Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – Auftragsvergabe für Beratungsleistungen zur Realisierung des bewilligten Ausbauvorhabens im Clustergebiet "Sandberg, Bastheim und Unsleben"
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird Bezug auf die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Sandberg vom 28.08.2023 (TOP 4 des öffentlichen Teils) genommen. In dieser Sitzung stimmte der Gemeinderat einem geförderten Ausbau aller noch förderfähigen Adressen im Ortsbereich der Gemeinde Sandberg mit einem Point-to-Point-Gigabit-Netz, der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bastheim und Unsleben sowie der Übernahme der Verbundführerschaft für dieses Kooperationsprojekt zu.
Der Förderantrag für das sog. „Cluster-7-Verbundgebiet“ wurde am 09.10.2023 beim Projektträger für den Vollzug der Gigabit RL 2.0 eingereicht. Entsprechend den bundesweit einheitlichen Kriterien erreichte dieser Antrag eine Punktzahl von 280 Punkten. Nach der Abarbeitung einiger Nachforderungen wurde am 23.11.2023 der Bewilligungsbescheid für den Ausbau des gesamten Projektgebietes über 2.068.200 Euro (60 v.H.) erlassen. Die Fördermittel des Bundes werden nach der Durchführung der Ausschreibung und dem Erlass des finalen Bewilligungsbescheides durch den Projektträger von Seiten des Freistaates Bayern im Rahmen einer Ko-Finanzierung auf 90 v.H. aufgestockt.
Um das Förderverfahren mit dem Auswahlverfahren, der Angebotsauswertung und der anschl. Konkretisierung des Förderantrages fortführen zu können, werden zwingend technische bzw. rechtliche Unterstützungsleistungen durch ein Beratungsbüro benötigt. Zur Finanzierung der hierfür anfallenden Kosten wurde am 27.11.2023 ein Förderantrag beim Projektträger für die Gigabit RL 2.0 eingereicht. Der diesbezügliche Förderbescheid über 50.000 Euro wurde am 08.12.2023 erlassen. Der Bund fördert demnach die anfallenden Beratungskosten bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 50.000 Euro zu 100 % (Kostenerstattung / Vollfinanzierung).
Gemäß Ziffer 1.2.11 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. September 2023 (BayMBl. Nr. 481) geändert worden ist, dürfen bayerische Gemeinden bis zum 31.12.2024 Aufträge bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) als Direktauftrag ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben.
Die Corwese GmbH, mit welcher der Landkreis Rhön-Grabfeld bei der Durchführung des gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahrens nach der Gigabit-RL 2.0 zusammengearbeitet hat, bietet die erforderlichen Beratungsleitungen gemäß dem beiliegenden Angebot vom 06.12.2023 zu einem Festpreis in Höhe von 17.784,70 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (21.163,79 Euro inkl. USt.) an. Die anfallenden Beratungskosten werden, wie erläutert, zu 100% durch den Bund übernommen.
Bei der Corwese GmbH ist von einer technisch durchdachten, rechtssicheren, schnellen und unkomplizierten Abwicklung des Auswahlverfahrens auszugehen. Dem Gemeinderat der Gemeinde Sandberg wird deshalb von Seiten der Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld empfohlen, das vorliegende Angebot anzunehmen und die Corwese GmbH mit der Erbringung der benötigten Beratungsleistungen zu beauftragen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg beschließt, dass die Corwese GmbH auf Grundlage des Angebotes vom 11.12.2023 zum Angebotspreis i.H.v. 17.784,70 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer mit der Erbringung von Beratungsleistungen zur Realisierung des bewilligten Ausbauvorhabens im Clustergebiet "Sandberg, Bastheim und Unsleben“ beauftragt wird.
Frau Bürgermeisterin Sonja Reubelt wird dazu ermächtigt, einen entsprechenden Auftrag an die Corwese GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2024 17:53 Uhr