Datum: 12.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2022
2 Beschluss über Antrag auf Niederlegung des Gemeinderatsamtes von Frau Jana Manderscheid
3 Information über den Nahverkehrsplan für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
4 Kindertagesstätten Rohrbach - Info zur Personalsituation und Beschluss über weitere Maßnahmen
5 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 12.12.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Genehmigung der Niederschrift wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben.

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2. Beschluss über Antrag auf Niederlegung des Gemeinderatsamtes von Frau Jana Manderscheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 12.12.2022 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Keck verliest den Antrag von Frau Manderscheid, aus gesundheitlichen und familiären Gründen zum Ende des Jahres aus dem Gemeinderat ausscheiden zu wollen. Das Amt als Senioren- und Behindertenbeauftragte möchte sie weiterhin ausüben.

Nach der Gemeindeordnung können Gemeindebürger die Übernahme von Ehrenämtern nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Als wichtiger Grund ist es anzusehen, wenn der Verpflichtete durch seine Gesundheits- oder Familienverhältnisse an der Übernahme des Amts verhindert ist.

Der Gemeinderat ist sich einig, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Niederlegung gegeben sind. 

Nachfolger von Frau Manderscheid ist Frau Katja Haslbeck aus Rohrbach. Frau Haslbeck hat der Übernahme des Gemeinderatsmandats zugestimmt und wird in der ersten Januarsitzung vereidigt.

Beschluss

1. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag von Frau Jana Manderscheid, ihr Gemeinderatsmandat aus familiären und gesundheitlichen Gründen zum 31.12.2022 niederzulegen.

2. Der weiteren Ausübung des Amtes als Senioren- und Behindertenbeauftragten wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Information über den Nahverkehrsplan für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 12.12.2022 ö 3

Sachverhalt

Vom Landratsamt Pfaffenhofen wurde eine Anhörungsfassung zum Stand 18.11.2022 zum Nahverkehrsplan für den Landkreis Pfaffenhofen vorlegt. Darin wird dargestellt, dass die Landkreise Aufgabenträger und damit zuständig für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr sind. Ableiten lässt sich daraus, dass die Finanzierung wohl über die Kreisumlage erfolgen soll.
Geplant ist derzeit, die einzelnen Linien in Teilnetze (Linienbündel) zusammenzufassen und so die Basis für eine sukzessive Umsetzung, abgestimmt auf die jeweiligen derzeit bestehenden Konzessionslaufzeiten, zu erwirken. Die Einbindung des freigestellten Schülerverkehrs wird somit erst später erfolgen. 
Im Hinblick auf die Verkehrsinfrastruktur erfolgt die Weiterentwicklung in Abstimmung mit den dafür zuständigen Baulastträgern. Das bedeutet für die Gemeinde Rohrbach, an den Haltestellen für barrierefreie Gehwege und Wartehäuschen zu sorgen. Auch die Anbringung von Markierungen für Blinde und Sehbehinderte ist nach Möglichkeit umzusetzen. 

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4. Kindertagesstätten Rohrbach - Info zur Personalsituation und Beschluss über weitere Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 12.12.2022 ö 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 09.11.2022 und in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 28.11.2022 wurde sich sehr intensiv mit der personellen Mangelsituation und mit möglichen Lösungsansätzen befasst. Hierzu wird auf die entsprechenden Niederschriften verwiesen.

An der Einführung der Arbeitsmarktzulage wird es wohl nichts zu rütteln geben. Der Hauptausschuss hat dies auch befürwortet. Die rechtlich erforderliche personalwirtschaftliche Mangellage für eine solche Arbeitsmarktzulage liegt erkennbar vor. Die Einführung der Arbeitsmarkzulage hat das Ziel, vorhandene Mitarbeiter zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Es stellt sich auch die Frage nach der Befristung der Arbeitsmarktzulage. Die Stadt Ingolstadt und auch andere Kommunen im Landkreis haben die Zahlung der Marktzulage beispielsweise bis zum 31.08.2025 befristet. Die Personalmangellage für die Zeit danach ist rechtzeitig neu zu bewerten und infolgedessen über eine evtl. Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage zu entscheiden.

Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Zahlen und Informationen aufzuarbeiten, um auch über die Frage der Refinanzierung der daraus resultierenden zusätzlichen Kosten von ca. 125.000 € – 130.000 € für die beiden kommunalen Einrichtungen zu entscheiden. Hinzu kommen noch Mehrkosten für die entsprechende Arbeitsmarktzulage beim kirchlichen Kindergarten, die wir zu 80% aus dem Defizit bezahlen, falls keine Deckung durch die Elterngebühren erfolgt (ca. nochmals 40.000 €). Nach der bisherigen Meinungsbildung soll die Umlage der zusätzlichen Kosten auf die Kindertagesstättengebühren angestrebt werden.

Aus den zwischenzeitlich erfolgten Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss haben sich deutliche Haushaltszwänge, insbesondere auch bei den Defiziten des Kindertagesstättenbetriebs, ergeben. Hier sind noch konkretere Berechnungen erforderlich. Vor einer endgültigen Beschlussfassung in der heutigen Gemeinderatssitzung sind zudem noch die Elternbeiräte zu den Berechnungen bzw. die Auswirkungen auf die Gebührensätze anzuhören. Die Berechnungen der Verwaltung und die Stellungnahmen der Elternbeiräte können dem Haupt- und Finanzausschuss somit erst in der nächsten Sitzung am 10.01.2023 zur Prüfung und Beschlussempfehlung für den Gemeinderat vorgelegt werden. Die Einführung der Arbeitsmarktzulage und die Änderung zur Gebührensatzung können dann in der Gemeinderatssitzung am 18.01.2023 beschlossen werden. Die Wirksamkeit der Entscheidungen sollte, insbesondere was eine evtl. Erhöhung der Gebühren betrifft, nicht rückwirkend festgesetzt werden. Von Seiten der Verwaltung wäre der früheste Zeitpunkt zur Umsetzung somit der 01.02.2023.

Zu den weiteren Lösungsansätzen, wie z.B. Schaffung eines „Helferpools von ehrenamtlichen Helfern“, wird insbesondere auf die Niederschrift der Hauptausschusssitzung vom 28.11.2022 verwiesen. Hier sind zu den einzelnen Maßnahmen noch weitere Prüfungen erforderlich. Sofern diese Maßnahmen im Gemeinderat vom Grundsatz her die Zustimmung finden, werden die notwendigen Sachverhalte geprüft. Sobald diese Vorarbeiten abgeschlossen sind, werden diese Maßnahmen gesondert im Gemeinderat zur Abstimmung gestellt.

Beschluss

1. Die Arbeitsmarktzulage soll zum 01.02.2023 für die pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte, einschließlich der Leiterinnen und Stellvertreterinnen, in den kommunalen Kindertagesstätten in Rohrbach eingeführt werden. Diese Zulage sollte zunächst bis 31.08.2025 befristet werden. Für die Zeit danach wird die Situation rechtzeitig evaluiert. Die Arbeitsmarktzulage soll 10 v.H.  des Tabellenbetrages der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe für Vollzeitbeschäftigte betragen. Für Teilzeitbeschäftigte wird sie anteilig bezahlt.

2. Für die zusätzlichen Kosten aus der Zahlung einer Arbeitsmarktzulage für das Personal der Kindertagesstätten wird die Umlage auf die Elterngebühren zum 01.02.2023 angestrebt. Die Gebührensatzung ist dann nach vorheriger Anhörung der Elternbeiräte dementsprechend anzupassen.

3. Die vom Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2022 vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen werden vom Gemeinderat dem Grunde nach befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Informationen einzuholen und dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 12.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Es wurde informiert, dass die Eltern im Bereich des Wendehammers bei der Schule in den Bring-/Abholzeiten parken und dies das Wenden des Schulbusses erschwert. Hier sollte die kommunale Verkehrsüberwachung angesetzt werden.

Datenstand vom 19.01.2023 08:15 Uhr