Bauantrag Nr. 05-2024: Sanierung einer bestehenden Holzhütte; Flurnummer 1124, Gemarkung Waldberg, nach erhaltenem Vorbescheid Nr. 09-2023 vom 12.02.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Antrag Nr. 09-2023 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Instandsetzung eines baufälligen Geräteschuppens auf der Flurnummer 1124 in der Gemarkung Waldberg von Frau Diana Zehe, Dr.-Bühner-Str. 25, 97657 Sandberg gestellt. Hierzu erteilte der Gemeinderat in der Sitzung am 25.01.2024 das gemeindliche Einvernehmen. Mit dem nun vorliegenden Vorbescheid des Landratsamtes Rhön Grabfeld vom 12.02.2024 wurde die Genehmigung dieses Vorhabens unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:
- Der beglaubigte amtliche Lageplan mit Nachbarnachweis vom Vermessungsamt ist in aktueller Form vorzulegen.
Die Erschließung des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes muss gesichert sein.
Die gesetzlichen Abstandsflächen gem. Art. 6 der BayBO sind einzuhalten.
Die Abstandsflächen sind in der Eingabeplanung zeichnerisch und rechnerisch nachzuweisen.
Mit Bauantrag Nr. 05-2024 vom 12.03.2024 wird nun der Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und Erhaltung einer bestehenden Holzhütte auf der Flurnummer 1124 in der Gemarkung Waldberg von Frau Diana Zehe, Dr.-Bühner-Str. 25, 97657 Sandberg gestellt.
Die im Vorbescheid geforderten Voraussetzungen sowie Bestandteile und Unterlagen liegen dem Bauantrag 05-2024 nicht bei.
Dies sind im Einzelnen:
- amtliche Lageplan mit Nachbarnachweis liegt nicht vor
- die Erschließung des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes ist nicht gesichert. Die gesicherte Erschließung setzt jedenfalls im Planbereich nach § 30 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz voraus, sowie das Vorhandensein einer ausreichenden Versorgung mit Elektrizität, Wasser und einer funktionsfähigen Abwasser- und Abfallbeseitigung.
- die Abstandsflächen sind in der Eingabeplanung zeichnerisch und rechnerisch nicht nachgewiesen.
- alle anliegenden Nachbarn haben bei der Nachbarbeteiligung ihre Zustimmung abgelehnt.
Beschluss
Da die Erschließungssituation fraglich ist, wird der Bauherr aufgefordert, die Erschließung des Grundstückes der Gemeinde Sandberg nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2024 16:11 Uhr