Antrag auf Vorbescheid Nr. 06-2024: Bebaubarkeit der Flurnummer 133, Gemarkung Sandberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Frau Marina und Herr Lukas Neumann, Kreuzbergstr. 59, 97657 Sandberg stellen einen Antrag auf Vorbescheid, um die Bebaubarkeit eines Teilstückes der Flurnummer 133, Gemarkung Sandberg in Erfahrung zu bringen. Fraglich ist, ob das betreffende Grundstück dem Innenbereich oder dem Außenbereich zuzuordnen ist. Die Anfrage beinhaltet die Bauabsicht eines Wohngebäudes hinter dem Scheunenbereich, anschließend zur Flurnummer 132, Gemarkung Sandberg. Grundsätzlich gilt, dass eine Erschließung des Baugrundstückes gesichert sein muss.

Im Einzelnen soll durch den Antrag auf Vorbescheid folgendes abgeprüft werden:

  • Ist der betreffende zu bebauende Bereich dem Innenbereich oder Außenbereich zuzuordnen?

  • Ist eine Bebauung unterhalb der bestehenden Scheune-Haupthaus Kreuzbergstraße 59 in 97657 Sandberg möglich?

  • Erteilt die Gemeinde Sandberg das gemeindliche Einvernehmen, falls die Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit erfüllt sind?





















       
Lageplan                                Luftbild
Draufsicht Entwurfsplan

Beschluss

Unter der Voraussetzung, dass die Erschließung von der Kreuzbergstraße her erfolgt, alle baurechtlichen Vorschriften (z.B. Abstandsrecht) erfüllt sind und die Baulinie eingehalten wird, wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Der beabsichtigte Baubereich liegt nach Ansicht des Gemeinderates im Innenbereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.05.2024 16:11 Uhr