Bauantrag Nr. 04-2024: Errichtung eines Backhauses, Flurnummer 100, Gemarkung Sandberg, Kreuzbergstr. 37, Projektträger Gemeinde Sandberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderat Dirk Zehe betritt den Sitzungssaal.
Durch den Arbeitskreis Dorferneuerung in Zusammenarbeit mit weiteren Bürgern aus Sandberg entstand die Idee, in die Platzgestaltung Kreuzbergstraße 37 ein Backhaus zu integrieren. Hierfür soll eine LEADER-Förderung beantragt werden. Die Gemeinde Sandberg beantragt daher als Projektträger mit Bauantrag Nr. 04-2024 die Errichtung eines Backhauses auf der Flurnummer 100, Gemarkung Sandberg, als Teilbereich der Gestaltung des Dorfplatzes. Mit einer Nettogrundfläche von ca. 16,14 m² und einem Rauminhalt von ca. 85 m³ soll dieses Backhaus Bestandteil und Mittel zur attraktiven Nutzung/Gestaltung einer zusätzlichen Einrichtung für die Dorfgemeinschaft erfüllen. Ein Backofen als fester Einbau stellt das Herzstück dieses Gebäudes dar. Da hier verschiedene Fachbehörden (Lebensmittelrecht, Immissionsschutz, Kaminkehrer etc.) beteiligt werden müssen, bedarf dieses Bauvorhaben einer Baugenehmigung.
Beschluss
Die Gemeinde Sandberg erteilt dem Bauantrag Nr. 04-2024, zur Errichtung eines Backhauses auf der Flurnummer 100, Gemarkung Sandberg, ihr Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2024 17:56 Uhr