Verlängerung der Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum (Baukindergeld)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 30.11.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Sandberg (Baukindergeld) laufen am 31.12.2023 aus. 

Die Gemeinde Sandberg fördert mit den Richtlinien den Bau und Erwerb von Familienheimen auf unmittelbar von der Gemeinde erworbenen Grundstücken. Ziel dieser Förderung ist es, Interessenten mit minderjährigen Kindern die Schaffung von Wohneigentum zu erleichtern und die Attraktivität des Wohnens in Sandberg zu erhöhen.

Als Baukindergeld gewährt die Gemeinde Sandberg

  1. für jedes zum Haushalt der Antragsteller gehörende Kind unter 18 Jahren einen einmaligen Betrag von 2.500,00 EUR in Form eines Zuschusses zum Grundstückskaufpreis

  1. für jedes zum Haushalt des Antragstellers gehörende Kind, welches innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb des Bauplatzes geboren wird, einen einmaligen Betrag von 2.500,00 EUR. Dies gilt nur, soweit der Antragsteller seine Hauptwohnung in das geförderte Eigenheim verlegt hat.

Der Betrag ist auf 25 % des Grundstückspreises einschl. Erschließungskosten begrenzt.
Das Baukindergeld ist ein wichtiges Instrument zur Ansiedlung junger Familien in Sandberg und sollte daher beibehalten werden.

Finanzielle Auswirkungen

Bisher bewilligtes Baukindergeld:
2022:                 2.500,00 €
2023 bisher:                0,00 €

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Michael Katzenberger regt eine Anpassung des Baukindergeldes  im Jahr 2026 an, da die Preise gemeindlicher Bauplätze voraussichtlich steigen werden.

Beschluss

Die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Sandberg werden um weitere drei Jahre, bis zum 31.12.2026, verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2024 11:14 Uhr