Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 13. Sitzung des Gemeinderates | 14.12.2023 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil (Art. 49 GO).
Nach der in TOP 6 erfolgten Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 spricht der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO seine Entlastung zur Jahresrechnung aus.
Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2022 einverstanden ist, dass er das Ergebnis billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Beschluss
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Sandberg für das Haushaltsjahr 2022 wird mit dem in TOP 6 festgestellten Jahresergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.02.2024 15:14 Uhr