung von Straßen und gemeindlichen Anlagen wurden an die zuständigen Stellen im Hause weitergeleitet und um deren Umsetzung gebeten. 

Nachstehende angesprochene Sachverhalte werden durch die Verwaltung aufbereitet und den jeweiligen Gremien zu Entscheidung vorgelegt: 

  • die dauerhafte Sicherung des Bankettes entlang der GVS Rohr-Gambach durch Rasengittersteine oder Teerung im Bauausschuss
  • der Erlass eines generellen Leinenzwanges für Hunde auch in freier Natur im Gemeinderat. 

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9. Landtagswahl 2023 - Höhe Erfrischungsgeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am 08.10.2023 finden die Wahlen für den Landtag und den Bezirkstag statt. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Im Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 10.05.2023 heißt es: „Im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung soll ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € berücksichtigt werden.“ 

Die Verwaltung schlägt vor, den Empfehlungen des Landeswahlleiters zu folgen und ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € festzulegen.

Beschluss

Für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen 2023/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

1) Bedarfsplanung in den Kindertagesstätten

Nachdem die Einschreibungen und Anmeldungen abgeschlossen sind, ergibt sich derzeit in den gemeindlichen Einrichtungen folgender Betreuungsbedarf in unseren Einrichtungen:


Löwenzahn
Sternschnuppe
Kinderhaus Tabeki
Sonnenschein
Plätze anerkannt

150

100

6 Gruppen je nach Bedarf jeweils für 25 Kinder beantragt 
72

Summe
250


72


Kigarten
Hort

Anmeldungen 
a) Kinderzahl


b) davon Integration


c) belegte Plätze


127


11


149


59


8


75


19


0


19

17


0


17

60


2


62 
(2 Überbelegungen

Summe belegte Plätze
243

17
62

Belegte bzw. beleg- bare Gruppen1
6
3
wegen fehlendem Personal
1
1
5







Öffnungszeiten



7.00 – 16.00 Uhr

bisher 7.00-16.30 Uhr
7.00 –
16.30 Uhr

wie bisher
7.00 - 
17.00 Uhr 
7.00 – 17.00 
Uhr 
7.30 –
16.00 Uhr

bisher 7.00 – 16.30 Uhr

Einige grundsätzliche Anmerkungen:

a) Die drei Kindergärten werden von insgesamt 205 Kindern besucht. Aufgrund der insgesamt 19 anzurechnenden Integrationskinder ergibt sich eine „rechtliche/rechnerische“ Belegung von insgesamt 243 Plätzen. 

b) Die Kinderkrippe wird von 60 Kindern besucht. Aufgrund der insgesamt 2 anzurechnenden Integrationskinder ergibt sich eine „rechtliche/rechnerische“ Belegung von insgesamt 62 Plätzen. Es werden 5 Gruppen betrieben und durch den guten Betreuungsschlüssel ist eine Überbelegung von insgesamt 5 Kindern in diesen Gruppen durch das Jugendamt genehmigt. Zwei Kinder wurden bereits als Überbelegung in der Kinderkrippe angemeldet.   

c) Der Kinderhort wird mit 17 Kinder gebucht. Integrative Kinder sind nicht dabei.  

d) Personalbedarf ab 01.09.2023: 
In den beiden Kindergärten wird noch Personal benötigt. Es finden laufend Einstellungsgespräche statt. 

2) Anerkennung von Plätzen in der qualifizierten Tagespflege im Landkreis Pfaffenhofen

Die Kindertagespflege wird von der Johanniter-Unfallhilfe e.V. im Auftrag des Landkreises organisiert. Bisher haben wir 35 Plätze in der Kindertagespflege als Bedarf anerkannt. Diese Anzahl sollte nach Absprache mit dem Landratsamt auch für das kommende Jahr wieder anerkannt werden.  

3) Mittags- und Hausaufgabenbetreuung (nur Info)

In der Landrat-von-Koch-Volksschule wird die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung von der Caritas Pfaffenhofen durchgeführt. Nach aktuellem Stand liegen 61 Anmeldungen für die Mittagsbetreuung vor. 21 Kinder benötigen die Hausaufgabenbetreuung. 

Dieses Betreuungsangebot wird nach der aktuellen Beschlusslage von der Gemeinde mit bis zu 6.000,00 € pro Schuljahr bezuschusst. In 2019 entstand erstmals ein Defizit in Höhe von 3.266,68 €. In 2021 entstand ein Defizit von 165,61 €, in 2022 betrug das Defizit 0,00 €. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

4) Ferienbetreuung Grundschulkinder – Mitteilung der Ergebnisse der Bedarfsplanung (nur Info):

In den beiden Septemberferienwochen 2023 wird wie seit 2014 eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder angeboten. Hierzu wurde die bestehende Mittagsbetreuung ausgebaut. Wir haben die Caritas Pfaffenhofen wieder mit der Durchführung beauftragt.

Zusätzlich wird mit Beschluss des Gemeinderats vom 21.01.2020 eine Erweiterung der Ferienbetreuung um je eine Woche in den Oster- und Herbstferien angeboten. Die Caritas Pfaffenhofen erhebt dazu jeweils rechtzeitig eine Bedarfserhebung bei den Erziehungsberechtigten. So wie im letzten Jahr fand auch in den Osterferien 2023 keine Ferienbetreuung statt, da zu wenig Anmeldungen vorlagen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Beschluss 1

Im Bereich der Kindergarten- und Krippenbetreuung wird der Bedarf festgestellt und die Notwendigkeit in folgenden Einrichtungen anerkannt

Einrichtung
Platzzahl insgesamt vorhanden
Davon integrative Plätze
Anerkannte Plätze
Öffnungszeiten
Löwenzahn
150

11
150

7.00 – 16.00 Uhr
Sternschnuppe
100
8
100
7.00 – 16.30 Uhr
Sonnenschein
72
2
72
7.30 – 16.00 Uhr
Tabeki Kindergarten 
19

25
7.00 – 17.00 Uhr 
Tabeki Kinderhort 
17

25
7.00 – 17.00 Uhr 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im Bereich der Tagesmutterbetreuung wird nach Absprache mit dem Jugendamt der Bedarf für 35 Plätze festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö 11

Sachverhalt

Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau LEONET
Die Kooperationsvereinbarung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau Rohrbachs wurde am 01.06.2023 unterzeichnet. Die LEONET gibt folgende Termine bekannt:

Di., 11.07.2023, 19 Uhr: Informationsveranstaltung im Sportheim Rohrbach.
Vom 19.07. – 13.09., jew. Mittwochs 14 – 18 Uhr: Beratungsbüro im Rathaus
Ende der Vorvermarktung: 19.09.2023.

Datenstand vom 02.08.2023 08:30 Uhr