Förderantrag Sanierung Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Förderantrag nach Art. 10 Bayer. Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zur Sanierung der Grundschule muss bei der Regierung von Unterfranken bis zum 29.11.2024 vorgelegt werden, damit dieser für das Jahr 2025 noch berücksichtigt werden kann (Die Auszahlung der Fördermittel kann frühestens ab dem Jahr 2026 erfolgen).

Dem Förderantrag ist ein Beschluss des Gemeinderates beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die Schule saniert werden soll.

Auch müssen für den Förderantrag die Kosten der Sanierungsmaßnahme beziffert werden.

Die Kosten wurden durch das Architekturbüro Richter ermittelt.

Herr Richter stellt den aktuellen Stand des Projektes und die Sanierungskosten vor.
Er veranschaulicht die aktuelle Planung anhand von Ansichten und Querschnitten und erläutert dem Gremium die neue Raumaufteilung mit den einzelnen Clustern. Auch informiert er das Gremium, dass Einzelheiten wie die Festlegung eines Farbkonzeptes oder genaue Bemusterungen noch erfolgen.

Anschließend stellt er die einzelnen Maßnahmen vor.

Gebäudehülle:
  • Die gesamte Dacheindeckung wird mit Blech erneuert. Ebenfalls ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen.
  • In den Fluren werden die Oberlichter aus Glas erneuert.
  • Im Eingangsbereich der Pausenhalle entfällt das vorhandene Oberlichtband. Stattdessen werden einzelne Lichtkuppeln neu verbaut.
  • Im Bereich der Turnhalle wird eine neue Außendämmung aufgebracht. Das Dach der Turnhalle wird mit einer Aufdachdämmung ausgestattet.
  • Fenster, Fassadenelemente und der Sonnenschutz werden erneuert.
  • Die Giebelflächen werden mit neuen Fassadenplatten bestückt, die auf die bestehende Holzschalung angebracht werden.

Innenbereich:
  • Der vorhandene Estrich wird belassen, da er sich noch in einem guten Zustand befindet.
  • Die Bodenbeläge werden erneuert.
  • Sämtliche Wandoberflächen werden erneuert.
  • In Bereichen der offenen Holzbalkendecken werden aus energetischen Gründen Abhangdecken als Akustikdecken mit aufliegender Dämmung eingebaut.
  • Sämtliche Installationen (z.B. Elektrotechnik, Wasser, Abwasser, Heizung) werden erneuert.
  • Die Möblierung wird erneuert.

Ausweichquartier:
  • Für eine sinnvolle Raumaufteilung müssen mehrere Wände neu eingezogen werden.
  • Die Bodenbeläge und Wandanstriche werden erneuert.

Heizung:
  • Die bestehende Heizung bleibt erhalten, da sich diese noch in einem guten Zustand befindet. Sie wird aber ertüchtigt. Da die Heizanlage jedoch sehr störanfällig ist, wird das Heizmedium auf Pellets umgestellt und ein neuer Pelletsbunker mit Pelletszuführung gebaut.

Die Gesamtkosten der Sanierung des Schulgebäudes und der Turnhalle belaufen sich auf 9.266.717,14 €.

Eine schulaufsichtliche Genehmigung der Schulsanierung wurde durch die Gemeindeverwaltung beantragt. Sie liegt aber noch nicht in schriftlicher Form vor. Telefonisch wurde der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass eine Fläche von 1.137 m2 als förderfähig anerkannt wird. Auch wurde der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass für Stabi-Gemeinden ein Fördersatz von maximal 75% möglich wäre.

Mit diesen Vorgaben hat die Gemeindeverwaltung den voraussichtlichen Eigenanteil der Gemeinde an der Schulsanierung ermittelt. 

Der Eigenanteil nach Inanspruchnahme der Förderung gem. Art. 10 BayFAG (bei 1.137 m2 förderfähiger Fläche und Fördersatz 75% beläuft sich auf ca. 3.300.000,- €.

Weitere Förderprogramme können mit dem BayFAG kombiniert werden.

Für den Ausbau einer offenen Ganztagesschule gewährt der Freistaat Bayern mit einem Sonderprogramm eine Förderung von 4.500,- € pro geschaffenem Betreuungsplatz. Somit wäre nach diesem Sonderprogramm eine weiter Förderung von ca. 225.000,- € (4.500,- € x 50 Plätze) möglich.

Hiernach verbleibender Eigenanteil: 3.075.000,- €

Auch ist eine Förderung nach dem Bundesprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) möglich. Die Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung von erneuerbaren Energien wird hierbei gefördert. Förderfähige Maßnahmen sind z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Fenstern und Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen. 
Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss oder als zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte der Investitionszuschuss beantragt werden.
Der Förderantrag wird derzeit durch die IB Federlein Ingenieurgesellschaft mbH aus Bad Neustadt vorbereitet. Eine Höhe des Investitionszuschusses kann noch nicht genannt werden. 

Im Haushaltsplan ist die Schulsanierung mit einem Eigenanteil i.H.v 2.635.000,- € enthalten. Kredite sind hierfür bereits vorgesehen.

Der höhere Eigenanteil müsste durch eine weitere Kreditaufnahme oder einen weiteren Erhalt von Stabilisierungshilfe finanziert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Kostenberechnung des Architekturbüros Richter zur Sanierung des Schulgebäudes und der Turnhalle zur Kenntnis.

Die Sanierung des Schulgebäudes und der Turnhalle soll durchgeführt werden.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, je einen Förderantrag gem. Art. 10 BayFAG bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2024 10:29 Uhr