Bauantrag 08-2023: Errichtung Natursteineinfriedung, Geräteschuppen, Dachausbau mit Pultdachgaube und Balkonen, Umbau Dachgeschoss einer bestehenden Garagenanlage, Kreuzbergstr. 109, 97657 Sandberg,FlNr. 309/6, Gem. Sandberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 30.11.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Mit Bauantrag 08-2023 beantragt Marco Schoch folgende Umbaumaßnahmen am Anwesen Kreuzbergstr. 109, 97657 Sandberg:

  1. Errichtung eines Garten- und Geräteschuppens: Der angedachte Geräteschuppen ist in einem Abstand von 3,00 m zur FlNr.: 381 in der Planung zu versetzen. Eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn FlNr. 381 gestaltet sich schwierig, da sich hier bereits eine Garagenanlage angrenzt. Zum Nachbarn FlNr. 382, nordwestlich von FlNr. 309/6, ist eine Abstandsflächenübernahme dieses Eigentümers mit vorzulegen.

  1. Errichtung Natursteineinfriedung: Der Antragsteller wurde belehrt, dass die Höhe nicht 2,00 m übersteigt, der Abstand zur Grenze 0,5 m bedarf.


  1. Errichtung Pultdachgaube - Errichtung Balkone: Zur Erweiterung des Dachgeschosses ist die Errichtung einer Pultdachgaube und Zugangstreppe vorgesehen. Jede Wohneinheit soll mit einem Balkon versehen werden.

  1. Errichtung Wohneinheit auf Garage: Gem. Antragsteller wird die Gebäudehülle der Garage nicht verändert. Das Pultdach mit Anbindung an das Hauptgebäude soll bereits Altbestand sein. Im Dachgeschoss soll eine Wohneinheit, und somit eine andere Nutzung als die herkömmliche Garagenanlage entstehen. Der Zugang soll über eine Außentreppe gestaltet werden.


  1. Dachstuhlsanierung mit Pultdachgaube: mit der Sanierung des Daches soll eine Gaube nordwestlich und ein Balkon westlich am Dachgeschoss errichtet werden. Der Dachüberstand soll auf 0,5m verlängert werden.



























In Absprache mit dem Bauwerber wurde am 25.10.2023 festgelegt, sämtliche Nachbarn zu beteiligen.  Hierbei sind gem. Art. 66 Abs. 1 S. 1 der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Zustimmung vorzulegen. Der Antragsteller willigte ein und wird hierzu Abdrücke der vorhandenen Pläne unterzeichnet vorlegen.

Fehlende Abstandsflächenübernahmen zur angedachten Bebauung der Grenze zur FlNr. 382, Gem. Sandberg, sind der Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsbehörde Landkreis Rhön-Grabfeld nachzureichen.

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung im Großen und Ganzen ein. Die äußerlichen baulichen Veränderungen beeinträchtigen das Ortsbild nicht.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erteilt dem Bauantrag 08-2023, mit Ausnahme des Garten- und Geräteschuppens, ihr Einvernehmen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Garten- und Geräteschuppen wird vorbehaltlich der Nichteinhaltung der gesetzlichen Abstandsregelungen und einer fehlenden Abstandflächenübernahme nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2024 11:14 Uhr