Antrag auf Baugenehmigung Nr. 01-2024: Rückbau Anwesen Am Sportplatz 1, 97657 Sandberg, Errichtung/Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage, Flurnummer 1156/2, Gemarkung Sandberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö 5.4

Sachverhalt

Mit Bauantrag 01-2024 beantragen die Eheleute Teresa und Philipp Kirchner, derzeit wohnhaft Mittelbachstr. 5 in 97708 Bad Bocklet/ Steinach, den Rückbau des Gebäudes „Am Sportplatz 1“ sowie den anschließenden Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dieser Flurnummer 1156/2, Gemarkung Sandberg als neues Anwesen. Nach Abschluss der Errichtung stellt dies für die Eheleute den Hauptwohnsitz dar. Parallel mit dem Bauantrag wird eine Abweichung bezügl. des verlaufenden Schotterweges, der noch stückweise eine öffentliche Verkehrsfläche darstellt, beantragt. Die Bauherren möchten südöstlich hinter der Garage und Carport mehr Platz für Terrasse und Gartenbereiche. Deshalb ist eine Reduzierung der geforderten 3 m Regelung der Garagen und Stellplatzverordnung auf 2 m zur öffentlichen Verkehrsfläche geplant. Die Bauherren sind hier die einzigen Anlieger die hier eine Ausfahrt haben. Der Feldweg hat kein erhöhtes Verkehrsaufkommen; der Straßenbereich Schulstraße endet hier als Schotterweg.

Mit dem Neubau eines Wohngebäudes gem. Bauantrag 01-2024 ist sichergestellt, dass sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse wahrt und das Ortsbild in diesem Gebiet ohne Bebauungsplan nicht beeinträchtigt. Mit einer Wohnfläche (Wohngebäude) von 249,32 m² entsteht ein neues Zuhause für eine junge Familie auf einer Fläche eines leerstehenden, sanierungsbedürftigen Anwesens.

 

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg gibt ihr Einvernehmen zum Bauantrag 01-2024 der Eheleute, Teresa und Philipp Kirchner zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf der Flurnummer 1156/2, Gemarkung Sandberg nach dem Rückbau des alten vorhandenen Anwesens. Der beschriebenen Abweichung als Reduzierung der geforderten 3 m Regelung der Garagen und Stellplatzverordnung auf 2 m zur öffentlichen Verkehrsfläche stimmt die Gemeinde Sandberg zu.. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2024 17:53 Uhr