Datum: 13.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 08.11.2023 und 15.11.2023
2 Grundsatzbeschluss über Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien
3 Tabeki - Entscheidung über Einbau Treppenlifter
4 Ersatzbeschaffung Winterdienstfahrzeug Bauhof
5 Beschluss über LEADER-Projekt "Begegnungsort Peretkund"
6 Beschluss über Auftragsvergabe für Erstaufforstung auf den Fl.Nrn. 1352 und 1352/1, Gem. Fahlenbach
7 Bekanntgabe der Ergebnisse der Stromausschreibung für das Jahr 2024
8 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 08.11.2023 und 15.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschriften aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2023 und 15.11.2023 sind dem RIS zu entnehmen. 

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2023 wird genehmigt. 

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2023 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Grundsatzbeschluss über Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zur Sitzung sind die Vorstände des Kommunalunternehmens Energie und Infrastruktur des Landkreises Pfaffenhofen (KEI), Herr Arthur Kraus, sowie der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen eG (BEG), Herr Andreas Herschmann, anwesend.

Das KEI ist mit dem Auftrag des Landkreises gegründet worden, kommunale Energie- und Infrastrukturprojekte zu fördern, sich finanziell zu beteiligen und so die notwendige Transformation der Energiewirtschaft zu beschleunigen.

Die Gemeinde Rohrbach liegt im tertiären Hügelland des Landkreises Pfaffenhofen im Ilmtal. Das Potential zur Hebung von erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet liegt insbesondere im 
Wind- und Sonnenbereich. Biomasse und Geothermie werden dabei im erweiterten Fokus betrachtet. Auch wenn im Gemeindebereich aktuell aufgrund der Bundeswehr-Einschränkungen keine Windenergieanlagen in relevanter Höhe errichtet werden können, sind bereits Flächensicherer unterwegs, die in den Vorranggebieten des Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ Vorverträge schließen.

Zur weiteren Projektentwicklung im Gemeindebereich wird die Gemeinde Rohrbach mit dem landkreiseigenen Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur (KEI) und der Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm eG (BEG) vertrauensvoll und vorrangig zusammenarbeiten. Über die BEG ist eine direkte unabhängige finanzielle Bürgerbeteiligung möglich. 

Fachliche Expertise und weitere Projektunterstützung wird im Benehmen mit den Projektpartnern fallweise hinzugeholt.  Es wird dabei die generelle Kostenteilung über die Beteiligungsverhältnisse oder bei dessen Fehlen im Drittelverhältnis angestrebt.

Die Kommunikation nach außen wird abgestimmt geführt. Die Partner informieren sich gegenseitig über aktuelle Entwicklungen, die sich auf den Gemeindebereich beziehen.

Über das jeweilige Einzelprojekt wird eine Vereinbarung geschlossen, welche insbesondere die Projektbeschreibung und -zielstellung, die möglichen Beteiligungsverhältnisse, den avisierten Projektierungszeithorizont und einen groben Business Case aufzeigt.

Über die drei vorrangigen Projektpartner Gemeinde, Landkreis und BEG ist jeweils schon zu Anfang sichergestellt, dass eine maximal mögliche Bürgerbeteiligung und 100% öffentlich-rechtliche Beteiligungsverhältnisse vorliegen. Eine gesellschaftsrechtliche 
Fremdinvestorenbeteiligung soll die Ausnahme sein. 

Der produzierte Strom soll generell, und nach Möglichkeit, einer gemeindlichen und/oder landkreisbegrenzten Vermarktung zugeführt werden. 

Die Flächensicherung wird im Benehmen und mit Erstzugriffsrecht durch die Gemeinde durchgeführt. Dabei soll die Gemeinde von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmte der grundsätzlichen Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur und der BEG Pfaffenhofen eG. zu

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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3. Tabeki - Entscheidung über Einbau Treppenlifter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 3

Sachverhalt

In Weiterführung der Sitzung vom 11.10.2023 wurden die offenen Fragen geklärt.

  • unbefugtes Nutzen kann mittels Schlüsselschalter unterbunden werden
  • jährliche Überprüfung (Wartung) derzeit 249,00 € (brutto) zuzgl. Anfahrt 
  • keine zusätzliche Prüfung durch TÜV erforderlich
(Diese Angaben gelten für beide Anlagen)

Hier nochmal die einzelnen Varianten mit den anfallenden Kosten

Bezüglich des Senkrechtplattformlift wurde ein weiteres Angebot eingeholt, welches etwas günstiger ausgefallen ist. Sollte die Grundsatzentscheidung zugunsten einer Variante ausfallen, werden zur Auftragsvergabe entsprechend Angebote eingeholt

  1. Senkrechtplattformlift
    Der Einbau eines Senkrechtplattformlift ins Treppenauge ist vorstellbar und würde mit ca. 35.000,00 € (brutto) zzgl. diversen Vorarbeiten zu Buche schlagen.
  2. Treppenlift
    Ein Treppenlift könnte am bestehenden Geländer hochgeführt werden. Die Kosten zum Einbau eines Treppen-Plattformlifts betragen ca. 22.000 € (brutto).

Aufgrund des freibleibenden Treppenhauses ist aus Sicht der Verwaltung der Senkrechtplattformlift zu bevorzugen.

Beschluss

Für das Kinderhaus Tabeki soll ein Senkrechtplattformlift eingebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und dem Gemeinderat vorzulegen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Ersatzbeschaffung Winterdienstfahrzeug Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Reparatur des defekten ISEKI Kleintraktor blieb erfolglos. Das Fahrzeug fährt nur noch vorwärts und wird gerade im derzeitigen Winterdienst dringend benötigt. Es wurde bei der Fa. Horsch angefragt, ob ein Fahrzeug wie im Mai angeboten zur Verfügung steht. Dies wurde bestätigt. Der Preis bleibt ebenfalls wie angeboten. 
Der Vergleich mit anderen Herstellern ist bekannt. Ein Gegenangebot für das identische Modell bei einem anderen Händler ergab eine Kostenmehrung von rund 4.500 € (netto).

Beschluss

Als Ersatzfahrzeug für den defekten ISEKI wird bei der Fa. Horsch ein KUBOTA Kommunaltraktor LX 401 zum Preis von 53.086,38 € brutto gemäß Angebot 230500874-00 vom 11.05.2023 / bestätigt am 05.12.2023 gekauft.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Beschluss über LEADER-Projekt "Begegnungsort Peretkund"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 08.11.2023 sollte die Kosten- und Förderkulisse des LEADER-Projekts „Begegnungsort Peretkund“ nochmal aktualisiert werden.

  1. Standortwechsel Rathausplatz

Eine entsprechende Anfrage an die Bewilligungsstelle wurde gestellt. Vorgesehen ist die Errichtung am aktuellen Brunnen, der mittlerweile aufgrund einer defekten Wasserleitung funktionslos ist. In der Anlage ist eine Visualisierung des neuen Standorts enthalten.

  1. Ohnehin anfallende Kosten bei Nicht-Umsetzung des Projekts

Eine Rückfrage beim Bronzegießer ergab Kosten bei Nicht-Durchführung des Bronzegusses i.H.v. 
8000,00 €        für Modell des Künstlers
+        2330,00 €        für Form des Bronzegießers
+        200,00 €         für Aufschrift-Form des Bronzegießers
10.530,00 €         GESAMT Netto
12.530,70 €         GESAMT Brutto

  1. Aktualisierte Kosten bei Durchführung des Projekts

Position
Preis 2021
Aktualisierte Preise
Bemerkung
Guss Statue
24.458,00 €
25.419,00 €
Materialpreis-Erhöhung
Granitsockel und Figur stellen
3.680,00 €
767,55 €
Wegfall neuer Sockel
Informationstafeln
1.103,90 €
1.103,90 €

Gartenbau
3.000,00 €
3.000,00 €

Bänke
1.819,80 €
2.000,00 €
Genauere Erläuterung in Sitzung!
Busfahrt nach Pitten
1.668,07 €
2.676,47 €
Genauere Erläuterung in Sitzung!
GESAMT netto
35.729,00 €
 34.966,92 € 

Förderung 
17.620,30 €
 17.483,46 € 

Eigenanteil (Rest + Mwst.)
24.897,21 €
 24.127,17 € 


Beschluss

Das Projekt „Begegnungsort Peretkund“ soll am neuen Standort „Rathausplatz Rohrbach“ im Jahr 2024 umgesetzt werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6. Beschluss über Auftragsvergabe für Erstaufforstung auf den Fl.Nrn. 1352 und 1352/1, Gem. Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Bohrung der Brunnen im Feilenforst und der Neubau des Hochbehälters in St. Kastl fanden im Wald statt. Für die erforderlichen Flächen mussten jeweils Rodungsgenehmigungen eingeholt werden. Auflage dieser Genehmigungen war jeweils die Wiederaufforstung auf einer Ersatzfläche.  

Die Aufforstung wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 1352/0 und 1352/1 Gem. Fahlenbach erfolgen. Das Grundstück ist laut Revierförster für die Aufforstung geeignet. Die Aufforstungsgenehmigung vom AELF liegt vor. Es ist eine Fläche von 7.788 m² aufgeforstet. Der neuanzulegende Wald ist überwiegend als Laubwald aus standortsangepassten Baumarten anzulegen. Es ist an allen Seiten, die nicht an bestehenden Wald angrenzen, ein Waldrand aus Büschen und früchtetragenden Sträuchern anzulegen. 

Die Aufforstung wird in Abstimmung mit dem Revierleiter durchgeführt. Die zu pflanzenden Bäume und Sträucher wurden vom AELF vorgegeben. Zudem ist aus Sicht des AELF ein Wildschutzzaun erforderlich und die Entwicklungspflege für fünf Jahre. 

Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission lagen 2 Angebote vor und wurden mit folgendem Bruttoergebnis geprüft: 

1. Rudolf Schrader GmbH                25.364,55 € zzgl. MWSt
2. xxx                                        65.987,70 € zzgl. MWSt.

Es wurden keine Nebenangebote eingereicht. Alle Angebote erfüllen die gestellten technischen Anforderungen. Es war kein Angebot auszuschließen. 

Das Angebot ist marktgerecht. 
Die Firma Rudolf Schrader GmbH ist präqualifiziert und als leistungsfähige Firma bekannt. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag über 25.364,55 € netto an die Firma Rudolf Schrader GmbH, Bunsenstrasse 34, 85053 Ingolstadt zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe der Ergebnisse der Stromausschreibung für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2023 wurde die Verwaltung ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot für die Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung und den Heizstrom/Zweitarifzähler anzunehmen. Es wurden 8 Anbieter angeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.12.2024 um 12.00 Uhr. Die Bindefrist war auf 2 Stunden beschränkt.

Von drei Anbietern wurde je ein Angebot abgegeben. Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:

1. Stadtwerke Pfaffenhofen: Energiepreis Ökostrom 12,83 ct/kWh + Grundpreis von 720 € jährlich für alle 6 Zähler

2. Anbieter: Energiepreis Ökostrom 12,900 ct/kWh + Grundpreis von 150 € jährlich für alle 6 Zähler

3. Anbieter: Energiepreis Ökostrom HT 17,400 ct/kWh / NT 17,399 ct/kWh + Grundpreis von 390 € jährlich für alle 6 Zähler

Anbieter Nr. 2 rechnet lt. Liefervertrag jährlich nach Ablauf des Abrechnungsjahres den Minder- oder Mehrbezug, bezogen auf unseren bisherigen Verbrauch, ab.
Der Minderbezug, der sich aus der Differenz zwischen dem bisherigen Verbrauch und der tatsächlichen Liefermenge berechnet, wird mit folgendem Minderbezugspreis abgerechnet:
Minderbezugspreis in ct/kWh = Energiepreis lt. Angebot – Spotmarktpreis + 1,53 ct/kWh.
Der Mehrbezug, der sich aus der Differenz zwischen dem bisherigen Verbrauch und der tatsächlichen Liefermenge berechnet, wird mit folgendem Mehrbezugspreis berechnet.
Mehrbezugspreis in ct/kWh = Spotmarktpreis – Energiepreis lt. Angebot + 1,53 ct/kWh.
Eine Rückvergütung an den Kunden ist immer ausgeschlossen.

Im Angebot der Stadtwerke Pfaffenhofen ist für Mehr- oder Mindermengen ein Toleranzband von 20 % enthalten, d.h. erst wenn der bisherige Verbrauch im Jahr 2024 um 20 % über- oder unterschritten wird, fällt ein Aufpreis an.

Das wirtschaftlichste und für uns kalkulierbarere Angebot haben somit die Stadtwerke Pfaffenhofen abgegeben. Das Angebot der Stadtwerke Pfaffenhofen wurde angenommen.

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 8

Sachverhalt

  1. Sanierung Serbenweg – Verlängerung der Sperrung
Der heftige Wintereinbruch hat die Fortsetzung der Sanierung des Serbenweges unmöglich gemacht. Die Asphaltmischwerke schließen vor Weihnachten und öffnen erst wieder ab Mitte März. Dies bedeutet, dass solange der Serbenweg für den Verkehr gesperrt bleiben muss, um nicht das bisherige Planum zu zerstören. Die Asphaltierung kann daher frühesten erst ab Mitte März 2024 erfolgen, sonstige Arbeiten (Pflasterung etc.) werden, sobald das Wetter es zulässt, im Vorfeld durchgeführt. 

  1. Verschiebung der Anliegerversammlung Gewerbegebiet
Die für den 29.11.2023 angekündigte Anliegerversammlung zum Thema „Wohnen im Gewerbegebiet / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“ musste aus terminlichen Gründen seitens des Landratsamtes Pfaffenhofen kurzfristig abgesagt werden. Als neuer Termin wurde der 31.01.2024 angesetzt. 

Datenstand vom 22.01.2024 10:09 Uhr