Beteiligung 2. Änderung Bebauungsplan "Nordwest" Markt Burkardroth
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 31.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Burkardroth hat in seiner Sitzung vom 13.06.2023 beschlossen, für die Grundstücke mit der FlNr. 727/8 (ganz), 727/18 (ganz) und 4667 (teilweise) der Gemarkung Stangenroth die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nordwest“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen, um eine Nachverdichtung innerhalb bebauter Gebiete zu erlangen und die baurechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen.
Die Gemeinde Sandberg wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren der 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ beteiligt.
Da aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Einwendungen gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen und die Einwendungsfrist am 25.08.2023 abgelaufen ist, diente der Tagesordnungspunkt lediglich als Information.
Datenstand vom 08.11.2023 15:16 Uhr