30 km/h Gemeindeverbindungsstraße Ziegelhütte


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö 3

Sachverhalt

Die oben angezeigte Verkehrsfläche (gelb gestrichelt) ist eine Gemeindeverbindungsstraße „Ziegelhütte und verläuft zwischen Wanderparkplatz „Weinstraße“ am Ortsausgang von Sandberg und vorbei an der Kneippalage, am  Grünabfallplatz und endet an den Anwesen Ziegelhütte 1 und 2. Diese Verkehrsfläche ist als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Parken entlang dieser Straße ist nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften untersagt. Das Wassertretbecken soll zu Fuß ab dem Wanderparkplatz erreicht werden. Der Straßenkörper weist Engstellen und Beschädigungen auf. Kennzeichnungen sind nicht vorhanden. Die Beschilderung ermöglicht den Anliegern die Zufahrt, die insbesondere auch wegen des Grünabfallplatzs rege genutzt wird. Land -und forstwirtschaftlicher Verkehr ist frei. Die Strecke ist bei Wanderern und Radfahrern sehr beliebt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht aktuell nicht.

Die Mitglieder des Bauausschusses sind sich einig, dass dieser Straßenabschnitt wegen der beschriebenen Einschränkungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung, anfänglich auch zusätzlich mit einer elektronischer Geschwindigkeitsanzeigetafel benötigt.

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Sandberg ordnet für die Gemeindeverbindungsstraße „Ziegelhütte“ vom „Wanderparkplatz Weinstraße“ bis zu den Anwesen „Ziegelhütte 1 und 2“ eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Die zugehörige Beschilderung nach der StVO soll angebracht werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.09.2023 15:15 Uhr