Datum: 08.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 11.10.2023 und 17.10.2023
2 Information über die Umsetzung ÖPNV-Nahverkehrskonzept (Vertreter des Landkreises anwesend)
3 Beschluss über Nachtragshaushalt 2023
4 Sanierung Rathaus - Beschluss über weitere Planerleistungen
5 Entscheidung über Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung
6 Beschluss über erneute Teilnahme an einem geförderten Ressourceneffizienz-Netzwerk
7 Informationen über Ausschreibungsergebnisse zur kommunalen Erdgasbeschaffung
8 Beschluss über Umsetzung des Projekts "Peretkundstatue"
9 Beschluss über Berücksichtigung eines Spielplatzes im künftigen Baugebiet Mißbergwiesen II
10 Beschluss über Nachtrag zur Sanierung des Serbenweges
11 Verabschiedung des Geschäftsleiters Peter Kremer
12 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 11.10.2023 und 17.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschriften sind im Ratsinformationssystem zu entnehmen. 

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2023 wird genehmigt. 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2023 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Information über die Umsetzung ÖPNV-Nahverkehrskonzept (Vertreter des Landkreises anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Zum 01.11.2023 bzw. 01.01.2024 werden die ersten Linien 8, 10, 11 des ÖPNV-Nahverkehrskonzeptes im Landkreis Pfaffenhofen eingeführt. In den Folgejahren sollen weitere Linien und ein Rufbus-System folgen. In diesem Zuge wurden in Rohrbach neue Haltestellen an der Ottersrieder Straße, Waaler Straße, Fahlenbacher Straße, Burgstaller Straße geschaffen und vorhandene Haltestellen (Bahnhof, Hofmarkstraße, Bahnhofstraße) integriert. Auch die Ortsteile Fahlenbach und Ossenzhausen profitieren von stündlichen Linienverkehren in Richtung Pfaffenhofen, Wolnzach und Geisenfeld. Fr. Fiona Walter vom Fachbereich „ÖPNV“ des Landkreises wird die Änderungen und nächsten Schritte vorstellen.

Der Kreistag hat sich inzwischen zu einer 100%-Finanzierung über den Landkreis entschieden. Damit einher gehen derzeit prognostizierte Steigerungen der Kreisumlage in den Folgejahren:
2024 plus 1,0 Prozentpunkte = 1,90 Mio. € = 1,0 Prozentpunkte (1,90 Mio. €) 
2025 plus 0,5 Prozentpunkte = 0,95 Mio. € = 1,5 Prozentpunkte (2,85 Mio. €)
2026 plus 0,7 Prozentpunkte = 1,33 Mio. € = 2,2 Prozentpunkte (4,18 Mio. €)
2027 plus 0,7 Prozentpunkte = 1,33 Mio. € = 2,9 Prozentpunkte (5,51 Mio. €)

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3. Beschluss über Nachtragshaushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund einiger Änderungen bei den Haushaltsansätzen ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich.


Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich im vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt aufgrund der Veränderungen von 677.800 € auf 1.084.400 € erhöht. (+406.600 €).

Die größten Veränderungen gibt es in folgenden Bereichen:
  • Einsparungen bei Personalkosten (Verwaltung und Kitas)
  • Mehrausgaben bei den Betriebskostenförderungen für Dritte (Bereich Kindertagesbetreuung)
  • Einsparungen bei den Ausgaben für Wasserzukauf der Waaler Gruppe 
  • Mehrausgaben für Gewerbe- und Körperschaftssteuer Waaler Gruppe
  • Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer

Der Verwaltungshaushalt schließt mit 17.101.700 € (Haushaltsplan: 16.813.400 €).


Im Vermögenshaushalt führen die vorgenommenen Veränderungen dazu, dass die Rücklagenzuführung anstelle von 2.376.600 € lediglich 1.309.200 € beträgt (-1.066.800 €) 

Die größten Veränderungen kommen zustande, weil sich Maßnahmen/Mittelabflüsse auf Folgejahre verschieben, z.B.
  • Bau des Radwegs Rohrbach – Waal inkl. Renaturierung Rohrbächlein
  • Grundstücksverkäufe BG Waal und Schelmengrund
  • Breitbandausbau 
  • Hochbehälter
  • Brunnen und Zuleitungen

oder Ansatzerhöhungen nötig sind, z.B.
  • Kinderhaus Tabeki
  • Grunderwerbskosten im Rahmen des Umlegungsverfahrens BG Schelmengrund – 2. BA

Der Vermögenshaushalt schließt mit 8.317.300 € (Haushaltsplan: 10.944.800 €).

Im Detail wird auf die Anlagen verwiesen.



Auswirkung der Nachtragsveränderungen auf den Rücklagenstand
In der ursprünglichen Haushaltsplanung wurde wegen den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen eine Zuführung in Höhe von 2.376.600 € eingeplant. Zugunsten der Nichtinanspruchnahme der Kreditermächtigung aus Haushaltseinnahmeresten des Vorjahres in Höhe von 2.100.000 € sollte die Rücklagenzuführung im Haushaltsvollzug jedoch um diesen Betrag geringer ausfallen. Der Rücklagenstand zum 31.12.2023 hätte sich somit auf einen Betrag von 1.433 Tsd. € belaufen.

Da die Rücklagenzuführung nun um 1.066.800 € niedriger ausfällt, reduziert sich der Stand zum Jahresende auf 366 Tsd. €. Die Mindestrücklage in Höhe von 151 Tsd. € kann vorgehalten werden. Auf die Übersichten in der Anlage zur Haushaltssatzung (Seiten 73 und 74) wird verwiesen.


Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 ist dem Tagesordnungspunkt angefügt. 


Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Veränderungen in seiner Sitzung vom 25.10.2023 ausführlich beraten und dem Gemeinderat empfohlen, die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Sanierung Rathaus - Beschluss über weitere Planerleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 4

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 17.10.2023 beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Planung zur Sanierung des Rathauses Rohrbach. Die Generalsanierung wurde bis auf Weiteres zurückgestellt. Es herrschte Einigkeit, dass eine Nutzungsänderung zum bestehenden Gebäude hinsichtlich der nicht genehmigten Räume im Rathaus einschließlich eines Brandschutzkonzeptes über das gesamte Gebäude erstellt und beantragt werden soll. Ebenso soll die Sanierungsvariante Light kostentechnisch sowie auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Die Fachplaner wurden zur Abgabe eines entsprechendes Honorarangebotes gebeten. Es handelt sich um Wiederholungsleistungen auf Basis der bestehenden Verträge.

Für die Leistungsphasen 1 – 4 der Fachplaner waren ursprünglich 162.971,53 € vorgesehen.
Derzeitiger Abrechnungsstand: 112.407,88 €
Differenz: 50.563,65 €

Für die geforderten Planungsleistungen liegen folgende Angebote vor:

  1. IB Raith, Objektplanung 
  • Wiederholung Lph 2+3 (Lph 2 ohne Berechnung) + erstmals Lph 4, zzgl. 1 % NK + 16,5 % Umbauzuschlag, gesamt brutto 7.330,54 € (auf Basis angenommener Kostenschätzung von Gewerk HLS mit ca. 250.000,- € brutto)
  • informativ: Die Lph 5-8 wurden optional angeboten für brutto 15.882,82 € (ggf. Abruf teilweise oder gesamt je nach Bedarf aufgrund des Sanierungsumfanges – gesonderter Beschluss zu gegebener Zeit).
  • Auf die Abrechnung der nicht benötigten Lph 4 aus dem Generalsanierungsauftrag wird verzichtet. 

  1. IB ASW, Brandschutz
Die Abrechnung erfolgt auf Basis des bestehenden Auftragsverhältnisses gem. Angebot vom 04.10.2022 (Lph 4 mit ca. brutto 2.000,- € zzgl. erforderlicher sonstiger Leistungen wie z.B. Vor-Ort-Termine - Abrechnung auf Stundenbasis -> geschätzt ca. 1.000,- € brutto).

  1. IB Eltschig, Statik
  • In der bereits erbrachten Leistung nach Lph 1-3 auf Basis des bestehenden Planungsauftrages für die Generalsanierung Rathaus werden folgende anstehenden Leistungen als darin enthalten betrachtet:
  • Erstellung Nutzungsänderung (ohne Zusatzhonorar)
  • Fachlichte Bewertung/Begleitung der Fragen zum Maßnahmenpaket „Sanierung Light“ bis zu einem Stundenkontingent von 20 Stunden inklusive
Darüberhinausgehende Leistungen werden nach Einzelaufwand (Abrechnung auf Stundenbasis – geschätzte Kosten hierfür ca. 8.092,- € brutto) vergütet. 
  • Auf die Abrechnung der nicht benötigten Lph 4 aus dem Generalsanierungsauftrag wird verzichtet. 

  1. IB com4tec, HLS
  • Lph 3 (50 %) + 4 zzgl. 3 % NK abzgl. 10 % Nachlass, gesamt brutto 4.563,89 € (auf Basis angenommener Kostenschätzung von Gewerk HLS mit ca. 160.000,- € brutto)
  • informativ: Die Lph 5-8 wurden optional angeboten für brutto 29.991,30 € (ggf. Abruf teilweise oder gesamt je nach Bedarf aufgrund des Sanierungsumfanges – gesonderter Beschluss zu gegebener Zeit).
  • Auf die Abrechnung der nicht benötigten Lph 4 aus dem Generalsanierungsauftrag wird verzichtet. 

  1. IB com4tec, Elektro
  • Lph 3 (50 %) + 4 zzgl. 3 % NK abzgl. 10 % Nachlass, gesamt brutto 4.718,28 € (auf Basis angenommener Kostenschätzung von Gewerk HLS mit ca. 220.000,- € brutto)
  • informativ: Die Lph 5-8 wurden optional angeboten für brutto 38.301,31 € (ggf. Abruf teilweise oder gesamt je nach Bedarf aufgrund des Sanierungsumfanges – gesonderter Beschluss zu gegebener Zeit).
  • Auf die Abrechnung der nicht benötigten Lph 4 aus dem Generalsanierungsauftrag wird verzichtet. 

  1. IB Baierl, Energieberater
Hinzuziehung Fachleistung Energieberater lediglich im Bedarfsfall auf Basis Abrechnung Einzelaufwand


Gesamtzusammenstellung Honorare für Lph 3-4 (Erstellung Bauantrag Nutzungsänderung + Prüfung/Bewertung der Maßnahmen aus der Variante „Sanierung Light“):
  1. Gewerk Objektplanung                brutto 7.330,54 €
  2. Gewerk Brandschutz                      ca. brutto 3.000,- €
  3. Gewerk Statik                                mit best. Auftrag abgegolten (bis max. 20 Std.)
  4. Gewerk HLS                                brutto 4.563,89 €
  5. Gewerk Elektro                        brutto 4.718,28 €
  6. Gewerk Energieberater                bei Bedarf (Stundenbasis)
Gesamt:                                      ca. brutto 19.612,71 €

Zwischenzeitlich wurde auch mit dem Gutachter bzgl. der Rippendecke Kontakt aufgenommen. Dieser konnte der Gemeinde schriftlich bestätigen, dass kein Gutachten nötig ist, weil seiner Meinung nach die DIN-Norm fehlerhaft ist. Es wären nur 6 statt 8 cm Deckenstärke nötig. Tatsächlich hat die Rippendecke 7 cm.

Beschluss

Die Fachplaner und Objektplaner werden zur Erstellung der Genehmigungsplanung für die Beantragung der Nutzungsänderung für das Rathaus Rohrbach sowie die Aufbereitung der Sanierungsvariante Light zu den o.g. Honorarkonditionen zunächst begrenzt auf die Lph 3 + 4 beauftragt. Aus jeder Fraktion sollte eine Person bestimmt werden, die die Sanierung Light als zusätzliche Projektgruppe begleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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5. Entscheidung über Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die Wärmeplanung (Wärmeplanungsgesetz, WPG) vorgelegt, er soll die Grundlage für klimafreundliches Heizen werden. Der Bundestag beriet das Gesetz am Freitag, 13. Oktober 2023, in erster Lesung, es soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz/Heizungsgesetz (GEG) in Kraft treten.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist vernetzt mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches ab 01.01.2024 in Kraft tritt. Eine Übersicht der Änderungen im GEG in Bezug auf Heizen bietet: https://energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html

Konkret ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. In den Plänen soll angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist oder wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellen, für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028 als Stichtag. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.

Überblick über Inhalte der Wärmeplanung:
  1. Beschluss über die Durchführung einer Wärmeplanung (§ 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WPG)
  2. („Nicht-“)Eignungsprüfung nach § 14 WPG
  3. Bestandsanalyse nach § 15 WPG
  4. Potenzialanalyse nach § 16 WPG
  5. Zielszenario nach § 17 WPG
  6. Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG
  7. Darstellung der Versorgungsoptionen für das Zieljahr nach § 19 WPG
  8. Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen nach § 20 WPG
  9. Beschluss und Veröffentlichung des Wärmeplans (§§ 13 Abs. 5, 23 Abs. 3 WPG)

Dabei ist die kommunale Wärmeplanung (KWP) lediglich ein strategisches, informatives Planungsinstrument ohne rechtliche Bindungswirkung. Erst, wenn die Gemeinde auf Grundlage des KWP eine Ausweisungsentscheidung (§ 26 WPG) für ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder ein Wasserstoffnetzausbaugebiet trifft, hat dies unmittelbare Auswirkungen. Denn ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ausweisungsentscheidung gilt die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht – auch schon vor dem 30. Juni 2028. Der Anlieger ist jedoch nicht verpflichtet, sich an das Wärmenetz anschließen zu lassen. Er muss lediglich eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien einsetzen.

Die Gemeinde Rohrbach hat bereits im Dezember 2022 einen Förderantrag für eine 90-%-Bezuschussung eines Kommunalen Wärmeplans beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt. Dieser Antrag ist nun für den Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2024 bewilligt worden. 

Konditionen:
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben:        65.736,00 €
Maximale Förderung:                                59.162,00 €
Entspricht Fördersatz von                         90 %

Es ist zu entscheiden, ob die kommunale Wärmeplanung für Rohrbach unter Zuhilfenahme der Fördermittel durchzuführen ist. Die Verwaltung wird anschließend Angebote einholen und diese dem Gemeinderat für die Vergabeentscheidung vorlegen.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach führt eine kommunale Wärmeplanung bis zum 30.11.2024 durch. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Vergabeverfahren durchzuführen. Anschließend erfolgt die Auftragsvergabe im Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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6. Beschluss über erneute Teilnahme an einem geförderten Ressourceneffizienz-Netzwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Rohrbach war vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 Teil des „Klimaschutznetzwerks einzelner Kommunen in Bayern“. Der Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal war im gleichen Zeitraum Teil des „Ressourceneffizienznetzwerks Landkreis Pfaffenhofen“. Beide Netzwerke wurden vom Institut für Energietechnik von der OTH Amberg-Weiden betreut. Beide Netzwerke wurden mit 70 % gefördert, und zwar sowohl die Kosten des Netzwerkmanagements (jährlich je ca. 2.500 € brutto für je 4 Netzwerktreffen im Jahr) als auch einzelne Beratertage. Gegenstand der Netzwerke waren jeweils aktuelle klima- und energiepolitische Entwicklungen, Exkursionen zu teilnehmenden Gemeinden und der Austausch über Projektstände.

Eine Mitgliedschaft in zwei Netzwerken ist zukünftig definitiv nicht mehr notwendig. Der ursprüngliche Ansatz des Ressourceneffizienznetzwerk war es, die Klärschlammverwertung im Landkreis zu organisieren. Nun entwickelt die Firma Bayernoil sehr konkret eine Klärschlammverwertung.

Nun gilt es, zu entscheiden, ob eine weitere Teilnahme an lediglich einem Netzwerk sinnvoll ist.

Das Institut für Energietechnik hat nun für die Förderperiode 01.01.2025 bis 31.12.2027 ein Angebot über ein neues Netzwerk zum Ausbau erneuerbarer Energien, Speicher und Netzinfrastruktur im Landkreis Pfaffenhofen unterbreitet mit einem jährlichen Eigenanteil von 2.500 € netto. Diese Kosten beinhalten dabei sowohl die Organisation und Durchführung der Netzwerktreffen als auch die Verwaltung der Fördermittel und das Berichtswesen gegenüber dem Fördermittelgeber. Diese Kosten beziehen sich auf 12 Teilnehmer und können je nach finaler Teilnehmerzahl variieren.

Die Kosten für die fachliche Beratung (950,00 €/Beratertag netto, zzgl. 0,60 €/ netto pro gefahrenem Kilometer) hängen vom tatsächlichen Beratungsumfang ab und werden ebenfalls mit 60 % gefördert. Der Netto-Eigenanteil beträgt 380 € netto.

Aus Sicht des Bürgermeisters ist eine Teilnahme nicht zwingend nötig, da für energetische und Klima-Projekte auch jeweils andere Berater zugezogen werden können. Zudem beteiligen sich die Gemeinden im Landkreis nicht geschlossen an dem Netzwerk. Der Markt Reichertshofen und die Gemeinde Pörnbach werden ebenfalls nicht teilnehmen.

Beschluss

Auf die Teilnahme am Netzwerk zum Ausbau erneuerbaren Energien, Speicher und Netzinfrastruktur im Landkreis Pfaffenhofen wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Informationen über Ausschreibungsergebnisse zur kommunalen Erdgasbeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Fa. Kubus hat in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Gemeindetag die Bündelausschreibungen für die kommunale Erdgasbeschaffung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 01.01.2027 durchgeführt. Insgesamt haben 78 Auftraggeber an der Ausschreibung teilgenommen. Es wurden 10 Lose ausgeschrieben. In dem Los der Gemeinde Rohrbach haben sich 4 Bieter an der Ausschreibung beteiligt. Der Zuschlag für die Lose wurden am 26.09.2023 erteilt, damit sind die Verträge zustande gekommen. Lieferant für das Gas der Gemeinde Rohrbach und des Schulverbands wird künftig die Firma eins energie in sachsen GmbH & Co. KG zu einen Arbeitspreis von 6,2060 ct/kWh (Arbeitspreis bisher: 1,7200 ct/kWh).

Mehrkosten Gas für die Jahre 2024 - 2026 nach geschätztem Verbrauch
Objekt
Geschätzter Verbrauch in kWh pro Jahr
Kosten Arbeitspreis Gas bisher in €
Kosten Arbeitspreis Gas ab 1.1.24 in €
Kosten-steigerung in €
Rathaus
125.000,00
2.558,50
9.231,43
6.672,93
Turmberghalle
160.000,00
3.274,88
11.816,22
8.541,34
Kinderkrippe Sonnenschein
27.188,00
556,48
2.007,87
1.451,39
Feuerwehrhaus Rohrbach
65.529,00
1.341,25
4.839,41
3.498,16
Kinderhaus Tabeki
145.000,00
2.967,86
10.708,45
7.740,59
Landrat-von-Koch-Schule 
560.000,00
11.462,08
41.356,78
29.894,70




57.799,11





Kosten jeweils ohne Messstellenbetrieb, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Umlagen, u.a.




Kostensteigerung Gemeinde
27.904,41



Schulverband
29.894,70

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8. Beschluss über Umsetzung des Projekts "Peretkundstatue"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 8

Sachverhalt

Für die Errichtung der Peretkundstatue wurde der Gemeinde Rohrbach eine LEADER-Förderung in Höhe von 17.620,30 € bewilligt. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Kosten in Höhe von 42.518,42 €. Den Kosten liegen Angebote aus den Jahren 2021 und 2022 zugrunde.

Gemäß Zuwendungsbescheid vom 11.11.2022 endet der Bewilligungszeitraum am 30.11.2024. Bis zu diesem Datum muss das Vorhaben durchgeführt werden.
Im Zuwendungsbescheid wird zudem bereits darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums zwar grundsätzlich bei Vorliegen sachlicher Gründe möglich, eine Verlängerung über den 31.12.2024 hinaus jedoch nicht möglich ist.

Aufgrund dessen ist zu entschieden, ob im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation die Umsetzung des Vorhabens weiterverfolgt oder ob der Zuwendungsbescheid zurückgegeben werden soll.

Die Thematik wurde am 25.10.2023 im Haupt- und Finanzausschuss vorbesprochen. Dieser empfiehlt dem Gemeinderat, die LEADER-Förderung zurückzugeben. Die Peretkund-Statue soll im Rahmen der Ortskernsanierung errichtet werden – dann auch auf dem Rathausplatz und nicht wie im LEADER-Antrag beschrieben bei der Auffahrt zur Turmberghalle.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird mit neuem Prüfauftrag zurückgestellt, so dass der aktuelle Angebotspreis der Statue, die Auftragskosten der Gussform des Künstlers und die abschließenden Kosten der Nichtumsetzung ermittelt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Beschluss über Berücksichtigung eines Spielplatzes im künftigen Baugebiet Mißbergwiesen II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Unterschriftensammlung vom 27.10.2023 bekunden 114 Kinder und Eltern im Umfeld der Raiffeisenstraße, Mißbergstraße, Zur Viehweide und der Fahlenbacher Straße ihr Bedürfnis nach einem Kinderspielplatz. Die Unterschriftenliste wurde Bürgermeister Keck im Rahmen des Besuchs der vierten Klassen im Rohrbacher Rathaus übergeben.

In diesem Bereich befinden sich derzeit keine Grundstücke im Eigentum der Gemeinde. Der vorhandene Kinderspielplatz ist ausschließlich für den Kindergarten Sternschnuppe gebaut und zugänglich.

Übergangsweise war in der Vergangenheit auf dem Privatgrundstück des jetzigen Dirtparks ein Spielplatz vorhanden. Dieser wurde mangels Attraktivität auf Engagement des Arbeitskreises Jugend und Familie in einen Dirtpark umgestaltet. Der Dirtpark ist mittlerweile in sehr schlechtem Zustand und muss ebenfalls hergerichtet werden.

Daher ist es nötig und sinnvoll, bei einer späteren Ausweisung und Erschließung des Baugebietes „Mißbergwiesen II“ (Aufstellungsbeschluss seit vielen Jahren vorhanden), eine entsprechende Spielplatzfläche vorzusehen. Die Finanzierung des Spielplatzes kann analog zu den sonstigen Baugebieten über die Erschließungskosten erfolgen.

Beschluss

Bei einer künftigen Ausweisung von Bauland im Baugebiet „Mißbergwiesen II“ ist ein Spielplatz vorzusehen und über die Erschließungskosten des neuen Baugebietes abzurechnen.
Eine interimsmäßige Ertüchtigung des Dirtparkes ggf. auch als Spielplatz soll unter Herbeiziehung des Arbeitskreises „Jugend und Familie“ angestrebt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Beschluss über Nachtrag zur Sanierung des Serbenweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 10

Sachverhalt

Im Zuge der Ausführungsarbeiten zur Sanierung des Serbenweges hat sich eine Problematik ergeben. Die auf der Nordseite des Serbenweges geplante Errichtung bzw. Wiederherstellung der Muldenentwässerung gestaltet sich als baulich nicht umsetzbar. Um eine fachgerechte, funktionierende Muldenentwässerung im Anschluss des Banketts auszubilden (ca. 1 m breit, ca. bis 50 cm tief) muss in die Böschung eingegriffen werden. Hier meldete die Baufirma erhebliche Bedenken an, dass die Statik des Hanges massiv tangiert wird und Abrutschungen befürchtet werden. Hangsicherungsmaßnamen mit teilweisen Winkelstützmauern etc. sind wirtschaftlich nicht darstellbar. Auf Dauer wäre eine „Homburger Kante“ (Granitzeiler) mit einer Verrohrung samt Sinkkästen die effektivste und sinnvollste Lösung. Es besteht folglich keine Gefahr der Verlandung der Mulden durch Einschwemmungen etc., auch könnte so die Verkehrssicherheit deutlich verbessert werden (Gefahr des Einfahrens in die Mulde bei Ausweichmanövern). Auf Dauer gesehen wäre dies die beste Lösung, um in Zukunft keine Probleme zu haben. 

Es ergeben sich folgende Mehrkosten:
Rückbau Feldweg                        ca.        5.000,00 €
Rückbau Parkplätze u. SoB                ca.        2.500,00 €
Granit-2-Zeiler                        ca.        9.500,00 €
Verrohrung DN 300                        ca.     17.000,00 €
SSKs mit Leitungen                         ca.         2.500,00 €
Gesamt                                ca.     36.500,00 € 

Position 3-5 betreffen die Mehrkosten (ca. 29.000,00 €) für die geänderte Entwässerung.
 
Kosten die entfallen:
Asphaltdeckschicht                        ca.         5.500,00 €
Entwässerungsmulde                        ca.        5.000,00 €
Anteil Gehweg Erschließung                ca.         5.500,00 €
Gesamt                                ca.     16.000,00 €

Mehrkosten mit geänderter Leistung ca. 20.500,00 €.

Gesamtkostenübersicht:
Kostenschätzung vom 08.03.2023                ca.        60.000,00 € brutto
Kostenschätzung mit Mehrkosten                 ca.         80.000,00 € brutto                

Insgesamt ergeben sich somit zur ursprünglichen Kostenschätzung vom 8.03.2023 Mehrkosten von ca. 20.000,00 € brutto. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem dargestellten Nachtrag zur Sanierung des Serbenweges zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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11. Verabschiedung des Geschäftsleiters Peter Kremer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö vorberatend 11

Sachverhalt

Mit Peter Kremer verabschiedet sich zum 10.11.2023 der langjährige Geschäftsleiter der Gemeinde Rohrbach und Geschäftsführer des Abwasserzweckverbands Mittleres Ilmtal in den wohlverdienten Ruhestand. Während seiner Beschäftigung in der Gemeinde wurden zahllose Großprojekte wie die Hochwasserfreilegung Rohrbachs, die Turmberghalle Rohrbach, der Ausbau der ICE-Bahnstrecke, das interkommunale Gewerbegebiet Bruckbach und vieles mehr verwirklicht.

Peter Kremer begann seine Tätigkeit in der Gemeinde zunächst 1996 im Bauamt und wechselte später in die Funktion des Geschäftsleiters. In dieser Position war er bekannt als „Förderer und Forderer“ seines Personals der Gemeinde, des Schulverbandes und des AZV Mittleres Ilmtal. Leistungsorientierung, Loyalität und vor allen Dingen Wertschätzung waren wichtige Prinzipien seines Wirkens in der Gemeinde und als Personalvorgesetzter. Auch das Wachhalten der Beziehung mit unserer Partnergemeinde Rohrbach bei Mattersburg in Österreich lag Peter Kremer am Herzen.

Die Gemeinde dankt Herrn Kremer für sein langes und verdienstvolles Wirken in der Gemeinde Rohrbach und wünscht ihm für den neuen Lebensabschnitt Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und vor Allem viel Zeit mit seiner Familie und seinen Enkelkindern.

Seiner Nachfolgerin Frau Emma Limmer, die bereits seit Mai 2023 im Rathaus tätig ist, wünscht die Gemeinde weiterhin eine gute Hand und viel Erfolg.

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12. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.11.2023 ö 12

Sachverhalt

Kreisverkehr Staatsstraße 2232
Die Firmen Kempf und Kuchler haben mittlerweile die Bauarbeiten am Kreisverkehr aufgenommen. Der Entwurf sieht eine große Hopfendolde samt Hinweisschildern in Mundart für die einzelnen Fahrtrichtungen vor. Der Plan ist der Anlage beigefügt.

Datenstand vom 14.12.2023 09:03 Uhr