Datum: 26.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.06.2023
2 Neubau Hochbehälter St. Kastl - Information zur Eilentscheidung der Vergabe der Spundarbeiten
3 Sanierung Schmellerhalle
3.1 Sanierung Schmellerhalle; Außenanlagen Auftragsvergabe
3.2 Sanierung Schmellerhalle; Medientechnik; Genehmigung Nachtragsangebot
4 Kindergarten Sternschnuppe; Austausch des Bodenbelages in den Gruppen- und Nebenräumen; Auftragsvergabe
5 Antrag auf 24-Stunden-Rettungswache an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt
6 Gründung eines Arbeitskreises Feuerwehrhaus Gambach-Rohr-Waal
7 Beschluss über Änderung der Anlage zur "Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen"
8 Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats - Vertretung in den Ausschüssen und Richtigstellung § 13 der Geschäftsordnung
9 Neuerlass der Hallenordnung und der Entgeltsatzung der Turnhallen zum 01. Oktober 2023
10 Beschluss über Änderung der Vergaberichtlinien Baulandmodell (BG Schelmengrund, 2. BA)
11 Beschluss über Vergabemodalitäten für Grundstücksverkäufe im BG Schelmengrund, 2. BA (2. Ausschreibung 2023)
12 Information über Glasfaser-Ausbauankündigung der GlasfaserPlus GmbH
13 Annahme von Zuwendungen - div. Spenden
14 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen. 

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2023 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Neubau Hochbehälter St. Kastl - Information zur Eilentscheidung der Vergabe der Spundarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Bei den Erdarbeiten zur Errichtung der bereits vergebenen Gabionen kam Fließsand zum Vorschein. Weder bei den Baugrunduntersuchungen noch bei den Erdarbeiten zur Fundamentierung des „Kellergeschosses“ des Hochbehälters wurden Erdschichten aus Fließsand festgestellt. Der Einbau der Gabionen diente zur Hangsicherung des Geländes in Richtung der Straße.

Da der Austritt des Fließsandes in unmittelbarer Nähe ( ca. 5 m) unterhalb der Fundamente des Hochbehälters sichtbar wurde und nicht festgestellt werden konnte in welcher Größenordnung sich dort weiterer Fließsand befindet, wurden aus Gründen der Standsicherheit und des Personenschutzes die Spundwände in Absprache mit dem bauleitenden Ingenieurbüro eingebaut.

Da das Niveau des ausgetretenen Fließsandes ca. 4 Meter unterhalb Oberkante Fußboden Hochbehälter liegt und die Gabionenwände als Stützmauer des Erdreiches bis zur Oberkante Fußboden Hochbehälter dienen, war ein Verbleib der Spundwände nicht erforderlich.

Der Auftrag für die Spundwände in Höhe von rund 22.000,-- € wurde durch den ersten Bürgermeister in einer Eilentscheidung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO vergeben. Eine nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat ist dazu nicht mehr erforderlich, da der Bürgermeister nach der genannten Gesetzesbestimmung anstelle des Gemeinderates entscheiden darf. Der Gemeinderat ist über solche Eilentscheidungen im Nachhinein zu informieren.

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3. Sanierung Schmellerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö 3
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3.1. Sanierung Schmellerhalle; Außenanlagen Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wurden insgesamt 17 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, 4 gaben rechtzeitig zum Abgabetermin am 17.07.2023 ein Angebot ab.

Das wirtschaftlichste Angebot gab die Fa. Rottmair Inh. Jakob Muthig, Rohr 47, 85296 Rohrbach mit einer Angebotssumme in Höhe von 57.290,77 € (brutto) ab. Das teuerste Angebot liegt bei 91.286,71 € (brutto) 

In der Kostenberechnung (Stand August / September 2021) wurden 35.581,21 € angesetzt.

Nach Prüfung der Angebote und Rücksprachen mit ausführenden Firmen lässt sich die Preissteigerung mit den unvorhersehbaren Materialpreissteigerungen für Betonpflaster (Zement), Entsorgung und Betriebsstoffe der letzten Jahre begründen. Die Preissteigerungen betrugen hier 20-40 %.
Grundlage für die Kostenberechnung vom August/September 2021 waren jährliche Steigerungen von ca. 4-5%.

Im Zuge der Arbeiten an der Fassade waren Mehrarbeiten und größere Aufbrüche im Gehweg- und Pflasterbereich an und neben der Sporthalle notwendig. Dies war dem massiven Betonsockel im Erdreich geschuldet, der erst nach den Erdarbeiten zur Anbringung der notwendigen Dämmung zum Vorschein kam. Hier wurde in Abstimmung mit dem 3. Bürgermeister vereinbart den gesamten Gehweg zu erneuern.


Die Gewerke Feinreinigung 7.159,64 €, Beschilderung ca. 1.500,00 €, WC-Trennwände 4.679,08 € und Küche 8.437,10 € liegen unter der Vergabesumme von 10.000,00 € und werden im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters vergeben.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Außenanlagen geht an die Firma Rottmair Inh. Jakob Muthig, Rohr 47, 85296 Rohrbach gemäß Angebot vom 13.07.2023 zum Angebotspreis von 57.290,77 € (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.2. Sanierung Schmellerhalle; Medientechnik; Genehmigung Nachtragsangebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Grundsätzlich war es bei der Medientechnik angedacht, den mobilen Wagen, an vordefinierten Anschlusspunkten in der Halle anzuschließen. Da die flexible Steuermöglichkeit nicht so häufig genutzt werden wird, kann darauf verzichtet werden. Eine spätere Nachrüstung ist jederzeit möglich, die dafür benötigten Komponenten sind im Nachtrag enthalten. Um sich zusätzliche Lautsprecher für die sportliche Nutzung zu sparen, sollen nun ballwurfsichere Lautsprecher dauerhaft montiert werden. Die Mehrkosten hierfür betragen 5.390,06 € (brutto). 

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4. Kindergarten Sternschnuppe; Austausch des Bodenbelages in den Gruppen- und Nebenräumen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Korkböden in den Gruppen- und Nebenräumen im Kindergarten Sternschnuppe sind verschlissen. Die Böden wurden vor 3 Jahren abgeschliffen und neu versiegelt, eine erneute Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Diese Böden sollen gegen einen Linoleum-Belag ausgetauscht werden.

Von der Verwaltung wurden 14 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, 4 gaben ein Angebot ab.

Das wirtschaftlichste Angebot gab die Fa. Baumeister Raumausstattung GmbH, aus Scheyern mit einer Angebotssumme in Höhe von 16.784,95 € (brutto) ab.
Das teuerste Angebot liegt bei 29.140,84 € (brutto).
Für diese Maßnahme stehen 40.000 € im Haushalt zur Verfügung.

Die Arbeiten sollen in den Sommerferien ausgeführt werden.

Beschluss

Der Auftrag zum Austausch der Bodenbeläge, in den Gruppen- und Nebenräumen des Kindergarten Sternschnuppe geht an die Fa. Baumeister Raumausstattung GmbH, Bernhardstr. 25, 85289 Scheyern, gemäß Angebot vom 07.07.2023, zum Angebotspreis von 16.784,95 € (brutto)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Antrag auf 24-Stunden-Rettungswache an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aktuell ist der Rettungswagen-Stellplatz in Rohrbach von 8 bis 20 Uhr besetzt. Die Festlegung der Betriebszeiten gilt unabhängig vom derzeitigen Betreiber (aktuell Johanniter). Der Stellplatz wird vom Rettungszweckverband ausgeschrieben und von den Krankenkassen finanziert.

Zentral gelegen im Landkreis, bedient der Rettungswagen-Standort nicht nur Rohrbach und die umliegenden Nachbargemeinden, sondern ist oft auch über die Landkreisgrenzen hinweg im Einsatz. Der Standort Rohrbach ist also ein elementarer Bestandteil des Rettungsdienstes im Bereich des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung der Region Ingolstadt.

Im Zeitraum von 20 – 8 Uhr ist der Stellplatz Rohrbach aktuell nicht besetzt, da der Bedarf für eine Ausweitung auf die Nachtstunden noch nicht offiziell festgestellt wurde. Hierfür ist ein Gutachten über den zuständigen Rettungszweckverband und den Landkreis anzufordern.

Aufgrund eines derartigen Gutachtens wurden beispielsweise die Betriebszeiten des Rettungswagen-Standortes Jetzendorf im Jahr 2023 von 8 -20 Uhr auf 7 – 22 Uhr erweitert.

Für die Gemeinde Rohrbach und seine Nachbarkommunen ist die nächtliche Verbesserung der Rettungsdienst-Abdeckung absolut notwendig und geboten. Die Einhaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten liegt im Bereich des Rettungszweckverbandes nach Auskunft von Mitgliedern des Verbandsrates aktuell unter 80 %. Auch aus der Einsatzpraxis der Feuerwehren wird immer wieder deutlich, dass diese 12 Minuten nachts nicht eingehalten werden können, weil Rettungswägen aus umliegenden Standorten selbst in anderen Einsätzen gebunden sind. Die immer häufiger abgemeldeten umliegenden Kliniken verursachen nicht selten lange Transportfahrten in Nachbarlandkreise. Gerade der morgendliche Berufsverkehr an der Staatsstraße 2232, 2049 und am Autobahndreieck Holledau kann vom Rohrbacher Rettungswagen derzeit aufgrund der Betriebszeiten überhaupt nicht abgedeckt werden.

Im Sinne einer verbesserten nächtlichen und morgendlichen rettungsdienstlichen Versorgung wird daher vorgeschlagen, an den Landkreis und den Rettungszweckverband einen Antrag auf gutachterliche Prüfung der Erweiterung der Betriebszeiten auf 24 Stunden pro Tag zu stellen.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stellt einen Antrag auf gutachterliche Überprüfung der Ausweitung des Rohrbacher Rettungswagen-Standortes zu einer 24-Stunden-Rettungswache beim Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt sowie beim Landkreis Pfaffenhofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Gründung eines Arbeitskreises Feuerwehrhaus Gambach-Rohr-Waal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

In den nächsten Jahren soll für die Gemeinschaftsfeuerwehr Gambach-Rohr-Waal ein Feuerwehrstandort realisiert werden. Zur Abstimmung mit der Feuerwehr und Vorberatung für den Gemeinderat soll hierfür ein Arbeitskreis „Feuerwehrhaus Gambach-Rohr-Waal“ gegründet werden.

Dieser ist ausschließlich vorberatend tätig und hat zunächst folgende Aufgaben:
  1. Abstimmung feuerwehrtechnische Bedarfe
  2. Standortsuche
  3. Besichtigungen von Feuerwehrhäusern

Der Arbeitskreis soll sich wie folgt zusammensetzen:

  1. Bürgermeister
  2. Drei Vertreter der Feuerwehr, darunter 1. und 2. Kommandant
  3. Drei Vertreter des Gemeinderates mit jew. einem Stellvertreter
    Vorschlag: Die Gemeinderäte der jeweiligen Ortschaften:
    Maier, Hochmuth, Mittermaier
Als Vertreter: Schwarzmair, Daniel (Ohne direkte Zuordnung)
  1. Mitarbeiter der Verwaltung

Der Arbeitskreis wird nach der Sommerpause im September das erste Mal zusammentreten. Vorschlag für den Sitzungstermin: Montag, 25.09., im Anschluss an die Bauausschuss-Sitzung gegen 19:30 Uhr.
 

Beschluss

Der vorberatende Arbeitskreis „Feuerwehrhaus Gambach-Rohr-Waal“ wird mit der vorgeschlagenen Besetzung gegründet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Beschluss über Änderung der Anlage zur "Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Aus aktuellem Anlass (div. Jubiläen der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr und anstehende Vereins-Jubiläen) wurde die „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen“ geprüft. Nach der aktuellen Satzung erhalten die Geldbeträge für Jubiläen lediglich Vereine. Bei Feuerwehren würde somit die Eintragung des Feuerwehrvereins und nicht die Gründung der tatsächlichen Feuerwehr als Organisation gelten. Auch ist nach dem 100-jährigen Jubiläum keine weitere Ehrung vorgesehen. Zudem erscheinen die Geldbeträge als sehr hoch.

Die geplanten Änderungen wurden in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.07.2023 vorberaten. Es wird vorgeschlagen, die Satzung und die zugehörige Verwaltungsrichtlinie wie folgt zu ändern:

  • Die Ehrengaben werden für das 25-, 50-, 75-jährige Jubiläum usw. einheitlich auf 150 € festgesetzt, da der Aufwand für die Veranstaltung eines solchen Festakts unabhängig davon, ob der Verein bereits seit 100 oder erst seit 25 Jahren besteht, als gleich hoch angesehen wird. Der Bürgermeister muss als Vertreter der Gemeinde eingeladen werden und eine Festrede halten. Der Festakt muss der Allgemeinheit öffentlich angekündigt werden.
  • Es entfällt die Ehrengabe für das 10-jährige Bestehen und dazwischenliegende Jubiläen.
  • Bei den Feuerwehren ist das Gründungsdatum der Feuerwehr als solche ausschlaggebend. Die Eintragung des Feuerwehrvereins wird nicht berücksichtigt, sodass nur die Jubiläen der Feuerwehr als Organisation nicht des Feuerwehrvereins geehrt werden. Bei der Gemeinschaftsfeuerwehr Gambach-Rohr-Waal wird auf die einzelnen Feuerwehren, nicht auf die Gemeinschaftsfeuerwehr abgestellt.
  • Die Preis-/Pokalspende für überregionale Turniere wird nicht mehr davon abhängig gemacht, ob eine Tombola stattfindet oder nicht.

Der Entwurf der geänderten Satzung und der Verwaltungsrichtlinie ist dem TOP beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die „Satzung für die Ehrungen und Auszeichnungen“ und die zugehörige Verwaltungsrichtlinie in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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8. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats - Vertretung in den Ausschüssen und Richtigstellung § 13 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung vom 24. Mai 2023 wurden unter Bekanntgaben und Anfragen die verschiedenen Möglichkeiten der Vertretung in den Ausschüssen diskutiert. Der Auftrag an die Verwaltung war die Vertreter der Vertreter in den verschiedenen Gremien namentlich abzufragen und die entsprechenden Beschlüsse zur Bestimmung der neuen Ausschuss-Besetzung mit Vertreterfunktion herbeizuführen. 

Lediglich die FW-Fraktion hat weitere Stellvertreter namentlich benannt. Von der CSU/BGR-Fraktion kam keine Rückmeldung.

Bei der Abfrage der potenziellen Personen kam schließlich von der SPD-Fraktion die Frage auf, ob diese gewünschte Nachbesetzung praktikabel erscheine. Es könnten Konstellationen entstehen, dass eine Person zwei Ausschussmitglieder vertreten müsste, dies rechtlich aber unzulässig wäre und im Ausschuss ein Ausschussplatz nicht besetzt würde.   

Zur Verdeutlichung der Thematik wurde eine Präsentation ausgearbeitet, auf diese darf verwiesen werden. 

Die Verwaltung schlägt daher eine Stellvertreterreihenfolge vor, so dass der § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Rohrbach wie folgt geändert werden sollte: 

„Für die Mitglieder eines Ausschusses werden für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag stellvertretende Mitglieder in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt.“

Zudem sollte der § 13 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Rohrbach berichtigt werden. 

„Der Gemeinderat ist in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung über Entscheidungen nach Ziffer 1 a zu informieren.“

Dieser Satz steht nun in § 13 Abs. 2 Nr. 2 nach den Ausführungen des Buchstaben b, aber richtig wäre es in § 13 Abs. 2 Nr. 1 nach den Ausführungen des Buchstaben b anzugliedern.  

Der Entwurf der 2. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Rohrbach a.d. Ilm (Geschäftsordnung – GeschO) liegt als Anlage bei. Die Änderungen sind in rot eingefärbt. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 2. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats – Rohrbach (Geschäftsordnung – GeschO in der vorliegenden Fassung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Neuerlass der Hallenordnung und der Entgeltsatzung der Turnhallen zum 01. Oktober 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit der Sanierung der Schmellerhalle ist eine Neuregelung der Hallenordnung der beiden Turnhallen der Gemeinde Rohrbach erforderlich. Zudem wurde die Entgeltsatzung für die Benutzung der Turmberghalle, Schmellerhalle und der Kletterwand in der Gemeinde Rohrbach überarbeitet. 

Diese Angelegenheit wurde in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 19. Juli 2023 vorberatend behandelt. Ein entsprechender Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat liegt vor.

Das In-Kraft-Treten der Hallenordnung bzw. der Entgeltsatzung ist für den 01. Oktober 2023 vorgesehen. 

Die jeweiligen Entwürfe liegen als Anlage bei. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Hallenordnung für die Turnhallen in der vorliegenden Fassung zu. 

Der Gemeinderat stimmt der Entgeltsatzung für die Benutzung der Turmberghalle, Schmellerhalle und der Kletterwand in der Gemeinde Rohrbach in der vorliegenden Fassung zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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10. Beschluss über Änderung der Vergaberichtlinien Baulandmodell (BG Schelmengrund, 2. BA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö 10

Sachverhalt

Von den 13 Grundstücken im BG Schelmengrund, 2. BA, die im Jahr 2023 im Baulandmodell verkauft werden sollten, konnte nur für 4 Grundstücke ein Käufer gefunden werden.

Wie vom Gemeinderat am 28.06.2023 beschlossen, wurde das weitere Vorgehen im Haupt- und Finanzausschuss am 19.07.2023 vorbesprochen.

Es wurde vorgeschlagen, die Bauverpflichtung von 4 auf 6 Jahre zu verlängern, sodass nicht sofort mit der Bebauung begonnen werden muss und etwas mehr Spielraum für die Finanzierung besteht. Hierfür ist eine Änderung der Vergaberichtlinien notwendig. Der Entwurf der überarbeiteten Vergaberichtlinien ist dem TOP beigefügt.

Im Zuge der Gleichbehandlung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat zudem auch die Bauverpflichtung für die Fl.Nrn. 2163, 2153, 2174 und 2126, je Gem. Rohrbach auf 6 Jahre zu erhöhen. Es handelt sich hierbei um die 4 Grundstücke, für die bereits im Rahmen der 1. Ausschreibung 2023 ein Käufer gefunden werden konnte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die geänderten Vergaberichtlinien in der vorliegenden Fassung. Die Verlängerung der Bauverpflichtung soll auch für die Fl.Nrn. 2163, 2153, 2174 und 2126, je Gem. Rohrbach gelten, für die bereits ein Käufer gefunden werden konnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Beschluss über Vergabemodalitäten für Grundstücksverkäufe im BG Schelmengrund, 2. BA (2. Ausschreibung 2023)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö 11

Sachverhalt

Von den 13 Grundstücken, die 2023 im BG Schelmengrund, 2. BA vergeben werden sollten, konnte nur für 4 Grundstücke ein Käufer gefunden werden. Wie vom Gemeinderat am 28.06.2023 beschlossen, wurde das weitere Vorgehen bezüglich der Grundstücksverkäufe im Haupt- und Finanzausschuss am 19.07.2023 vorbesprochen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Ausschreibung von erneut 13 Grundstücken zu den bereits bekannten Konditionen (325,00 €/m² zzgl. Erstattung der Kosten aus dem Erschließungsvertrag in Höhe von 178,25 €/m² und der sonstigen Nebenkosten). Die Bauverpflichtung soll von 4 auf 6 Jahre verlängert werden (siehe TOP 10).
Die Veröffentlichung der Vergabe ist an den Amtstafeln, in der Bürgerinfo, auf der gemeindlichen Homepage, in der Zeitung (mehrfach) und auf ImmoScout24 vorgesehen. Die Bewerbungsphase soll aufgrund der Urlaubszeit 2 Monate (August – September) betragen.

Die für die Vergabe vorgesehenen Grundstücke sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Es handelt sich hierbei um die Fl.Nrn. 2097, 2104, 2120, 2124, 2140, 2169, 2173, 2175, 2178, je Gem. Rohrbach (laut Bebauungsplan nur Einzelhäuser zulässig) und die Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach (laut Bebauungsplan Einzel- und Doppelhäuser zulässig). Die Käufer der Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach sollen wie bereits am 29.03.2023 beschlossen zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte verpflichtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der o.g. Grundstücke zu den genannten Konditionen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Information über Glasfaser-Ausbauankündigung der GlasfaserPlus GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö 12

Sachverhalt

Die Telekommunikationsanbieter haben mittlerweile auch für Rohrbach erkannt, dass sich eine Investition in zukunftssichere Glasfaser-Infrastruktur lohnt. So hat nun neben der Leonet GmbH ein weiteres Unternehmen, die GlasfaserPlus GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und des IFM Global Infrastructure Fund, einen Glasfaser-Ausbau für Rohrbach mit Ausnahme des Gewerbegebiets angekündigt. 

Das Unternehmen gibt an, dass es voraussichtlich in 2024 mit dem Glasfaserausbau beginnen und die Erschließung Ende 2025 abschließen wird. Wichtig: Eine feste Garantie gegenüber der Gemeinde, ob und wann tatsächlich gebaut wird, gibt es im eigenwirtschaftlichen Ausbau, anders als im geförderten Ausbau in unseren Ortsteilen, nicht, da keine Fördermittel aus öffentlicher Hand eingesetzt werden.

Bürger haben ähnlich wie bei Leonet die Möglichkeit, sich im Falle eines Ausbaus einen kostenfreien Glasfaseranschluss zu sichern, wenn Sie gleichzeitig einen Glasfaser-Tarif über die Deutsche Telekom buchen. Informationen, ob nur ein Hausanschluss ohne Tarif möglich ist, stehen noch aus. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.glasfaserplus.de/rohrbach.

Unabhängig vom Anbieter ist es sinnvoll, sich jetzt für einen Glasfaseranschluss zu entscheiden. Die Gemeinde ist bei gleichem Angebot grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet, daher liegt es beim Bürger, welchem Anbieter er das Vertrauen schenkt, welche Ausbauankündigung ihm realistischer erscheint und welche Endkundentarife ihm mehr zusagen.

Beiliegende(s) gemeinsame Erklärung und Ausbaupolygon liegen mittlerweile im Entwurf vor. Zum Zeitpunkt 20.07.2023 muss noch die Aufnahme der Adressen „Kirchenweg 12A“ und „Edenthalweg 54“ bestätigt werden. Sobald deren Ausbauzusage vorliegt, kann der vorliegenden Erklärung zugestimmt werden.

Ergänzung 24.07.2023: Die beiden Adressen wurden mittlerweile ergänzt.

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die beiliegende „Gemeinsame Erklärung“ mit der GlasfaserPlus GmbH zu unterzeichnen, sobald die genannten Adressen ins Ausbaupolygon aufgenommen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Annahme von Zuwendungen - div. Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Seit der letzten Beschlussfassung sind folgende Zuwendungen bei der Gemeinde Rohrbach eingegangen: 

Sparkasse Pfaffenhofen, Höhe: 100,00 €, für Teilnahme Knaxiade (KiGa Sternschnuppe)
Versch. Einzahler, Höhe 715,00 €, Sommerkonzert 11.06.2023 (G.B. Green)
Versch. Einzahler, Höhe 190,00 €, Sommerkonzert 25.06.2023 (Jazz-Frühschoppen)
Versch. Einzahler, Höhe 405,00 €, Sommerkonzert 09.07.2023 (Rohrbacher Blaskapelle)

Nähere Informationen können der anliegenden Zuwendungsliste (Nr. 12-15) entnommen werden.

Gemäß GR-Beschluss vom 07.12.2022 muss der Gemeinderat über die Annahme der Zuwendung einen Beschluss fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Zuwendung Nr. 12 der anliegenden Zuwendungsliste zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö 14

Sachverhalt

  1. Baustandsbericht zum Baugebiet „Schelmengrund 2. BA“:
Der Teilbereich, in dem die Eidechsen zugegen sind, kann nun nach Freigabe durch den Biologen (Winterschlaf Eidechsen) seit Anfang Juli bebaut werden und hier die Resterschließung durchgeführt werden. Im restlichen Baugebiet finden aktuell Restarbeiten der Kabelbauer statt sowie Pflaster- und Erdarbeiten. Aufgrund Verzuges bei den Kabelverlegearbeiten können die Asphaltierungsarbeiten erst ca. Mitte August gestartet werden (Dauer ca. 4 Wochen). Wenn alles glatt läuft, könnte voraussichtlich Ende September eine Abnahme und Freigabe des Baugebietes erfolgen, wobei eine finale Zusage für Bauherrn heute noch nicht getroffen werden kann. Die Pflanzarbeiten sowie die Arbeiten am Serbenweg erfolgen erst im Herbst. Der Quartiersplatz wird demnächst in Angriff genommen, die Spielgeräte sind soweit aufgebaut. 
  1. Ersatzbeschaffung Kleintraktor Bauhof
In der Sitzung vom 24. Mai 2023 wurde dem Gremium mitgeteilt, dass der ISEKI-Kleintraktor erheblichen Leistungsverlust (nach warmem Motor) vorweist. Daraufhin wurde das Fahrzeug zur Überprüfung gegeben, da wurde festgestellt, dass der Hydrostat ausgetauscht werden müsste. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 10.000,-- bis 12.000,-- Euro. Laut Aussage dieser Fachfirma ist die Reparatur zum Vergleich des Restwertes nicht wirtschaftlich. Der Restwert liegt bei ca. 2.000,-- €. Die Verwaltung holte parallel Angebote für ein Neufahrzeug ein. Das Angebot wurde mit dem Bauhof gemäß den Anforderungen (Motorisierung, stufenlose Schaltung) abgesprochen. Das günstigste Angebot für einen Kleintraktor mit 40 PS wurde für die Marke Kubota in Höhe von 53.086,38 € vorgelegt. In diesem Angebotspreis sind alle technischen und sicherheitsrelevanten Komponenten enthalten. Aus dem Gremium wurde anschließend gefordert, dass eine weitere Untersuchung bei einer Fachfirma zu erfolgen hätte.  Das Ergebnis dieser weiteren Untersuchung sollte bis zur Sitzung am 26. Juli 2023 vorliegen. 

Datenstand vom 02.11.2023 08:08 Uhr