Vorstellung Möglichkeit zur Gründung einer Stiftung "Wir für Sandberg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 30.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal.

Herr Martin Pfaff, Sparkasse Bad Neustadt, stellt die Gründung einer unselbständigen Stiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkassenstiftung vor. Mit dieser Stiftung wird es Privatpersonen oder Unternehmen möglich, für soziale und gemeinnützige Zwecke im Gemeindegebiet zu stiften oder zu spenden. Gedacht ist diese Stiftung unter anderem für Menschen, die ihr Vermögen für soziale Inhalte vererben möchten.  Für die Gründung ist eine Mindestzuwendung von 10.000 € erforderlich.

Die Stiftung wird als Unterstiftung einer Stiftergemeinschaft errichtet und durch die Deutsche Stiftungstreuhand betreut und verwaltet. Dies stellt für Kommunen die Möglichkeit einer Stiftungsgründung mit dem Verwendungszweck der eigenen Gemeinde dar. Aus der Sicht von Herrn Pfaff sei es aber zweckmäßig, den Stiftungszweck offen zu lassen aber als gemeinnützig zu erklären und auf das Gemeindegebiet zu begrenzen. Somit können sämtliche Bürgerinnen und Bürger Geld in die Stiftung einbringen, aber selbst bestimmen, für was das gestiftete Geld in der Gemeinde verwendet wird.  Für die Stiftung muss ein Stiftungsrat gebildet werden.

Die Gemeinde Sandberg hat einen Mindesteintrag in die Stiftung von 10.000,- € zu erbringen. Dieser Mindesteintrag geht in das Vermögen der Stiftung ein. Aus dem Vermögen werden Erträge erwirtschaftet. Nur diese Erträge können für Stiftungszwecke verwendet werden. Es sind aber auch Spenden in die Stiftung möglich. Spenden sind vollumfänglich für den Stiftungszweck verwendbar. Auch gibt es sogenannte Zuwendungen. Diese gehen zu 80% in das Stiftungsvermögen ein und sind in Höhe von 20% sofort als Spende verwendbar.

Das Vermögen einer Unterstiftung wird wie folgt angelegt:
  • 50% konservativ
  • 31% Aktienfonds
  • 19% Immobilienfonds

Jede Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft erzielt die gleiche Rendite.


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Des Weiteren geht er auf die notwendigen Schritte zur Gründung einer Stiftung ein:
  • Beschluss des Gemeinderates zur Gründung einer Stiftung
  • Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
  • Ausstellen der Errichtungsurkunde
  • Einzahlung des Gründungsbetrages durch die Gemeinde Sandberg

In der heutigen Sitzung wird die Möglichkeit zur Gründung einer Stiftung lediglich vorgestellt. Es erfolgt kein Gründungsbeschluss.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Christian Holzheimer erfragt die Kosten für die Stiftungsverwaltung.

Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Deutsche Stiftungstreuhand. Hierbei fallen im Gründungsjahr 0,54% netto des Stiftungsvermögens als Verwaltungskosten (einmalig) an. In den Folgejahren beträgt die Verwaltungsgebühr 0,5% netto des Stiftungsvermögens, antwortet Herr Pfaff.

Erhalten Spender von der Deutschen Stiftungstreuhand die Spendenquittungen, fragt Gemeinderat Johannes Markert.
Herr Pfaff bejaht dies. Durch die Gemeinde Sandberg müssen keine Spendenquittungen ausgestellt werden. Jedoch verlangt die Deutsche Stiftungstreuhand pro Spende eine Bearbeitungsgebühr von 2,-€.

Datenstand vom 04.01.2024 11:14 Uhr