Antrag auf Baugenehmigung Nr. 10-2023: Errichtung einer (Doppel)Pferdebox FlNr.: 1940 Gemarkung Sandberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Mit dem Antrag auf Vorbescheid 06-2023, der in der Gemeinderatsitzung am 28.09.2023 behandelt wurde, befasste sich der Gemeinderat mit der Errichtung einer Pferdebox am Anwesen in der Kirchenstr. 23, 97657 Kilianshof. Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, beide wohnhaft in 36381 Schlüchtern, Schöne Aussicht 1, beabsichtigen auf dem Grundstück Kirchenstr. 23, 97657 Kilianshof, Flurnummer 1940, Gemarkung Sandberg, eine Pferdebox zu errichten. Zu diesem Zweck hatten die Bauwerber einen Antrag auf Vorbescheid bei der Gemeindeverwaltung am 14.09.2023 eingereicht. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Wohngebäude mit Carport. Inhalt des Antrages auf Vorbescheid war, eine Pferdebox als Doppelbox in Holzbauweise mit einer Bruttogrundfläche von 38,50m² zu errichten. Das Dach sollte als Pultdach mit einer Eindeckung aus Trapezblech errichtet werden Die Pferdebox grenzte nördlich auf einer Länge von 4,70 m an das Flurstück 1987, Gemarkung Sandberg, welches ebenfalls Eigentum der Antragsteller ist, an. Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich bei der Baufläche um ein Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO. Ein Dorfgebiet dient der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen sowie der dazugehörigen nicht wesentlich störenden Gewerbe- und Handwerksbetriebe. 

Das Bauvorhaben entsprach in folgenden Punkten nicht den Vorgaben des 
Bebauungsplanes „Stangenäcker“ vom 19.02.1988: 
-die nördliche Baugrenze wird nicht eingehalten 
-die vorgegebene Art der Dacheindeckung (Ziegel) wird nicht eingehalten

Das gemeindliche Einvernehmen wurde zu diesem Antrag auf Vorbescheid Nr. 06-2023 unter folgenden Auflagen in Aussicht gestellt: 
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ vom 19.02.1988. 
Hinsichtlich der geplanten Dacheindeckung mit Trapezblech wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ erteilt. 

Hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze wurde keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stangenäcker“ erteilt. Die Baugrenze ist zwingend einzuhalten. 










Mit dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung 10-2023, werden nun diese Auflagen eingehalten.



Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg gibt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung 10-2023 von Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, beide wohnhaft in 36381 Schlüchtern, Schöne Aussicht 1, vom 18.12.2023 zur Errichtung einer Pferdebox auf ihr Anwesen mit der Flurnummer 1940, Gemarkung Sandberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2024 17:53 Uhr