In Bayern ist es üblich, mit dem Straßenbaulastträger (also dem Landkreis für Kreisstraßen oder dem Freistaat, vertreten durch die Straßenbauämter, für Staats- und Bundesstraßen) eine Vereinbarung über die Einleitung des Straßenabwassers zu treffen
Die Staatsstraße 2290 Sandberg – Waldberg entwässert im Bereich der Ortsdurchfahrt nördlich Waldberg auf einer Länge von 76 Metern in die gemeindliche Kanalisation.
Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich an den Kosten des Baus und der laufenden Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation in Höhe des Betrages, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzubringen wäre.
Die Kostenbeteiligung bemisst sich grundsätzlich nach der Länge der zu entwässernden Straßenstrecke und nach den gemeindlichen Aufwendungen für die Herstellung der Straßeneinläufe. Nachdem die Straßeneinläufe im Zuge des Straßenbaus durch die Straßenbauverwaltung hergestellt wurden, sind keine gemeindliche Kosten hierfür entstanden. Eine Kostenbeteiligung der Straßenbauverwaltung entfällt.
Die Kostenbeteiligung für die laufende Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation bemisst sich nach Pauschalbeträgen:
- Für den lfd. Meter beträgt der Pauschalbetrag 233,00 €
- Für den lfd. Meter für erhöhte Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes beträgt die Zusatzpauschale 46,00 €
Der Kostenbeitrag beträgt demnach:
76 lfd. Straßenmeter x 233,00 €: 17.708,00 €
76 lfd. Straßenmeter x 46,00 €: 3.796,00 €
Insgesamt: 21.204,00 €
Über die Einleitung der Straßenabwässer und die Kostenbeteiligung der Straßenbauverwaltung ist eine Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung abzuschließen. Die Vereinbarung liegt als Anlage bei.
Mit Abschluss der Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde Sandberg, das Straßenabwasser auf der im Lageplan gekennzeichneten Strecke unentgeltlich in die Kanalisation aufzunehmen und schadlos abzuführen sowie die Kanalisationsanlage einschl. Der Kontrollschächte, der Einlaufschächte und der Zuleitung zum Kanal ordnungsgemäß zu unterhalten. Diese Verpflichtung umfasst nicht die Erneuerung der Anlage, wenn sie abgängig ist.
Aufgrund Bedenken des Gemeinderates wurde der Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2023 zurückgestellt.