Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg beabsichtigt, ihre landwirtschaftlichen Flächen (LF) mit Beginn ab dem 01.01.2025 für die Dauer von 6 Jahren neu zu verpachten. Die zu verpachtenden landwirtschaftlichen Flächen sollen nach neuen Kriterien vergeben werden. Um die ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern und zu stärken, ist beabsichtigt folgende Kriterien bei der Wahl der Pächter anzuwenden:

  1. Die Verpachtung wird grundsätzlich im Walddörfer aktuell ausgeschrieben und zudem auf der Homepage der Gemeinde bekanntgemacht. 

  1. Zur Interessenbekundung ist der Vordruck der Gemeinde Sandberg „Mitteilung über Pachtinteresse“ zu verwenden. Dieser kann im Rathaus empfangen oder über die Homepage der Gemeinde Sandberg runtergeladen werden.

  1. Der jährliche Mindestpachtzins beträgt 100 € pro ha. Höhere Pachtzinse können angeboten werden. 

  1. Bei der Auswahl wird unter anderem die Lage der Ausschreibungsflächen zum Betriebssitz bzw. den Bewirtschaftungsflächen berücksichtigt, d. h. Landwirte der Ortsteile, in deren Gemarkung sich die LF befinden, haben bei der Auswertung einen Vorteil gegenüber auswärtigen Interessenten. 

  1. Eine Unterverpachtung ist ausgeschlossen, d. h. der Pächter muss auch der Bewirtschafter der Flächen sein. Interessenten, die die gepachteten Flächen nicht selbst bewirtschaften werden oder wollen, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. 

  1. Bewerber außerhalb des Gemeindegebietes werden nur berücksichtigt, wenn innerhalb des Gemeindegebietes kein Pachtinteresse ortsansässiger Landwirte vorhanden ist.

Die Interessensbekundungen können bis 03.06.2024 bei der Gemeinde abgegeben werden.

Datenstand vom 16.05.2024 17:56 Uhr