Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal.
Herr Martin Pfaff, Sparkasse Bad Neustadt, stellt die Gründung einer unselbständigen Stiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkassenstiftung vor. Mit dieser Stiftung wird es Privatpersonen oder Unternehmen möglich, für soziale und gemeinnützige Zwecke im Gemeindegebiet zu stiften oder zu spenden. Gedacht ist diese Stiftung unter anderem für Menschen, die ihr Vermögen für soziale Inhalte vererben möchten. Für die Gründung ist eine Mindestzuwendung von 10.000 € erforderlich.
Die Stiftung wird als Unterstiftung einer Stiftergemeinschaft errichtet und durch die Deutsche Stiftungstreuhand betreut und verwaltet. Dies stellt für Kommunen die Möglichkeit einer Stiftungsgründung mit dem Verwendungszweck der eigenen Gemeinde dar. Aus der Sicht von Herrn Pfaff sei es aber zweckmäßig, den Stiftungszweck offen zu lassen aber als gemeinnützig zu erklären und auf das Gemeindegebiet zu begrenzen. Somit können sämtliche Bürgerinnen und Bürger Geld in die Stiftung einbringen, aber selbst bestimmen, für was das gestiftete Geld in der Gemeinde verwendet wird. Für die Stiftung muss ein Stiftungsrat gebildet werden.
Die Gemeinde Sandberg hat einen Mindesteintrag in die Stiftung von 10.000,- € zu erbringen. Dieser Mindesteintrag geht in das Vermögen der Stiftung ein. Aus dem Vermögen werden Erträge erwirtschaftet. Nur diese Erträge können für Stiftungszwecke verwendet werden. Es sind aber auch Spenden in die Stiftung möglich. Spenden sind vollumfänglich für den Stiftungszweck verwendbar. Auch gibt es sogenannte Zuwendungen. Diese gehen zu 80% in das Stiftungsvermögen ein und sind in Höhe von 20% sofort als Spende verwendbar.
Das Vermögen einer Unterstiftung wird wie folgt angelegt:
- 50% konservativ
- 31% Aktienfonds
- 19% Immobilienfonds
Jede Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft erzielt die gleiche Rendite.
Bei den Themen Marketing und Werbung unterstützt die Sparkasse.
Des Weiteren geht er auf die notwendigen Schritte zur Gründung einer Stiftung ein:
- Beschluss des Gemeinderates zur Gründung einer Stiftung
- Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
- Ausstellen der Errichtungsurkunde
- Einzahlung des Gründungsbetrages durch die Gemeinde Sandberg
In der heutigen Sitzung wird die Möglichkeit zur Gründung einer Stiftung lediglich vorgestellt. Es erfolgt kein Gründungsbeschluss.